Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 115580 - vom 5. August 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Juli 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsstrategie mit dem Titel "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt", die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die vom Europäischen Rat ebenfalls am 12. Dezember 2003 angenommen wurde,
- - in Kenntnis der Entschließung 2007/C 136/01 des Rates vom 21. Mai 2007 zur Europäischen Raumfahrtpolitik1,
- - unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und den Vertrag über die Europäische Union (EUV) in der Fassung des Vertrags von Lissabon und ihre einschlägigen Bestimmungen zur europäischen Raumfahrtpolitik (Artikel 189 AEUV), die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im Bereich von Sicherheit und Verteidigung (Artikel 42 Absatz 6, Artikel 46 EUV und entsprechendes Protokoll) und die verstärkte Zusammenarbeit im zivilen Bereich (Sechster Teil, Titel III AEUV), sowie auf die Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV) und die Bestimmungen über die gegenseitige Unterstützung im Falle eines bewaffneten Angriffs auf (einen) Mitgliedstaat(en) (Artikel 42 Absatz 7 EUV),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Januar 2004 zum Aktionsplan für die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2005 zur Europäischen Sicherheitsstrategie3,
- - unter Hinweis auf den Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper ("Weltraumvertrag"),
- - unter Hinweis auf die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland in der Weltraumpolitik, durch die im Jahr 2006 ein Weltraumdialog zwischen den drei Parteien Kommission, Europäische Weltraumorganisation und Roscosmos (der russischen Weltraumorganisation) eingerichtet wurde,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0250/2008),
A. in der Überzeugung, dass eine Welt ohne weltraumgestützte Bedrohungen sowie ein sicherer und nachhaltiger Zugang zum Weltraum und seine Nutzung die Leitprinzipien der europäischen Weltraumpolitik sein müssen,
B. in der Erwägung, dass verschiedene Herausforderungen in den Bereichen Politik und Sicherheit, mit denen sich die Europäische Union mehr und mehr konfrontiert sieht, eine eigenständige europäische Weltraumpolitik zu einer strategischen Notwendigkeit machen,
C. in der Erwägung, dass die Tatsache, dass es keinen gemeinsamen Ansatz bei der Weltraumpolitik zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gibt, zu übermäßig kostspieligen Programmen führt,
D. in der Erwägung, dass die Operationen des Krisenmanagements im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) unter einem Mangel an Interoperabilität zwischen den von EU-Mitgliedstaaten betriebenen Weltraumressourcen leiden,
E. in der Erwägung, dass die Europäische Union über keine umfassende europäische weltraumgestützte Architektur für Sicherheits- und Verteidigungszwecke verfügt,
F. in Kenntnis der Tatsache, dass die Entwicklung einer neuen Generation von Trägerraketen etwa 15 Jahre dauert und dass die heutige Generation von Trägerraketen innerhalb der nächsten 20 Jahre ersetzt werden muss,
G. in der Erwägung, dass die Entwicklung von Weltraumressourcen durch die USA, Russland, Japan und die übrigen Staaten, die sich seit kurzem an der Raumfahrt beteiligen, vor allem China, Indien, Südkorea, Taiwan, Brasilien, Israel, der Iran, Malaysia, Pakistan, Südafrika und die Türkei, rasch voranschreitet,
H. in der Erwägung, dass der französische Vorsitz der Europäischen Union während des zweiten Halbjahres 2008 Fortschritte bei der europäischen Weltraumpolitik zu einer seiner Prioritäten macht,
I. in der Erwägung, dass Reparatur- und Wartungsarbeiten in der jeweiligen Umlaufbahn ("on-orbit servicing") unter Nutzung von Mitteln, die sich an Ort und Stelle befinden, eines der kostengünstigsten Elemente einer Weltraumarchitektur und für die Erzielung eines Bestandes an nachhaltigen Weltraumressourcen darstellen,
