Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(LFGB)

Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 13. Dezember 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Vorkommnisse der Vergangenheit in Bezug auf die Lebensmittelüberwachung und die damit bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufkommende Verunsicherung haben gezeigt, dass staatliche Information über etwaige Missstände bei der Herstellung von Lebensmitteln ein wichtiges Instrument ist, um dem mündigen Verbraucher die relevanten Informationen an die Hand zu geben, die er für seine Konsumentenentscheidung benötigt.

Bislang bestehen derartige Regelungen voneinander getrennt im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die Regelungen beider Gesetze sollen überprüft, aktualisiert und aufeinander abgestimmt werden. Über die Regelungen zur Information der Öffentlichkeit aus Gründen der Gefahrenabwehr gemäß § 40 Absatz 1 LFGB hinaus existieren mit § 40 Absatz 1a LFGB und den Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes weitere Regelungen, die die Arbeit und die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent machen sollen. In einzelnen Ländern befinden sich weitere Regelungen derzeit in der Diskussion.

Die bestehenden Regelungen stehen bislang weitgehend beziehungslos nebeneinander und bieten den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht das erforderliche Informationsangebot. Andererseits werden die diversen Transparenzinstrumente von der betroffenen Wirtschaft zum Teil nicht akzeptiert und begegnen vor den Gerichten nicht zuletzt aufgrund ihrer handwerklichen Mängel teilweise erheblichen rechtlichen Bedenken. Ein bundesweit einheitlicher und wirksamer Vollzug der bestehenden Transparenzvorschriften ist nicht gegeben. Die bestehenden Regelungslücken, die zu unterschiedlichen Umsetzungen in den Ländern, zu unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen und letztendlich bei allen Beteiligten zu Rechtsunklarheit und Rechtsunsicherheit führen, müssen geschlossen werden.

Dabei ist es erforderlich, die Überarbeitung der bestehenden Regelungen und die Prüfung der in der öffentlichen Diskussion befindlichen Instrumente zur Transparenz so durchzuführen, dass als Ergebnis eine abgestimmte, in sich konsistente gesetzliche Gesamtkonzeption entsteht, die ein bundesweit einheitliches System zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen schafft. Durch die Harmonisierung, die auch den rechtssicheren Vollzug aller Transparenzregelungen ermöglichen soll, ist auch mit einer Entlastung der Verwaltung zu rechnen.

Ziel dabei sollte sein, alle gesundheitlich relevanten Informationen möglichst einfach und unbürokratisch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich zu machen und dabei für die betroffenen Wirtschaftskreise sowohl den bürokratischen Aufwand in Bezug auf Verstöße ohne potenzielle oder tatsächliche gesundheitliche Auswirkungen als auch deren Belastungen verhältnismäßig zu halten.

Ein derart abgestimmtes Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentenentscheidung auf der Basis von relevanten Informationen trifft. Zudem soll das Transparenzsystem den einzelnen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer noch stärker und kontinuierlicher als bisher dazu veranlassen, seinen Betrieb im Einklang mit den lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften zu betreiben.