Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3316 - vom 21. Mai 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Mai 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen zu bilateralen Handelsabkommen und insbesondere auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Korea1,
- - unter Hinweis auf die ASEAN-Charta, die am 20. November 2007 auf dem 13. ASEAN-Gipfeltreffen in Singapur unterzeichnet wurde,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Birma, zuletzt die Entschließungen vom 6. und 27. September 20072,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2008 zum Thema CARS 21: Ein wettbewerbsfähiges Kfz-Regelungssystem3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zum TRIPS-Übereinkommen und dem Zugang zu Arzneimitteln4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zur handelsbezogenen Hilfe der EU5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu dem Thema "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern"6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juni 2003 zu den regionalen Freihandelszonen und der Handelsstrategie der Europäischen Union7,
- - unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (KOM (2007) 0602),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt - Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" (KOM (2006) 0567),
- - unter Hinweis auf die Studie von CEPII-CERIM mit dem Titel "Economic Impact of a Potential Free Trade Agreement (FTA) between the European Union and ASEAN" vom 3. Mai 2006,
- - unter Hinweis auf die am 14. November 2001 in Doha abgegebene Ministererklärung der Vierten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere auf ihren Absatz 44 über die differenzierte Sonderbehandlung,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0151/2008),
A. in der Erwägung, dass ein auf Regeln beruhendes und in der WTO verankertes multilaterales Handelssystem nach wie vor Priorität für die Europäische Union haben sollte da ein solches System insofern die besten Aussichten für einen fairen und gerechten internationalen Handel bietet, als damit angemessene Regeln festgelegt werden und ihre Einhaltung sichergestellt wird,
B. in der Erwägung, dass ein erfolgreicher und ausgewogener Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda Anlass für größte Hoffnungen gibt, dass die Entwicklungsländer bei ihrer Integration in das internationale Handelssystem unterstützt werden,
C. in der Erwägung, dass interregionale Handelsabkommen das multilaterale System ergänzen können, indem sie die Integration fördern und Themen angehen, bei denen eine multilaterale Einigung derzeit schwierig ist,
D. in der Erwägung, dass der ASEAN als Ganzes gesehen der fünftgrößte Handelspartner der Europäischen Union ist und die Europäische Union der zweitgrößte Handelspartner des ASEAN und der größte Investor in diesem Raum ist,
E. in der Erwägung, dass im ASEAN-Raum sehr große Unterschiede bestehen und drei ASEAN-Staaten zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählen, während andere Staaten ein höheres Pro-Kopf-Einkommen haben als viele EU-Mitgliedstaaten,
F. in der Erwägung, dass die ASEAN-Staaten unterschiedliche wirtschaftliche Kennziffern aufweisen und diese Unterschiede beim Abschluss des Freihandelsabkommens EU-ASEAN eine wichtige Rolle spielen werden, G. in der Erwägung, dass Studien gezeigt haben, dass zwar ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem ASEAN (nachstehend "das Abkommen" genannt) für beide Seiten erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen könnte, jedoch möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, um eine gerechte Aufteilung der dabei erzielten Gewinne zu fördern, H. unter Hinweis darauf, dass ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit durchsetzbaren Menschenrechtsklauseln für die Europäische Union eine Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit einem Land ist, I. in der Erwägung, dass durch einen angemessenen gegenseitigen Zugang zu den EU-ASEAN-Märkten, bei dem der unterschiedlichen wirtschaftlichen Stärke der ASEAN-Staaten, insbesondere derjenigen der ärmsten der am wenigsten entwickelten Länder, uneingeschränkt Rechnung getragen wird, der Waren- und Dienstleistungsverkehr gesteigert die Innovation gefördert und das Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten angekurbelt werden, J. in der Erwägung, dass der wirksame Schutz der Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen, gebührend berücksichtigt werden sollte und gleichzeitig der Zugang zu Arzneimitteln und der Technologietransfer, insbesondere im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der Bekämpfung des Klimawandels, gefördert werden sollten,
