Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 1338 - vom 11. März 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Das globale Europa - eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure" (KOM (2007) 0183),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt - Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" (KOM (2006) 0567),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Das globale Europa - Die handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft - Grünbuch für die öffentliche Konsultation" (KOM (2006) 0763),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschaftsund Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu dem Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventionsund Schutzmaßnahmen von Drittländern gegen die Gemeinschaft (2004)2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China6,
- - in Kenntnis des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Wirtschaftsreformen und Wettbewerbsfähigkeit: Kernaussagen des Europäischen Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit 2006" (SEK(2006)1467),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Ein politischer Rahmen zur Stärkung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU - Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik" (KOM (2005) 0474),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 23./24. März 2006,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zu dem Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie7,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Beziehungen EU-China: Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung" (KOM (2006) 0631) und die dazugehörige Arbeitsunterlage "Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung - Strategiepapier für eine Handels- und Investitionspolitik der EU gegenüber China - Wettbewerb und Partnerschaft" (KOM (2006) 0632),
- - in Kenntnis der Mitteilung an die Kommission mit dem Titel "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft - eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung" (KOM (2005) 0551),
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel und der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0002/2008),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union ein entscheidender Akteur im Welthandel ist und weiterhin eine Führungsrolle im Weltwirtschaftssystem ausüben sollte um das System gerechter zu machen und die umweltbezogenen und sozialen Rechte darin besser zur Geltung zu bringen,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union weltweit der größte Exporteur von Waren und der größte Anbieter von Dienstleistungen ist und deshalb ein starkes Interesse hat, darauf hinzuwirken, dass sich neue Märkte für Waren, Dienstleistungen und Investitionen öffnen,
C. unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union ambitioniertere und stärker in die Zukunft gerichtete Strategien umsetzen sollte, um den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen und sich einem stärkerem Wettbewerb seitens großer aufstrebender Volkswirtschaften zu stellen, dabei aber das europäische wirtschafts-, regional- und sozialpolitische Modell beizubehalten sowie die Menschenrechte und die Sozial- und Umweltstandards zu fördern,
D. unter Hinweis darauf, dass wirtschaftspolitische Offenheit nach innen und außen entscheidende Bedeutung für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum und für die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit hat, und dass die Europäische Union sich deshalb im Rahmen ihrer Marktöffnungsstrategie weiterhin um die Öffnung der EU-Märkte bemühen und zugleich ihren Handelspartnern nahe legen sollte die eigenen Schranken zu beseitigen und ihre Märkte weiter zu öffnen,
E. unter Hinweis darauf, dass die heimischen Hersteller der Europäischen Union durch angemessenen Zugang zu den Märkten von Drittstaaten ihre Führungsposition bei Waren und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung behaupten, die Innovation ihrer Produkte ausbauen, die Kreativität fördern, Rechte des geistigen Eigentums schützen und in wesentlichem Umfang Kostendegression erreichen können,
F. in der Erwägung, dass infolge der Entwicklung des internationalen Handels der Zugang zu Drittlandsmärkten ebenso große Bedeutung erlangt wie der Schutz der EU-Märkte vor unlauteren Handelspraktiken,
