A. Zielsetzung
- Gleichstellung der vom 1. August 2007 bis zum 31. Juli 2012 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung:
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Ausbildungsberuf *), für den gleichgestellt wird 1. Abschlussprüfung als Industriemechaniker/Industriemechanikerin Industriemechaniker/ Industriemechanikerin 2. Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin Werkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin 3. Abschlussprüfung als Elektroniker/ Elektronikerin für Betriebstechnik Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik 4. Abschlussprüfung als Elektroniker/ Elektronikerin für Geräte und Systeme Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme 5. Abschlussprüfung als Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Informationstechnik Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Informationstechnik 6. Abschlussprüfung als Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Funktechnik Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Funktechnik 7. Abschlussprüfung als Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung: Anlagentechnik Energielektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung: Anlagentechnik 8. Abschlussprüfung als Mechatroniker/Mechatronikerin Mechatroniker/Mechatronikerin 9. Abschlussprüfung als Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin
- *) Sofern zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtungsbezeichnung aufgeführt ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung.
B. Lösung
- Gleichstellung der vom 1. August 2007 bis zum 31. Juli 2012 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen.
C. Alternativen
- Keine
D. Kosten
- Keine und auch keine preislichen Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
- Keine
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 20. Mai 2008
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu erlassende
- Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
mit Begründung und Vorblatt.
Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.
Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maizière
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
Vom ...
Auf Grund des § 50 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), der durch Artikel 232 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Die vom 1. August 2007 bis zum 31. Juli 2012 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.
§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen
- Die Gleichstellungen für die auf Grund
- 1. der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 2. Juni 1986 (BGBl. I S. 843),
- 2. der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 10. Juli 1992 (BGBl. I S. 1240), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2694) und
- 3. der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1694) bis zum Ablauf des 31. Juli 2007 erteilten Zeugnisse gelten fort.
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft.
- (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1694) außer Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
In Vertretung
Anlage (zu § 1)
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik | Ausbildungsberuf *), für den gleichgestellt wird |
---|---|
1. Abschlussprüfung als Industriemechaniker/Industriemechanikerin | Industriemechaniker/Industriemechanikerin |
2. Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker/ Werkzeug-Mechanikerin | Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin |
3. Abschlussprüfung als Elektroniker/ Elektronikerin für Betriebstechnik | Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik |
4. Abschlussprüfung als Elektroniker/ Elektronikerin für Geräte und Systeme | Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme |
5. Abschlussprüfung als Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Informationstechnik | Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Informationstechnik |
6. Abschlussprüfung als Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Funktechnik | Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Funktechnik |
7. Abschlussprüfung als Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung: Anlagentechnik | Energielektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung: Anlagentechnik |
8. Abschlussprüfung als Mechatroniker/Mechatronikerin | Mechatroniker/Mechatronikerin |
9. Abschlussprüfung als Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin | Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin |
- *) Sofern zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtungsbezeichnung aufgeführt ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung.
Begründung
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat beantragt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik vom 14. Juli 2006 (BGBl I, S. 1694) um die 2003 und 2004 neu geordneten Ausbildungsberufe Werkzeugmechaniker/in, Industriemechaniker/in, Elektroniker/in für Betriebstechnik und Elektroniker/in für Geräte und Systeme zu erweitern.
Das Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik, weist die sachliche und personelle Ausstattung für die beantragte Erweiterung um die o.g. neu geordneten Ausbildungsberufe auf. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat dies nach gutachterlicher Prüfung bestätigt.
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
NKR-Nr. 511:
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der oben genannten Verordnung auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.
Mit dem Verordnungsentwurf werden keine Informationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung eingeführt, geändert oder aufgehoben.
Der Nationale Normenkontrollrat hat daher im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.
Dr. Ludewig | Dr. Schoser |
Vorsitzender | Berichterstatter |