- 1. ist der Auffassung, dass ein anspruchsvolles Abkommen beiden Seiten zugute kommen wird zeigt sich aber über den schleppenden Fortgang der Verhandlungen besorgt, auch wenn ein Abkommen von hoher Qualität wichtiger ist als ein straffer Zeitplan; betont, wie wichtig es ist, konkrete Ergebnisse für die EU-Unternehmen bei der Verbesserung des Marktzugangs zu erzielen;
- 2. ist der Auffassung, dass ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda nach wie vor eine handelspolitische Priorität der Europäischen Union ist, und wünscht sich dass die Verhandlungen mit dem ASEAN die Entwicklungsagenda ergänzen; ist der Ansicht, dass das vorgeschlagene Freihandelsabkommen die Regeln der WTO uneingeschränkt achten muss;
- 3. fordert beide Seiten auf, bei den Verhandlungen der Notwendigkeit einer Stabilisierung der Preise für Grundprodukte, insbesondere der Nahrungsmittelpreise, Priorität einzuräumen und die Frage der Agrokraftstoffe mit großer Umsicht anzugehen;
- 4. ist der Ansicht, dass interregionale Abkommen das multilaterale System sinnvoll ergänzen können, sofern sie umfassend und anspruchsvoll sind, weit über Zollsenkungen hinausgehen und die qualitativen Bedingungen im Zusammenhang mit dem Handel, einschließlich wirksamer Bestimmungen zu den Menschenrechten sowie soziale und ökologische Standards betreffen; ist der Auffassung, dass es im Fall der Undurchführbarkeit eines interregionalen Abkommens sehr wichtig wäre, bei den Verhandlungen mit einzelnen Staaten über einen gemeinsamen Rahmen zu verfügen, wobei nur der Geltungsbereich des Abkommens und die Übergangsfristen Unterschiede aufweisen;
- 5. hebt mit Nachdruck hervor, dass das künftige industrielle Wachstum in der Union von der Öffnung für den Außenhandel und für ausländische Investitionen, die auf fairen Regeln beruhen, abhängt;
- 6. bedauert, dass auf dem Gipfeltreffen EU-ASEAN, das im November 2007 in Singapur abgehalten wurde, bestimmte Vorkehrungen im Zusammenhang mit den Praktiken und Verhaltensweisen der Unternehmen nicht eingehend behandelt wurden, wodurch Investitionen aus der Europäischen Union in den ASEAN-Staaten behindert werden;
- 7. betont, wie wichtig es ist, die regionale wirtschaftliche Integration der ASEAN-Staaten auszubauen und fordert die Kommission auf, für technische Hilfe und weitere mögliche Unterstützungsmaßnahmen zu sorgen, um diesen Ausbau zu erleichtern;
- 8. fordert die Vertragsparteien mit Nachdruck auf, sämtliche Hemmnisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen schrittweise abzubauen oder zu beseitigen und gleichzeitig die unterschiedlichen wirtschaftlichen Lagen innerhalb des ASEAN-Raumes und die Notwendigkeit der Gewährleistung universeller, zugänglicher und nachhaltiger öffentlicher Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und hoher Qualitätsstandards für alle vollständig zu berücksichtigen;
- 9. fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei dem Abkommen EU-ASEAN für Transparenz und wirksame Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe, den Wettbewerb, Investitionstätigkeiten, die Rechte am geistigen Eigentum, die staatlichen Beihilfen und andere Subventionen zu sorgen; betont die Bedeutung der Dienstleistungen im Rahmen der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem ASEAN;
- 10. betont, dass ein Abkommen mit dem ASEAN Folgendes gewährleisten sollte:
- (i) die Verbesserung und Vereinfachung der Ursprungsregeln,
- (ii) die Harmonierung der Normen, einschließlich derjenigen für die Produktsicherheit, den Kinderschutz und den Tierschutz,
- (iii) Regulierungstransparenz und vereinfachte bürokratische Verfahren,
- (iv) die Beseitigung diskriminierender Abgaben;
Sektorbezogene Anliegen
- 11. hält das Thema der nichttarifären Hemmnisse für ebenso wichtig wie Zollsenkungen und ist sehr besorgt über die Beschränkungen für Unternehmensdienstleistungen, wobei ein Abbau ungerechtfertigter Einschränkungen dazu führen könnte, dass Unternehmen aus dem ASEAN-Raum Zugang zu preisgünstigeren und effizienteren Dienstleistungen in den Bereichen Banken, Versicherungen sowie Rechtsberatung und -vertretung haben;