G. unter Hinweis darauf, dass die Liberalisierung des Handels und das zunehmende Handelsvolumen den internationalen Wettbewerb begünstigen, aber auch die Gefahr erhöhen dass Ausfuhren an Handelsschranken stoßen, was sich schädlich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auswirkt,
H. unter Hinweis darauf, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union zweifellos von protektionistischen Verhaltensweisen - innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft - beeinträchtigt wird, die nicht auf den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) beruhen,
I. in der Erwägung, dass der Abbau von Handelsschranken mit Sicherheit die Ausfuhr europäischer Waren und Dienstleistungen expandieren lassen und für ein stetiges Wachstum der Wirtschaft der Europäischen Union sorgen wird,
J. in der Erwägung, dass die Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen, von den Handelspartnern der Europäischen Union weltweit nicht wirksam geschützt werden,
K. unter Hinweis darauf, dass es als äußerst wichtig ist, Unterschiede zu machen zwischen von vornherein ungerechtfertigten Handelsschranken, die sich aus der inkohärenten Umsetzung etablierter bilateraler und multilateraler handelspolitischer Regeln ergeben, und Handelsschranken als Ergebnis der legitimen Rechtsetzungs- und Verwaltungstätigkeiten von Behörden, die von anderen als handelspolitischen Bereichen ausgehen, jedoch unbeabsichtigte Auswirkungen auf den Handel haben,
L. in der Erwägung, dass schwerfällige Zollabfertigungsverfahren bei Einfuhr, Ausfuhr und Transit, Beschränkungen aus Gründen der Gesundheit und der Pflanzengesundheit, die sich nicht mit geltenden WTO-Regeln rechtfertigen lassen, die unlautere Anwendung von Handelsschutzinstrumenten und ein unzulänglicher Schutz von Rechten des geistigen Eigentums eindeutig von vornherein ungerechtfertigte Handelsschranken sind, gegen die vorgegangen werden muss, um den Marktzugang für europäische Unternehmen zu verbessern,
M. in der Erwägung, dass es zwar extrem schwierig ist, den Umfang des EU-Handels, der von auswärtigen Marktbeschränkungen behindert wird, einigermaßen genau zu schätzen dass aber Handelsschranken eindeutig erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtexportleistung der Europäischen Union haben,
N. unter Hinweis darauf, dass die Wirtschaft der Europäischen Union generell in solchen Industriestaaten stärker präsent ist, die eine statische Nachfrage aufweisen, deutlich weniger präsent dagegen in Gebieten mit schnellem Wachstum und auf aufstrebenden Märkten wie China und Indien,
O. unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union allgemein als überaus offener und transparenter Markt gilt, der seriös gegen wettbewerbsfeindliches Verhalten vorgeht und allen Einfuhren ohne Ansehen ihrer Herkunft faire Bedingungen garantiert,
P. in der Erwägung, dass hohe Zölle noch immer ein wesentliches Handelshemmnis sind, gerade in den Beziehungen zu wichtigen aufstrebenden Ländern,
Q. unter Hinweis darauf, dass die WTO das einzige wirkungsvolle Forum für die Bemühungen ist, weltweit Marktöffnung und gerechte und ausgewogene Handelsbedingungen zu schaffen und dass die Durchsetzung des europäischen Modells der Entscheidungsstrukturen zur weiteren Entwicklung geeigneter und fairer Regeln beitragen und ein stabileres und verbindlicheres Welthandelssystem gewährleisten muss R. unter Hinweis darauf, dass es im allgemeinen Interesse der Kommission liegt, dafür zu sorgen dass die handelsrechtlichen Vorschriften und die handelsbezogenen Verhaltensweisen ihrer Partner möglichst weitgehend mit den WTO-Regeln und anderen internationalen Rechtsregeln in Einklang stehen,
S. unter Hinweis darauf, dass Handelshemmnisse und jenseits der Grenzen aufgebaute Hemmnisse nicht nur dem Warenhandel schaden, sondern auch den Handel mit Dienstleistungen und das öffentliche Auftragswesen erheblich beeinträchtigen,
T. unter Hinweis darauf, dass die Lösung von Problemen und ein größerer Erfolg beim Eintreten für die berechtigten Interessen und Erwartungen der Wirtschaft für die Europäische Union auch Vorteile durch mehr Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit brächte U. in der Erwägung, dass zur Erreichung der Ziele der überarbeiteten Lissabon-Agenda die Unternehmen in der Europäischen Union stabile Wettbewerbspositionen auf den Weltmärkten aufbauen und aufrechterhalten müssen,