Allgemeine Überlegungen
- 1. stellt fest, wie wichtig die Dimension "Weltraum" für die Sicherheit der Europäischen Union ist, und dass ein gemeinsamer Ansatz erforderlich ist, ohne den eine Verteidigung der europäischen Interessen im Weltraum unmöglich ist;
- 2. unterstreicht die Notwendigkeit von Weltraumressourcen, damit sich die politische und diplomatische Tätigkeit der Europäischen Union auf unabhängige, verlässliche und vollständige Informationen zur Unterstützung ihrer Maßnahmen zur Konfliktverhütung, Krisenmanagementoperationen und der globalen Sicherheit, insbesondere bei der Überwachung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Transportmittel und der Überprüfung internationaler Verträge, dem grenzübergreifenden Schmuggel von leichten Waffen und Kleinwaffen, dem Schutz kritischer Infrastrukturen und der Grenzen der Europäischen Union und bei natürlichen und von Menschen verursachten Katastrophen und Krisen stützen kann;
- 3. begrüßt die Annahme der europäischen Weltraumpolitik durch den "Weltraumrat", wie dies in einer gemeinsamen Mitteilung vorgeschlagen wurde, die von der Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation vorgelegt wurde (KOM (2007) 0212), insbesondere das Kapitel über Sicherheit und Verteidigung; bedauert gleichzeitig, dass die Gefahr einer Bewaffnung des Weltraums in den "Kernaspekten für die Entwicklung einer Strategie für internationale Beziehungen" (wie sie in Anlage 3 der genannten Entschließung des Rates vom 21. Mai 2007 aufgeführt sind) nicht erwähnt ist; empfiehlt deshalb, dass diese Politik in der revidierten Europäischen Sicherheitsstrategie in angemessener Weise berücksichtigt wird, und ist der Auffassung, dass Weltraumfragen in dem eventuellen Weißbuch zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik behandelt werden sollten;
- 4. nimmt die Aufnahme einer Rechtsgrundlage für die europäische Weltraumpolitik in den Vertrag von Lissabon zur Kenntnis; begrüßt die ihm und dem Rat gegebene Möglichkeit, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die notwendigen Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Weltraumprogramms zu erlassen; fordert die Kommission auf, ihm und dem Rat einen geeigneten Vorschlag für solche Maßnahmen vorzulegen, zusammen mit einer Mitteilung über die Herstellung zweckdienlicher Verbindungen zur Europäischen Weltraumorganisation; begrüßt ferner die Möglichkeiten einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im Bereich von Sicherheit und Verteidigung und einer verstärkten Zusammenarbeit im zivilen Bereich;
- 5. ermuntert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Europäische Weltraumorganisation und die verschiedenen Akteure, die bestehenden nationalen und multinationalen Weltraumsysteme optimal zu nutzen und ihre gegenseitige Komplementarität zu fördern; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass gemeinsame Fähigkeiten für die ESVP in mindestens folgenden Bereichen benötigt werden: Telekommunikation, Informationsmanagement, Beobachtung und Navigation; empfiehlt die Weitergabe und den Austausch dieser Daten gemäß dem EU-Konzept für eine Architektur der vernetzten Operationsführung ("Network Centric Operations Architecture");
- 6. begrüßt die Anstrengungen der Internationalen Akademie der Astronautik und der Internationalen Vereinigung für verstärkte Sicherheit in der Raumfahrt zur Förderung der Sanierung und des Verständnisses von Weltraumschrott sowie von ihn betreffenden Maßnahmen;
Eigenständige Beurteilung der Bedrohungslage
- 7. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, weltraumgestützte Erkenntnisse, die für eine eigenständige Beurteilung der Bedrohungslage durch die EU notwendig sind, zu bündeln und auszutauschen;
Erdbeobachtung und Aufklärung
