Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 20. März 2009 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat hatte schon am 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06(B) ), zuletzt am 9. November 2007 (BR-Drucksache 660/07(B) ), die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und einzuführen. Die Erforderlichkeit speziell für diese Tierart folgt aus der Komplexität von Haltungseinrichtungen für Legehennen: Die Regelung soll eine verhaltensgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere in für Legehennen bestimmten Haltungssystemen gewährleisten, die zu den vergleichsweise komplexesten technischen Einrichtungen für Nutztiere gehören. Im Übrigen ist es notwendig, Erfahrungen bei der Umsetzung des Prüf- und Zulassungsverfahrens zu sammeln.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, dass eine auf Grundlage des Gesetzes basierende Rechtsverordnung zunächst ausschließlich Legehennen erfasst.