Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 166. Sitzung am 5. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/9467 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes - Drucksachen 016/9275, 016/9288 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 Nr. 2 wird § 5c wie folgt geändert:


Fristablauf: 04.07.08
Erster Durchgang: Drucksache. 238/08 (PDF)