V. in der Erwägung, dass diese Wettbewerbsfähigkeit, gerade im Fall der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zunehmend an Forschung, Entwicklung, Innovation und Rechte des geistigen Eigentums gebunden ist,
W. in der Erwägung, dass zwei Grundvoraussetzungen für diese Wettbewerbsfähigkeit zum einen in einer sicheren Energieversorgung und zum anderen in einem ungehinderten Zugang der EU-Unternehmen zu den neuesten Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie bestehen,
Allgemeines
- 1. betont, dass die erfolgreiche Umsetzung einer überarbeiteten und ambitionierter gefassten Strategie für die Öffnung der Märkte mit dem Ziel, europäischen Waren und Dienstleistungen neue Weltmärkte zu öffnen, voraussichtlich nicht nur die weltweite Rolle der Europäischen Union stärken, sondern auch die bestehenden Arbeitsplätze schützen und neue Arbeitsplätze in Europa schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union verbessern und damit erheblich zum Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie beitragen wird;
- 2. weist darauf hin, dass die Marktöffnungsstrategie der Europäischen Union speziell auf die entwickelten und die aufstrebenden Volkswirtschaften abzielen soll;
- 3. betont, dass der Erfolg der Europäischen Union bei der Ausfuhr in industrialisierte und sich rasch entwickelnde Volkswirtschaften häufig dadurch behindert wird, dass es an Gegenseitigkeit bezüglich der Marktzugangsbedingungen fehlt, dass die Regeln des internationalen Handels unzulänglich eingehalten werden und dass unlautere Handelspraktiken um sich greifen;
- 4. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die berechtigten handelspolitischen Interessen der Europäischen Union gegen missbräuchliche oder unfaire Handelspraktiken von Drittstaaten geschützt werden; ist der Auffassung, dass die Europäische Union zügig und entschlossen reagieren sollte, wenn Drittstaaten ungerechtfertigterweise den Zugang von EU-Unternehmen zu ihren Märkten beschränken
- 5. betont, dass Fragen der Regulierung im internationalen Handel mehr und mehr an Bedeutung gewinnen; verlangt mehr Gleichklang zwischen den Regeln und Verfahrensweisen der Europäischen Union und denjenigen ihrer Haupthandelspartner; betont dass die Harmonisierung von Regeln und Vorschriften nicht eine Lockerung von Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltschutz- und Sozialvorschriften in Europa, sondern vielmehr die Übernahme besserer Vorschriften durch die Haupthandelspartner der Europäischen Union bewirken sollte;
- 6. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten um ein langfristig angelegtes Vorgehen gegenüber strukturellen Verzerrungen, die ihrem Wesen nach voraussichtlich auch dann fortbestehen oder erneut auftreten, wenn die Kommission Maßnahmen getroffen hat; fordert die Kommission auf, Fälle, in denen eine baldige Beseitigung von Handelsschranken nicht wahrscheinlich ist, nicht zu vernachlässigen, soweit diese Beseitigung in jedem Fall notwendig ist, um auf wichtigen auswärtigen Märkten gleiche Spielregeln wiederherzustellen;
- 7. fordert die Kommission auf, erhebliche und systematische Verletzungen der Abkommen und Regeln der WTO und sonstiger Vorschriften über den internationalen Handel als Zustände zu betrachten, die sofort abgestellt werden müssen, und dafür zu sorgen dass die Durchsetzung solcher Rechtsregeln nicht politischen und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten, außer den für den Einzelfall relevanten, untergeordnet wird
- 8. legt Drittstaaten dringend nahe, die Beschränkungen für ausländisches Eigentum in Bezug auf europäische Unternehmen aufzuheben und diskriminierende Rechtsvorschriften zu beseitigen;
- 9. begrüßt den von der Kommission vorgeschlagenen Ansatz zur Auswahl der Prioritäten auf dem Feld der Marktöffnung, verlangt aber von ihr, auch weitere Kriterien zu berücksichtigen die bewirken würden, dass diese neue Initiative möglichst vielen Wirtschaftsakteuren in der Europäischen Union und besonders den KMU, zugute kommt deren Überleben unweigerlich von der klaren Festlegung und wirksamen Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und konkreten Beschränkungen von Monopoleinkünften abhängt;
