Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306793 - vom 11. Mai 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 4. April 2006 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong (2005/2247(INI))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die von der sechsten WTO-Ministerkonferenz am 18. Dezember 2005 angenommene Erklärung1,
- - unter Hinweis auf die Abschlusserklärungen der Tagung der parlamentarischen Konferenz zur WTO in Hongkong am 12. und 15. Dezember 2005 sowie am 25. und 26. November 2004 in Brüssel,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Dezember 2005 zu den Vorbereitungen für die sechste WTO-Ministerkonferenz in Hongkong2,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Doha-Entwicklungsagenda der WTO im Anschluss an die Sondertagung des Rates "allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" am 18. Oktober 2005 in Luxemburg (13378/05),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2005 zur Bewertung der Doha-Runde nach dem Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 20043,
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 20044,
- - unter Hinweis auf die von der vierten WTO-Ministerkonferenz am 14. November 2001 in Doha angenommene Erklärung5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Dezember 1999 zur dritten WTO-Ministerkonferenz in Seattle6, vom 13. Dezember 2001 zum Treffen der WTO in Katar7 und vom 25. September 2003 zur fünften WTO-Ministerkonferenz in Cancún8,
- - unter Hinweis auf den Sutherland-Bericht über die Zukunft der WTO9,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2005 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen10,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0051/2006),
A. in der Erwägung, dass das in der WTO verankerte Welthandelssystem mit seinen multilateralen Regeln und Disziplinen und seinem Streitbeilegungsmechanismus für mehr Gerechtigkeit, Sicherheit, Transparenz und Stabilität im internationalen Handel sorgt und eine bessere Globalisierungsgestaltung erlaubt, wobei der nachhaltigen Entwicklung und den Menschenrechten Vorrang zu geben ist,
B. in der Erwägung, dass sich die WTO-Mitglieder auf der Ministerkonferenz in Doha vom 9. bis 14. November 2001 zu einer Entwicklungsrunde (der "Doha-Runde") verpflichtet haben, deren zentrales Ziel die Errichtung eines gerechteren und entwicklungsfreundlicheren Welthandelssystems auf der Grundlage multilateraler Regeln ist,
C. in der Erwägung, dass ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde, der zu einer weiteren tatsächlichen Marktöffnung und strengeren multilateralen Regeln führt, das Wirtschaftswachstum, die Entwicklung und die Beschäftigung weltweit ankurbeln und die Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft vorantreiben dürfte,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union seit dem Beginn der Doha-Runde eine führende Rolle in den Verhandlungen gespielt und glaubwürdige und großzügige Angebote in allen Verhandlungsbereichen einschließlich der Landwirtschaft gemacht hat, während bestimmte Industriestaaten und fortgeschrittene Entwicklungsländer kein solches Maß an Flexibilität und Engagement an den Tag gelegt haben,
E. in der Erwägung, dass ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde zu weiteren gegenseitigen Zugeständnissen bei der Liberalisierung des weltweiten Handels mit Gütern und Dienstleistungen führt, was der Europäischen Union mehr Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit bringen und die Erreichung der Lissabon-Ziele erleichtern wird,
F. in der Erwägung, dass auf der Ministerkonferenz in Hongkong neue Fristen festgelegt wurden, so dass bis April 2006 volle Modalitäten festgeschrieben sein und bis Juli 2006 die Entwürfe für die Durchführungszeitpläne vorliegen müssen,
G. in der Erwägung, dass die Bemühungen um einen fristgerechten Abschluss der Doha-Runde im Jahr 2006 nicht das Ziel eines ehrgeizigen und ausgewogenen Verhandlungsergebnisses, das die in der Doha-Ministererklärung angestrebten Entwicklungsziele widerspiegelt, gefährden dürfen,
H. in der Erwägung, dass die gesamte Doha-Runde zu scheitern droht, falls die Verhandlungen nicht bis Ende 2006 abgeschlossen werden, was wiederum die Glaubwürdigkeit des multilateralen Handelssystems beeinträchtigen und eine Verlagerung auf bilaterale und regionale Handelsabkommen bewirken könnte, die häufig das Ungleichgewicht zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern noch größer machen,
