Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5491 - vom 24. Oktober 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 27. September 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf Artikel 2, 3 Absatz 2 und 141 des EG-Vertrags,
- - in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern - 2007 ("Gleichstellungsbericht der Kommission") (KOM (2007) 0049),
- - unter Hinweis auf die Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (KOM (2000) 0335) und die Jahresberichte der Kommission für 2000, 2001, 2002, 2004, 2005 und 2006 (KOM (2001) 0179, KOM (2002) 0258, KOM (2003) 0098, KOM (2004) 0115, KOM (2005) 0044 und KOM (2006) 0071),
- - unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat im März 2006 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,
- - unter Hinweis auf die am 4. Februar 2005 von den für die Gleichstellungspolitik zuständigen Ministerinnen und Ministern der EU-Mitgliedstaaten angenommene gemeinsame Erklärung,
- - unter Hinweis auf den Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (KOM (2006) 0092),
- - unter Hinweis die vom Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern am 22. März 2007 angenommene Stellungnahme zur Kluft zwischen den Geschlechtern bei der Entlohnung,
- - unter Hinweis auf den von den europäischen Sozialpartnern am 22. März 2005 angenommenen Aktionsrahmen zur Gleichstellung der Geschlechter,
- - unter Hinweis auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union1,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0290/2007),
A. in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten kürzlich ihr Engagement auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter erneuert haben, insbesondere durch den oben erwähnten Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern und den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,
B. in der Erwägung, dass die demografische Herausforderung, vor der Europa steht, eine klare geschlechtsbezogene Dimension aufweist und Gleichstellungsmaßnahmen ein wesentliches Instrument sind, um dieser Herausforderung zu begegnen,
C. in der Erwägung, dass Gender Mainstreaming in der Praxis bedeutet, zu überprüfen, wie politische, verwaltungstechnische und gesellschaftliche Maßnahmen das Leben und die Situation sowohl von Frauen als auch von Männern beeinflussen, und erforderlichenfalls Verantwortung zu übernehmen, um diese Maßnahmen mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu überprüfen,
D. in der Erwägung, dass die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben sowohl für Frauen als auch für Männer ein wesentlicher Aspekt ist, wenn es darum geht, den Zugang bzw. die Rückkehr von Frauen zum Arbeitsmarkt bzw. ihren Verbleib auf demselben zu fördern, sowie in der Erwägung, dass beide Eltern gleichermaßen und ungeachtet des Geschlechts die Verantwortung für ihre Kinder tragen,
E. in der Erwägung, dass Geschlechtertrennung im Bildungswesen, Rollenklischees bei der Wahl von Studienfächern und die Diskriminierung von Mädchen und jungen Frauen im Bildungs- und Ausbildungsbereich noch immer weit verbreitet sind und sich negativ auf die Position von Frauen in bestimmten Bereichen des Arbeitsmarkts auswirken, insbesondere im Bereich der Spitzentechnologie, der Naturwissenschaften, der Forschung und des Ingenieurwesens,
F. in der Erwägung, dass der Europäische Rat im März 2006 erneut anerkannt hat, dass Gleichstellungsmaßnahmen grundlegende Instrumente für das Wirtschaftswachstum darstellen,
G. in der Erwägung, dass Gender Mainstreaming als wesentliche Anforderung im Rahmen der Agenda von Lissabon genannt wird, sowie in der Erwägung, dass Gender Mainstreaming immer noch unterentwickelt und oft nicht in nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung und soziale Integration enthalten ist,
H. in der Erwägung, dass der Gleichstellungsbericht der Kommission das positive Ergebnis in Bezug auf die Beschäftigungsquote von Frauen hervorhebt, nämlich dass sechs der acht Millionen seit dem Jahr 2000 in der Europäischen Union geschaffenen Arbeitsplätze von Frauen eingenommen worden sind, jedoch gleichzeitig feststellt, dass es deutliche Schwankungen bei der Beschäftigungsquote der verschiedenen Altersgruppen und Berufssparten gibt, wobei die Beschäftigungsquoten von Frauen vor allem in den Bereichen gestiegen sind, in denen sie ohnehin in der Überzahl waren; im Bedauern darüber, dass die Mehrheit dieser neuen Arbeitsplätze für Frauen Teilzeitarbeitsplätze mit unsicheren und prekären Tätigkeiten bei niedrigen Löhnen und schlechten Gehaltsaussichten sind,
