Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu dem israelischen Militäreinsatz gegen den humanitären Schiffsverband und der Blockade des Gaza-Streifens

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310826 - vom 1. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Juni 2010 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu dem israelischen Militäreinsatz gegen den humanitären Schiffsverband und der Blockade des Gaza-Streifens

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die in internationalen Gewässern durchgeführte Militäroperation Israels vom 31. Mai 2010 gegen einen Schiffsverband mit humanitärer Hilfe für den Gaza-Streifen den Tod von neun Zivilisten und die Verwundung von 38 Zivilisten und sieben israelischen Soldaten zur Folge hatte,

B. in der Erwägung, dass die Grenzübergänge von und nach Gaza seit Juni 2007 geschlossen sind, nachdem die Hamas die Macht mit militärischen Mitteln übernommen hat, und die Blockade des freien Verkehrs von Personen und Waren im Gaza-Streifen zu einer Zunahme der Armut, einem Stillstand des Wiederaufbaus und einer Abnahme der Wirtschaftstätigkeit geführt hat, so dass unter anderem ein von der Hamas kontrollierter blühender Schwarzmarkt entstanden ist; in der Erwägung, dass diese Blockade nicht zu der von der israelischen Regierung erwarteten und vom Europäischen Parlament wiederholt geforderten Freilassung von Gilad Shalit geführt hat; in der Erwägung, dass diese Blockade ihr Ziel der Schwächung der Extremisten nicht erreicht und dadurch, dass insbesondere die bedürftigsten Teile der Bevölkerung getroffen werden, zu einer zunehmenden Radikalisierung geführt hat,

C. in der Erwägung, dass die Blockade des Gaza-Streifens früheren Erklärungen von Organen der Vereinten Nationen zufolge eine kollektive Bestrafung darstellt, die im Widerspruch zum humanitären Völkerrecht steht,

D. in der Erwägung, dass 80 % der Bevölkerung von Gaza von Nahrungsmittelhilfe abhängig sind, für 60 % keine Ernährungssicherheit besteht, die Arbeitslosigkeit bei etwa 50 % liegt und sich die Bedingungen für die Gesundheit und die Umwelt erheblich verschlechtert haben,

E. in der Erwägung, dass nur 3.600 Wagenladungen Nahrungsmittelhilfe Gaza in den ersten drei Monaten dieses Jahres erreicht haben, während es in den ersten drei Monaten des Jahres 2007 36.000 Ladungen waren; in der Erwägung, dass nur 81 Produkte nach Gaza eingeführt werden dürfen, während das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) die Anzahl von Produkten, die für die Deckung der grundlegenden humanitären Bedürfnisse erforderlich sind, auf 6.000 schätzt,

F. in der Erwägung, dass die palästinensischen Gebiete der größte Drittlandsempfänger von EU-Mitteln sind und diese Unterstützung eine wichtige Rolle bei dem Versuch gespielt hat, die humanitäre Katastrophe im Gaza-Streifen zu lindern; in der Erwägung, dass die EU auch über das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) nach wie vor wesentliche humanitäre Hilfe im Gaza-Streifen leistet,

G. in der Erwägung, dass die Zwei-Staaten-Lösung nach wie vor die wesentliche Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern darstellt und daher jeder einseitige Schritt, der diese Perspektive beeinträchtigt, zu vermeiden ist; in der Erwägung, dass die laufenden Annäherungsgespräche zu einer Wiederaufnahme direkter Friedensverhandlungen mit der Perspektive der Gründung eines lebensfähigen palästinensischen Staates führen könnten, der in Frieden und Sicherheit Seite an Seite mit dem Staat Israel existiert,

H. in der Erwägung, dass die Hamas die Einfuhr der humanitären Güter, die der Schiffsverband geladen hatte, nach Gaza weiterhin verhindert,