Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM (2015) 408 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 026/09 (PDF) = AE-Nr. 090022 und
Drucksache 001/12 (PDF) = AE-Nr. 111132
Brüssel, den 26.8.2015 COM (2015) 408 final
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)
Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung {SWD(2015) 161 final}
1. Hintergrund
Europa steht vor einer Reihe dringender Aufgaben: Es gilt, wieder Arbeitsplätze zu schaffen und die wirtschaftliche Erholung zu bewerkstelligen, nachhaltiges Wachstum zu generieren, die Investitionslücke zu schließen, den sozialen Zusammenhalt zu festigen und Radikalisierung und Gewalt einzudämmen. Zugleich muss Europa auch langfristige Herausforderungen bewältigen, wie die Alterung der Gesellschaft, die Anpassung an das digitale Zeitalter und den Wettbewerb in der globalen, wissensbasierten Wirtschaft.
Mit den Maßnahmen im Rahmen der neuen Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel hat Europa einen Neuanfang gemacht. Zahlreiche wirtschaftliche Argumente sprechen dafür, der allgemeinen und beruflichen Bildung als wachstumsstarkem Sektor eine entscheidende Rolle innerhalb dieser neuen Agenda zuzuweisen. Zugleich sind Investitionen in Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen sinnvoll angelegtes Geld. Eine gute allgemeine und berufliche Bildung fördert dauerhaftes Wirtschaftswachstum; sie bildet den Nährboden für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Wie in den beschäftigungspolitischen Leitlinien 2015 hervorgehoben wurde, sollten die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung effektiver und effizienter werden, um das Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte zu verbessern, Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beseitigen und den sich rasch wandelnden Anforderungen der Arbeitsmärkte schneller und besser Rechnung zu tragen. In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft und für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist dies besonders wichtig.
Die tragischen Ausbrüche von gewalttätigem Extremismus Anfang 2015 haben uns in Erinnerung gerufen, dass die allgemeine und berufliche Bildung auch bei der Förderung von Inklusion und Chancengleichheit, der Schaffung einer Kultur gegenseitiger Achtung und bei der Verankerung von Grundwerten in einer offenen und demokratischen Gesellschaft eine Schlüsselrolle spielt. Die allgemeine und berufliche Bildung richtet sich an alle Menschen, insbesondere auch an die am stärksten benachteiligten Gesellschaftsschichten, und ist damit ein wichtiger Faktor für die Verhinderung und Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung und für die Schaffung eines Fundaments für bürgerschaftliches Engagement. In der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten daher die Bemühungen zur Verbesserung des Zugangs aller Menschen zu hochwertigen Lernangeboten verstärkt werden, was zugleich eine aufwärtsgerichtete soziale Konvergenz unterstützt.
Die allgemeine und berufliche Bildung leistet - unter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Bildungs- und Berufsbildungssysteme - wesentliche Beiträge zu verschiedenen Strategien und Initiativen der EU, darunter die Strategie Europa 2020, die Initiative für einen digitalen Binnenmarkt, die europäische Sicherheitsagenda und die Investitionsoffensive für Europa. Die Zusammenarbeit im Rahmen von ET 2020 ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch Peerto-Peer-Austausch, wechselseitiges Lernen und den Aufbau einer Evidenzbasis und unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur weiteren Verbesserung ihrer Leistungen.
Dem Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2014 der Kommission ist allerdings zu entnehmen, dass nach wie vor erhebliche Herausforderungen zu bewältigen sind:
- - 20 % der 15-Jährigen in der EU erzielen schlechte Ergebnisse in den Bereichen Lesen/Schreiben, Naturwissenschaften und Mathematik. 20 % der Erwachsenen verfügen nur über geringe Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten und 25 % haben geringe digitale Kompetenz; demgegenüber nehmen nur 10,7 % am lebenslangen Lernen teil, wobei die Beteiligung gering qualifizierter Erwachsener hier besonders niedrig ist.
- - Der Anteil der frühen Schulabgänger beträgt mittlerweile 11,1 %, und 19 Mitgliedstaaten haben das Kernziel der Strategie Europa 2020 erreicht. Doch nach wie vor gibt es 5 Millionen frühe Schulabgänger, und in dieser Gruppe ist die Arbeitslosenquote mit 41 % besonders hoch.