- 12. betont die Bedeutung der Rechte am geistigen Eigentum und fordert, dass ihrer wirksamen Durchsetzung Vorrang eingeräumt wird, insbesondere bei Designentwürfen, Tonaufnahmen und anderen kulturellen Gütern sowie bei geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen; fordert die Kommission auf, Hemmnisse zu beseitigen, trotz des Rechts der Staaten auf Regulierung von Sektoren -wie z.B. dem audiovisuellen Sektor -, die eine maßgebliche Rolle bei der Erhaltung der kulturellen Vielfalt spielen;
- 13. hält den Kampf gegen nachgemachte Arzneimittel für sehr wichtig, da diese einen unlauteren Wettbewerb darstellen und für die Verbraucher gefährlich sind; betont gleichzeitig dass im Abkommen keine rechtlichen oder praktischen Hindernisse für die umfassende Anwendung der in der Erklärung zum Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) und zum Zugang zu Arzneimitteln festgelegten Flexibilitätsregelungen enthalten sein dürfen, und fordert die Verhandlungsführer der Kommission auf, allen in seiner oben genannten Entschließung vom 12. Juli 2007 aufgeführten Punkten zu diesem Thema uneingeschränkt Rechnung zu tragen;
- 14. erinnert an die Verpflichtungen der Europäischen Union, die Doha-Erklärung und die Nutzung der Flexibilitätsregelungen des TRIPS-Übereinkommens zugunsten der öffentlichen Gesundheit und des Zugangs zu Arzneimitteln in Entwicklungsländern zu unterstützen fordert daher die Kommission auf, nichts zu unternehmen, was die Bemühungen des thailändischen Staates konterkarieren könnte, allen seinen Einwohnern den Zugang zu Arzneimitteln zu gewährleisten;
- 15. ist der Auffassung, dass bei allen Aspekten im Abkommen, die die öffentliche Auftragsvergabe betreffen, das jeweilige Entwicklungsniveau der ASEAN-Staaten berücksichtigt werden sollte und das Recht aller Parteien auf Regulierung der öffentlichen Dienste, insbesondere derjenigen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse, geachtet werden sollte;
- 16. ist der Auffassung, dass versucht werden sollte, mit dem Abkommen mehr Transparenz und eine verbesserte Rechenschaftspflicht bei den Investitionstätigkeiten von Staatsfonds zu fördern;
- 17. zeigt sich besorgt über die Folgen der höheren Reispreise insbesondere für ärmere Haushalte in den ASEAN-Staaten, die Reis einführen müssen;
- 18. ist der Ansicht, dass der Fischereisektor genau in den Fokus genommen werden muss, insbesondere der Thunfischsektor, da die sofortige vollständige Liberalisierung der Zollsätze erhebliche sozioökonomische Auswirkungen auf diesen sensiblen Sektor hätte worauf in einer Studie der Kommission zu diesem Sektor, die auf Verlangen des Parlaments durchgeführt wurde, hingewiesen wird;
- 19. betont, wie wichtig es ist, dass im Fischereisektor die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften eingehalten werden, damit dadurch die Entwicklung der Fischerei in diesen Ländern verbessert und vorangebracht wird und ein fairer Wettbewerb zwischen diesen Ländern und dem Fischereisektor der Europäischen Union erreicht wird; fordert die Kommission eindringlich auf, für die notwendige technische Hilfe zu sorgen, damit die Fischereiindustrie in den ASEAN-Staaten diese Ziele erreichen kann;
- 20. fordert die Ausweitung der Wirtschaftszusammenarbeit zwischen den beiden Wirtschaftsräumen auf makroökonomische Aspekte, einschließlich Steuerwesen und Statistik, Annahme internationaler Buchführungs- und Wirtschaftsprüfungsnormen sowie Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche;
- 21. fordert die Union und den ASEAN auf, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels, des Sextourismus und der Produktpiraterie zu verbessern; begrüßt die Tatsache, dass sich die ASEAN-Mitglieder zum Kampf gegen Drogen verpflichtet haben und fordert sie gleichzeitig auf, das Moratorium der Vereinten Nationen (UN) für die Anwendung der Todesstrafe zu unterstützen; lobt die Philippinen für die Abschaffung der Todesstrafe;
- 22. fordert die Union und den ASEAN auf, die Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik, insbesondere bei der Bekämpfung von Krankheiten wie AIDS, SARS und Geflügelpest, sowie bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Förderung der Lebensmittelsicherheit zu verstärken;