I. in der Erwägung, dass aus dem Bericht der Kommission zur Beschäftigung in Europa 2006 hervorgeht, dass 32,3 % der berufstätigen Frauen in der Europäischen Union eine Teilzeitstelle haben, während dies auf lediglich 7,4 % der Männer zutrifft,
J. in der Erwägung, dass es im Hinblick auf die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen (Frauen verdienen im EU-Durchschnitt 15%, in einigen europäischen Ländern sogar bis zu 30% weniger als Männer) seit dem vorherigen Bericht keine substanzielle Entwicklung gegeben hat, ein klarer Beleg dafür, dass kein echter Fortschritt bei der Umsetzung des Grundsatzes "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" zu verzeichnen ist, der vor dreißig Jahren mit der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen2 eingeführt wurde; ferner in der Erwägung, dass die Vermögensverteilung zwischen Männern und Frauen in der Europäischen Union ebenfalls ungleich ist,
K. in der Erwägung, dass eine Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2003 zeigt, dass es nicht nur hauptsächlich finanzielle Gründe sind, die Väter davon abhalten, mehr Verantwortung für Haushalt und Familie zu übernehmen, sondern dass es auch die Furcht ist, dass dies negative Konsequenzen für die Karriere hat,
L. in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit bei den Frauen prozentual höher liegt und dass die Verantwortung für Kinder unter fünf Jahren mit einer höheren Arbeitslosenquote als bei Frauen ohne Kinder einhergeht,
M. in der Erwägung, dass ein angemessener Zugang zu Dienstleistungen für die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen abhängigen Personen von wesentlicher Bedeutung ist, um die uneingeschränkte und gleichberechtigte Beteiligung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen,
N. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen wie auch Männer angenommen haben, höhere Geburtenraten, einen höheren Prozentsatz von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und höhere Beschäftigungsquoten aufweisen,
O. in der Erwägung, dass die Sozialpartner eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Gleichstellungsmaßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler, sektoraler und betrieblicher Ebene spielen und dass erfolgreiche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Partnerschaft zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften, Arbeitnehmern und Behörden voraussetzen,
P. in der Erwägung, dass bewährte Verfahren zeigen, dass Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf mikroökonomischer Ebene zu weniger Personalfluktuation und Absenteismus, mehr Engagement und höherer Produktivität führen und effiziente und motivierte Beschäftigte anziehen,
Q. in der Erwägung, dass in Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 20063 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds festgelegt ist, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission sicherstellen, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts auf den verschiedenen Stufen der Durchführung dieser Fondstätigkeiten gefördert werden,
- 1. begrüßt die Bemühungen der Kommission, ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu intensivieren;
- 2. begrüßt, dass sich die Kommission bei ihrem Gleichstellungsbericht auf beschäftigungsrelevante Fragen wie die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Gleichbehandlungsrichtlinie konzentriert hat, da die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen eine der Prioritäten des Fahrplans für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist;
- 3. begrüßt die Kultur der Gleichstellung in der Europäischen Union mit dem "Fahrplan für die Gleichstellung" der Kommission und dem "Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter" des Rates und fordert konkrete Maßnahmen sowie die Zuweisung finanzieller Mittel für ihre praktische Umsetzung;
- 4. betont, dass weitere Anstrengungen und ein weiterer Abbau veralteter Entscheidungs- und Verhaltensmuster insbesondere in den Verwaltungen erforderlich sind, um Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen zu verbessern;
- 5. weist darauf hin, dass die Gender-Mainstreaming-Politik auf EU-Ebene als Doppelstrategie verstanden wird, die einerseits sicherstellt, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Politikbereichen und bei allen Entscheidungen beachtet werden muss und gleichzeitig mittels gezielter Maßnahmen dazu führt, dass die Benachteiligung von Frauen abgebaut wird;
