Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 124807 - vom 7. Dezember 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. November 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Artikel 149, 150 und 152 des EG-Vertrags,
- - in Kenntnis der dem Vertrag von Amsterdam als Nr. 29 beigefügten Erklärung zum Sport, des dem Europäischen Rat von Helsinki vom 10. und 11. Dezember 1999 von der Kommission vorgelegten Berichts zum Sport (KOM (1999)0644) und der Erklärung von Nizza über die besonderen Merkmale des Sports und seine gesellschaftliche Funktion in Europa in Anlage IV der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Nizza vom 7. bis 9. Dezember 2000,
- - in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission zum Sport (KOM (2007) 0391),
- - in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission mit dem Titel "Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa" (KOM (2007) 0279),
- - in Kenntnis der Bewertung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport (EJES 2004) durch die Kommission (KOM (2005) 0680),
- - in Kenntnis der Empfehlung des Europarats zur Verbesserung des Zugangs zu Turnunterricht und Sport für Kinder und Jugendliche in allen Ländern Europas, vom Ministerrat angenommen am 30. April 2003 (Rec(2003)6),
- - in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission mit dem Titel "Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten" (KOM (2005) 0637),
- - unter Hinweis auf die vom Europäischen Parlament veröffentlichte Studie "Körpererziehung in der Europäischen Union - Bestandsaufnahme und Zukunftsaussichten",
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Juni 1997 zur Rolle der Europäischen Union im Bereich des Sports1 und vom 5. Juni 2003 zu Frauen und Sport2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft des Profifußballs3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2005 zum Doping im Sport4,
- - in Kenntnis der Artikel 6 und 149 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem Entwurf des Vertrags von Lissabon,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0415/2007),
A. in der Erwägung, dass der Schulsport das einzige Unterrichtsfach ist, das die Vorbereitung auf eine gesunde Lebensweise zum Ziel hat und in dessen Mittelpunkt die vollständige körperliche und geistige Entwicklung der Kinder steht, und dass es wichtige gesellschaftliche Werte wie Fairness, Selbstdisziplin, Solidarität, Teamgeist, Toleranz und Fairplay vermittelt,
B. in der Erwägung, dass Übergewicht in Folge bewegungsarmer Lebensführung und falscher Ernährung in einigen Fällen einen schlechten gesundheitlichen und psychosozialen Zustand bzw. Krankheiten, die zu kostspieligen Komplikationen führen, wie beispielsweise Bluthochdruck, Diabetes, Herz- und Kreislauferkrankungen, verursachen kann und einen immer größer werdenden Anteil der Bevölkerung der Europäischen Union, darunter etwa ein Viertel der Bevölkerung im Kindesalter, betrifft,
C. in der Erwägung, dass Schulsport und Sport allgemein zu den wichtigsten Instrumenten der gesellschaftlichen Integration zählen, während die volle Teilnahme am Sportunterricht für einige Minderheiten- und Religionsgemeinschaften sowie für Kinder mit Behinderungen jedoch in vielen Fällen nicht gewährleistet wird und zahlreiche schwer zu lösende Probleme aufwirft,
D. in der Erwägung, dass die Anzahl der Sportstunden im letzten Jahrzehnt sowohl in den Grundschulen als auch in den Sekundarschulen gesunken ist und dass sich im Bereich der Einrichtungen und des Ausrüstungsbestands große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zeigen,
E. in der Erwägung, dass die Ausbildungsprogramme für Sportlehrer in den Mitgliedstaaten große Unterschiede aufweisen und der Sportunterricht an Schulen vermehrt von Lehrern mit mangelhafter Fachausbildung gehalten wird,
F. in der Erwägung, dass es keine angemessene Koordinierung gibt mit dem Ziel, die schulischen und außerschulischen Sportaktivitäten miteinander in Einklang zu bringen und die bestehenden Einrichtungen besser zu nutzen; ferner in der Erwägung, dass die Verknüpfung dieser Bereiche je nach Mitgliedstaat unterschiedlich ist,
