Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.