- - Der Anteil der Hochschulabsolventinnen und -absolventen steigt weiter und liegt mittlerweile bei 37,9 %. 16 Mitgliedstaaten haben das Kernziel der Strategie Europa 2020 erreicht, doch in den Ländern, die am stärksten von der Krise betroffen sind, ist die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen nach wie vor ein großes Problem. Im Jahr 2014 wurde eine umfassende Halbzeitbilanz des strategischen Rahmens ET 2020 gezogen, an der die Mitgliedstaaten und weitere Schlüsselakteure beteiligt waren. Aus dieser Bilanz resultierten drei wesentliche politische Schlussfolgerungen:
- - Es wurde bestätigt, dass ein integrierter Rahmen, der alle Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung abdeckt, ausgesprochen wertvoll ist. Flexibilität und Durchlässigkeit sind für den Bildungsweg heute eine Notwendigkeit, weshalb die Bildungspolitik über alle Ebenen hinweg - von der frühkindlichen Bildung und Erziehung über die Schulbildung bis hin zur Hochschul-, Berufs- und Erwachsenenbildung - kohärent sein muss.
- - Die vier strategischen Ziele von ET 2020 (und die aktuellen EU-Benchmarks) bleiben weiter gültig, so wie sie in den Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2009 umfassend und vorausschauend formuliert wurden; sie bilden eine solide Grundlage für die ET-2020-Aktivitäten bis 2020. Allerdings muss die politische Ausrichtung neu justiert werden, um den drängenden wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen sowie der Rolle der Bildung bei der Förderung von Gerechtigkeit und Nichtdiskriminierung sowie der Vermittlung von Grundwerten, interkultureller Kompetenz und bürgerschaftlichem Engagement Rechnung zu tragen.
- - Der Beitrag von ET 2020 zur Gesamtagenda der EU für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, einschließlich des Europäischen Semesters, muss weiter intensiviert werden. Hierzu müssen der Aufbau einer Evidenzbasis und das Lernen voneinander bei der Umsetzung von Reformen verstärkt werden. Zugleich muss die Relevanz des Rahmens für die einzelnen Länder verbessert werden.
Mit Blick auf die oben dargelegten Herausforderungen und politischen Schlussfolgerungen und zwecks besserer Abstimmung von ET 2020 mit den Mandatsperioden und politischen Prioritäten wird im vorliegenden gemeinsamen Bericht vorgeschlagen, die europäische Zusammenarbeit innerhalb dieses strategischen Rahmens bis 2020 fortzuführen, d.h. den Arbeitszyklus von 3 auf 5 Jahre zu verlängern.
2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten
Aufbauend auf der Zwischenbilanz und unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten werden im vorliegenden Abschnitt die wichtigsten Entwicklungen und Herausforderungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa beschrieben. Dies bildet die Grundlage für die Festlegung der neuen prioritären Bereiche und konkreten Themen (in Anhang 1) für die Fortführung der Arbeiten bis 2020.
2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen
Zu viele Menschen in Europa verfügen nur über geringe Grundfertigkeiten; dies hemmt den wirtschaftlichen Fortschritt und schränkt die berufliche, soziale und persönliche Entfaltung dieser Menschen erheblich ein. Um die Beschäftigungsfähigkeit, die Innovation und das bürgerschaftliche Engagement zu steigern, müssen die Grundfertigkeiten mit anderen Schlüsselkompetenzen und Einstellungen gepaart sein; dies umfasst Kreativität, Unternehmergeist und Eigeninitiative, digitale Kompetenzen (einschließlich Programmieren), Fremdsprachenkenntnisse, kritisches Denken (u.a. durch digitale Kompetenz und Medienkompetenz) sowie Kompetenzen, die für Wachstumssektoren wie die grüne Wirtschaft relevant sind.
Die Qualität der Lernergebnisse muss unter dem Blickwinkel des lebenslangen Lernens stimuliert werden. Zwar verfolgen bereits 16 Mitgliedstaaten umfassende Strategien für lebenslanges Lernen, doch es sollten alle Länder solche Strategien festlegen und für Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Formen und Ebenen des Lernens und zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt sorgen. Dies erfordert fortlaufende Koordinierungsbemühungen und Partnerschaften zwischen verschiedenen Bildungsbereichen.
Die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ist der Ausgangspunkt und eines der wirksamsten Instrumente, um eine solide Basis an Grundfertigkeiten aufzubauen. Hier besteht jedoch die doppelte Herausforderung, den Zugang zu verbessern und die Qualität zu steigern. Besonders problematisch ist das Angebot für Kinder unter 3 Jahren. Aufbauend auf dem Qualitätsrahmen für die FBBE, den Mitgliedstaaten im letzten Arbeitszyklus entwickelt haben, sollten nun insbesondere die Verbesserung des Zugangs, die stärkere Berücksichtigung benachteiligter Gruppen, die Professionalisierung des Personals und effiziente Koordinierungs-, Finanzierungs- und Kontrollsysteme im Vordergrund stehen.
Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der frühen Schulabgänger wurden zwar von allen Mitgliedstaaten getroffen, doch diese Maßnahmen verbinden sich nicht immer zu einer umfassenden Strategie, wie in der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2011 gefordert. Langfristiges Engagement und sektorübergreifende Zusammenarbeit, bei denen Prävention und frühes Eingreifen im Mittelpunkt stehen, sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Schulbasierte Strategien zur Senkung der Zahl der frühen Schulabgänger sollten kooperative Ansätze und Partnerschaften mit externen Interessenträgern und der lokalen Gemeinschaft umfassen und zur Verbesserung der Lernergebnisse aller Lernenden beitragen.