- 8. fordert nachdrücklich, dass das EU-Satellitenzentrum (EUSC) vollständig entwickelt wird, damit es sein Potenzial in vollem Umfang ausschöpfen kann; empfiehlt darüber hinaus dringend den Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem EUSC und den EU-Mitgliedstaaten zur Lieferung verfügbarer Bilddaten für ESVP-Operationen und Befehlshaber der Einsatzkräfte, wobei die Komplementarität mit den Beobachtungsfähigkeiten der Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) und abgeleiteten sicherheitsrelevanten Informationen gewährleistet sein muss; begrüßt in diesem Zusammenhang das Projekt der Station zur Auswertung taktischen Bildmaterials (TIES), das gemeinsam von der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) und dem EUSC betrieben wird;
- 9. empfiehlt, dass die Europäische Union ein gemeinsames Konzept für weltraumgestützte Erkenntnisse entwickelt, mit dem die Voraussetzungen für die Einbeziehung des EUSC in die Planung jeder ESVP-Operation, die eine weltraumgestützte Beobachtung und weltraumgestützte Erkenntnisse erfordert, geschaffen werden; empfiehlt, dass das EUSC eine sichere Kommunikationsverbindung zur Unterstützung von ESVP-Operationen nicht nur zu dem in der Europäischen Union angesiedelten Hauptquartier für Operationsführung (OHQ), sondern auch zu dem operativtaktischen Hauptquartier (FHQ) in der Einsatzregion herstellt; regt ferner an, dass die Europäischen Union die Möglichkeit prüft, einen finanziellen Beitrag zum EUSC aus dem EU-Haushalt zu leisten, um ausreichende Mittel zur Deckung des steigenden Bedarfs der ESVP-Operationen bereitzustellen;
- 10. fordert diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die Zugang zu den verschiedenen Arten von Satelliten zur Radar-, optischen und Wetterbeobachtung sowie zu den Aufklärungssystemen (Helios, SAR-Lupe, TerraSAR-X, Rapid Eye, Cosmo-Skymed, Pleiades) haben, nachdrücklich auf, für ihre Kompatibilität zu sorgen; begrüßt die bi- und multilateralen Vereinbarungen zwischen den führenden EU-Ländern (z.B. SPOT, ORFEO, den Helios-Kooperationsrahmen, die Schwerin-Vereinbarung und das künftige MUSIS); empfiehlt, dass das MUSIS-System in den europäischen Rahmen überführt wird und aus dem EU-Haushalt finanziert wird;
- 11. betont die Bedeutung des GMES sowohl für die Außen- als auch für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union; fordert nachdrücklich die Einrichtung einer operativen Haushaltslinie, um die Nachhaltigkeit der GMES-Dienste zur Deckung des Bedarfs der Nutzer sicherzustellen;
Navigation - Ortung - Zeitbestimmung
- 12. betont, dass Galileo für eigenständige ESVP-Operationen notwendig ist, wie auch für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, für Europas eigene Sicherheit und für die strategische Autonomie der Union; gibt zu bedenken, dass insbesondere sein staatlich regulierter Dienst im Bereich Navigation, Ortung und Zeitbestimmung von ausschlaggebender Bedeutung sein wird, nicht zuletzt, um unnötige Risiken zu vermeiden;
- 13. nimmt die zwischen dem Parlament und dem Rat in erster Lesung erzielte Einigung in Bezug auf den Vorschlag für eine Verordnung über die weitere Durchführung der europäischen Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) zur Kenntnis, der zufolge die Gemeinschaft Eigentümerin des Systems ist und dessen Errichtungsphase vollständig aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert wird;
- 14. verweist auf seinen am 23. April 2008 festgelegten Standpunkt über die europäischen Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo)4, und insbesondere auf die Tatsache, dass die Programme EGNOS und Galileo als eine der Hauptleistungen des künftigen europäischen Weltraumprogramms gelten sollten, sowie auf die Lenkungsstruktur der Programme zusammen mit dem Interinstitutionellen Galileo-Ausschuss, die als Modell bei der Entwicklung einer europäischen Weltraumpolitik dienen könnte;
Telekommunikation
- 15. betont die Notwendigkeit einer sicheren, satellitengestützten Kommunikation für ESVP-Operationen (EU-Militärstab, EU-Hauptquartiere, mobile Hauptquartiere) und die Einsätze von EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen von VN, NATO und ähnlichen Organisationen;
