946. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2016
A
- 1. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
Zu Nummer 8
Der Entschließungstext ist wie folgt zu ändern:
- a) Nach Nummer 8 ist folgende Nummer 8a einzufügen:
"8a. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, verschiedene Modellvarianten einer steuerlichen FuE-Förderung und deren wirtschaftliche, fiskalische und beihilferechtlichen Folgen zu prüfen:
- - Vorstellbar ist zum einen eine Förderung der gesamten Personalaufwendungen für FuE. Gefördert würden bezugnehmend auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 25 Nummer 3a VO (EU) Nr. 651/2014 - Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für FuE-Vorhaben eingesetzt werden. In Anlehnung an das ZIM des BMWi müssen die Vorhaben auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen. - Zum anderen sollten auch sämtliche Aufwendungen für FuE inklusive der Auftragsforschung gefördert werden. Die der Förderung unterliegenden FuE-Aufwendungen orientieren sich in den Ländern mit einer steuerlichen Förderung begrifflich an der so genannten Frascati-Definition der OECD. Begünstigungsfähig sind danach Aufwendungen für die Grundlagenforschung, für die angewandte Forschung und für die experimentelle Entwicklung. Dabei wird zwischen internen Aufwendungen (laufende Ausgaben für Löhne und Gehälter des FuE-Personals, laufende Ausgaben und Investitionsausgaben für FuE) und externen Aufwendungen (Aufträge an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, andere Unternehmen) unterschieden. Eine Förderung externer Aufwendungen ist insbesondere für KMU bedeutend, da diese Unternehmen regelmäßig nur über geringe unternehmensinterne FuE-Ressourcen verfügen.
- - Förderbegünstigte könnten einerseits alle KMU nach Definition der Kommission vom 6. Mai 2003 sein, d.h. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Analog zum ZIM des BMWi wäre auch eine Ausweitung der Förderfähigkeit bei Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten denkbar.
- - Andererseits ist auch eine Deckelung auf einen bestimmten Förderbetrag in Kombination mit einer Deckelung auf eine Umsatzgrenze möglich, um eine stärkere Förderung von KMU zu erreichen.
- - Die Höhe der erforderlichen Begrenzung des Fördersatzes ist zu prüfen, um einerseits substanzielle Innovationsanreize auf Seiten der Unternehmen zu entfalten und andererseits die fiskalischen Kosten zu begrenzen."
- b) Nummer 9 ist wie folgt zu ändern:
- aa) Im einleitenden Satz ist nach den Wörtern "bestpractice Beispiele" das Wort "außerdem" einzufügen.
- bb) Die Tirets 1 und 2 sind zu streichen.
- cc) In Tiret 3 ist Satz 1 zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Gerade bei kleinen Unternehmen ist die Einrichtung und Unterhaltung einer eigenen Forschungsabteilung aus Kostengründen nicht darstellbar. Auftragsforschung durch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Technologietransfereinrichtungen ist für solche Unternehmen eine unverzichtbare Alternative. Ohne die Förderfähigkeit der Auftragsforschung würde die steuerliche FuE-Förderung für KMU weitgehend ins Leere laufen.
Die Bundesregierung wird daher zur Prüfung verschiedener Modellvarianten aufgefordert, darunter auch die Variante, die maximal geltend zu machenden FuE-Aufwendungen bei einem bestimmten Betrag in Kombination mit einer Deckelung auf eine Umsatzgrenze zu deckeln. Durch diese kombinierte Deckelung sollen Mitnahmeeffekte vermieden und gleichzeitig eine Präferenz kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Förderung zum Ausdruck gebracht werden.
B
- 2. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
C
Der Finanzausschuss hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen.*
- *. Die Länder Niedersachsen und Bayern haben beim Präsidenten des Bundesrates beantragt, die Vorlage auf die Tagesordnung der 946. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2016 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.