Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zu Simbabwe

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110042 - vom 19. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass am 29. März 2008 Wahlen zum Unterhaus und zum Senat von Simbabwe, die Präsidentschaftswahl und die Wahl der lokalen Körperschaften stattfanden

B. in der Erwägung, dass die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen noch nicht verkündet wurden und auch die Ergebnisse der Wahlen zum Parlament von Simbabwe noch vollständig veröffentlicht werden müssen,

C. in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof von Simbabwe am 14. April 2008 einen Dringlichkeitsantrag der Oppositionsgruppe "Bewegung für demokratischen Wandel" zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen durch die Wahlkommission des Landes abgewiesen hat,

D. in der Erwägung, dass die Wahlkommission von Simbabwe am 12. April 2008 angekündigt hat, in 23 Wahlkreisen, in denen das Ergebnis von der Regierungspartei Zanu-PF angefochten worden war, die Stimmen der Präsidentschaftswahl neu auszuzählen

E. in der Erwägung, dass UN-Generalsekretär Ban Kimoon anlässlich des oben genannten SADC-Gipfels in Lusaka gefordert hat, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl so bald wie möglich bekannt zu geben, und davor warnte, das Konzept der Demokratie in Afrika aufs Spiel zu setzen,

F. in der Erwägung, dass die SADC eine rasche Überprüfung und Bekanntgabe der Wahlergebnisse nach den gesetzlich vorgesehenen Verfahren gefordert hat,

G. in der Erwägung, dass das Regime erneut mit Gewalt gegen die Opposition reagiert hat,