Staatskanzlei Mecklenburg- Vorpommern Schwerin, 5. Februar 2019
Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 974. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2019 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Meyer
Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft gehört. Mobilfunk ist ein Aspekt der Daseinsvorsorge. Wo ein Flächenbezug mit marktwirtschaftlichen Mitteln nicht zu erreichen ist, muss der Staat gegensteuern. Der Ausbau einer leistungsstarken und verfügbaren Mobilfunkinfrastruktur in den urbanen Gebieten sowie in den ländlichen Räumen ist maßgeblich für künftige Anwendungen der Gigabitgesellschaft.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf zu prüfen, wie moderne Mobilfunkstandards unter Wahrnehmung der ausschließlichen grundgesetzlichen Kompetenz des Bundes mit einer flächendeckenden Versorgung umgesetzt werden können. Hierbei muss an die Versorgung der Fläche statt an die Versorgung der Haushalte angeknüpft werden. Das schließt die Forderung ein, die Auflagen für die Mobilfunknetzbetreiber im Rahmen der Versteigerung der 5G-Frequenzen auf 100 % der Fläche zu erhöhen.
- 3. Der Bundesrat erwartet, dass der Bund alle gesetzlichen und finanziellen Aktivitäten bis hin zur Aussetzung der Ausschreibung der Mobilfunkfrequenzen prüft, die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlich sind sowie geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Flächenversorgung einleitet.
Begründung:
Gemäß Artikel 87f Grundgesetz gewährleistet der Bund nach Maßgabe eines Bundesgesetzes im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.
Auch wenn die Universaldienstrichtlinie der Europäischen Union und das entsprechende Bundesgesetz keine spezifischen Universaldienstvorgaben für den Mobilfunk definieren, so steht das Erfordernis einer modernen Mobilfunkversorgung für den Technologiestandort Deutschland außer Frage. Das Ziel der Schaffung möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse bedingt, dass entsprechend des Artikels 87f Grundgesetz die Versorgung flächendeckend erfolgt und die Umsetzungskriterien an diesem Ziel ausgerichtet werden.