Empfehlungen der Ausschüsse 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Vierte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

A.


Der federführende Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:

B.


4. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.