933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015
Der federführende Verkehrsausschuss und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. März 2015 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, auf grenznahen Autobahnabschnitten Ausnahmen von der Erhebung der Infrastrukturabgabe zu ermöglichen.
Begründung:
Das vorliegende Gesetz berücksichtigt nicht, dass infolge der Einführung der Infrastrukturabgabe, die für im Ausland zugelassene abgabepflichtige Fahrzeuge zu entrichten ist, erhebliche wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen zu befürchten sind.
Zwar sieht das Gesetz vor, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge nur auf den Bundesautobahnen mautpflichtig sind. Damit wird aber der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass viele grenznahe deutsche Kommunen aus dem Ausland nur im Autobahnnetz günstig erreichbar sind. Die Abgabepflicht auf diesen Autobahnen wird einen Teil der ausländischen Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen.
Auch besteht die Gefahr, dass durch Ausweichverkehre in den grenznahen Regionen eine erhebliche Mehrbelastung der nachgeordneten Bundes-, Landes- und Kreisstraßennetze entsteht. Der Bundesrat hält hier eine Regelung, mit der in den Grenzregionen bestimmte Autobahnabschnitte von der Abgabenpflicht freigestellt werden können, für zwingend erforderlich.