I. in der Erwägung, dass die Doha-Runde vor allem im Interesse der ärmeren und verletzbaren Entwicklungsländer entwicklungsfreundliche Ergebnisse in allen Verhandlungsbereichen bringen muss,
J. in der Erwägung, dass die Situation der einzelnen Entwicklungsländer höchst unterschiedlich ist; dass sowohl die Zugeständnisse dieser Länder als auch die ihnen eingeräumte differenzierte Sonderbehandlung von ihrem jeweiligen Entwicklungsstand und ihrer allgemeinen und sektorspezifischen Wettbewerbsfähigkeit abhängen sollten, dass aber die am wenigsten entwickelten und verletzbaren Länder überhaupt keine Verpflichtungen einzugehen haben sollten,
K. in der Erwägung, dass die Europäische Union der Forderung nach einer Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen nur unter Gewährleistung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft nachkommen sollte,
L. in der Erwägung, dass eine Einigung erzielt wurde, die Agrarexportsubventionen bis zum Jahr 2013 abzuschaffen, dass aber in den Bereichen interne Stützung und Marktzugang keine vergleichbaren Fortschritte erzielt wurden,
M. in der Erwägung, dass die Europäische Union bei weitem der weltweit größte Importeur von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Entwicklungsländern ist,
N. in der Erwägung, dass die Europäische Union mit einer Vielzahl qualitativ hochwertiger regionaler Erzeugnisse Wettbewerbsvorteile hat, so dass der Schutz der geografischen Angaben für sie auch weiterhin hochwichtig ist,
O. in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer einen erheblichen Anteil ihres Außenhandelsvolumens mit Industrieerzeugnissen erwirtschaften, aber in ihren gegenseitigen Handelsbeziehungen auf hohe Zollschranken stoßen, so dass der Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse (NAMA) nicht nur der Europäischen Union, sondern auch den Entwicklungsländern bedeutende Handelsgewinne verspricht,
P. in der Erwägung, dass auch erhebliche nichttarifäre Handelshemmnisse den Marktzugang erschweren,
Q. in der Erwägung, dass die Dienstleistungsverhandlungen bisher zu keinen zufrieden stellenden Ergebnissen geführt haben; dass das Ziel der Europäischen Union darin besteht, die Liberalisierung voranzutreiben, wobei zwar die nationalen politischen Ziele der WTO-Mitglieder und deren Recht auf Regulierung der öffentlichen Dienstleistungen beibehalten werden sollten, aber auch die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer berücksichtigt werden sollten,
R. in der Erwägung, dass verbesserte WTO-Regeln im Bereich der Handelserleichterungen, Antidumpingmaßnahmen usw. die Rechtssicherheit erhöhen, die Kosten der Handelsvorgänge senken und eine missbräuchliche oder protektionistische Anwendung verhindern und so allen WTO-Mitgliedern nützen,
S. in der Erwägung, dass die Globalisierung und die Rolle der WTO oft falsch dargestellt und missverstanden werden und dass eine verstärkte Rechenschaftspflicht und Transparenz der WTO erforderlich ist,
- 1. bekräftigt sein Engagement für ein multilaterales Welthandelssystem und seine Unterstützung für die WTO als Garantin eines auf Regeln beruhenden Welthandels; weist darauf hin, dass das Scheitern der multilateralen Verhandlungen und der daraus resultierende Abschluss regionaler oder bilateraler Abkommen eine einseitige Liberalisierung und unausgewogene Entwicklung vor allem auf Kosten der am wenigsten entwickelten Länder bewirken würden;
- 2. bedauert den bisher schleppenden Verhandlungsverlauf und die schon vorher festgelegten wenig ambitionierten Zielsetzungen für die Ministerkonferenz in Hongkong; hält fest, dass die Gefahr besteht, in der Doha-Runde aufgrund der geringen Ambitionen kein sinnvolles Ergebnis zu erreichen; fordert die Kommission auf, einen alternativen Handlungsplan für den Fall auszuarbeiten, dass die Doha-Verhandlungen scheitern; hofft aber, dass die Ministererklärung einem erfolgreichen Abschluss der Runde in sämtlichen Schlüsselbereichen den Weg geebnet hat;
- 3. hält ein stärkeres Engagement aller potenten WTO-Mitglieder einschließlich der Europäischen Union, der USA und der Schwellenländer im Hinblick auf gemeinsame Fortschritte für unabdingbar; fordert die WTO-Mitglieder und insbesondere die Industriestaaten und fortgeschrittenen Entwicklungsländer zu einer konstruktiven Beteiligung an echten Verhandlungen auf, damit die Doha-Runde erfolgreich abgeschlossen werden kann; appelliert insbesondere an die Europäische Union, während der zweifellos komplexen und schwierigen Verhandlungen der kommenden Monate ihr ganzes Gewicht in die Waagschale zu werfen, damit ein offeneres und gerechteres Welthandelssystem geschaffen wird;