- 6. fordert die Kommission auf, zusätzlich zum Gender-Mainstreaming-Konzept eine Reihe von konkreten Maßnahmen vorzuschlagen, einschließlich Sensibilisierungskampagnen, Austausch bewährter Verfahren, Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und Initiativen für öffentlichprivate Partnerschaften;
- 7. würdigt das Potenzial der Politik des sozialen Zusammenhalts in Bezug auf die Förderung der Gleichstellung;
- 8. beharrt auf der Notwendigkeit, ein klares und dauerhaftes Junktim zwischen den Jahresberichten zur Gleichstellung und den im Fahrplan definierten Prioritäten herzustellen, um einen effizienten Prozess der Planung, Überwachung und Bewertung von Gleichstellungsmaßnahmen einzuführen; ermutigt die Kommission, auf einen solchen Prozess hinzuarbeiten;
- 9. bekräftigt die in seiner Entschließung vom 2. Februar 2006 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union4 erhobene Forderung an die Kommission, zu überwachen, ob die Mitgliedstaaten den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern bei allen Maßnahmen der Union, insbesondere im Bereich der Beschäftigungspolitik, aber auch bei den Maßnahmen einhalten, die den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen betreffen; fordert die Kommission daher auf, eine Studie über die Art und Weise der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Gleichstellung durch die Mitgliedstaaten durchzuführen und im Falle der Nichtumsetzung oder von Verstößen die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen;
- 10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kommission bei der Überwachung der Durchführung der nationalen Maßnahmen zu unterstützen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Einhaltung des Gleichstellungsgrundsatzes zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Ansprüche und Altersversorgungs- und Sozialversicherungssysteme;
- 11. fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die auf Unterbrechungen der Erwerbsbiographie - insbesondere wegen Mutterschaft oder Betreuung pflegebedürftiger Personen - beruhenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen zu bekämpfen und ihre negativen Auswirkungen auf Karrierechancen, Entgelt und Rentenansprüche zu verringern und sich für geschlechtsneutrale Löhne und Renten einzusetzen; fordert die Kommission auf, geeignete Mittel zu finden, um die Trennung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen und den Zugang von Frauen zu nicht traditionell ihnen vorbehaltenen Sektoren zu erleichtern;
- 12. fordert die Kommission auf, geschlechterbezogene Analysen und Gender Mainstreaming im Hinblick auf die Auswirkungen von Rentenreformen für das Leben der Frauen in der Europäischen Union vorzunehmen, und zwar mit dem Ziel der Individualisierung der Rentenansprüche und der Sozialversicherung sowie der Steuersysteme;
- 13. begrüßt die von der Kommission begonnene Anhörung der Sozialpartner, auf deren Grundlage der legislative wie der nichtlegislative Rahmen für die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben verbessert werden soll; ermutigt die Kommission, unverzüglich die zweite Phase der Konsultation einzuleiten;
- 14. fordert die Kommission auf, Informationen im Zusammenhang mit das Arbeitsumfeld betreffenden Maßnahmen zur tatsächlichen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie zur Förderung einer besseren Beteiligung der Männer am Familienleben zusammenzutragen und Beispiele bewährter Verfahren auf diesem Gebiet zu verbreiten; fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sexuellen Belästigungen und Mobbing am Arbeitsplatz vorzubeugen bzw. dagegen vorzugehen; dringt darauf, Frauen in ihrer beruflichen Karriere zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, durchgreifende Maßnahmen zur Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen und zur Förderung sowohl des Elternurlaubs für Männer als auch des Vaterschaftsurlaubs zu treffen;
- 15. stellt fest, dass die Vereinbarkeit von Arbeits-, Privat- und Familienleben ein wichtiges Thema ist und eines der Schlüsselelemente für die Zunahme der Beschäftigung und die Linderung der Probleme aufgrund der Überalterung der Bevölkerung bildet; weist darauf hin, dass jede einschlägige Politik auf dem Grundsatz der persönlichen Entscheidungsfreiheit beruhen und den verschiedenen Lebensphasen angepasst sein muss;
- 16. bedauert die Tatsache, dass die Kommission die Sozialpartner nicht konsultierte, als sie das Grünbuch zur Modernisierung des Arbeitsrechts (KOM (2006) 0708) ausgearbeitet hat;