- 10. betont, dass eine erfolgreiche Bekämpfung von Handelsschranken sich stimulierend auf Investitionen, Produktion und Handel in der Europäischen Union und der ganzen Welt auswirken wird, indem unter anderem die Marktzugangsbedingungen transparenter, berechenbarer und wettbewerbskonformer gemacht werden und die Bande zwischen der Europäischen Union und internationalen Märkten neu geschaffen oder gestärkt werden
- 11. vertritt die Auffassung, dass Freihandelsabkommen mit den Partnerländern der Europäischen Union keinen Sinn haben, wenn sie nicht in wesentlichem Umfang Marktzugang und konkrete Fortschritte bei der Reduzierung und letztlich der Abschaffung nichttarifärer Hemmnisse bewirken, die wohlgemerkt den Handel häufig stärker beeinträchtigen als tarifäre Hemmnisse;
Mitteilung der Kommission
- 12. begrüßt die Initiative der Kommission, eine stärkere Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure zu schaffen, die es insbesondere darauf auszurichten gilt, konkrete Ergebnisse für europäische Unternehmen zu erreichen, indem der Marktzugang auf aufstrebenden Märkten verbessert wird, auf denen europäische Unternehmen vor neuen und komplexen Handels- und Investitionsschranken stehen; begrüßt die Initiative der Kommission, die Ziele und Instrumente der Handelspolitik und der Marktzugangsstrategie der Europäischen Union so zu koordinieren, dass deren Potenzial in den Bereichen internationaler Handel und weltweite Wettbewerbsfähigkeit wirkungsvoll genutzt werden kann;
- 13. begrüßt besonders die Vorschläge der Kommission zur Schaffung einer stärkeren Partnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Unternehmen der Europäischen Union zu dem Zweck, die Wirtschaftsakteure unmittelbar bei der Überwindung der konkreten Schwierigkeiten beim Zugang zu Drittlandsmärkten in einer Weise und einem Zeitrahmen zu unterstützen, die der ökonomischen Realität entsprechen
- 14. ist der Auffassung, dass die Kommission wesentlich zur Verwirklichung der neuen Marktöffnungsstrategie beitragen kann, indem sie für ein geeignetes Maß an Koordinierung zwischen den Maßnahmen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene sorgt und dadurch Ressourcen nutzbar macht, die andernfalls aufgesplittert blieben, und indem sie einen wirkungsvolleren Schutz der Ansprüche und Interessen der europäischen Exporteure sicherstellt;
- 15. ist der Auffassung, dass die Rolle der Europäischen Union - in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und des Gleichgewichts zwischen den bestehenden Zuständigkeiten - unverzichtbar ist, wenn es darum geht, im internationalen Handel gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zu gewährleisten
- 16. betont, wie wichtig eine regelmäßige qualitative und quantitative Bewertung der Ergebnisse der Marktöffnungsstrategie im Hinblick auf die Beurteilung ihrer Wirksamkeit ist; fordert die Kommission auf, einen angemessenen Aktionsplan zur Förderung der Marktöffnung zu entwickeln und dem Parlament alljährlich einen Bericht über die Marktöffnung vorzulegen, so wie es bei den handelspolitischen Schutzinstrumenten bereits der Fall ist;
- 17. fordert die europäischen Unternehmen, die legitim inner- und außerhalb der Europäischen Union miteinander konkurrieren, nachdrücklich auf, gemeinsam eine neue Markterschließungsstrategie zu entwickeln, wobei die Erschließung ausländischer Märkte sowie freier und fairer Handel in ihrem gemeinsamen Interesse liegen und gemeinsame koordinierte Bemühungen erfordern;
- 18. bedauert, dass einige vernünftige und bewährte Empfehlungen der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Verbraucherverbände und der Zivilgesellschaft in der erwähnten Mitteilung "Das globale Europa - eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure" nicht berücksichtigt wurden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sie bei der Umsetzung der genannten Mitteilung zu berücksichtigen;
Marktöffnungsinitiativen in der Europäischen Union
- 19. betont die Notwendigkeit einer weiter reichenden Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung von Informationen und bewährter Praxis; fordert die Mitgliedstaaten auf, Netze von nationalen oder, falls zweckmäßig, regionalen Helpdesks zu schaffen, die Informationen und Ansprüche zentral erfassen, wobei besonders auf die Interessen und Bedürfnisse der KMU zu achten ist;
