Bundesministerium der Finanzen Berlin, 20. März 2020
Parlamentarische Staatssekretärin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Auswärtigen Amts seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0502 Titel 687 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 50 000 T Euro zu leisten.
Der Ausbruch von COVID-19 führt weltweit zu einer präzedenzlosen konsularischen Notsituation: Im Ausland befindliche Deutsche (Touristen sowie Deutsche mit Wohnsitz im Ausland) sind seit dem Wochenende (11. Kalenderwoche) von massiven Flugausfällen und Grenzschließungen betroffen und werden so daran gehindert, nach Deutschland zurück- bzw. einzureisen. Insbesondere zehntausende deutsche Touristen sind daher in Urlaubs- oder Transitländern gestrandet und dort z.T. auch massiven Einschränkungen bis hin zu ortsüblichen Quarantänemaßnahmen unterworfen. Es ist nicht absehbar, wann sie die jeweiligen Länder verlassen können. Es besteht insbesondere die Gefahr, dass sie vor Ort selbst erkranken und auf ein nicht ausreichend ausgestattetes Gesundheitswesen treffen. Damit droht akute Gefahr für Leib und Leben.
Aus einigen Ländern (Marokko, Indien) werden zudem Übergriffe der lokalen Bevölkerung auf Europäer berichtet, da diese für das Einschleppen des Virus verantwortlich gemacht werden. Besonders viele betroffene deutsche Touristen befinden sich derzeit in Marokko (Schätzung: höhere vierstellige Zahl), der Dominikanischen Republik und auf den Philippinen. Kritisch ist die Situation auch in Peru, Ägypten, Indonesien und Indien, weitere Länder mit hohen Touristenzahlen könnten folgen (allein Thailand mit aktuell schätzungsweise 30.000 deutschen Touristen).
Fälle von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, die sich zwecks Hilfestellung ebenfalls an deutsche Auslandsvertretungen gewendet haben, und denen gemäß der Zweckbestimmung des Titels ebenfalls Hilfe gewährt werden kann, wenn ihre eigenen Herkunftsstaaten vor Ort nicht konsularisch vertreten sind, gibt es kaum.
Finanziert werden sollen in erster Linie Charterflüge zur Rückholung nach Deutschland; Transfers innerhalb Deutschlands sind hingegen von den Reisenden selber zu tragen.
Weiterhin ist mit vermehrten Krankenbehandlungen im Ausland für unterversicherte Deutsche zu rechnen, die ihren jeweiligen Ferienort vorerst nicht verlassen können.
Die Hilfeleistungen erfolgen durch das Auswärtige Amt in Berlin in Zusammenarbeit mit den deutschen Botschaften und Konsulaten vor Ort auf Grundlage von §§ 6 und 5 Konsulargesetz.
Soweit Mittel für Maßnahmen vor Einwilligung des BMF nach § 37 Absatz 1 BHO verausgabt oder rechtlich gebunden wurden, wird die Genehmigung des BMF nach § 116 Absatz 2 BHO erteilt.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn