Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

Der Bundesrat hat in seiner 802. Sitzung am 9. Juli 2004 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2004 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird.

Hierbei sollen beispielsweise

Begründung

Der Bundesrat hat sich in seinem Beschluss vom 2. April 2004 (BR-Bundesregierung befasst und ausführlich dazu Stellung genommen. Der Gesetzesbeschluss des Bundestages hat die zentralen Punkte dieses Beschlusses nicht aufgenommen und zudem wesentliche Teile des Entwurfs der Bundesregierung gestrichen.

Alle materiellen Regelungen zur Koexistenz sind vom Bundestag in einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil aufgenommen worden. Die Verfahrensvorschriften, soweit sie den Ländervollzug betreffen, sollen erst nachträglich in einem zustimmungsbedürftigen Gesetz vorgelegt werden.

Das Ziel des Gesetzgebungsvorhabens, die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt auch für das deutsche Recht umzusetzen, ist damit nicht erreichbar. Zur Abwendung weiterer unvertretbarer Verzögerungen in der Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/18/EG bedarf das Gesetz der umfassenden Überarbeitung im Vermittlungsausschuss.