Die Hochschulsysteme sollten die wissensbasierte Wirtschaft stärken. Die Hochschulen müssen sich den Anforderungen, die sich aus dem Wandel der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes ergeben, wirksam anpassen. Entsprechende
Modernisierungsbemühungen müssen daher insbesondere für die Nutzung von Synergien zwischen Lehre, Forschung und Innovation sorgen. Dabei sollten Beziehungen zwischen Hochschulen, lokalen Gemeinschaften und Regionen geknüpft und innovative Ansätze zur Verbesserung der Relevanz der Curricula entwickelt werden, die auch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) vorsehen. Die Erhöhung des Anteils der Hochschulabsolventinnen und -absolventen, vor allem aus benachteiligten Gruppen, bleibt für viele Mitgliedstaaten eine Herausforderung.
Die Beschäftigungsquote der Absolventinnen und Absolventen einer berufsbezogenen Ausbildung ist in den meisten Mitgliedstaaten gut. Lehrlingsausbildung und duale Berufsausbildungssysteme sind besonders wichtig, da hier relevante Fertigkeiten vermittelt werden, die den Übergang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Die Mitgliedstaaten haben viele Maßnahmen getroffen, um die Zielvorgaben des Kommuniqués von Brügge(2010) für den Zeitraum 2011-2014 zu erfüllen; diese betreffen insbesondere die Verbesserung der Leistung, der Qualität und der Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit Schwerpunkt auf dem Lernen am Arbeitsplatz. Im nächsten Arbeitszyklus sollte dieses Lernen in all seinen Formen weiter gefördert werden; zugleich gilt es jedoch, die Europäische Ausbildungsallianz weiter auszubauen und die Antizipation des Qualifikationsbedarfs auf dem Arbeitsmarkt zu verstärken. Mittelfristige Zielvorgaben, wie sie in den Rigaer Schlussfolgerungen vom 22. Juni 2015 (siehe Anhang 2) formuliert werden, sind zahlenmäßig begrenzt und sorgen für eine bessere Fokussierung.
Die Erwachsenenbildung ist die Basis für Weiterqualifizierung und Umschulung. Angesichts der jüngsten Trends bei Erwachsenen mit geringen Grundfertigkeiten und der hohen Arbeitslosigkeit ist es notwendig, die europäische Agenda für die Erwachsenenbildung nachdrücklicher umzusetzen.
Zu den Prioritäten sollten dabei Folgendes zählen: wirksamere Governance, erhebliche Vergrößerung des Angebots und Steigerung der Inanspruchnahme der Erwachsenenbildung, flexibleres Angebot, breiterer Zugang, intensivere Kontrolle und bessere Qualitätssicherung (siehe Anhang 2).
2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung
In den meisten europäischen Ländern und OECD-Staaten ist die Ungleichheit auf dem höchsten Stand seit 30 Jahren; dies wirkt sich negativ auf die Bildungsergebnisse aus, da die Bildungssysteme tendenziell die Muster beim sozioökonomischen Status reproduzieren. Das Aufbrechen des durch geringe Qualifikationen verursachten generationsübergreifenden Teufelskreises muss daher Priorität haben. Zwar hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, um den Zugang benachteiligter Lernender zur Bildung zu verbessern, doch besteht weiterhin ein erhebliches Bildungsgefälle, und der Zugang zu einer hochwertigen, regulären Bildung bzw. Berufsbildung ist in vielen Teilen der EU nach wie vor eine Herausforderung. Es müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um allen Lernenden inklusive Bildung bzw. Berufsbildung anzubieten, wobei das Augenmerk insbesondere auf Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen, Migranten und Personen mit Migrationshintergrund sowie Roma gerichtet werden sollte. Die Jugendgarantie sollte in vollem Umfang mobilisiert werden.
Das Geschlechtergefälle in der Bildung und Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der Wahl des Bildungswegs sind weitere Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht. Mobbing und Gewalt in der Lernumgebung, auch aufgrund des Geschlechts, sind nicht hinnehmbar. Die Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte müssen über das notwendige Rüstzeug verfügen und hinreichend unterstützt werden, damit die Lernenden in ihrer Lernumgebung Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und demokratischen Bürgersinn erfahren können.