G. in der Erwägung, dass die Rolle der Eltern in den Partnerschaftsnetzwerken auf diesem Gebiet bestimmend ist und dass die Unterstützung der Eltern bei den sportlichen Aktivitäten der Kinder eine wesentliche Rolle spielt, weil sie als Vorbilder für ihre Kinder fungieren und sie es sind, die den Zugang der Kinder zu den Einrichtungen und Programmen gewährleisten,
H. in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen für Schulsport und Sport allgemein sowie der Rechtsrahmen für deren Finanzierung nicht geklärt ist,
I. in Erwägung der Tatsache, dass die öffentliche Gesundheit und der Schutz von Jugendlichen Prioritäten der Europäischen Union sind und daher der Bekämpfung des Doping im Sport vorrangige Bedeutung beigemessen werden muss,
J. in der Erwägung, dass der Sport eine der wirksamsten Methoden der Bekämpfung von Tabakkonsum, insbesondere bei Jugendlichen, darstellt,
- 1. bekräftigt das legitime Interesse der Europäischen Union am Sport, insbesondere seinen sozialen und kulturellen Aspekten sowie den erzieherischen und sozialen Werten, die der Sport vermittelt, wie z.B. Selbstdisziplin, Selbstüberwindung, Solidarität, Sinn für fairen Wettbewerb, Respekt für den Gegner, soziale Integration, Ablehnung jeder Form von Diskriminierung, Teamgeist, Toleranz und Fairness;
- 2. unterstreicht, wie wichtig die Umsetzung der vorgenannten Erklärungen von Amsterdam und Nizza ist, insbesondere was die besonderen Merkmale des Sports in Europa und seine soziale Funktion anbelangt, denen bei der Umsetzung von gemeinschaftlichen Politikmaßnahmen Rechnung getragen werden sollte;
- 3. unterstreicht, dass in unserer multikulturellen Gesellschaft der Sport heute integraler Bestandteil von formalen und nicht formalen Bildungsmaßnahmen sein kann und dass Studien gezeigt haben, dass regelmäßige körperliche Aktivitäten das geistige und körperliche Wohlbefinden fördern und sich positiv auf die Lernfähigkeit auswirken;
- 4. fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden auf, der Gesundheitsförderung einen besonderen Stellenwert im pädagogischen Programm der Schulen und der Vorschulen einzuräumen, indem eine altersgerechte körperliche Betätigung gefördert und Vereine und Verbände stärker sensibilisiert werden, damit sich beispielsweise die Kinder so früh wie möglich sportlich betätigen können, was ihrer Bildung und Gesundheit zugutekommt, so dass dem Sportunterricht ein dem Profil der Einrichtung und dem jeweiligen Ausbildungsniveau entsprechender Stellenwert eingeräumt wird;
- 5. weist darauf hin, dass Sport und körperliche Aktivität einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung gesundheitsschädlicher Trends, wie eine sitzende Lebensweise und Fettleibigkeit, leisten können; verweist auf das jüngste Eurobarometer zu Gesundheit und Ernährung vom 9. November 2006, das die gesundheitliche und körperliche Verfassung der Europäer, ihre Ernährungsweisen und Probleme in Bezug auf Fettleibigkeit und mangelnde körperliche Bewegung aufgreift;
- 6. fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationskampagnen über die Notwendigkeit gesunder Lebensführung und regelmäßigen Körpertrainings sowie über Gesundheitsrisiken, die falsche Ernährung nach sich zieht, für Kinder ab dem frühesten Alter und für ihre Eltern durchzuführen;
- 7. begrüßt die von der Kommission und vom Rat eingesetzten informellen Arbeitsgruppen im Bereich des Sports und empfiehlt, dass diese Arbeitsgruppen die verstärkte Verknüpfung von Gesundheit und Schulsport besonders wichtig nehmen;
- 8. empfiehlt die verstärkte Teilnahme von Sporterziehern und Sportexperten an der Arbeit der von der Kommission im März 2005 ins Leben gerufenen Expertengruppe "EU Platform on Diet, Physical Activity and Health" (EU-Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit);
- 9. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausrichtung des Unterrichtsfachs "Sport" zu prüfen und, wenn notwendig, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen und sozialen Bedürfnisse und Erwartungen der Kinder Änderungen vorzunehmen;
- 10. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Sportunterricht in den Grund- und Sekundarschulen zur Pflicht machen und den Grundsatz zu verankern, wonach im Lehrplan mindestens drei Unterrichtsstunden wöchentlich für Sport vorzusehen sind, und fordert, die Schulen dazu anzuhalten, über dieses vorgeschriebene Minimum nach Möglichkeit hinauszugehen;