- 20. ist der Auffassung, dass der Erfolg solcher Netze erheblich größer würde, wenn an der Netzbildung nationale und örtliche Wirtschaftsverbände, Handelskammern, Verbände von kleinen und mittleren Unternehmen und den Handel fördernde Stellen beteiligt würden
- 21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Beratenden Ausschuss für den Marktzugang zu stärken und eine ständige Verbindung zu dem Ausschuss "Artikel 133" (benannt nach dem einschlägigen Artikel des Vertrags), dem im Rahmen der Handelshemmnis-Verordnung eingesetzten Ausschuss und den anderen maßgeblichen Ausschüssen zu gewährleisten;
- 22. fordert die Kommission auf, einen ständigen Dialog vorzusehen, der es den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls den Regionen und anderen europäischen Beteiligten ermöglicht, Informationen auszutauschen sowie Strategien und Prioritäten festzulegen
- 23. fordert die Kommission auf, folgende Maßnahmen bei der Umsetzung ihrer Marktöffnungsstrategie in Betracht zu ziehen:
- - Einstellung von mehr Bediensteten in dem Referat in Brüssel, das mit Marktöffnungsangelegenheiten befasst ist;
- - Einrichtung eines nutzbringenden Beschwerderegisters bei der GD Handel;
- - Formulierung strukturierter Leitlinien für das Vorgehen gegen die einzelnen Kategorien nichttarifärer Hemmnisse;
- - Einrichtung eines Helpdesks für die Mitgliedstaaten und die Unternehmen bei der GD Handel (wobei eine Abteilung für KMU zur Verfügung stehen soll);
- - Überarbeitung und Verbesserung der Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit den von der Kommission bereitgestellten Dienstleistungen auf dem Gebiet der Marktöffnung unter besonderer Berücksichtigung der KMU;
- - Erhöhung der Zahl potenzieller Nutzer durch ein Angebot an grundlegenden Informationen (z.B. Broschüren und Faltblätter) in allen Amtssprachen der Europäischen Union;
- - Verbesserung der Marktzugangsdatenbank dahingehend, dass sie den Bedürfnissen der Unternehmen besser gerecht wird und benutzerfreundlicher wird
- - Verbesserung der internen Zusammenarbeit, Kohärenz und Kommunikation zwischen den Dienststellen der Kommission, die mit Marktöffnungsangelegenheiten befasst sind;
- - Beteiligung von Unternehmensvertretern der Wirtschaft an der Tätigkeit des Beratenden Ausschusses für den Marktzugang;
- - Ausarbeitung strukturierter Leitlinien für Prioritäten einschließlich der Frage, welche Märkte, Sektoren und Hindernisse im Mittelpunkt stehen sollten;
- - Ausbau ihrer Rolle in internationalen Normungsgremien wie der Internationalen Organisation für Normung (ISO);
Marktöffnungsinitiativen in Drittstaaten
- 24. fordert eine systematischere Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in Drittländern, durch die diplomatische und staatliche Ressourcen für das Vorgehen gegen Marktzugangsprobleme effizienter genutzt werden könnten;
- 25. betont, dass den Delegationen der Kommission und den in Drittländern neu geschaffenen Kompetenzteams für die Marktöffnung ein eindeutig und ambitioniert gefasstes Mandat erteilt werden muss; bekräftigt, dass die Marktöffnungsstrategie nur dann erfolgreich sein wird, wenn die Mitgliedstaaten bereit sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Interessen und Ziele eigene personelle wie auch finanzielle Mittel beizusteuern
- 26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit europäischen Handelskammern, mit Handelsverbänden und mit in Drittstaaten angesiedelten Handelsförderungsstellen der Mitgliedstaaten auszubauen und für einen geeigneten Informationsaustausch zwischen den Delegationen, den Botschaften der Mitgliedstaaten, sonstigen staatlichen Außenhandelsstellen und interessierten europäischen Wirtschaftsverbänden zu sorgen;
- 27. fordert die Kommission auf, eine Neugewichtung und letztlich eine Verstärkung des Einsatzes personeller Mittel für ihre Delegationen vorzunehmen, damit mehr Personal für die Einsetzung und die wirkungsvolle Arbeit von Teams für Marktzugang, vor allem in den wichtigsten Delegationen, wie unter anderem in Peking, Neu-Delhi, Moskau und Brasilia, zur Verfügung steht;
Sektorbezogene Anliegen
