Beschluss des Bundesrates
Siebentes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. März 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 106 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.