Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 13. Dezember 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat hält die Transparenzvorschriften des VIG sowie des § 40 LFGB für ein wesentliches Instrument des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Vorschrift des § 40 Abs. 1a LFGB wurde 2019 aufgrund einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 teilweise überarbeitet. Das VIG wurde zuletzt 2012 überarbeitet. Der Bundesrat hält eine umgehende Überarbeitung und Harmonisierung der genannten Transparenzvorschriften in dem Sinne, dass diese der Zielsetzung des VIG in Bezug auf Transparenz und Information gerecht wird, für dringend erforderlich.
- 2. Die bestehenden sowie die in der öffentlichen Diskussion befindlichen Instrumente zur Transparenz sollten in eine gesetzliche Gesamtkonzeption eingebunden und integriert werden, um ein bundesweit einheitliches System zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zu schaffen.
- 3. Durch die Harmonisierung von LFGB und VIG soll ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Transparenzsystem geschaffen werden, das es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, sich in einfacher Art und Weise über die gesundheitlich relevanten Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen vor dem Kauf eines Lebens- oder Futtermittels oder vor dem Betreten einer Betriebsstätte zu informieren. Ein solches in sich geschlossenes Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentenentscheidung auf der Basis von relevanten Informationen trifft.
- 4. Die Länder fordern daher die Bundesregierung auf im Dialog mit den Ländern und Verbänden, die bestehenden Vorschriften des VIG und des LFGB entsprechend zu überarbeiten und somit unter anderem die Forderungen des Bundesrates aus seinen Beschlüssen vom 01.02.2013 (BR-Drucksache 789/12(B) ), vom 22.03.2013 (BR-Drucksache 151/13(B) ), vom 21.09.2018 (BR-Drucksache 369/18(B) ) und vom 12.04.2019 (BR-Drucksache 124/19(B) ) umzusetzen.
- 4. Die Überarbeitung der Vorschriften durch den Bund sollte in enger Abstimmung mit den für den Vollzug zuständigen Ländern erfolgen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Vorkommnisse der Vergangenheit in Bezug auf die Lebensmittelüberwachung und die damit bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufkommende Verunsicherung haben gezeigt, dass staatliche Information über etwaige Missstände bei der Herstellung von Lebensmitteln ein wichtiges Instrument ist, um dem mündigen Verbraucher die relevanten Informationen an die Hand zu geben, die er für seine Konsumentenentscheidung benötigt.
Bislang bestehen derartige Regelungen voneinander getrennt im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die Regelungen beider Gesetze sollen überprüft, aktualisiert und aufeinander abgestimmt werden. Über die Regelungen zur Information der Öffentlichkeit aus Gründen der Gefahrenabwehr gemäß § 40 Absatz 1 LFGB hinaus existieren mit § 40 Absatz 1a LFGB und den Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes weitere Regelungen, die die Arbeit und die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung für die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent machen sollen. In einzelnen Ländern befinden sich weitere Regelungen derzeit in der Diskussion.
Die bestehenden Regelungen stehen bislang weitgehend beziehungslos nebeneinander und bieten den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht das erforderliche Informationsangebot. Andererseits werden die diversen Transparenzinstrumente von der betroffenen Wirtschaft zum Teil nicht akzeptiert und begegnen vor den Gerichten nicht zuletzt aufgrund ihrer handwerklichen Mängel teilweise erheblichen rechtlichen Bedenken. Ein bundesweit einheitlicher und wirksamer Vollzug der bestehenden Transparenzvorschriften ist nicht gegeben. Die bestehenden Regelungslücken, die zu unterschiedlichen Umsetzungen in den Ländern, zu unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen und letztendlich bei allen Beteiligten zu Rechtsunklarheit und Rechtsunsicherheit führen, müssen geschlossen werden.
Dabei ist es erforderlich, die Überarbeitung der bestehenden Regelungen und die Prüfung der in der öffentlichen Diskussion befindlichen Instrumente zur Transparenz so durchzuführen, dass als Ergebnis eine abgestimmte, in sich konsistente gesetzliche Gesamtkonzeption entsteht, die ein bundesweit einheitliches System zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen schafft. Durch die Harmonisierung, die auch den rechtssicheren Vollzug aller Transparenzregelungen ermöglichen soll, ist auch mit einer Entlastung der Verwaltung zu rechnen.
Ziel dabei sollte sein, alle gesundheitlich relevanten Informationen möglichst einfach und unbürokratisch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich zu machen und dabei für die betroffenen Wirtschaftskreise sowohl den bürokratischen Aufwand in Bezug auf Verstöße ohne potenzielle oder tatsächliche gesundheitliche Auswirkungen als auch deren Belastungen verhältnismäßig zu halten.
Ein derart abgestimmtes Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentenentscheidung auf der Basis von relevanten Informationen trifft. Zudem soll das Transparenzsystem den einzelnen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer noch stärker und kontinuierlicher als bisher dazu veranlassen, seinen Betrieb im Einklang mit den lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften zu betreiben.