- 28. befürwortet die Schaffung gezielter Initiativen im Rahmen der Marktöffnungsstrategie, durch die besonders gegen Schranken in den Bereichen Dienstleistungen, öffentliche Aufträge, Investitionen und Rechte des geistigen Eigentums, Zollverfahren, staatliche Beihilfen und sonstige Subventionen vorgegangen werden kann und die es ermöglichen für die Einführung von Wettbewerbsvorschriften und deren ordnungsgemäße Einhaltung in Drittstaaten zu sorgen;
- 29. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die KMU stetigen Nutzen aus den neuen Marktöffnungsinitiativen ziehen können; fordert die Kommission auf, Adhoc-Maßnahmen zur Stärkung der Präsenz von Erzeugnissen von KMU auf Drittlandsmärkten und zum Schutz ihrer berechtigten Interessen vor einseitigen Praktiken des jeweiligen Drittstaats festzulegen;
- 30. fordert die Kommission auf, im Rahmen der gemeinsamen Außenhandelspolitik speziell auf das Problem der Beschränkungen, denen europäische Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Internet und Informationsgesellschaft in Drittstaaten unterliegen, einzugehen und alle unnötigen Einschränkungen bei der Erbringung dieser Dienstleistungen als Handelshemmnisse zu betrachten;
Multilateraler Ansatz
- 31. betont, dass gemeinsam mit den Haupthandelspartnern der Europäischen Union (wie den Vereinigten Staaten, Kanada und Japan) Synergien geschaffen werden müssen, um eine gemeinsame Marktöffnungsstrategie festzulegen und den Weg für ein dringend benötigtes multilaterales Übereinkommen über Marktzugang freizumachen;
- 32. bekräftigt, dass die internationale Zusammenarbeit und Annäherung im Bereich der Ordnungspolitik weiter gefördert werden muss, damit verschwenderische Doppelarbeit verhindert und die Kosten für Verbraucher, Wirtschaft und Regierungen gesenkt werden können; fordert die Kommission auf, auf multilateraler und bilateraler Ebene die stufenweise Annäherung der Normen und Regeln der Europäischen Union und ihrer Handelspartner zu fördern;
- 33. fordert die Kommission auf, gezielte WTO-Mechanismen zu fördern, die eine zügigere Erörterung von Schritten gegen neue und noch aufkommende nichttarifäre Hemmnisse möglich machen; ist der Ansicht, dass die Kommission in diesem Zusammenhang auch weiteren Handelspartnern nahe legen sollte, die Notifizierungsverfahren im Rahmen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse stärker zu nutzen;
- 34. fordert nachdrücklich, dass die Durchsetzung nach wie vor eindeutig im Mittelpunkt steht und gewährleistet wird, dass Drittländer ihren Verpflichtungen im Rahmen der WTO nachkommen, indem dieser Anspruch mithilfe des WTO-Streitbeilegungsmechanismus durchgesetzt wird;
Zukunftsperspektive
- 35. ist der Auffassung, dass die Europäische Union - soweit entwicklungspolitische Anliegen kein anderes Vorgehen rechtfertigen - alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen sollte, um Zugeständnisse von ihren Handelspartnern zu erreichen, die deren jeweiligem Entwicklungsstand angemessen sind;
- 36. fordert die Kommission auf, in die Freihandelsabkommen der neuen Generation und sonstige Abkommen mit Auswirkungen auf den Handel eindeutige Durchsetzungs- und Streitbeilegungsbestimmungen aufzunehmen, die besonders zum Vorgehen gegen jenseits der Grenzen aufgebaute Hemmnisse geeignet sind;
- 37. fordert die Handelspartner der Europäischen Union auf, alle Hindernisse schrittweise zu verringern oder abzubauen, die den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen beschränken und stattdessen die beiderseitigen Marktchancen auf der Basis der Gegenseitigkeit zu optimieren, auch indem sie die in bilateralen, regionalen und multilateralen Verhandlungen beschlossenen Maßnahmen zur Öffnung der Märkte hinreichend umsetzen;
- 38. fordert die Kommission auf, ihm alljährlich über die Fortführung und die Ergebnisse der Marktöffnungsstrategie zu berichten und dabei besonders auf die vorgegebenen Prioritäten einzugehen;
- 39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 400
- 2 ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 276.
- 3 ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 155.
- 4 ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 182.
- 5 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.
- 6 ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 103.
- 7 ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 321.