- 4. weist darauf hin, dass nach der Nichteinhaltung so vieler Fristen das Ziel des Abschlusses der Doha-Runde bis Ende 2006 auf keinen Fall verfehlt werden darf;
- 5. bekräftigt seine entschiedene Forderung, die Entwicklung als Kernstück der Doha-Runde anzusehen, und appelliert an die Industriestaaten und fortgeschrittenen Entwicklungsländer, diese Runde in Übereinstimmung mit den ehrgeizigen Zielen der Ministererklärung von Doha zu einer echten Entwicklungsrunde zu machen;
- 6. verwirft eine einseitige Fokussierung der Doha-Runde auf die Landwirtschaft und fordert die gleichzeitige Verhandlung aller Schlüsselbereiche in Übereinstimmung mit dem Gesamtpaketsprinzip, mit einer ähnlich großen Ambition und mit dem entschlossenen Vorsatz, zur Entwicklung beizutragen;
- 7. begrüßt die bessere Organisation und das größere Selbstvertrauen der Entwicklungsländer, insbesondere der G-90 und G-20;
- 8. erinnert daran, dass die von der Kommission in den WTO-Agrarverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen ihres Verhandlungsmandats und der geltenden GAP-Regeln bleiben müssen;
- 9. hält es für unerlässlich, das von der Kommission vorgelegte Angebot im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda auch weiterhin an bestimmte Bedingungen zu knüpfen und sich die Möglichkeit vorzubehalten, das EU-Angebot im Fall der Nichtvorlage zufrieden stellender Angebote seitens der anderen WTO-Mitglieder im Laufe der Verhandlungen wieder zurückzuziehen;
- 10. erinnert daran, dass die multifunktionelle Rolle der Landwirtschaft in der Europäischen Union gewahrt werden muss;
- 11. unterstützt das Recht der Landwirte auf Zugang zu herkömmlichem Saatgut;
- 12. weist darauf hin, dass die Europäische Union im Zuge der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 ihre handelsverzerrende interne Stützung erheblich gesenkt hat, und fordert entsprechende konkrete Zugeständnisse seitens der anderen Handelspartner; begrüßt die in der Ministererklärung vorgesehene Beschränkung des "Box-Shifting" durch die verpflichtende Senkung handelsverzerrender interner Stützung insgesamt;
- 13. erinnert an die Tragweite der in Luxemburg erzielten Einigung über die GAP-Reform, die eine Definition der Maßnahmen der Grünen Box, unter anderem der entkoppelten Beihilfen, erforderlich macht;
- 14. verweist auf das großzügige Angebot der Europäischen Union, ihre Ausfuhrerstattungen bis 2013 abzuschaffen, und fordert entsprechende Zugeständnisse seitens der anderen WTO-Mitglieder im Bereich der Ausfuhrkredite, Staatshandelsunternehmen und Nahrungsmittelhilfe; weist darauf hin, dass 2013 eine letzte Frist ist, und fordert, einen wesentlicher Teil des Abbaus bereits in der ersten Hälfte des Durchführungszeitraums durchzuführen; unterstützt die Ansicht der Kommission, dass die Beseitigung von Ausfuhrbeihilfen nach ihrem Wert bemessen werden sollte;
- 15. begrüßt die beachtlichen Fortschritte im Hinblick auf eine Rahmenvereinbarung über neue Disziplinen zur Dumpingvermeidung bei Nahrungsmittelhilfen, die nicht der Soforthilfe in Notlagen dienen und im Grunde versteckte Exportsubventionen sind, sowie die Einrichtung der so genannten "Safe Box" zur Ausnahme der Bonafide-Soforthilfen;
- 16. schlägt eine unabhängige Prüfung aller Formen von Unterstützungen des internationalen Handels (Exportkredite, Garantiesysteme, Staatsunternehmen, Nahrungsmittelhilfe usw.) vor, um die einer öffentlichen Kontrolle zu unterstellende humanitäre Hilfe von den zu beseitigenden handelsverzerrenden Maßnahmen unterscheiden zu können;
- 17. ist der Auffassung, dass der Marktzugang ein zentrales Verhandlungsthema ist und Folgen für die Umsetzung der GAP-Reform hat, weshalb die Gesamtheit aller Zollsenkungsmaßnahmen anhand der Zugeständnisse aller WTO-Mitglieder in den verschiedenen Bereichen der Agrarverhandlungen sowie anhand der Anstrengungen der Europäischen Union in den Bereichen interne Stützung und Ausfuhrwettbewerb beurteilt werden und die Möglichkeit bestehen muss, an Einfuhrerzeugnisse die gleichen Anforderungen zu stellen wie an heimische Erzeugnisse;
- 18. weist darauf hin, dass im Bereich des Marktzugangs ein begrenztes Maß an Flexibilität sowohl aufgrund der Zollsenkungsformel als auch der Einstufung als empfindliche Waren erforderlich ist; begrüßt die Formulierung im Bereich der Spezialprodukte und des speziellen Schutzmechanismus entsprechend den Forderungen der Entwicklungsländer, denen so ein gewisser Spielraum bei der Ernährungssicherung und den Lebensgrundlagen im ländlichen Raum gelassen wird; verweist in diesem Zusammenhang auf die Festlegung eines gemeinsamen Satzes spezifischer Indikatoren;