In der Pariser Erklärung der für die Bildung zuständigen Minister vom 17. März 2015 werden Maßnahmen auf allen Ebenen gefordert, um die Rolle der Bildung bei der Förderung der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung, der Festigung des sozialen Zusammenhalts und der Unterstützung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu verantwortungsbewussten, offenen und aktiven Mitgliedern unserer vielfältigen, inklusiven Gesellschaft zu stärken.1 Die Bildung spielt eine wichtige Rolle für die Prävention und die Bekämpfung von Ausgrenzung und Radikalisierung. Die Folgemaßnahmen zu der Erklärung zählen daher zu den obersten Prioritäten im neuen Arbeitszyklus. Im Rahmen des Programms Erasmus+ werden Mittel für konkrete Maßnahmen in den vier in der Erklärung aufgezeigten Bereichen bereitgestellt:
- i) Förderung des Erwerbs sozialer und interkultureller Kompetenzen sowie von Bürgerkompetenzen, Verbesserung der Identifikation mit den Grundwerten Europas, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements;
- ii) Förderung kritischen Denkens und der Medienkompetenz;
- iii) Verbesserung der Bildung benachteiligter Kinder und junger Menschen und iv) Förderung des interkulturellen Dialogs.
2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse
Aktivere Nutzung innovativer pädagogischer Ansätze sowie digitaler Kompetenz und Tools: Mehrere Mitgliedstaaten berichten über Initiativen zur Steigerung der digitalen Kompetenz von Lehrkräften und Lernenden, und ein Drittel der Mitgliedstaaten hat nationale Strategien für die Digitalisierung der Bildung festgelegt. Trotzdem bleibt noch viel zu tun. Die digitale Revolution sorgt für einen schnell wachsenden Bedarf an digitalen Fähigkeiten und Fertigkeiten, dem die allgemeine und berufliche Bildung Rechnung tragen muss. Dies erfordert Infrastrukturinvestitionen, organisatorische Veränderungen, die Bereitstellung digitaler Geräte für die Lehrkräfte und die Verbesserung ihrer digitalen Kompetenz sowie die Entwicklung digitaler (und frei zugänglicher) Lehr- und Lernmaterialien und hochwertiger Bildungssoftware. Allgemeine und berufliche Bildung sollten sich die neuen Entwicklungen in der IKT zunutze machen und sich eine innovative, aktive Pädagogik zu eigen machen, die sich auf partizipative projektbasierte Methoden stützt. Offene Lernumgebungen können die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bildungssektoren erleichtern, was unter anderem benachteiligten Lernenden zugutekommen kann.
Verstärkte Unterstützung der Lehrkräfte: Viele Mitgliedstaaten berichten über Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräfteausbildung und betonen, dass die 1 Die nichtformale Bildung ist ein wichtiger Faktor, um die soziale und demokratische Partizipation junger Menschen zu fördern. Dies ist eine der Prioritäten des EU-Kooperationsrahmens im Bereich der Jugendpolitik; näheres hierzu im Jugendbericht 2015 der EU.
Erstausbildung und die berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern zweckmäßig sein und fachliche, pädagogische und praktische Elemente umfassen sollte. Den Pädagogen sollte in der Ausbildung vermittelt werden, wie sie mit der wachsenden Vielfalt unter den Lernenden umgehen, frühe Schulabgänge verhindern und innovative pädagogische Konzepte sowie IKT-Tools optimal einsetzen können. Zudem sollte am Beginn ihrer Laufbahn eine Einarbeitungsphase stehen.
In vielen Ländern wird die Qualität des Unterrichts zunehmend durch Personalmangel beeinträchtigt, und das Interesse an Lehrerberufen sinkt. Es bedarf breit angelegter, langfristiger Strategien, um die am besten geeigneten Kandidaten, aus unterschiedlichen Umfeldern und mit unterschiedlichem Erfahrungsschatz, auszuwählen.
Zu berücksichtigen sind auch das ungleiche Geschlechterverhältnis und die Notwendigkeit attraktiver Karriereaussichten.
Erleichterung der Lernmobilität: Aus dem ersten Mobilitätsanzeiger(2014) geht hervor, dass die Rahmenbedingungen für die Mobilität zu Lernzwecken in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind; die größten Hindernisse bestehen noch bei der Information, der Unterstützung der Lernenden und der Anerkennung. Maßnahmen in den Bereichen Transparenz, Qualitätssicherung sowie Validierung und Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen müssen erfasst und weiterverfolgt werden. Für die evidenzbasierte Beobachtung der Mobilität werden bessere Daten benötigt.
Die Förderung der Internationalisierung in der Hochschulbildung bleibt eine Priorität; dies umfasst u.a. die Entwicklung strategischer Partnerschaften und gemeinsamer Studienangebote sowie die Förderung der Mobilität von Studierenden, Personal und Wissenschaftlern.