- 11. fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden auf, Körperbewusstsein und gesundheitliche Entwicklung über eine verstärkte Integration von Sport und wissensorientierten Fächern zu fördern;
- 12. erwartet die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe "Sport und Gesundheit" der Kommission vor allem im Hinblick auf die Festlegung von Mindestnormen für das tägliche Maß an körperlicher Betätigung und die Förderung des Sportunterrichts an Schulen;
- 13. begrüßt das Weißbuch der Kommission zum Sport, das einen wichtigen Schritt in Richtung der Ausarbeitung künftiger gemeinschaftlicher Aktivitäten im Bereich des Sports darstellt, und äußert die Hoffnung, dass im Aktionsplan "Pierre de Coubertin" (SEC(2007)0934) auch der Themenkreis Schulsport zur Geltung kommt;
- 14. begrüßt das oben genannte Weißbuch der Kommission zu Ernährung, Übergewicht, und Adipositas, das auf dem Gebiet der Vorbeugung die Förderung von Bewegungstraining und die Steigerung der Anzahl der Sporttreibenden als vorrangig festlegt;
- 15. begrüßt die Ergebnisse des Programms EJES 2004, das die Rolle des Sports im Unterricht hervorgehoben und auf die vielfältige gesellschaftliche Rolle des Sports aufmerksam gemacht hat;
- 16. betont, dass die Ergebnisse des Programms EJES 2004 voll ausgeschöpft werden müssen indem bewährte Verfahren genutzt und weiter ausgebaut werden, vor allem im Rahmen neuer Initiativen, die mit öffentlichen und privaten Geldern oder im Sinne der sozialen Verantwortung der Unternehmen gefördert werden;
- 17. begrüßt die Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees zur Organisation von Olympischen Spielen der Jugend ab 2010, die zur Verbreitung des olympischen Gedankens und der Werte des Sports bei Jugendlichen beiträgt;
- 18. ist der Auffassung, dass Sport und Training, insbesondere unter Betonung der olympischen Ideale, ein wirksames Instrument für die soziale Eingliederung benachteiligter Gruppen und für den multikulturellen Dialog sowie für die Förderung der Freiwilligenarbeit darstellt und eine aktive Rolle bei der Bekämpfung von Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt spielt;
- 19. ermuntert die Mitgliedstaaten, ihre Politik im Bereich Leibeserziehung zu modernisieren und zu verbessern - vor allem, um zu gewährleisten, dass in den Schulen eine ausgewogene Verteilung von körperlichen und geistigen Aktivitäten erreicht wird -, in Sporteinrichtungen guter Qualität zu investieren und geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Sporteinrichtungen und Sportunterricht in Schulen allen Schülern, einschließlich behinderten Schülern, zugänglich sind, schlägt vor, für ein breites Spektrum sportlicher Betätigungen Unterstützung zu gewähren, damit jeder Schüler tatsächlich die Möglichkeit hat, unterschiedliche Sportarten auszuüben; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich der Forderung anzuschließen, die Stundenzahl für den Sportunterricht an Schulen zu erhöhen und die Anerkennung von Einrichtungen und Organisationen zu fördern, die zu einer besseren Einbeziehung von Sportaktivitäten in Schulen und Vorschulen beitragen; spricht sich dafür aus, Sportvereinen, die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit Schulen, Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und anderen Gemeinschaften oder Freiwilligenorganisationen, die an Projekten im Bereich des lebenslangen Lernens beteiligt sind, vorweisen können, finanzielle Vergünstigungen zu gewähren;
- 20. fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Bedingungen für die Einhaltung der vorgesehenen Mindeststundenanzahl für den Schulsport zu gewährleisten und zu bedenken dass eine regelmäßige körperliche Betätigung zur Senkung der Krankheitskosten beiträgt;
- 21. fordert alle Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Sportunterricht auf allen Ebenen, auch in der Grundschule, von speziell ausgebildeten Sportlehrern erteilt wird;