- 17. stellt fest, dass die Globalisierung eine positive Kraft ist, die Frauen in der ganzen Welt in die Lage versetzt hat, ihr Potenzial auszuschöpfen, insbesondere durch den verbesserten Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung; stellt jedoch fest, dass die Liberalisierung des Handels gleichzeitig gegenläufige Tendenzen nach sich zieht: Einerseits führt sie zu einer effektiven Formalisierung der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern in einigen Bereichen, andererseits jedoch zur Ausweitung der informellen Wirtschaft durch neue Arbeitsformen und Einkommensmöglichkeiten für Frauen - wie Heimarbeit, Untervergabe von Aufträgen und Mikro-Unternehmen;
- 18. stellt fest, dass eine der Auswirkungen der verstärkten Globalisierung die zunehmende Armut bei Frauen ist und dass eingehende wissenschaftliche Untersuchungen angestellt werden sollten, um die gesamten Auswirkungen der Globalisierung auf die Fähigkeit von Frauen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, festzustellen;
- 19. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle künftigen Handelsabkommen, etwa die im Rahmen der WTO geschlossenen, auch auf den Aspekt der Gleichbehandlung der Geschlechter hin genau geprüft werden;
- 20. fordert die Kommission auf, sich besonders mit den Hindernissen zu befassen, die Frauen davon abhalten, Führungsposten zu übernehmen, um die strukturelle Dimension dieses Phänomens zu beurteilen; begrüßt daher Maßnahmen, die den Frauen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen und weibliches Unternehmertum fördern, und beharrt auf der Notwendigkeit, Vorurteile und geschlechterspezifische Diskriminierungen bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von Frauen, besonders in Bezug auf Spitzenpositionen, zu beseitigen;
- 21. betont die Notwendigkeit, das erhebliche Demokratiedefizit im Zusammenhang mit der unzureichenden Vertretung von Frauen bei der politischen Beschlussfassung anzupacken, und fordert die Mitgliedstaaten auf, zu untersuchen, welche Gegebenheiten die Beteiligung von Frauen in der Politik und im Spitzenmanagement der öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen verhindern, und verlangt Maßnahmen zur Änderung dieser Situation;
- 22. fordert, der Situation von ethnischen Minderheiten angehörenden sowie eingewanderten Frauen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da ihre Ausgrenzung durch Mehrfachdiskriminierung sowohl außerhalb als auch innerhalb ihrer eigenen Gemeinschaften noch verstärkt wird; empfiehlt die Annahme nationaler integrierter Aktionspläne mit dem Ziel, Mehrfachdiskriminierung wirksam zu bekämpfen, insbesondere in den Fällen, in denen sich in einem bestimmten Mitgliedstaat verschiedene Gremien mit Diskriminierungsfragen befassen;
- 23. weist auf die Notwendigkeit hin, sicherzustellen, dass den in die Europäische Union zuwandernden Menschen die in den Gesellschaften der Aufnahmeländer geltenden Werte, Rechtsvorschriften und gesellschaftlichen Konventionen in punkto Gleichstellung bekannt sind, um diskriminierende Situationen, die auf einen Mangel an kulturellem Bewusstsein zurückzuführen sind, zu vermeiden;
- 24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaten auf, den Austausch bewährter Verfahren der Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt zu intensivieren, um die Dynamik und die Effizienz der Gleichstellungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten zu fördern;
- 25. fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische Ziele für die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der EU-Strategie für soziale Integration mit dem Ziel zu entwickeln, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, und zwar einschließlich einer Reihe politischer Maßnahmen zur Unterstützung nichttraditioneller Familien und von Familien mit einem Elternteil, ferner spezifische politische Maßnahmen zur Unterstützung von Gruppen von Frauen, die sich einem hohen Risiko im Hinblick auf Armut und soziale Ausgrenzung ausgesetzt sehen, z.B. Einwanderinnen, Flüchtlinge, Frauen aus ethnischen Minderheiten, ältere Frauen und behinderte Frauen;
- 26. verlangt von der Kommission, mit den Mitgliedstaaten bei der Sammlung relevanter Daten und der Durchsetzung von Maßnahmen zusammenzuarbeiten, die den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und der Zwangsarbeit unterbinden könnten;
