Der Präsident des Senats Hamburg, 27. Mai 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat nach Abstimmung mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der Plenarsitzung am 5. Juni 2020 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tschentscher
Erster Bürgermeister
Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Die Länder haben sich gemäß dem unter ihnen vereinbarten Rotationszyklus darauf verständigt, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2020 neue ordentliche Mitglieder für den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen.
Der Bundesrat möge beschließen:
1. gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB III zu beantragen,
- a. Frau Dr. Friederike Haase, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Brandenburg
- b. Frau Staatssekretärin Anne Janz, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- c. Frau Staatssekretärin Katrin Schütz, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Baden-Württemberg mit Ablauf des 30. Juni 2020 aus dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit abzuberufen,
2. gemäß § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2, § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorzuschlagen, anstelle der unter
1. genannten Personen mit Wirkung ab dem 1. Juli 2020 folgende Mitglieder zu berufen:
- a. Herrn Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Mecklenburg-Vorpommern
- b. Frau Ministerialdirigentin Kerstin Ehlers, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Schleswig-Holstein
- c. Frau Staatsrätin Petra Lotzkat., Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Hamburg
Das Bundesgremienbesetzungsgesetz wurde beachtet. Die unter
2. genannten Personen erfüllen die Voraussetzungen des § 378 Absatz 1 SGB III.