- 23. ist der Ansicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Union gegenüber den ASEAN-Staaten von einer Verbesserung der Bildung, Ausbildung und Forschung in der Union und von der Schaffung innovativer Produkte und Dienstleistungen abhängt;
- 24. ist der Auffassung, dass die Übereinkommen im Bereich des Handels, der Investitionen und der Wissenschaft und Forschung sektorspezifische Aspekte berücksichtigen sollten wie:
- (i) energiesparende Glühbirnen,
- (ii) Zertifizierung von Erzeugnissen aus Holz, das auf nachhaltige Weise angebaut und legal geschlagen wurde,
- (iii) die Verhütung von Naturkatastrophen und deren Bewältigung,
- (iv) den Fremdenverkehrssektor unter besonderer Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen,
- (v) die Freizügigkeit von Forschern, Geschäftsleuten und Touristen,
- (vi) die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen in der Union und in den ASEAN-Staaten und den Austausch wissenschaftlicher Forschungsergebnisse,
- (vii) Aerosolpackungen;
- 25. empfiehlt, dass sich die Energiepolitik der Europäischen Union gegenüber den ASEAN-Staaten auf Folgendes konzentrieren soll:
- (i) nichtdiskriminierende Genehmigungs- und Handelsbedingungen für Energieerzeugnisse,
- (ii) Verbesserungen der Energieerzeugungs- und der Energieausfuhrkapazitäten,
- (iii) Ausbau der Transportinfrastruktur für Energieerzeugnisse,
- (iv) Diversifizierung der Energiequellen,
- (v) Abschaffung von Grenzabgaben auf Energieerzeugnisse,
- (vi) gegenseitige Vereinbarungen über Energieeinsparungen, Eindämmung des Klimawandels und eine Senkung der Treibhausgas-Emissionen, einschließlich etwaiger gegenseitiger Vereinbarungen über den Emissionshandel, um Nachteile für die Industrie in der Union zu vermeiden;
- 26. würde die Entwicklung gemeinsamer, von Forschungseinrichtungen in der Union und in den ASEAN-Staaten durchgeführter Forschungsprojekte begrüßen und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Maßnahmen zur Erleichterung solcher Vereinbarungen zu treffen;
- 27. weist auf die Notwendigkeit hin, die Industrie in der Union gegen Dumpingpraktiken von Exporteuren aus den ASEAN-Staaten zu schützen und einem solchen Dumping durch eine frühzeitige Intervention der Vertreter der Union, die an den Handelsverhandlungen teilnehmen, entgegenzuwirken;
Länderspezifische Anliegen
- 28. betont, dass bei allen eventuell geplanten Zollsenkungen der unterschiedlichen wirtschaftlichen Stärke der ASEAN-Staaten uneingeschränkt Rechnung getragen werden sollte
- 29. ist der Ansicht, dass denjenigen ASEAN-Staaten, die zwar nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehören, jedoch als relativ arm gelten, Flexibilitätsregelungen zugute kommen sollten, die mehr oder weniger den Klauseln entsprechen, die im Rahmen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Ländern mit einem ähnlichen Einkommensniveau angeboten wurden;
- 30. fordert die Kommission auf, während der Verhandlungen Kambodscha und Laos zu einem angemessenen Zeitpunkt zu bitten, mitzuteilen, ob sie auch in das Abkommen einbezogen werden möchten, und bei einer positiven Antwort den Rat um ein geändertes Verhandlungsmandat zu ersuchen, mit dem dies möglich wäre;
- 31. ist der Auffassung, dass Birma aufgrund der derzeitigen Lage in diesem Land nicht in das Abkommen einbezogen werden kann;
- 32. hält es für dringend geboten, eine Lösung des Problems des Bankgeheimnisses in Singapur, das den Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommen verhindert zu finden, wenn eine echte Aussicht auf ein interregionales Freihandelsabkommen bestehen soll;
Nachhaltige Entwicklung
- 33. betrachtet ein ehrgeiziges Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung als wesentlichen Bestandteil eines jeden Abkommens und betont, dass die Durchsetzung der vereinbarten Normen von grundlegender Bedeutung ist; vertritt die Ansicht, dass deshalb für dieses Kapitel der übliche Streitbeilegungsmechanismus anwendbar sein muss
- 34. fordert, dass in jedes Abkommen verbindliche Sozial- und Umweltklauseln aufgenommen werden, die die Vertragsparteien dazu verpflichten, die wichtigsten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren und ihre effektive Umsetzung sicherzustellen, insbesondere was Kinder- und Zwangsarbeit anbelangt deren Beseitigung eines der Hauptanliegen der Internationalen Arbeitsorganisation ist, wie ihrem erstmalig im Jahr 2006 veröffentlichten Bericht "Das Ende der Kinderarbeit: zum Greifen nah" zu entnehmen ist;