Stärkung und Vereinfachung der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der EU: Transparenz- und Anerkennungsinstrumente spielen für die Mobilität, die Beschäftigungsfähigkeit und für lebenslanges Lernen eine entscheidende Rolle und ermöglichen auch die Nutzung von außerhalb der EU erworbenen Qualifikationen. Die meisten Mitgliedstaaten haben nationale Qualifikationsrahmen entwickelt und diese an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) gekoppelt. Nun sollte verstärkt der Übergang von der Transparenz zur europaweiten Anerkennung von Qualifikationen vorangetrieben werden, und zwar durch Stärkung der Rolle des EQR und durch Förderung der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens. Geeignete Instrumente für die Anerkennung und Validierung von Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die auf digitalem Wege erworben wurden, können die Nutzung offener und innovativer Lehrmethoden unterstützen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Vereinfachung und Rationalisierung der bestehenden EU-Instrumente für Kompetenzen und Qualifikationen gerichtet werden, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, um deren Reichweite zu erhöhen.
Schließung der Investitionslücke: Wirksame Investitionen in eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung sind eine Quelle nachhaltigen Wachstums. Seit der Krise ist die Lage der öffentlichen Haushalte jedoch angespannt, und mehrere Mitgliedstaaten haben ihre realen Ausgaben für die allgemeine und berufliche Bildung gekürzt. Das legt nahe, dass die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung von Reformen unterstützt werden sollten, die innerhalb des gesellschaftlichen Gesamtkontexts für mehr Effizienz bei Bereitstellung eines hochwertigen Bildungs- und Berufsbildungsangebots sorgen. Die Investitionsoffensive für Europa, das Programm Erasmus+ und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und Horizont 2020 können Anreize für Investitionen geben, die Umsetzung der Prioritäten von ET 2020 unterstützen und zugleich enge Verbindungen zur Politik gewährleisten.
3. Governance und ARBEITSMETHODEN
Seit dem gemeinsamen Bericht aus dem Jahr 2012 hat sich die Governance von ET 2020 verbessert, insbesondere durch den Ausbau der Evidenzbasis (Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung), durch die operative Ausrichtung der Arbeitsgruppen und durch die Schaffung regelmäßiger Foren für den Austausch zwischen den wichtigsten Interessenträgern (z.B. Forum für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend). Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass ein Konsens über den folgenden Ansatz für den kommenden Arbeitszyklus besteht:
- - Die eingehende analytische Beobachtung der Evidenzbasis und der Fortschritte ist für die Effizienz des strategischen Rahmens ET 2020 von entscheidender Bedeutung. Die Beobachtung wird in Zusammenarbeit mit Eurostat, Eurydice, Cedefop, der OECD und anderen Organisationen erfolgen.
- - Die Straffung und Rationalisierung der Berichterstattung innerhalb von ET 2020 hat weiterhin Priorität und wird durch die Ausweitung des Arbeitszyklus auf 5 Jahre unterstützt.
- - Engere Verbindungen zwischen Bildung, Wirtschaft und Forschung und die Einbindung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft werden die Wirkung von ET 2020 sowie die Relevanz der Lernsysteme für die Steigerung der Innovationsfähigkeit Europas verbessern. Wissensallianzen, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten im Rahmen von Erasmus+, die MarieSklodowska-Curie-Maßnahmen und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Horizont 2020) haben hier eine Vorreiterfunktion. Für eine stärkere Einbindung von Interessenträgern sorgen auch das Forum für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, das Berufsbildungs- und Unternehmensforum und sowie thematische Foren in den Mitgliedstaaten. Die Zusammenarbeit mit der europäischen Zivilgesellschaft und den europäischen Sozialpartnern wird fortgeführt, um deren Fachkompetenz und Wirkungsradius optimal zu nutzen.
Die Instrumente von ET 2020 haben sich bewährt, auf nationaler Ebene aber nicht immer ausreichende Wirkung gezeigt; Ursachen hierfür sind mangelnde Abstimmung von Aktivitäten, Defizite bei der Informationsverbreitung und geringes Bewusstsein für den Nutzen der Ergebnisse auf nationaler Ebene. Das Instrumentarium von ET 2020 wird daher verstärkt:
- - Zur Steigerung der Transparenz und der Kohärenz von ET 2020 wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten (einschließlich des Dreiervorsitzes des Rates) ein fortlaufendes vorläufiges Arbeitsprogramm für ET 2020 aufstellen, das einen klaren Überblick über die Peer-LearningVeranstaltungen und Schlüsselaktivitäten vermittelt, die von den ET-2020 Arbeitsgruppen und den informellen Gruppen hochrangiger Beamter (d.h. Zusammenkünfte der für die Schulbildung, Berufsbildung und Hochschulbildung zuständigen leitenden Ministerialbeamten und der hochrangigen Gruppe für allgemeine und berufliche Bildung) geplant werden. - Ab 2016 wird sich eine neue Generation von Arbeitsgruppen mit den prioritären Bereichen von ET 2020 befassen. Die Gruppen werden den jeweils zuständigen informellen Gruppen hochrangiger Beamter Bericht erstatten, die die Lenkung übernehmen und relevante Ergebnisse herausfiltern und dem Rat zur Kenntnis bringen. Die Gruppen werden dazu angehalten, innovative Arbeitsmethoden zu verwenden, und die Verbreitung der Ergebnisse wird verbessert, um einen echten Wissensaustausch zu erreichen.
