Beschluss des Bundesrates
Achtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 106 Abs. 5a des Grundgesetzes zuzustimmen.