- 35. fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie Ländern, die die arbeitsrechtlichen Normen verbessern Anreize geboten werden können, damit für sie die als Anreiz konzipierte Sonderregelung des allgemeinen Präferenzsystems (APS plus) angesichts der Zunahme von Freihandelsabkommen nicht an Attraktivität einbüßt, und auch die Möglichkeit der Einführung einer Klausel zu prüfen, die die Ratifizierung grundlegender Übereinkommen der UN und der Internationalen Arbeitsorganisation über Menschen- und Arbeitnehmerrechte vorsieht, insbesondere derjenigen, die sich auf Kinder- und Zwangsarbeit beziehen;
- 36. betont, dass nach dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens EU-ASEAN Maßnahmen ergriffen werden sollten, mit denen verhindert wird, dass die Vergünstigungen einschränkt werden, die die am wenigsten entwickelten Länder für den Zugang ihrer Erzeugnisse zum EU-Markt genießen;
- 37. ist der Auffassung, dass ein Forum für Handel und nachhaltige Entwicklung, das sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie der Bürgergesellschaft zusammensetzt, eine wichtige Rolle dabei spielen könnte, sicherzustellen dass eine größere Marktöffnung mit strengeren ökologischen und sozialen Standards einhergeht;
- 38. schlägt vor, dass ein Mechanismus eingeführt wird, über den anerkannte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen Anträge auf Maßnahmen stellen können, die innerhalb einer bestimmten Zeitspanne bearbeitet werden und in Vorschriften über eine kontinuierliche Überwachung und Überprüfung münden könnten, damit Druck gegen die Verletzung von Arbeitnehmerrechten gemacht wird;
- 39. wünscht sich die frühzeitige Veröffentlichung der Ergebnisse einer Nachhaltigkeitsprüfung, die rechtzeitig zur Verfügung stehen müssen, um eine umfassende Konsultation der Öffentlichkeit zu ermöglichen, damit deren Ergebnisse den Ausgang der Verhandlungen beeinflussen können, insbesondere was Maßnahmen betrifft die zur Milderung negativer Auswirkungen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Sektoren erforderlich sein könnten;
- 40. ist der Auffassung, dass bei der Nachhaltigkeitsprüfung die Auswirkungen der Liberalisierung des Handels auf die Gleichstellung von Männern und Frauen, insbesondere in Sektoren wie Landwirtschaft, Textilindustrie und exportorientierte Verarbeitungsindustrie, besonders berücksichtigt werden sollten;
- 41. fordert die Kommission und die Vertreter der ASEAN-Staaten auf, die Auswirkungen des Abkommens auf die Kleinbauern im ASEAN-Raum besonders zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass Familienbetriebe und die nachhaltige Landwirtschaft gestärkt und nicht geschwächt werden;
- 42. hält die Maßnahmen zur Eindämmung der Entwaldung und zum Schutz und zur Förderung der Tropenwälder bei der Bekämpfung des Klimawandels und auch als Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für sehr wichtig; ist daher der Auffassung, dass mit einem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen nur der Handel mit umweltfreundlichen Biokraftstoffen gefördert werden sollte und dass ASEAN-Staaten bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags unterstützt werden sollten;
- 43. fordert die Verhandlungspartner auf, dafür zu sorgen, dass in einem Abkommen Mechanismen enthalten sind, mit denen bei der Umsetzung von Konzepten zur Waldbewirtschaftung und Konzessionsvergabe die herkömmlichen Rechte und das Gewohnheitsrecht von indigenen Bevölkerungsgruppen und Ortsgemeinschaften auf Nutzung ihrer Wälder geschützt werden und die Möglichkeiten der nationalen Parlamente und der Bürgergesellschaft, einschließlich der Ortsgemeinschaften und der indigenen Bevölkerungsgruppen, verbessert werden, sich an der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Erhaltung, Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu beteiligen und ihr Land abzugrenzen und die entsprechenden Bodenrechte zu schützen;
- 44. ist der Auffassung, dass für umweltfreundliche Erzeugnisse und fair gehandelte Waren die Zollsätze rascher gesenkt werden sollten als für andere Waren und frühzeitig Zugang zum EU-Markt gewährt werden sollte; verlangt, dass die Kommission eine Aktualisierung der Zollnomenklatur in Betracht zieht, damit diese spezifischen Erzeugnisse berücksichtigt werden;
Politische Erwägungen