- 16. fordert, dass die derzeitigen und künftigen satellitengestützten Telekommunikationssysteme, die den Ländern der Europäischen Union zur Verfügung stehen (z.B. Skynet, Syracuse, Sicral, SATCOM Bw, Spainsat) untereinander interoperabel sind, um Kosten einzusparen;
- 17. unterstützt die Entwicklung von softwaregesteuerten Funkanlagen im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der EDA; weist darauf hin, dass softwaregesteuerte Funkanlagen zu einer besseren Interoperabilität des Bodensegments der Telekommunikationssysteme beitragen werden;
- 18. empfiehlt, dass Einsparungen durch die gemeinsame Nutzung der Bodeninfrastruktur, die verschiedene nationale Telekommunikationssysteme unterstützt, erzielt werden;
- 19. unterstützt die mögliche Finanzierung der künftigen europäischen satellitengestützten Telekommunikationssysteme, die ESVP-Operationen unterstützen, aus dem EU-Haushalt;
Weltraumüberwachung
- 20. unterstützt die Schaffung eines europäischen Weltraumüberwachungssystems, das zu einer Weltraumlageerfassung führt (einschließlich z.B. GRAVES und TIRA), um die Weltrauminfrastruktur, Weltraumschrott und unter Umständen andere Bedrohungen zu überwachen;
- 21. unterstützt die mögliche Finanzierung des künftigen europäischen Weltraumlageerfassungssystems aus dem EU-Haushalt;
Satellitengestützte Frühwarnsysteme gegen ballistische Flugkörper
- 22. bedauert den Umstand, dass die EU-Mitgliedstaaten keinen Zugang zu aktuellen Daten über den Abschuss von ballistischen Flugkörpern weltweit haben; drückt deshalb seine Unterstützung für Projekte aus, die zu Frühwarnsystemen gegen den Abschuss ballistischer Flugkörper führen (wie etwa das französische "Spirale"); fordert ferner, dass die durch diese künftigen Systeme erlangten Informationen allen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, um ihre Bevölkerung zu schützen und mögliche Gegenmaßnahmen zu unterstützen, sowie der Überprüfung der Einhaltung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und ESVP-Operationen und der Gewährleistung der Sicherheitsinteressen Europas dienen;
Fernmelde- und elektronische Aufklärung
- 23. unterstützt den Austausch von Erkenntnissen der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung (elektronische Aufklärung wie etwa das französische System "Essaim" und Kommunikationsaufklärung) auf europäischer Ebene;
Eigenständiger Zugang zum Weltraum und internationales Umfeld
- 24. unterstützt einen sicheren, unabhängigen und nachhaltigen Zugang zum Weltraum für die Europäische Union als eine der Grundvoraussetzungen für ihr eigenständiges Handeln;
- 25. empfiehlt, europäische nichtkommerzielle Satelliten durch europäische Trägerraketen vorzugsweise vom Gebiet der Europäischen Union aus in den Weltraum zu befördern, wobei die Sicherheitsaspekte der Beschaffung und des Schutzes der industriellen und technischen Grundlagen der europäischen Verteidigungsindustrie berücksichtigt werden;
- 26. weist darauf hin, dass die Entwicklungsanstrengungen für eine verstärkte Ariane 5 intensiviert werden müssen, damit sie vor 2015 verfügbar ist;
- 27. empfiehlt, dass strategische langfristige Investitionen in neue europäische Trägerraketen so bald wie möglich eingeleitet werden, um in dem schärfer werdenden weltweiten Wettbewerb bestehen zu können; fordert für dieses Vorhaben ein höheres Maß an Disziplin in Bezug auf die Haushaltsmittel und den Zeitrahmen;
- 28. empfiehlt, dass Reparatur- und Wartungsarbeiten in der jeweiligen Umlaufbahn ("on-orbit servicing") als ein Mittel vorgesehen werden, um die Dauerfestigkeit, Beständigkeit, Verfügbarkeit und operative Effizienz der eingesetzten Weltraumressourcen zu erhöhen und gleichzeitig die Kosten für den Einsatz und die Wartung der Ressourcen zu verringern;
Governance
- 29. unterstützt eine leistungsfähige säulenübergreifende Kooperation im Bereich Weltraum und Sicherheit unter Einbeziehung aller relevanten Akteure (d.h. der Kommission, des Rates, der EDA und des Europäischen Satellitenzentrums), um die Sicherheitspolitik und die Datensicherheit im Zusammenhang mit der ESVP sicherzustellen;