- 19. begrüßt die Einigung über die Abschaffung der Exportsubventionen für Baumwolle seitens der Industriestaaten bis Ende 2006, weist allerdings darauf hin, dass sich dies bereits aus einer vor kurzem ergangenen Entscheidung des WTO-Streitbeilegungsgremiums ergibt und dass diese Zugeständnisse nur einen geringen Teil der Stützung der USA für Baumwollproduzenten betreffen und betont daher die notwendige Verringerung und Beseitigung ihrer internen Stützung; begrüßt den zoll- und kontingentfreien Marktzugang für Baumwollausfuhren der am wenigsten entwickelten Länder; weist aber darauf hin, dass dies nur begrenzte Auswirkungen haben wird; ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen durch begleitende Strukturreformprogramme für die Landwirte und die Agrarindustrie in den betroffenen EU-Regionen sowie durch entwicklungsunterstützende Maßnahmen der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds, des UN-Entwicklungsprogramms und anderer internationaler Organisationen ergänzt werden müssen;
- 20. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Agrarverhandlungen die Errichtung einer "Entwicklungsbox" zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erwägen, um die für die Armutsbekämpfung entscheidenden Fragen der Ernährungssicherung und der Beschäftigung im ländlichen Raum anzugehen;
- 21. stellt fest, dass die Europäische Union ihre Beziehungen zu den Ländern, die ihre agrarpolitischen Vorstellungen teilen, insbesondere den G10-Staaten und den Staaten des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raums (AKP), verstärken muss; ist daher der Auffassung, dass die Öffnung des Gemeinschaftsmarktes infolge der neuen Verpflichtungen vorrangig den am wenigsten entwickelten Ländern und den AKP-Staaten vorbehalten sein muss; fordert die volle Berücksichtigung des Problems der Erosion der diesen Ländern eingeräumten Präferenzspannen;
- 22. ist der Auffassung, dass Zugeständnisse an die am wenigsten entwickelten Länder und andere Entwicklungsländer an die strikte Einhaltung der Ursprungsregeln und den Mechanismus zur Verhütung des Dreieckshandels gebunden sein müssen;
- 23. bedauert den mangelnden Fortschritt bei dem Register für Wein und Spirituosen und der Ausdehnung des Schutzes geografischer Angaben auf andere Erzeugnisse; weist darauf hin, dass ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis auch von diesen Punkten abhängt;
- 24. fordert ehrgeizige und ausgewogene Verhandlungsergebnisse im Bereich NAMA, so dass eine erhebliche Senkung der angewandten Zölle tatsächlich neue Marktzugangsmöglichkeiten - auch im Süd-Süd-Handel - schafft, wobei der für die verletzbaren Entwicklungsländer erforderlichen differenzierten Sonderbehandlung Rechnung zu tragen ist; weist darauf hin, dass die in der Ministererklärung enthaltene Koppelung der Ambitionen für den Marktzugang im Landwirtschaftsbereich und NAMA die Senkung der angewandten Zölle bedeutet; fordert die fortgeschrittenen Entwicklungsländer auf, entsprechend ihrem jeweiligen Entwicklungsstand Verantwortung zu übernehmen; erinnert daran, dass die Verhandlungsergebnisse im Einklang mit dem vereinbarten Konzept "weniger als volle Gegenseitigkeit" stehen sollten;
- 25. begrüßt die Einigung über die Anwendung der "Schweizer Formel" zur Berechnung der Zollsenkungen; weist allerdings darauf hin, dass die Harmonisierungskraft einer solchen Formel nicht durch multiple Koeffizienten abgeschwächt werden darf; befürwortet die Fortsetzung spezifischer Initiativen in Sektoren, in denen die Europäische Union Ausfuhrinteressen hat;
- 26. räumt ein, dass es noch ein weiter Weg bis zu der Festschreibung der Modalitäten und dem Abschluss der Verhandlungen ist und dass im Bereich der Zollsenkungsmodalitäten bis zum 30. April 2006 schwierige Entscheidungen über Zahl und Höhe der Koeffizienten anstehen;
- 27. betont die strategische Wichtigkeit der Beseitigung ungerechtfertigter nichttarifärer Handelshemmnisse seitens aller WTO-Mitglieder, weil diese den Marktzugang erschweren und die positiven Auswirkungen von Zollsenkungen neutralisieren können; fordert einen ausreichenden politischen Spielraum zum Schutz nichthandelsbezogener Interessen sowie verstärkte Bemühungen um internationale Standardisierung und gegenseitige Anerkennung; bedauert den mangelnden Fortschritt auf diesem Gebiet in Hongkong;
