Der Deutsche Bundestag hat in seiner 140. Sitzung am 16. Januar 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 19/16214 - den von den Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping, Otto Fricke, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stephan Pilsinger, Dr. Heribert Hirte, Ulla Schmidt (Aachen), Kathrin Vogler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende - Drucksache 19/11087 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. In Artikel 1 Nummer 3 wird § 2a wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Satz 1 und 4, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 4 werden jeweils die Wörter "Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" durch die Wörter "Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" ersetzt.
- b) In Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 3 werden jeweils die Wörter "dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information" durch die Wörter "dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" ersetzt.
- c) In Absatz 4 Satz 3 werden die Wörter "das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" durch die Wörter "das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" ersetzt.
- 2. In Artikel 5 wird das Wort "zwölften" durch die Angabe "24." ersetzt.
Fristablauf: 14.02.20
Initiativgesetz des Bundestages