- 30. empfiehlt nachdrücklich die Förderung des gleichberechtigten Zugangs aller EU-Mitgliedstaaten zu operationellen Daten, die innerhalb eines verstärkten ESVP-Rahmens mit weltraumgestützten Systemen gesammelt werden;
- 31. empfiehlt, dass die administrativen und finanziellen Kapazitäten für die Durchführung von Weltraumaktivitäten von der EDA entwickelt werden;
Finanzierung
- 32. weist darauf hin, dass der EU-Haushalt für den Zeitraum 2007-2013 Ausgaben in Höhe von ungefähr 5,25 Milliarden EUR für gemeinsame europäische Weltraumaktivitäten vorsieht, woraus sich für diesen Zeitraum Ausgaben von durchschnittlich 750 Millionen EUR pro Jahr ergeben;
- 33. fordert die Europäische Union auf, ein Betriebsbudget für Weltraumressourcen zu schaffen, die der Unterstützung der ESVP und europäischer Sicherheitsinteressen dienen;
- 34. ist besorgt über den Mangel an Abstimmung unter den Mitgliedstaaten, der zu knappen Ressourcen wegen unnötiger Doppelarbeit führt; unterstützt deshalb den Gedanken, gemeinsame Programme der Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, die langfristig zu Kosteneinsparungen führen werden;
- 35. stellt ferner fest, dass geschätzt wird, dass sich die Kosten des Fehlens eines gemeinsamen europäischen Ansatzes bei Beschaffung, Wartung und Betrieb von Weltraumressourcen auf hunderte von Millionen Euro belaufen;
- 36. weist darauf hin, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass groß angelegte gemeinsame Projekte nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können, wenn 27 verschiedene nationale Haushaltsbehörden, die den Grundsatz des angemessenen Mittelrückflusses ("juste retour") anwenden, beteiligt sind; empfiehlt daher mit Nachdruck, dass diese Projekte und Programme aus dem EU-Haushalt finanziert werden;
- 37. stellt fest, dass nach den vorliegenden Schätzungen von Fachleuten das Investitionsvolumen, das für den Bedarf der europäischen Sicherheit und Verteidigung bei satellitengestützter Telekommunikation notwendig ist, und die angemessenen Ausgaben der Europäischen Union für Erdbeobachtung und Aufklärung, einschließlich Fernmelde- und elektronische Aufklärung, erheblich erhöht werden sollten, um dem Bedarf und den Zielen einer umfassenden Weltraumpolitik gerecht zu werden;
- 38. ist der Meinung, dass die Europäische Union, die Europäische Weltraumorganisation, die EDA und ihre Mitgliedstaaten für eine verlässliche und angemessene Finanzierung der beabsichtigten Weltraumaktivitäten und die damit zusammenhängende Forschung sorgen sollten; misst der Finanzierung aus dem EU-Haushalt, wie etwa beim Galileo-Projekt, große Bedeutung bei;
Schutz der Weltrauminfrastruktur
- 39. betont, wie empfindlich die strategischen Weltraumressourcen sowie die Infrastruktur für einen Zugang zum Weltraum, wie etwa Trägerraketen und Weltraumbahnhöfe, sind; betont deshalb, dass sie in angemessener Weise durch einen bodengestützten Raketenabwehrschirm ("theatre missile defence"), Flugzeuge und Raumüberwachungssysteme geschützt werden müssen; unterstützt darüber hinaus den Austausch von Daten mit internationalen Partnern in dem Fall, dass Satelliten durch feindliche Aktionen unbrauchbar gemacht werden;
- 40. fordert, dass die Anfälligkeit künftiger europäischer Satellitensysteme durch Anti-Jamming-Technik, Abschirmung, Reparatur- und Wartungsarbeiten in der jeweiligen Umlaufbahn ("on-orbit servicing"), Architekturen mit hohen Umlaufbahnen ("high-orbit architectures") und Architekturen mit einer Konstellation von mehreren Umlaufbahnen ("multi-orbital constellation architectures") reduziert wird;
- 41. betont, dass die Schutzmaßnahmen in vollem Umfang mit internationalen Normen im Bereich der friedlichen Nutzung des Weltraums und mit den allgemein anerkannten Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung (TCBMs) im Einklang stehen müssen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, rechtlich oder politisch verbindliche Vorschriften für Weltraumakteure sowie ein System zur Regelung des Weltraumverkehrs zu entwickeln;