- 22. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Sinne des Bologna-Prozesses die Konvergenz der Ausbildungsprogramme für Sportlehrer auf allen Schulstufen zu intensivieren, die ständige berufliche Weiterbildung für Sportlehrer unter Einbeziehung geschlechtsspezifischer Aspekte zu gewährleisten und ein unabhängiges Kontrollsystem zwecks Qualitätssicherung auszuarbeiten;
- 23. fordert die Mitgliedstaten auf, in Zusammenarbeit mit den Sportakademien eine qualitativ hochwertige und umfassende Sportausbildung zu gewährleisten, damit die Sportler über alle notwendigen Fähigkeiten verfügen, die sie für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt oder eine Fortführung ihrer Studien an Sportfachschulen oder Universitäten benötigen;
- 24. fordert die Mitgliedstaaten und zuständigen Behörden auf, Sportlehrern eine Ausbildung in Gleichstellungsfragen anzubieten, indem dieser Aspekt in ihren Lehrplan aufgenommen wird; fordert, Schluss mit der Abwertung des Status des Fachs Leibeserziehung und seiner Lehrerkräfte zu machen; unterstreicht die Bedeutung der Möglichkeit eines gemischten Sportunterrichts für Kinder in Vor- und Grundschulen sowie der Wahlmöglichkeit zwischen gemischten Klassen und eingeschlechtlichen Klassen im Sportunterricht von der Sekundarstufe an, um Mädchen zu ermutigen, auch Sportarten auszuprobieren, die traditionell von Männern ausgeübt werden; besteht auf der Notwendigkeit, alternative Formen freiwilliger körperlicher Betätigung zu ermitteln die auf freiwilliger Basis betrieben werden können, vorzugsweise außerhalb des staatlichen Pflichtunterrichts;
- 25. ist der Auffassung, dass Fähigkeiten, die im Rahmen von sportlichen Aktivitäten erlernt wurden, im Rahmen des gemeinsamen Referenzsystems anerkannt werden sollten das in dem künftigen Europäischen Qualifikationsrahmen festzuschreiben ist; begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Sport in den Anwendungsbereich des Europäischen Kreditpunktesystems für die berufliche Aus- und Weiterbildung einzubeziehen ist der Ansicht, dass eine größere Transparenz und die gegenseitige Anerkennung von Lizenzen und Diplomen für die Erbringung von Dienstleistungen im Sportsektor in der Europäischen Union zur Freizügigkeit von Personen (Studierende, Sportler, Arbeitnehmer und Arbeitgeber) sowie zur langfristigen Aufnahme von Sportlern in den Arbeitsmarkt beitragen würde und dass dies auch einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in Europa und zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie leisten würde, da dies ein Bereich mit einem hohen Arbeitsplatzpotenzial ist;
- 26. fordert die Kommission auf, die multidisziplinäre Forschung in den Bereichen Sport und Schulsport zu veranlassen und zu fördern und bewährte Methoden zu verbreiten; empfiehlt Basisleitlinien für die gesamteuropäische Erhebung betreffend Maßnahmen und politische Konzepte im Bereich Schulsport zu erstellen, was vom Europarat als vorrangig eingestuft wurde;
- 27. betont, dass die Verwendung chemischer Substanzen zur Leistungssteigerung den Grundwerten des Sports als gesellschaftliche, kulturelle und erzieherische Aktivität zuwiderläuft fordert die Mitgliedstaaten daher auf, dafür zu sorgen, dass die Sportlehrer in den Schulen wie außerhalb die Schüler stets über die körperlichen und psychischen Risiken des Gebrauchs von Dopingmitteln aufklären;
- 28. fordert die Mitgliedstaaten auf, die quantitative und qualitative Teilnahme von Mädchen und Jungen am Sport innerhalb und außerhalb der Schulen zum Gegenstand einer Studie zu machen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um das sportliche Angebot weiter zu steigern und somit die Teilnahme von Mädchen am Sport zu verstärken bekräftigt, dass die Wirksamkeit dieser öffentlichen Mittel anhand von Gender Budgeting und einer geschlechterspezifischen Folgenabschätzung überwacht und bewertet werden muss;
- 29. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Konzeption politischer Maßnahmen im Bereich des Sports und der Leibeserziehung die Geschlechterdimension durch systematische Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Befindlichkeiten, Situationen und Bedürfnissen von Frauen und Männern in diese Politikbereiche einzubeziehen; fordert Eurostat auf, Indikatoren weiterzuentwickeln und verbesserte Qualitätsstatistiken über die Mitwirkung von Männern und Frauen im Sport auf allen Ebenen zu erstellen;