- 28. erklärt sich besorgt über den Rückstand bei den Verhandlungen im Bereich Dienstleistungen und fordert ihre Intensivierung auf bilateraler und plurilateraler Ebene unter angemessener Berücksichtigung der Interessen schwacher und verletzlicher Volkswirtschaften, die nicht zur Liberalisierung weiterer Dienstleistungsbereiche gedrängt und dadurch geschwächt werden dürfen; stellt eine Veränderung bei der GATS-Verhandlungsmethode in der WTO fest; erinnert an die Notwendigkeit rechtzeitiger Folgenabschätzungen; begrüßt es, dass die Frist für die Einreichung plurilateraler Forderungen, Ende Februar 2006, eingehalten wurde, und betrachtet das als günstigstes Zeichen für den weiteren Fortgang der Verhandlungen; fordert die Ausnahme grundlegender öffentlicher Dienste wie Gesundheitsvorsorge, Bildungswesen und audiovisuelle Dienste von der Liberalisierung;
- 29. weist darauf hin, dass die Zwischenfristen für den Abschluss der Dienstleistungsverhandlungen nicht im Einklang mit den Fristen für die Festschreibung der Modalitäten und die Vorlage der Entwürfe der Durchführungszeitpläne im landwirtschaftlichen sowie im NAMA-Bereich stehen und dass abweichende Zeitpläne ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis bei allen zentralen Themen erschweren;
- 30. fordert, dass die Europäische Union in den WTO-Verhandlungen auch weiterhin auf die Liberalisierung der Dienstleistungen und die Marktöffnung dringt, etwa in den für die europäische Wirtschaft wichtigen Sektoren Finanzen, Tourismus und Vertrieb;
- 31. verweist auf die Fortschritte bei der Prüfung des Zusammenhangs zwischen Handel, Verschuldung und Finanzen und fordert die Kommission auf, von ihren WTO-Handelspartnern auf sowohl bilateraler als auch multilateraler Ebene im Bereich der Finanzdienstleistungen neue und höhere GATS-Zugeständnisse zu fordern, so dass die Liberalisierung des Handels und insbesondere der Finanzdienstleistungen allen Betroffenen zum Vorteil gereicht;
- 32. stellt fest, dass alle WTO-Mitglieder übereingekommen sind, neue Vorschriften so wenig handelsverzerrend wie nur möglich zu gestalten, und unterstreicht die Bedeutung einer führenden Rolle der Europäischen Union in diesem Zusammenhang;
- 33. erinnert daran, dass ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen insbesondere im Interesse der am wenigsten entwickelten Länder der Verpflichtung zu konkreten Entwicklungsvorteilen in allen Verhandlungsbereichen nachkommen und zur Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele für 2015 beitragen muss, um die Armut zu beseitigen, die Früchte der Globalisierung gerechter zu verteilen, den Marktzugang für Entwicklungsländer zu verbessern und die Wirtschaft der Entwicklungsländer zu diversifizieren, und dass die empfindlichsten Wirtschaftszweige in diesen Ländern dadurch nicht geschwächt werden dürfen;
- 34. begrüßt das in Hongkong beschlossene Entwicklungspaket, obwohl es hinter den Erwartungen zurückbleibt; bedauert allerdings im Zusammenhang mit dem zoll- und kontingentfreien Marktzugang der Erzeugnisse der am wenigsten entwickelten Länder, dass die Herauslösung von 3 % aller Zolllinien die Vorteile dieser Präferenzregelung für diese Länder erheblich schmälert, da sie einige von deren wichtigsten Erzeugnissen betrifft; fordert alle Industrie- und fortgeschrittenen Entwicklungsländer auf, dem Vorbild der EU-Initiative "Alles außer Waffen" zu folgen und den am wenigsten entwickelten Ländern einen uneingeschränkten zoll- und kontingentfreien Marktzugang zu gewähren; fordert die EU und die am wenigsten entwickelten Länder auf, gemeinsame Anstrengungen zu machen, um uneingeschränkten zoll- und kontingentfreien Marktzugang für die am wenigsten entwickelten Länder zu den Märkten der entwickelten Länder und der Schwellenländer zu erreichen;
- 35. bedauert das langsame Herangehen an das ernste Problem erodierender Zollpräferenzen; ist der Auffassung, dass die Problematik der Aushöhlung der Handelspräferenzen und des Verfalls der Rohstoffpreise in dieser Runde ebenfalls angesprochen werden sollten; fordert die Kommission auf, nach Abschaffung der bestehenden EU-AKP-Reglementierung einen aktiven Beitrag zur Suche nach neuen Lösungen, sowohl auf bilateraler als auch multilateraler Ebene, zur Stabilisierung der Rohstoffpreise zu leisten und entsprechende Lösungen vorzuschlagen;
- 36. ist der Auffassung, dass die differenzierte Sonderbehandlung integraler Bestandteil der WTO-Vereinbarungen sein muss und dass sich eine weitere schrittweise Süd-Süd-Marktöffnung - insbesondere regionaler Handel - und die Verpflichtung zu strengeren multilateralen Regeln als vorteilhaft für die wirtschaftliche Entwicklung der Entwicklungsländer und ihre Integration in die Weltwirtschaft herausstellen können;