- 27. fordert die Kommission auf, sich auf Instrumente und Mechanismen zur Verhinderung der Ausbeutung von Wanderarbeitskräften zu konzentrieren, und zwar einschließlich der Anerkennung und Durchsetzung elementarer Menschenrechte von illegal Eingewanderten anstelle des Rückgriffs auf Repressionen;
- 28. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kosten von Mutterschutz und Elternurlaub umzulegen, um sicherzustellen, dass Frauen nicht länger höhere Arbeitskosten verursachen als Männer;
- 29. ersucht die Mitgliedstaaten, zusammen mit den Sozialpartnern die Diskriminierung schwangerer Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein hohes Mutterschutzniveau zu gewährleisten; ersucht die Kommission, die Beachtung der einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eingehender zu prüfen und die Notwendigkeit einer Änderung dieser Vorschriften zu beurteilen;
- 30. stellt besorgt fest, dass Frauen, vor allem ältere Frauen und alleinerziehende Mütter, trotz aller bisherigen Fortschritte nach wie vor von Ausgrenzung und Armut bedroht sind;
- 31. fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, sich dafür einzusetzen, dass allen Frauen, die eine Vollzeitbeschäftigung wünschen, eine solche statt der oft unsicheren und prekären Teilzeitbeschäftigungen angeboten werden kann;
- 32. begrüßt die Bemühungen der Kommission, sich mit neuem Schwung für das Erreichen der beim Europäischen Gipfel von Barcelona 2002 vereinbarten Ziele einzusetzen, die Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt abzubauen und bis 2010 Betreuungseinrichtungen für 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem Beginn der Schulpflicht sowie für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren zu schaffen, vor allem mit Hilfe der Strukturfonds; ermutigt die Kommission, 2008 wie vorgesehen eine Mitteilung vorzulegen, in der die weiteren Schritte erläutert werden, die auf allen Ebenen unternommen werden müssen, um diese Ziele zu erreichen; ist der Meinung, dass angestrebt werden muss, allen Kindern das Recht auf eine hochwertige pädagogische Betreuung zu gewährleisten;
- 33. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die Verantwortung haben, dafür zu sorgen, dass alle, die der Betreuung im Alter oder der Pflege bei Krankheit oder Behinderung bedürfen, Zugang zu hochwertiger Pflege und Betreuung haben;
- 34. verweist nachdrücklich auf die Notwendigkeit, sich ab dem frühen Kindesalter auf die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechterbezogener Klischees in der Bildung zu konzentrieren, diese Klischees aus den Lehrplänen und Lehrbüchern zu verbannen, für die Sensibilisierung von Lehrenden und Studierenden zu sorgen sowie Jungen und Mädchen anzuregen, nichttraditionelle Bildungsmöglichkeiten zu nutzen;
- 35. fordert die Kommission auf, in einen Dialog mit den Medien einzutreten und diese angesichts ihres Einflusses auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung zu ermutigen, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die klischeehafte Darstellung von Frauen und Männern zu verhindern;
- 36. empfiehlt die Entwicklung gesamteuropäischer Sensibilisierungsmaßnahmen, um für null Toleranz gegenüber sexistischen Beleidigungen und erniedrigenden Darstellungen von Frauen in den Medien und in der kommerziellen Kommunikation zu sorgen;
- 37. empfiehlt, die unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen in der Entwicklungsphase im Bildungswesen stärker zu berücksichtigen und dabei Stereotypen entgegenzuwirken;
- 38. vertritt die Auffassung, dass der Arbeitsmarkt in den meisten EU-Mitgliedstaaten das höhere durchschnittliche Ausbildungsniveau und die besseren akademischen Leistungen der Frauen nicht angemessen widerspiegelt;
- 39. empfiehlt, darauf hinzuwirken, dass die Schulbildung Wissen und sinnvolle Eckwerte vermittelt, um Freiheit, persönliche Unabhängigkeit und Gleichheit erlangen zu können und damit soziale Integration zu erreichen; ist ferner der Auffassung, dass insbesondere bei Frauen so genannte Schlüsselkompetenzen wie eine unternehmerische Einstellung und ein wissenschaftlicher und technologischer Ansatz verstärkt gefördert werden sollten;
- 40. betont die Notwendigkeit des Angebots von Fortbildungsmaßnahmen während des Elternurlaubs, um Frauen zu helfen, veränderte Berufsanforderungen zu bewältigen;
- 41. verweist auf die Bedeutung, die der Verfügbarkeit ausreichender und untereinander vergleichbarer statistischer Daten zukommt, und bedauert in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass bestimmte Gruppen wie mitarbeitende Partner in landwirtschaftlichen Betrieben, die, wenn es sich um Frauen handelt, im Allgemeinen als "Hausfrauen" beschrieben werden, in europäischen Statistiken nicht in Erscheinung treten; ersucht EUROSTAT, diese Gruppe in seine Statistiken aufzunehmen und dadurch die Arbeit der Frauen sichtbar zu machen;