- 30. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, unter voller Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips die geeigneten Rechtsinstrumente auszuarbeiten um mehr Investitionen und materielle Einrichtungen für die sportliche Betätigung von Jugendlichen zu erreichen;
- 31. begrüßt die Aufnahme eines unmittelbaren und eindeutigen Hinweises auf die gesellschaftlichen kulturellen und wirtschaftlichen Werte des Sports, der den Rechtsrahmen für die künftige Gemeinschaftstätigkeit darstellt, in den Text des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem Entwurf des Vertrags von Lissabon;
- 32. empfiehlt, dass in dem Programm der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit die Sensibilisierung für die herausragende Rolle der Bildung, des Sportunterrichts und des Sports in der öffentlichen Gesundheit wichtiger wird;
- 33. räumt ein, dass die Gesundheit kein ausreichendes Motiv für die Förderung einer regelmäßigen sportlichen Betätigung darstellt; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Förderung von mit Freizeit und sozialen Aktivitäten verbundenen Sportarten erheblich zu steigern;
- 34. fordert die Kommission auf, eindeutige Leitlinien für staatliche Förderungsvorschriften auszuarbeiten die beinhalten sollten, welche staatlichen Förderungsarten akzeptabel und notwendig sind, um die gesellschaftliche, kulturelle, gesundheitsbewahrende und erzieherische Funktion des Sports erfolgreich zu gewährleisten, und zwar einschließlich finanzieller oder sonstiger Fördermaßnahmen der Staaten für die Schaffung oder Modernisierung von schulischen Sporteinrichtungen sowie für die Verbesserung und Diversifizierung der vorhandenen Geräte und Einrichtungen, da für den Sportunterricht an vielen Schulen nur unzureichende oder in jeder Hinsicht veraltete Ausrüstungen zur Verfügung stehen;
- 35. fordert die Kommission auf, Bereiche zu ermitteln, in denen Tätigkeiten der Europäischen Union einen Mehrwert in Bezug auf bereits von Sportorganisationen und Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführte Maßnahmen erbringen können; ist der Auffassung, dass die offene Koordinierungsmethode ein geeigneter Weg ist, um eine bessere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im konkreten Bereich der Politik der Leibeserziehung und der sportlichen Betätigung für alle zu erzielen;
- 36. fordert die Kommission auf, eine Politik mit Beteiligten, Entscheidungsträgern und Bürgern vorzusehen und auszuarbeiten, um die Konsultation in Bezug auf eine europäische Aktion zur Rolle des Sports in der Erziehung zu erleichtern;
- 37. schlägt vor, die Strukturfondsmittel der Europäischen Union für die Schaffung und Entwicklung von schulischen und anderen Sporteinrichtungen in benachteiligten Regionen zu verwenden; 38, fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften für die Erbringung von Dienstleistungen im Sportsektor in derselben Weise wie für andere Tätigkeiten im Rahmen sämtlicher Gemeinschaftspolitiken gelten;
- 39. fordert die Mitgliedstaaten auf, Schritte zur Gewährleistung der Chancengleichheit zu unternehmen indem sie etwaige Diskriminierungen, die auf Geschlechtszugehörigkeit, Religion oder ethnischer Herkunft beruhen, abbauen, einen stärker auf Zusammenarbeit ausgerichteten Ansatz, basierend auf Information, besseren Kenntnissen und der Verbreitung der unterschiedlichen körperlichen Ausdrucksformen, der die Unterschiede miteinander vereinbart und verschiedene Methoden zusammenführt, zu verfolgen und auch Kindern mit Behinderungen wenigstens den Zugang zu einem Basis-Sportunterricht, gegebenenfalls auch in erweiterter Form, zu garantieren;
- 40. fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Sportangebot und den Sportunterricht für Jugendliche in Jugendstrafanstalten auszubauen, weil Sport die Sozialisierung, Kommunikation und gesellschaftliche Integration fördert und zugleich Teamgeist, Fairness und die Einhaltung von Regeln lehrt;
- 41. fordert die Mitgliedstaaten auf, durch einen verbesserten Informationsaustausch und Austausch von Beispielen bewährter Verfahren die Kooperation zwischen Schulen und Sportverbänden, die außerschulische Sportaktivitäten anbieten, sowie den lokalen Behörden, gemeinnützigen und Freiwilligen-Organisationen zu unterstützen;