- - Die Peer-Learning-Aktivitäten im Rahmen von ET 2020, die in der Regel die Arbeitsgruppen organisieren, werden verstärkt; sie werden Mitgliedstaaten, die mit ähnlichen politischen Herausforderungen konfrontiert sind, eine Zusammenarbeit in Clustern ermöglichen. Peer-Reviews mit Schwerpunkt auf länderspezifischen Herausforderungen im Rahmen der Zusammenkünfte auf Ebene der leitenden Ministerialbeamten haben sich als nützlich erwiesen, erfordern aber eine eingehendere Vorbereitung und interaktiven Dialog. Maßgeschneiderte Beratung auf Peer-Ebene (Peer-Counselling) kann die Umsetzung einer konkreten nationalen Reformagenda unterstützen.
- - Die Verbreitung guter Praxis und gewonnener Erkenntnisse, gegebenenfalls unter Berücksichtigung internationaler Daten und Fakten, wird verbessert - mittels thematischer Veranstaltungen, Angeboten für den Austausch politischer Erfahrungen und sonstiger Mechanismen für den Wissenstransfer und -austausch über wirksame Methoden in der Bildung. - Der Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung, der auf den Rhythmus des Europäischen Semesters abgestimmt ist und aktuelle und länderspezifische Daten und Fakten (auch zu Stärken und Schwierigkeiten) bietet, wird auf Ebene des Rates und im Europäischen Parlament systematisch als Basis für politische Debatten über Herausforderungen und Reformen in der Bildung herangezogen werden.
- - Das Potenzial von Erasmus+ wird uneingeschränkt genutzt, um die Wirkung der ET-2020-Instrumente zu maximieren, u.a. durch die Vorbereitung neuartiger politischer Strategien in den Arbeitsgruppen und durch Nutzung der im Rahmen herausragender Projekte gesammelten Daten und Fakten.
Anhang 1
PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung
In der Halbzeitbilanz wurden die vier strategischen Ziele von ET 2020, die der Rat im Jahr 2009 festgelegt hatte, bestätigt:
- 1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität;
- 2. Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- 3. Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des bürgerschaftlichen Engagements;
- 4. Förderung von Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen
Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Zugleich hat die Bilanz ergeben, dass die Mitgliedstaaten zwecks Umsetzung dieser strategischen Ziele ein gemeinsames Interesse daran haben, die derzeitigen prioritären Maßnahmenbereiche zu straffen. Entsprechend wird in der nachstehende Tabelle vorgeschlagen, die Zahl der prioritären Bereiche von 13 auf 6 zu verringern, wobei diese Bereiche jeweils zu einem oder mehreren der strategischen Ziele für den Zeitraum bis 2020 beitragen können und somit die Umsetzung der allgemeinen politischen Prioritäten der EU unterstützen und uneingeschränkt damit in Einklang stehen.
Ferner werden die prioritären Bereiche in der nachstehenden Tabelle in konkrete Themen untergliedert; damit wird der Forderung des Rates Rechnung getragen, die Themen der künftigen Arbeiten konkreter zu formulieren. Das Followup für die genannten Bereiche erfolgt mit den Arbeitsmethoden und dem Instrumentarium von ET 2020. Angeführt werden Punkte,
- i) die für die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Herausforderung darstellen und
- ii) deren Inangriffnahme auf europäischer Ebene einen Mehrwert erbringt.
Die Mitgliedstaaten werden entsprechend ihren nationalen Prioritäten die Bereiche und Themen für die gemeinsame Arbeit auswählen, bei denen ihnen eine Beteiligung sinnvoll erscheint.