- 42. betont, dass Frauen in der Landwirtschaft oft als mithelfende Familienmitglieder einen wesentlichen Teil der Arbeit leisten; ist der Auffassung, dass diese Mitarbeit auch in der Politik zur ländlichen Entwicklung entsprechend berücksichtigt werden könnte;
- 43. verweist auf die beträchtliche Gruppe (durchweg weiblicher) mitarbeitender Partner in der Landwirtschaft, die in vielen Mitgliedstaaten eine unzureichende Rechtsposition besitzen, was spezifische finanzielle und juristische Probleme mit sich bringen kann, und zwar im Hinblick auf den Zugang zu Mutterschafts- und Genesungsurlaub, auf den Erwerb von Rentenansprüchen, den Zugang zur sozialen Sicherheit wie auch im Fall einer Scheidung;
- 44. besteht auf der Notwendigkeit, die Rechtsstellung der in der Landwirtschaft tätigen Frauen zu verbessern, und zwar sowohl hinsichtlich der sozialen Sicherheit, indem allen Frauen der direkte Zugang dazu gewährt wird, als auch hinsichtlich ihrer Rolle in den landwirtschaftlichen Betrieben, wobei besonderer Nachdruck zu legen ist auf das Miteigentum an den Familienbetrieben, den Zugang zu Darlehen und die Ansprüche der Betroffenen auf dem Gebiet des Erbschaftsrechts;
- 45. erinnert in diesem Zusammenhang an seine Entschließung vom 21. Februar 1997 zur Situation der mitarbeitenden Ehepartner von selbständigen Erwerbstätigen5, in der eine Verbesserung der Situation der Ehepartner, die in der Landwirtschaft mithelfen, verlangt wird, und zwar durch eine Verstärkung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit - auch in der Landwirtschaft - ausüben, sowie über den Mutterschutz6, indem zu diesem Zweck ein Rechtsstatus für die mithelfenden Ehepartner festgelegt wird, damit sie nicht weiter als nicht anerkannte Arbeitnehmer gelten und in die Sozialversicherungssysteme aufgenommen werden, damit sie gegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Unfälle und im Alter versichert sind;
- 46. macht auf das hohe Risiko von Armut und Isolierung für Frauen in bestimmten ländlichen Gebieten aufmerksam und beharrt auf der Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen, die die Chancengleichheit für Frauen gewährleisten, was ein zentrales Ziel bei allen Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und in anderen einschlägigen gemeinschaftlichen Politikfeldern sein muss;
- 47. hält es für fundamental, die Lebensqualität von Frauen, die in ländlichen Gebieten leben, zu verbessern, indem ihnen ein leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung, zum lebenslangen Lernen, zu den neuen Infrastrukturen im Kommunikationsbereich, zu effizienten und angemessenen öffentlichen Gesundheitsdiensten in der Nachbarschaft und zu Infrastrukturen und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Familienangehörigen, vor allem Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Kulturzentren und nahe gelegenen Märkten, gewährleistet wird;
- 48. betont, dass der Europäische Sozialfonds spezifische Maßnahmen unterstützen muss, um den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt und ihre Teilhabe wie auch das Gender Mainstreaming zu verbessern; ist der Auffassung, dass Regionalfonds eine Gender-Budget-Rubrik für die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und von Studien über die Auswirkungen der Frauenpolitik aufweisen sollten;
- 49. erinnert an die Notwendigkeit, neue Konzepte und innovative Instrumente in die Strategien für regionale Entwicklung einzubeziehen, und unterstreicht, dass Weiterbildungsangebote zur Methodik des Gender Mainstreaming und Instrumente für Entscheidungsträger auf regionaler und lokaler Ebene notwendig sind; fordert die Kommission auf, ihre Verwaltungsleitlinien in Bezug auf Gender Mainstreaming bei den Strukturfonds weiterzuentwickeln;
- 50. fordert die Kommission auf, mit Hilfe des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen Fakten und Statistiken der Beitrittsländer und Kandidatenstaaten in die künftigen Jahresberichte zur Gleichstellung von Frauen und Männern einzubeziehen;
- 51. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
- 2 ABl. L 45 vom 19.2.1975, S. 19.
- 3 ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
- 4 ABl. C 288 E vom 25.11.2006, S. 73.
- 5 ABl. C 85 vom 17.3.1997, S. 186.
- 6 ABl. L 359 vom 19.12.1986, S. 56.