- 37. unterstreicht die Bedeutung angemessener technischer Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Formulierung ihrer Handelsinteressen, der erfolgreichen Verhandlungsführung, der Einhaltung ihrer neuen Verpflichtungen, der Anpassung an die Reformen sowie der wirksamen Umsetzung der WTO-Regeln; unterstreicht auch die Notwendigkeit, schwache und verletzliche Volkswirtschaften zu ermutigen, den Handel in ihre nationale Entwicklungspolitik und nationalen Strategien zur Armutsbekämpfung einzubeziehen, ohne dass er mit anderen Entwicklungszielen in Wettbewerb tritt; befürwortet die Ausweitung der handelsbezogenen Entwicklungszusammenarbeit ("aid for trade") mit den Entwicklungsländern, die Unterstützung beim Aufbau der notwendigen Kapazitäten benötigen, um von den besseren Marktzugangsmöglichkeiten und Handelsregeln zu profitieren, so dass ihre gewerblichen und Exportkapazitäten gesteigert, ihre Produktionsgrundlagen erforderlichenfalls diversifiziert und Zolleinahmen durch andere Steuereinnahmen ersetzt werden;
- 38. fordert die Europäische Union auf sicherzustellen, dass die in Hongkong angekündigte zusätzliche handelsbezogene Entwicklungszusammenarbeit aus neuen Mitteln im Rahmen einer Ergänzung der Finanziellen Vorausschau finanziert wird und zu keiner Abzweigung der bereits für andere Entwicklungsinitiativen wie etwa die Milleniums-Entwicklungsziele bestimmten Mittel führt; fordert gleichzeitig eine verstärkte Koordinierung der verschiedenen Geber;
- 39. begrüßt den Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 6. Dezember 2005 über eine Änderung des TRIPS-Übereinkommens im Hinblick auf einen besseren Zugang der Entwicklungsländer zu Arzneimitteln;
- 40. begrüßt die bisherigen Fortschritte bei den Verhandlungen über Handelserleichterungen; fordert multilaterale Verpflichtungen zu einer größeren Rechtssicherheit, insbesondere im Bereich der Handels- und Fälschungsschutzmaßnahmen, sowie zur Vereinfachung und Modernisierung der Handelsverfahren; betont die besondere Bedeutung gezielter technischer Hilfe in diesem Bereich;
- 41. fordert die Stärkung der WTO-Mechanismen zur Durchsetzung des TRIPS-Abkommens, die zur Bekämpfung des Absatzes gefälschter Produkte und der Verstöße gegen das EU-Patentrecht notwendig sind; erklärt, dass der Schutz des geistigen Eigentums Europas, einschließlich der geographischen Ursprungsbezeichnungen, zu den wichtigsten Themen gehört, mit denen die WTO sich befassen muss; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass ein Patentrechtsbeauftragter der Kommission ab dem 1. April 2006 in Peking tätig sein soll; unterstreicht, dass die die Steuereinkünfte in den Industrieländern negativ beeinflusst werden, wenn gefälschte Waren ins Land gelangen und dass dies dazu beiträgt, das organisierte Verbrechen auf internationaler Ebene zu finanzieren und in allen Ländern den Anreiz für Erfindungen und Innovationen verringert und so eine Gefahr für die beträchtlichen Investitionen der EU-Industrie in High-Tech-Produkte und -dienstleistungen darstellt;
- 42. fordert die Kommission auf, in den Gesprächen mit anderen Handelspartnern deutlich anzusprechen, dass die Europäische Union die regelmäßige Verletzung der bestehenden WTO-Regelungen - insbesondere hinsichtlich geistigem Eigentum, Produktpiraterie und nichttarifären Handelshemmnissen - missbilligt;
- 43. fordert strengere Antidumping- und andere Regeln zur Vermeidung einer missbräuchlichen Anwendung von Handelsschutzmaßnahmen unter Wahrung der rechtmäßigen Anwendung und Wirksamkeit dieser Maßnahmen;
- 44. fordert nachdrücklich ein Verbot jeder Form von Dumping und dessen Definition als Export zu Preisen unterhalb der durchschnittlichen Gesamtproduktionskosten, unter Einbeziehung jeglicher vorgelagerter und nachgelagerter Subventionen und Quersubventionen;
- 45. verweist auf die Notwendigkeit einer stärkeren Kohärenz und eines stärkeren Zusammenspiels von Handels- und Umweltpolitik bzw. von Handels- und Umweltrecht; fordert Fortschritte im Bereich des Handels mit Umweltprodukten sowie eine Klärung des Verhältnisses zwischen den WTO-Regeln und den multilateralen Umweltübereinkommen;
- 46. weist darauf hin, dass es hochwichtig ist, nicht handelsbezogene Interessen wie soziale, ökologische oder kulturelle Fragen in der Doha-Runde zu berücksichtigen;
- 47. fordert die Kommission auf, die nichthandelsbezogenen Anliegen (Wohlergehen der Tiere und Umwelt) im Bereich der Landwirtschaft bei den künftigen Verhandlungen angemessen zu berücksichtigen;
