Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)"

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Berlin, 24. Oktober 2019
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates "Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)" vom 19. Oktober 2018 (BR-Drs. 447/18(B) HTML PDF ).

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger

Siehe Drucksache 447/18(B) HTML PDF Drucksache 529/19 (PDF)

Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates "Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)" (BR-Drs. 447/18(B) HTML PDF ) vom 19.10.2018)

Entschließungstext:

Ziffer 1:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sicher zu stellen, dass Informationen zu allen Treibstoffablässen unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden nach dem Ablass) und transparent an Landesbehörden übermittelt und zusätzlich auf einem Internetportal der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen sollen mindestens

Ziffer 2:

Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, bei den zuständigen Flugsicherheitsorganisationen ein Meldeverfahren zu etablieren, bei dem auch die Anlässe bzw. Gründe der Notablässe gemeldet werden, um aus diesen gewonnenen Erkenntnissen zukünftige sicherheitstechnische Empfehlungen, Maßnahmen, Standards sowie flugbetriebliche Verfahren zu etablieren, damit die Wahrscheinlichkeit von Treibstoffablass-Ereignissen verringert und eine mögliche Belastung der Umwelt reduziert werden kann.

Stellungnahme der Bundesregierung:

Zu Ziffn. 1+2:

Deutsche Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, einen Treibstoffschnellablass innerhalb von 72 Stunden an das LBA zu melden. Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung. Europarechtlich sind diese Informationen geschützt und dürfen nur zur Verbesserung der Luftverkehrssicherheit verwendet werden.

Entschließungstext:

Ziffer 3:

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung den Vorschlag der 88. Umweltministerkonferenz aufgegriffen und das Umweltbundesamt mit einer aktuellen Bewertung über den Umfang und die Auswirkungen von Treibstoffablässen auf neuesten wissenschaftlichen Grundlagen beauftragt hat. Sollten die Ergebnisse des für den Herbst erwarteten Gutachtens weiteren Untersuchungsbedarf ergeben, wird die Bundesregierung gebeten, weitere vertiefende Untersuchungen zu veranlassen, die es den Ländern ermöglichen, die tatsächlichen Belastungen besser beurteilen zu können.

Stellungnahme der Bundesregierung:

Zu Ziff. 3:

Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 8. Mai 2019 einen Bericht zu den Wirkungen des Treibstoffschnellablass auf Umwelt und Gesundheit auf seiner Internetseite veröffentlicht. https://www.umweltbundesamt.de/themen/kerosinablassvonflugzeugenfuermenschumwelt

Die Präsentation der Ergebnisse erfolgte in der 92. Umweltministerkonferenz am 9. Mai 2019. Das UBA kommt zu dem Schluss, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Treibstoffschnellablässen unkritisch sind. Dies gilt im Hinblick auf die Belastung der Luft, des Bodens, des Grundwassers und der menschlichen Gesundheit.

Entschließungstext:

Ziffer 4:

Weiterhin ist es dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass die Bundesregierung Forschungsaktivitäten zur Entwicklung und zum Einsatz von Substitutionskraftstoffen im zivilen Luftverkehr (synthetische Kraftstoffe) fördert, die mittelfristig Kerosin und die darin enthaltenen gesundheitsschädlichen Verbindungen, wie z.B. Benzol, ersetzen können. Die Bundesregierung wird gebeten, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass bereits mittelfristig das im Weißbuch der EU-Kommission genannte Ziel, einen Anteil substitutiver Flugkraftstoffe von mindestens 40 Prozent zu erzielen, erreicht wird.

Stellungnahme der Bundesregierung:

Zu Ziff. 4:

Im Hinblick auf den Einsatz von Substitutionskraftstoffen im zivilen Luftverkehr ist das Anliegen auch ein Thema in der Nationalen Plattform Mobilität (NPM) und des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.