- 42. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Familiensportarten aktiv zu unterstützen und einen besseren Dialog zwischen Eltern, Lehrern und außerschulischen Sportverbänden zu schaffen;
- 43. betont die Notwendigkeit einer stärkeren Sensibilisierung der Gesellschaft in Europa für die moderne Rolle des Sports und seine Bedeutung für die Erziehung und ermutigt die Bildungseinrichtungen und Sportvereinigungen zur Schaffung und Weiterentwicklung enger Partnerschaftsbeziehungen und gemeinsamer Ziele, wobei die Solidarität zwischen dem Profi- und dem Amateursport sowie die Sensibilisierung der Erziehungsgemeinschaft für die Notwendigkeit der Bekämpfung des Bewegungsmangels durch die Förderung der körperlichen Betätigung in den Schulen unterstützt werden sollen;
- 44. betont die Bedeutung der erzieherischen Rolle und der sozialen Verantwortung von Sportverbänden und Sportklubs, die auch in der Erklärung von Nizza anerkannt sind;
- 45. anerkennt die entscheidende soziale und kulturelle Rolle, die Sportvereine und - verbände in ihren örtlichen und nationalen Gemeinschaften spielen können; ist der Auffassung, dass Schulen, Trainingszentren, Sportvereine und -verbände in verschiedene Formen des Engagements und der Beteiligung der örtlichen Bevölkerung durch einen besseren Sozialdialog stärker einbezogen werden sollten, vorzugsweise eingeleitet von den lokalen Behörden (für Gesundheit, soziale Angelegenheiten, Bildung); verlangt, dass das Augenmerk sich darauf konzentriert, zu gewährleisten, dass Sportvereine ohne Fanatismus im Einklang mit sportlichen und sozialen Idealen arbeiten;
- 46. unterstreicht die Rolle von Sportorganisationen und Initiativen wie die Special Olympics, die zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Sport wie auch in die Gesellschaft beitragen; ruft die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich dazu auf, die Fortführung und Ausweitung der Arbeit dieser Organisationen und Initiativen zu unterstützen;
- 47. begrüßt die Arbeit der Freiwilligen in allen Sportorganisationen und räumt ein, dass die meisten dieser Organisationen ohne Freiwillige nicht existieren könnten; empfiehlt deshalb auf europäischer Ebene "Bonuspunkte" oder irgendeine Form der Anerkennung für freiwillige Einsätze einzuführen, um diese Arbeit zu fördern und ihr größere Anerkennung zu verschaffen;
- 48. fordert die Kommission auf, die Erfahrungen des Programms "sportfreundliche Schule", das von der Luxemburger Ratspräsidentschaft ins Leben gerufen wurde, heranzuziehen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einheitliche Kriterien für das Führen dieser Bezeichnung sowie die Voraussetzungen für einen europäischen Sportpreis als Anerkennung für neuartige Initiativen festzulegen;
- 49. fordert die Kommission auf, aufbauend auf den Erfahrungen des Programms EJES 2004 und im Rahmen der Programme "Lebenslanges Lernen", "Jugend" sowie "Europa für Bürgerinnen und Bürger" neue Initiativen auszuarbeiten, um die Rolle des Sports und des Sportunterrichts nicht nur im Bereich der Bildung und Kultur, sondern auch im Hinblick auf gesellschaftliche Integration und Gesundheitsförderung -insbesondere zur Vorbeugung gegen Fettleibigkeit und Schulstress - stärker zum Ausdruck zu bringen und im Bewusstsein der Gesellschaft zu verankern; ruft insbesondere dazu auf, innerhalb des Programms "Lebenslanges Lernen" Initiativen im Bereich des Sports zu entwickeln;
- 50. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Programms "Lebenslanges Lernen" die Mobilität der Sportlehrer und Sporttrainer innerhalb Europas mit dem Ziel des Kennenlernens bewährter Methoden und des Erfahrungsaustausches zu fördern;
- 51. fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf zu achten, dass sportliche Einrichtungen so ausgestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen der Zugang als Zuschauer und/oder als aktive Teilnehmer erleichtert wird;
- 52. fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf zu achten, dass die Vielfalt der angebotenen Sportarten zur Weltoffenheit der Kinder beiträgt und Werte wie Selbstachtung, Achtung anderer, Solidarität, Selbsteinschätzung und Toleranz fördert;