- 48. weist nachdrücklich auf die erheblichen Verzerrungen des Wettbewerbs hin, unter denen die europäischen Landwirte zu leiden haben, solange die Importerzeugnisse nicht den gleichen Normen unterliegen wie die einheimischen Erzeugnisse;
- 49. bedauert im Hinblick auf die wachsende Bedeutung der sozialen Dimension der Handelsbeziehungen, dass das Thema einer Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der WTO und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wieder einmal nicht in der Ministererklärung erwähnt wurde; ist fest von der Wichtigkeit der Normen für das moderne Handelssystem überzeugt; verweist auf sein langjähriges Engagement für den Status der ILO als eines ständigen Beobachters in der WTO und befürwortet ganz entschieden die Einrichtung eines gemeinsamen ständigen ILO-WTO-Forums zu diesem Thema;
- 50. bekräftigt seine Forderung nach einer tief greifenden Reform der WTO und ihre bessere Einbettung in den allgemeinen Rahmen der weltweiten Entscheidungsprozesse; fordert eine stärkere Koordinierung und Kohärenz aller im Bereich Handel und Entwicklung tätigen internationalen Organisationen einschließlich der für die menschliche Entwicklung, die Gesundheit und die Umwelt zuständigen UN-Organisationen; fordert alle WTO-Mitglieder auf, der Welthandelsorganisation ein klares Mandat zur verstärkten Zusammenarbeit zu geben;
- 51. unterstützt die Verhandlungen über eine Verbesserung des Streitbeilegungsmechanismus im Hinblick auf eine verstärkte Wirksamkeit und Transparenz, unter anderem aufgrund von besseren Regeln und Verfahren für die Ausschusszusammensetzung, die Behandlung der Frage der zeitlichen Abfolge, die Entwicklung der Entschädigungsregelungen, die Stärkung der Rechte Dritter, die Gewährung einer Zurückverweisungsbefugnis für das Berufungsgremium und die Zugangserleichterung für Entwicklungsländer; das Recht in den Bereichen Umwelt, Soziales und Menschenrechte soll berücksichtigt werden;
- 52. stellt fest, dass die Frage der Investitionen, Wettbewerb und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch weiterhin ein zentrales Verhandlungsthema innerhalb der WTO ist;
- 53. empfiehlt den EU-Verhandlungsführern im Rahmen der WTO, mit der Ausarbeitung eines EU-Standpunkts zum Energiebereich zu beginnen, der eine größere Sicherheit der Energieversorgung und stärkere Marktkräfte im Energiebereich einführt, einschließlich der folgenden: industrielle Anwendungen im Energiebereich, Erleichterung von Investitionen in Entwicklungsländern und Beseitigung doppelter Preissysteme und anderer Formen von Ausfuhrbeschränkungen oder Steuern, die den Fortbestand vieler EU-Wirtschaftszweige gefährden;
- 54. erinnert daran, dass die KMU das Rückgrat der Wirtschaft in der Europäischen Union und in den Entwicklungsländern sind, dass aber ihr Fortbestand in einem weltweiten Handelssystem erfordert, dass Privateigentumsrechte klar definiert werden, klare Beschränkungen für Monopoleinkünfte existieren und solche Rechte wirksam durchgesetzt werden, damit von ihnen Anreize für KMU zu Investitionen in Forschung und Innovation ausgehen; empfiehlt eine EU-Handelspolitik, die darauf abzielt, die Risiken für KMU im internationalen Handel und in der Investitionstätigkeit durch folgende Maßnahmen zu verringern: weit reichende Verbesserung des Marktzugangs in Schwellenländern mit der effektiven Beseitigung von Zöllen und nichttariflichen Handelshemmnissen in diesen Ländern, Beseitigung von Beschränkungen für europäische Handelstätigkeiten (Investitionen, Niederlassungen, Recht auf Handel) und Schaffung stärkerer WTO-Schlichtungsmechanismen im Interesse eines zügigen und effizienten Umgangs mit nichttariflichen Handelshemmnissen;
- 55. schlägt vor, die wirtschaftliche und soziale Vorausschau zu vertiefen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der internationalen Handelsabkommen quantitativ und qualitativ einzuschätzen; hält eine solche Entscheidungshilfe für unentbehrlich, sowohl für die erfolgreiche Verhandlungsführung als auch für die Vorhersage der infolge der Abkommen entstandenen wirtschaftlichen Veränderungen für die Mitgliedstaaten und einzelnen Wirtschaftszweige;
