Der Bundesrat hat in seiner 986. Sitzung am 13. März 2020 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Lieferengpässen von Medikamenten
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung weitere Maßnahmen getroffen werden sollen, um Lieferengpässe von Medikamenten zu vermeiden.
- 2. Der Bundesrat bezweifelt jedoch, dass diese Maßnahmen ausreichen, um Lieferengpässe zukünftig effizient zu vermeiden. Bereits in der Vergangenheit erwiesen sich diverse Änderungen des Arzneimittelgesetzes und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch als nicht ausreichend.
- 3. Es scheint aus Sicht der Länder notwendig, die maßgeblichen Gründe für Lieferengpässe hierzulande systematisch retrospektiv auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können.
- 4. Der Bundesrat bittet das Bundesministerium für Gesundheit, gemeinsam mit den Bundesoberbehörden unter Beteiligung der zuständigen Behörden der Länder eine Evaluation der bereits gemeldeten Ursachen für Lieferengpässe vorzunehmen. Ziel ist es, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Empfehlungen für die zukünftige Vermeidung von Lieferengpässen vorzuschlagen. Dem Beirat gemäß § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese Stellungnahme des Beirats ist bei der Evaluation zu berücksichtigen.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu prüfen, ob auch im Medizinproduktebereich und im Bereich des Arbeitsschutzes ähnliche Maßnahmen zur Vermeidung von möglichen künftigen Lieferengpässen wie im Arzneimittelbereich zu treffen sind. Auch sollte geprüft werden, wie die Kommunikation zwischen den betroffenen Behörden und Fachkreisen institutionalisiert werden könnte.