PRIORITÄRE BEREICHE | KONKRETE Themen | |
1 | Relevante, hochwertige Fertigkeiten und Kompetenzen für Beschäftigungs- fähigkeit, Innovation und bürgerschaftliches Engagement - mit Fokus auf Lernergebnissen | - Zielgerichtete politische Maßnahmen zur Verringerung des Anteils an Menschen mit geringen Grundfertigkeiten (Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und digitale Kompetenz)in ganz Europa - Im Einklang mit dem Bezugsrahmen für Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen Förderung der Entwicklung von Querschnitts- und Schlüsselkompetenzen, insbesondere digitaler, unternehmerischer und sprachlicher Kompetenzen, mittels gemeinsamer Rahmen der EU und Selbstbewertungsinstrumenten wie HEInnovate - Neubelebung von Strategien für lebenslanges Lernen, die insbesondere auf Übergangsphaseninnerhalb der Schulbildung ausgerichtet sind; gleichzeitig Unterstützung der Übergänge zur bzw. zwischen Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung, einschließlich des nichtformalen und informellen Lernens, und von der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Arbeitsleben - Förderung des Zugangs zu einer hochwertigen FBBE, insbesondere für benachteiligte Gruppen, und Umsetzung des Qualitätsrahmens für FBBE - Verringerung des Anteils früher Schulabgängerdurch Unterstützung von schulischen Strategien und von Angeboten der "zweiten Chance"; dabei sollten insbesondere Umfelder und pädagogische Ansätze, die wirksames Lernen begünstigen, im Mittelpunkt stehen - Förderung der Relevanz der Hochschulbildungfür den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft, insbesondere durch bessere Ermittlung und Antizipation der Ergebnisse und der Erfordernisse des Arbeitsmarktes, neuartige Curricula, verstärktes Lernen am Arbeitsplatz und intensivere Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern - Umsetzung der mittelfristigen Zielvorgaben der Rigaer Schlussfolgerungen in der Berufsbildung(siehe Anhang 2), zugleich Stärkung der Europäischen Ausbildungsallianz und der Antizipation des Qualifikationsbedarfs auf dem Arbeitsmarkt - Umsetzung der europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung (siehe Anhang 2) |
2 | Inklusive Bildung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Förderung von Bürgerkompetenz | - Anpassung an die zunehmende Vielfalt der Lernendenund Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger, inklusiver regulärer Bildung und Berufsbildungfür alle Lernenden, einschließlich Personen aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen sowie Migranten und Roma; zugleich Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus, Segregation, Mobbing, Gewalt und Stereotypen - Bekämpfung von Diskrepanzen zwischen den Geschlechtern in der Bildung und Förderung eines ausgewogeneren Geschlechterverhältnisses bei der Wahl der Bildungswege |
- Unterstützung von Migranten beim Erlernen der im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt verwendeten Sprache - Förderung der bürgerschaftlichen interkulturellen und sozialen Kompetenz und der Interaktionskompetenz, des gegenseitigen Verstehens und der gegenseitigen Achtung sowie der Identifikation mit demokratischen Werten und Grundrechten - Stärkung des kritischen Denkenssowie der Internet- und Medienkompetenz | ||
3 | Eine offene und innovative allgemeine und berufliche Bildung, die sich die Errungenschaften des digitalen Zeitalters in vollem Umfang zu eigen macht | - Mainstreaming innovativer, aktiver pädagogischer Konzepte, z. B. interdisziplinärer Unterricht und kollaboratives Lernen, zur besseren Entwicklung relevanter Kompetenzen und Fertigkeiten auf hohem Niveau; zugleich Förderung einer inklusiven Bildung für benachteiligte Personen und Lernende mit Behinderungen - Förderung einer partizipativen Governance im Bildungswesen durch verstärkte Einbeziehung von Lernenden, Lehrkräften, Eltern und breitem lokalen Umfeld (z. B. zivilgesellschaftliche Gruppen, Sozialpartner und Unternehmen) - Verstärkte Nutzung von Synergienzwischen Bildung, Forschung und Innovation im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum - auf Basis der bisherigen Entwicklungen in der Hochschulbildung und mit einem neuen Schwerpunkt auf der Schul- und Berufsbildung - Förderung der Nutzung von IKT als Motor für systemische Veränderungenzwecks Steigerung der Qualität und der Relevanz der Bildung auf allen Ebenen - Steigerung der Verfügbarkeit und der Qualität frei zugänglicher, digitaler Lehr- und Lernmaterialienund entsprechender pädagogischer Konzepte auf allen Bildungsebenen (in Zusammenarbeit mit den europäischen Open-SourceCommunities) - Unterstützung der Entwicklung digitaler Fertigkeiten und Kompetenzen auf allen Stufen des Lernens, um der digitalen Revolution Rechnung zu tragen |
4 | Verstärkte Unterstützung der Lehrkräfte | - Verbesserung der Verfahren für Einstellung, Auswahl und Einarbeitung, um die kompetentesten, geeignetsten Kandidaten als Lehrkräfte zu gewinnen - Steigerung der Attraktivität und des Ansehensdes Lehrerberufs, u. a. mittels umfassender Strategien - Unterstützung der Erstausbildung und der berufsbegleitenden Weiterbildung, um Lehrkräfte insbesondere dazu zu befähigen, mit der zunehmenden Vielfalt der Lernenden umzugehen, zur Senkung des Anteils früher Schulabgänger beizutragen, das Lernen am Arbeitsplatz zu unterstützen, digitale Kompetenzen zu vermitteln und innovative pädagogische Ansätze anzuwenden, u. a. mit Hilfe von eTwinning, des School Education Gateway und der elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) |