- 56. betont die Wichtigkeit der Gewinnung öffentlicher und politischer Unterstützung für das multilaterale Handelssystem der WTO; stellt fest, dass Unternehmen ein legitimes Interesse an der Politikgestaltung haben, wenn diese Auswirkungen auf ihre Geschäftsabwicklung hat, und dass die Beteiligung verschiedener Gruppen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen von ausschlaggebender Bedeutung für das Funktionieren der WTO ist; betont allerdings, dass die Prioritäten von Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen einen unverhältnismäßigen Einfluss auf die politische Agenda der WTO haben und dass diese im Hinblick auf die Abschlussdokumente eine wichtigere Rolle als demokratisch gewählte Parlamentarier spielen könnten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Rolle der Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen im Verhandlungsprozess sorgfältig zu prüfen; fordert eine verstärkte Transparenz sowie den Abbau der Privilegien der Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen; betont, dass eine bessere Aufklärung der Öffentlichkeit und eine breitere Konsultation der Zivilgesellschaft notwendig sind; verweist in diesem Zusammenhang auf den wichtigen Beitrag, den die parlamentarische Dimension als ein Mittel zur Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht und Öffnung der WTO gegenüber den Bürgern leisten kann;
- 57. betont die Notwendigkeit institutioneller Reformen zur Verbesserung der Arbeitsweise der WTO, unter anderem auf der Grundlange der Empfehlungen des oben genannten Sutherland-Berichts;
- 58. betont die Wichtigkeit der Arbeit der Parlamentarischen Konferenz zur WTO für die Stärkung der demokratischen Dimension der WTO; stellt aber eine mangelnde Wertschätzung ihrer Abschlusserklärungen durch die WTO-Verhandlungsführer fest; erkennt die Bemühungen der EU-Verhandlungsführer an, die Parlamentarische Konferenz zur WTO einzubeziehen, bedauert aber das fehlende Engagement anderer WTO-Verhandlungsführer;
- 59. erklärt sich bereit, aufgrund der verschiedenen Kontakte seiner Mitglieder mit Abgeordneten in Ländern, mit denen die Europäische Union Interessen teilt, einen positiven Beitrag zum Verhandlungsprozess zu leisten;
- 60. begrüßt die große Einigkeit der drei wichtigsten in Hongkong vertretenen EU-Organe und betont den Nutzen einer solchen engen Zusammenarbeit in den kommenden kritischen Verhandlungsmonaten; fordert den Rat und die Kommission auf, das Parlament gebührend in die EU-Strategie nach Hongkong und den weiteren Verhandlungsverlauf - auch auf dem nächsten Treffen des Allgemeinen Rats der WTO in Genf - einzubeziehen und in vollem Umfang zu informieren;
- 61. hält es für wichtig, dass das Europäische Parlament auf allen WTO-Sitzungen auf Ministerebene, auf denen wichtige Entscheidungen getroffen werden, und nicht nur auf den offiziellen WTO-Ministerkonferenzen vertreten ist; fordert deshalb, dass eine kleine Delegation von Mitgliedern des Parlaments in sinnvoller Weise in die kommenden Genfer Treffen einbezogen wird, auf denen die Einhaltung der in der Ministererklärung von Hongkong festgelegten Fälligkeitstermine (30. April 2006 und 31. Juli 2006) sichergestellt werden soll; fordert den Rat auf, die Delegationsmitglieder als Beobachter zu mindestens einem der Treffen des Ausschusses "Artikel 133" Ende April in Genf einzuladen; fordert die Kommission auf, diese Initiative zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Mitglieder des Parlaments während ihres Aufenthalts in Genf angemessen über den Stand der Verhandlungen informiert werden;
- 62. erinnert an die Bedeutung der parlamentarischen Dimension der WTO für mehr demokratische Legitimität und Transparenz in der WTO-Verhandlungen, da die Parlamentarier eine wichtige Verbindung zu den Bürgern herstellen und insbesondere als Informationsquelle und Anlaufstelle fungieren können; begrüßt die Ergebnisse der parlamentarischen Konferenz zur WTO in Hongkong; fordert die Kommission und den Rat auf, aktiv für einen Hinweis im Abschlussdokument der Doha-Runde einzutreten, in welchem die Rolle der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Handelspolitik hervorgehoben wird;
- 63. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitglied-, Beitritts- und Bewerberstaaten, dem Generaldirektor der WTO und dem Präsidenten der Interparlamentarischen Union zu übermitteln.
1 Dokumentennummer 05-6248, WTO-Dok. WT/MIN(05)DEC.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0461.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0182.
4 Dokumentennummer 04-3297, WTO-Dok. WT/L/579.
5 Dokumentennummer 01-5859, WTO-Dok. WT/MIN(01)/DEC/1.
6 ABl. C 296 vom 18.10.2000, S. 121.
7 ABl. C 177 E vom 25.7.2002, S. 290.
8 ABl. C 77 E vom 26.3.2004, S. 393.
9 Bericht des Consultative Board an den Generaldirektor Supachai Panitchpakdi, WTO, Dezember 2004.
10 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0066.