- 45. erkennt an, dass der ASEAN auf die Stabilität und den Wohlstand in dieser Region immer stärkeren Einfluss gewinnt; begrüßt, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem ASEAN im Jahr 2007 mit dem Gipfel von Singapur eine neue Dynamik bekommen haben; ist der Überzeugung, dass es ein großes Potenzial für die Zusammenarbeit zwischen der Union und dem ASEAN gibt, da sie sich beide der regionalen Integration verpflichtet fühlen;
- 46. weist darauf hin, dass der Ausbau der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Union und dem ASEAN dazu beitragen wird, die Beziehungen zwischen den beiden Weltregionen zu verbessern und außerdem weitere Fortschritte bei der politischen Zusammenarbeit und in den Bereichen Sicherheit, Demokratie, Menschenrechte, Energie/Klimawandel und Umweltschutz, Soziales und Kultur sowie auf dem Gebiet der Zusammenarbeit und Entwicklung ermöglichen wird;
- 47. begrüßt die Fortschritte bei der Integration im ASEAN-Raum und die Unterzeichnung der ASEAN-Charta, wobei es seiner Hoffnung Ausdruck gibt, dass die Bestimmungen dieser Charta möglichst schnell in Kraft treten;
- 48. erinnert daran, dass Menschenrechte und Demokratie zu den Grundwerten der Europäischen Union zählen und fordert, dass sie insbesondere im Rahmen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einen integralen Bestandteil der Verhandlungen mit dem ASEAN bilden; bekräftigt die Bedeutung, die es Reformen der politischen Rechte und der Bürgerrechte beimisst; begrüßt die Aufnahme eines Menschenrechtsgremiums in die ASEAN-Charta und das ausdrückliche Engagement der Charta für die Stärkung von Demokratie, verantwortungsvoller Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit sowie für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; erwartet daher, dass der ASEAN in konstruktiver Weise zur Förderung dieser Werte in der Region beitragen kann;
- 49. begrüßt die Wahlen in Thailand, mit denen die Demokratie wiederhergestellt wurde; fordert dass der Prozess der Demokratisierung und der nationalen Aussöhnung in Birma glaubwürdig sein und die uneingeschränkte Teilnahme der Opposition und der ethnischen Gruppen mit einschließen muss, und verlangt die sofortige Freilassung von Aung San Suu Kyi und allen politischen Gefangenen sowie die Normalisierung der Tätigkeiten der politischen Parteien; unterstützt die Arbeit der Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Europäischen Union; fordert den Rat auf, die Sanktionen gegen die birmanische Regierung aufrechtzuerhalten, die Lage im Land sorgfältig zu beobachten und diese Sanktionen zu überprüfen, wenn die Entwicklungen im Land dies erfordern fordert die ASEAN-Mitglieder sowie China und Indien auf, entsprechenden Druck auf Birma auszuüben;
- 50. hält die laufende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus sowie bei der Bewältigung von Krisen und Katastrophen für wichtig und begrüßt, dass im Rahmen der Aceh-Beobachtermission neuerdings eine Zusammenarbeit stattfindet;
- 51. wünscht sich, dass zur Förderung der verantwortungsvollen Regierungsführung, der Transparenz und der Rechtsstaatlichkeit die Mitgliedstaaten und die Kommission in Fällen eingreifen, in denen rechtlich eindeutig nachgewiesen wurde, dass Beamte aus ASEAN-Staaten in Korruptionsfälle im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen verstrickt sind; fordert die Kommission auf, dem Parlament über jede Maßnahme, die sie in dieser Hinsicht ergreifen wird, Bericht zu erstatten;
Die Rolle des Europäischen Parlaments
- 52. erwartet, dass der Vertrag von Lissabon vor dem Abschluss der Verhandlungen in Kraft treten wird, was jegliche Zweifel hinsichtlich der notwendigen Zustimmung des Parlaments für diese Art von Abkommen beseitigen wird; fordert die Kommission auf, dem Parlament umfassendere Einsicht in das Verhandlungsmandat zu ermöglichen und es während der Verhandlungen regelmäßig zu konsultieren, damit die Ergebnisse breite Unterstützung finden;
- 53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der ASEAN-Staaten sowie dem Generalsekretär des ASEAN zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0629.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0384 und 0420.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0007.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0353.
- 5 ABl. C 102 E vom 24.4.2008. S. 291.
- 6 ABl. C 102 E vom 24.4.2008. S. 321.
- 7 ABl. C 68 E vom 18.3.2004, S. 126.