- Förderung von Exzellenz in der Lehreauf allen Ebenen, durch Konzeption der Programme, lernende Organisationen, Anreizstrukturen und Ausloten neuer Wege zur Bewertung der Qualität der Lehrkräfteausbildung | ||
5 | Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zur Erleichterung der Lern- und Arbeitsmobilität | - Förderung von Transparenz, Qualitätssicherung, Validierung und Anerkennungvon Kompetenzen und Qualifikationen, auch solcher, die digital, online und in offenen Lernangeboten erworben wurden, und Validierung des informellen und nichtformalen Lernens - Vereinfachung und Rationalisierungder Transparenz-, Dokumentations-, Validierungs- und Anerkennungsinstrumente, die sich direkt an Lernende, Arbeitnehmer und Arbeitgeber wenden, und Förderung der Nutzung von Qualifikationsrahmen - Unterstützung der Mobilität von Studierenden, Hochschulpersonal und Forschern und der Entwicklung strategischer Partnerschaften und gemeinsamer Studienangebote durch verstärkte Internationalisierung der Hochschulen |
6 | Nachhaltige Investitionen sowie Leistung und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung | - Sondierung des Potenzials der Investitionsoffensive für Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung; u. a. Förderung von Finanzierungsmodellen, die für private Investoren und privates Kapital attraktiv sind - Ermutigung der Mitgliedstaaten zur Nutzung evidenzbasierter Verfahren zur Überwachung politischer Strategien und zur Konzeption von Reformen, die für mehr Effizienz bei der Entwicklung einer hochwertigen Bildung sorgen - Förderung innovativer Lösungen zur Gewährleistung nachhaltiger Investitionenin allen Formen und auf allen Stufen des Lernens, einschließlich leistungsbasierter Finanzierungen und Kostenteilung |
Anhang 2
spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020
Da für die Berufsbildung und die Erwachsenenbildung separate Arbeitsprogramme aufgestellt wurden (Kopenhagen-Brügge-Prozess bzw. europäische Agenda für die Erwachsenenbildung), müssen die bis 2020 geltenden Zielvorgaben und Prioritäten für diese Bereiche ausführlicher benannt und im vorliegenden gemeinsamen Bericht ausdrücklich gebilligt werden.
Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen
- - Förderung des Lernens am Arbeitsplatz in all seinen Formen unter besonderer Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung; hierzu Einbindung von Sozialpartnern, Unternehmen, Kammern und Berufsbildungseinrichtungen und Förderung von Innovation und Unternehmergeist
- - Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmechanismen in der Berufsbildung im Einklang mit der EQAVET-Empfehlung und - als Teil von Qualitätssicherungssystemen - Einrichtung von Mechanismen zur kontinuierlichen Information und Rückmeldung an die Systeme der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung auf Basis von Lernergebnissen
- - Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung und zum Erwerb von Qualifikationen für alle durch flexiblere, durchlässigere Systeme, insbesondere mittels effizienter integrierter Orientierungsdienste und Angeboten zur Validierung der Ergebnisse des nichtformalen und informellen Lernens
- - Stärkung der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen in den Lehrplänen für die berufliche Bildung und Schaffung wirksamerer Angebote für den Erwerb solcher Kompetenzen in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung
- - Einführung systematischer Ansätze und Angebote für die Erstausbildung und die berufliche Weiterentwicklung von Lehrkräften, Ausbildern und Betreuern in der Berufsbildung (sowohl in schulischen als auch in betrieblichen Umfeldern)
Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung
- - Governance: Gewährleistung von Kohärenz zwischen der Erwachsenenbildungspolitik und anderen Politikfeldern, Verbesserung der Koordination, der Wirksamkeit und der Relevanz für die Anforderungen von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt; Steigerung der Investitionen
- - Angebot und Inanspruchnahme: Erheblicher Ausbau des Angebots an hochwertiger Erwachsenenbildung, insbesondere zur Vermittlung von Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen und digitale Kompetenz), Steigerung der Inanspruchnahme durch wirkungsvolle Outreach-, Orientierungs- und Motivationsstrategien, die sich an die Bevölkerungsgruppen mit dem größten Bedarf richten
- - Flexibilität und Zugang: Breiterer Zugang durch mehr Möglichkeiten zum Lernen am Arbeitsplatz und wirksame Nutzung von IKT; Einrichtung von Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Fertigkeiten gering qualifizierter Erwachsener und Bereitstellung ausreichender Angebote der "zweiten Chance", damit diejenigen, die über keine Qualifikation auf Niveau 3 verfügen, eine Qualifikation mit EQRAnerkennung erwerben können
- - Qualität: Verbesserung der Qualitätssicherung, einschließlich Kontrolle und Folgenabschätzung, Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung und Erhebung der für die Entwicklung eines wirksamen, zielgerichteten Angebots benötigten Bedarfsdaten