Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:

Vervollständigung des Modells einer nachhaltigen Landwirtschaft für Europa durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - Reformvorschläge für den Zuckersektor KOM (2004) 499 endg.; Ratsdok. 11491/04

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Agrarausschuss (A) und
der Finanzausschuss (Fz)

EU, A

1. Die Kommission hat dem Rat und dem Europäischen Parlament die Mitteilung zur "Vervollständigung des Modells einer nachhaltigen Landwirtschaft für Europa durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - Reformvorschläge für den Zuckersektor" mit folgenden Eckpunkten vorgelegt:

EU, A

2. Der Vorschlag der Kommission stellt die deutsche Landwirtschaft sowie die Zuckerwirtschaft vor größte Anpassungsprobleme und gefährdet eine große Zahl von Arbeitsplätzen besonders im ländlichen Raum. Dabei ist auf Folgendes besonders hinzuweisen :

EU, A

3. Der Bundesrat verweist auf den Beschluss vom 13. Februar 2004 (BR-Drucksache 844/03(Beschluss) PDF ) zu der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Vervollständigung des Modells einer nachhaltigen Landwirtschaft für Europa durch die Reform der GAP - Tabak, Olivenöl, Baumwolle und Zucker (KOM (2003) 554 endg.; Ratsdok. 12965/03) und auf seine Entschließung in BR-Drucksache 266/03(Beschluss) PDF zu den laufenden WTO-Verhandlungen im Agrarbereich. Er bittet die Bundesregierung, bei den laufenden Beratungen auf EU-Ebene zu den vorliegenden Reformvorschlägen für den Zuckersektor auf die Berücksichtigung und Einhaltung folgender zentraler Anliegen zu drängen:

EU, A

4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Herstellung von Bioethanol eine wichtige Maßnahme zum Ausgleich der jährlichen Schwankungen der europäischen Zuckerproduktion darstellen kann. Allerdings stellt die Erzeugung von Bioethanol aus Rüben für die Landwirte (noch) keine wirtschaftlich interessante Alternative zur Zuckerherstellung dar. Diese Aussage gilt auch für die von der Kommission vorgeschlagenen Rübenpreise. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb um Prüfung, ob und in welchem Umfang die Erzeugung von Bioethanol die Chance bietet, zusätzliche Verwendungsalternativen für Zucker zu erschließen. Damit würde sich auch die Möglichkeit eröffnen, jahrgangsbedingte Ertragsschwankungen auszugleichen.

Der Bundesrat bittet um Prüfung, ob potenziellen Zuckerexportländern anstelle von Abnahmegarantien für Zucker die Förderung der heimischen Bioethanolproduktion angeboten werden kann. Angesichts der Entwicklung auf den internationalen Energiemärkten erscheint dieser Weg ausbaufähig.

Zur Vermeidung von ungleichen und unzumutbaren Belastungen einzelner EU-Mitgliedstaaten bei der Verwendung von Bioethanol im Treibstoffsektor hält der Bundesrat (in Anlehnung an die handelbaren CO₂-Zertifikate im Immissionsrecht) die Entwicklung handelbarer Bioethanol-Verkaufsoptionen (Zertifikate) anstelle von Abnahmegarantien für eine Möglichkeit, um unnötige Transporte von Bioethanol von einem Kontinent zum anderen zu vermeiden. Die finanziellen Lasten eines solchen Zertifikathandels müssten nach dem Verursacherprinzip angemessen verteilt werden. Kosten, die aus politischen Zusagen gegenüber Drittländern resultieren, dürfen nicht der Zuckerwirtschaft angelastet werden; sie müssten vom Haushalt der Europäischen Union übernommen werden.

EU, Fz

5. Der Bundesrat stellt fest, dass die von der Kommission dargelegten Haushaltsauswirkungen des Reformvorschlags noch erheblichen Klärungsbedarf über die letztendliche Höhe der Belastungen und deren konkrete Finanzierung aufwerfen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene vordringlich diese Fragen abzuklären.

EU, Fz

6. Weiterhin fordert der Bundesrat, dass die Reform nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Nettozahlerposition Deutschlands führen darf. Soweit eine nationale Mitfinanzierung zu leisten ist, hat diese der Bund zu tragen. Eine Belastung der Länderhaushalte durch zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Zuckermarktordnung lehnt der Bundesrat ab.

EU, Fz

7. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat noch einmal darauf hin, dass er die bereits durch wiederholt gefasste Beschlüsse (zuletzt am 13. Februar 2004 - BR-Drucksache 844/03(Beschluss) PDF ) geforderte nationale Kofinanzierung der Direktbeihilfen, die in Deutschland vollständig und dauerhaft vom Bund sicherzustellen ist, für eine sinnvolle Option zur Sicherung der Finanzierbarkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik in der erweiterten Union hält.

EU, Fz

8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die dargestellten Positionen in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene mit Nachdruck zu verfolgen.