- 53. ist sich darüber im Klaren, dass der Sport für das lebenslange Lernen eine wichtige Rolle spielt und dass Schüler und Studenten aller Altersgruppen die Möglichkeit zur Teilnahme haben sollten;
- 54. fordert die Mitgliedstaaten auf, Situationen, in denen das Talent von Kindern im Hinblick auf Erfolg in sportlichen Wettkämpfen ausgenutzt wird, besonderes Augenmerk zu widmen, und besteht darauf, dass der Profisport, an dem Kinder teilnehmen die Grundrechte und das Wohl dieser Kinder achtet;
- 55. anerkennt die Bedeutung der uneingeschränkten Teilnahme von Mädchen und Frauen auf allen Ebenen an sportlichen Aktivitäten; betrachtet Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung als Ziele, die integraler Bestandteil der erzieherischen und sozialen Funktion des Sports sind; beharrt auf der Notwendigkeit, die Gleichheit beim Zugang und bei der Teilnahme von Frauen und Männern sowie Jungen und Mädchen auf allen Ebenen und in allen Funktionen und Bereichen des Sports unabhängig vom sozialen Umfeld zu gewährleisten, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, da behinderte Frauen mehrfach diskriminiert werden können; betont ferner die wichtige Rolle des Sports für die öffentliche Gesundheit, insbesondere beim Kampf gegen die Fettleibigkeit, die derzeit 21 Millionen Kinder in der Europäischen Union betrifft;
- 56. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der körperlichen und geistigen Gesundheit junger Frauen, die an hochrangigen Wettkämpfen teilnehmen besonderes Augenmerk zu widmen und die Auswirkungen, die bestimmte Anforderungen auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit der jungen Frauen und auf ihre körperliche und geistige Entwicklung haben können, mit dem Ziel besonders sorgfältig zu prüfen, dass sich keine der wichtigen erzieherischen Rolle des Sports zuwiderlaufende Wirkungen einstellen;
- 57. fordert die Kommission nachdrücklich auf, bewährte Verfahren bei der Bekämpfung sexueller Belästigung und von sexuellem Missbrauch im Sport zu ermitteln; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und Sensibilisierungskampagnen betreffend die vorhandenen Rechtsmittel zu entwickeln wobei die zu diesem Thema vorhandenen zahlreichen Entschließungen zu berücksichtigen sind, insbesondere die Resolution des Europarats vom März 2000 zur Verhinderung von sexueller Belästigung und Missbrauch von Frauen und Kindern im Sport (Resolution von Bratislava) und seine obengenannte Entschließung vom 5. Juni 2003 zu Frauen und Sport5;
- 58. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zur Weiterbildung und bei der Verfolgung einer Sportkarriere zu gewährleisten;
- 59. fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden auf, Schritte zu unternehmen, um alle Menschen, die im Sportsektor arbeiten (Vereine, Verbände usw.), dafür zu sensibilisieren wie wichtig es ist, die Geschlechterdimension in alle ihre Entscheidungen wie auch in alle von ihnen eingeleiteten Maßnahmen einzubeziehen, sowie für die Notwendigkeit, die Gleichstellung von Frauen und Männern in ihre Ziele bei der Planung von Aktivitäten aufzunehmen;
- 60. unterstreicht die Bedeutung von sportlicher Betätigung bei der Bekämpfung von Fettleibigkeit und der Überwindung ungesunder Lebensgewohnheiten - bei gleichzeitiger Förderung der Gesundheit des Einzelnen; ist indessen besorgt darüber, dass längere Arbeitszeiten und die heutigen Beschäftigungsbedingungen generell die Arbeitnehmer zunehmend davon abhalten, sich regelmäßig zu bewegen oder mehr Sport zu treiben;
- 61. ist sich der Tatsache bewusst, dass der Sportsektor Arbeitsplätze schafft und in enger Beziehung zu anderen Bereichen steht, beispielsweise zur Erziehung, zur Medizin, zu den Medien, zur Erzeugung und Vermarktung spezieller Ausrüstungen und Erzeugnisse;
- 62. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat und dem Internationalen Olympischen Komitee zu übermitteln.
- 1 ABl. C 200 vom 30.6.1997, S. 25244.
- 2 ABl. C 68 E vom 18.3.2004, S. 605.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0100.
- 4 ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 590.
- 5 ABl. C 68 E vom 18.3.2004, S. 605.