964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Aktionsplans.
- 2. Der Bundesrat setzt sich bereits seit Längerem für die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern ein, wozu ausdrücklich auch gezielte Maßnahmen zum Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern sowie zur Vermeidung von Armut und zukünftiger Altersarmut gehören (vergleiche bereits die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 2013, BR-Drucksache 141/13(B) Ziffer 16).
- 3. Der Bundesrat teilt ausdrücklich die Auffassung der Kommission, allen Personen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt und im Berufsleben zu eröffnen. Er unterstützt daher grundsätzlich die mit der Mitteilung verfolgte Intention, ein ungerechtfertigtes Lohngefälle zwischen Männern und Frauen bei vergleichbarer Tätigkeit zu vermeiden. Insbesondere begrüßt er die Absicht, mehr Frauen für den MINT-Sektor (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu gewinnen, sowie den Einsatz der Kommission für eine bessere Wertschätzung der Kompetenzen, Belastungen und Verantwortungen von Frauen.
- 4. Der Bundesrat unterstreicht, dass [die Lohngleichheit] bzw. {das Entgeltgleichheitsgebot bei gleicher und gleichwertiger Arbeit} zu den Grundwerten der EU zählen (vergleiche Artikel 157 AEUV und Richtlinie 2006/54/EG vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen), und begrüßt daher, dass die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles eine politische Priorität für die Kommission ist.
- 5. Für den Bundesrat ist nicht akzeptabel, dass laut Mitteilung der Kommission Frauen in der EU in fast allen Berufen noch immer schlechter bezahlt werden als Männer und im Durchschnitt über 16 Prozent weniger pro Stunde verdienen, ferner dass es beim [Abbau des] geschlechtsspezifischen Lohngefälle[s] in den letzten Jahren eine Stagnation gegeben hat.
- 6. Der Bundesrat stellt fest, dass in der Frage der Entgeltgleichheit auch national weiter Handlungsbedarf besteht. Es ist ein richtiger Schritt, dass viele Unternehmen und Behörden durch das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, insbesondere durch den neu geschaffenen Auskunftsanspruch, stärker in die Pflicht genommen werden. Dies ist zwar eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung zur tatsächlichen [Durchsetzung der Lohngleichheit] bzw. {Reduzierung des Lohngefälles}.
- 7. Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, bedarf es insbesondere auch einer höheren Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Anstrengungen zur Bekämpfung des noch erheblichen geschlechtsspezifischen Lohngefälles sind dabei wichtige Signale im Hinblick auf die Qualifikation und Teilhabe von Frauen in allen wichtigen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens. Daher ist diese Initiative der EU vor allem auch aus fachkräftespezifischer Sicht zu begrüßen.
- 8. Zudem ergibt sich aus einem Bericht der Kommission (vergleiche Bericht über die Umsetzung der Empfehlung der Kommission zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz COM (2017) 671 final), dass in einem Drittel der Mitgliedstaaten noch immer keine Maßnahmen zur Erhöhung der Entgelttransparenz eingeführt wurden. Nur eine kleine Gruppe von Mitgliedstaaten hat die Empfehlung zum Anlass genommen, nationale Rechtsvorschriften darauf zu überprüfen, den Grundsatz des gleichen Entgelts durch die Einführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Entgelttransparenz zu stärken.
- 9. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, dass auch ein weiteres Vorgehen der EU im Bereich des geschlechtsspezifischen Lohngefälles notwendig ist, um die Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt [nicht nur einzudämmen, sondern vollständig] zu beseitigen.
- 10. Der Bundesrat lehnt Auskunfts- und Berichtspflichten kleiner Unternehmen ab, da für diese die Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten hinsichtlich der Auskunfts- und Berichtspflichten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Mit dem erhöhten Bürokratieaufwand gehen erhebliche wirtschaftliche Belastungen einher.
- 11. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 12. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.