Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
Der Bundesrat hat in seiner 922. Sitzung am 23. Mai 2014 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - (§ 4 Absatz 3 Nummer 2 RindHKlV)
Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 3 anzufügen:
'3. In § 4 Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe " § 2 Abs.4" durch die Abgabe " § 2 Absatz 3" ersetzt.'
Begründung:
Die Änderung dient einer redaktionellen Richtigstellung. Im bisherigen Text der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung wird in § 4 Absatz 3 Nummer 2 auf § 2 Absatz 4 verwiesen, der aber nicht existiert. Die Unzulässigkeit der Verwendung einer nicht der Einstufung entsprechenden "Handelsklasse bzw. Kategorie" ist in § 2 Absatz 3 geregelt. Somit ist auf diesen zu verweisen.