- 42. betont, dass moderne Kommunikation aufgrund dieser Anfälligkeit nie vollständig von weltraumgestützten Technologien abhängig gemacht werden sollte;
Internationaler Rechtsrahmen für die Nutzung des Weltraums
- 43. betont erneut die Bedeutung des Grundsatzes der Nutzung des Weltraums für friedliche Zwecke, der im genannten Weltraumvertrag von 1967 ausgedrückt wird; hat deshalb Bedenken hinsichtlich einer möglichen Bewaffnung des Weltraums;
- 44. fordert nachdrücklich, dass die europäische Weltraumpolitik unter keinen Umständen zur Militarisierung und Bewaffnung des Weltraums beiträgt;
- 45. fordert eine Stärkung des internationalen Rechtsrahmens zur Regulierung und zum Schutz der nichtaggressiven Nutzung des Weltraums und zur Stärkung der Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung (TCBMs) im Rahmen der Erstellung von Leitlinien zur Verminderung des Weltraumschrotts durch den Ausschuss der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums (COPUOS), die in Einklang mit den Maßnahmen des interinstitutionellen Koordinierungsausschusses für Weltraummüll stehen, sowie die Ausarbeitung eines multilateralen Abkommens zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum durch die VN-Abrüstungskonferenz; ersucht ferner den EU-Vorsitz, die Europäische Union proaktiv im COPUOS zu vertreten; fordert die EU-Organe auf, sich für eine Konferenz zur Überprüfung des Weltraumvertrags einzusetzen, um den Vertrag zu verstärken und seinen Umfang im Hinblick auf ein Verbot aller Waffen im Weltraum zu erweitern;
- 46. fordert von allen internationalen Akteuren, von der Nutzung offensiver Ausrüstungen im Weltraum abzusehen; ist besonders beunruhigt über die gegen Satelliten eingesetzte destruktive Kraft, wie etwa beim chinesischen Antisatellitentest im Januar 2007, und die Folgen des massiven Anstiegs von Weltraumschrott für die Weltraumsicherheit; empfiehlt deshalb die Annahme eines rechtlich verbindlichen internationalen Instruments, bei dem der Schwerpunkt auf das Verbot des Einsatzes von Waffen gegen Weltraumressourcen und die Stationierung von Waffen im Weltraum gelegt wird;
- 47. fordert alle Nutzer des Weltraums auf, ihre Satelliten, einschließlich militärischer Satelliten, als Maßnahme zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei der Weltraumsicherheit zu registrieren; unterstützt den Rat, der sich für einen umfassenden EU-Verhaltenskodex für Weltraumobjekte einsetzt; fordert, dass dieser Kodex in ein rechtsverbindliches Instrument umgewandelt wird;
- 48. fordert die Vereinten Nationen und die Europäische Union nachdrücklich auf, sich für die aktive Verminderung von für Satelliten gefährlichem Weltraumschrott und für den Schutz vor ihm einzusetzen;
Transatlantische Zusammenarbeit bei der Weltraumpolitik und Raketenabwehr
- 49. fordert die Europäische Union und die NATO nachdrücklich auf, einen strategischen Dialog über die Weltraumpolitik und die Raketenabwehr aufzunehmen und dabei den rechtlichen Imperativ zu berücksichtigen, wonach jede Maßnahme zu vermeiden ist, die mit dem Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums unvereinbar sein könnte, insbesondere zur Komplementarität und Interoperabilität von Systemen für Satellitenkommunikation, Weltraumüberwachung und Frühwarnsystemen für ballistische Flugkörper sowie über den Schutz europäischer Streitkräfte durch einen Raketenabwehrschirm ("theatre missile defence system");
- 50. fordert die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika auf, einen strategischen Dialog über die Nutzung von Weltraumressourcen aufzunehmen und weltweit - innerhalb und außerhalb der Vereinten Nationen - eine führende Rolle einzunehmen, wenn es darum geht, zu gewährleisten, dass der Weltraum ausschließlich friedlichen Maßnahmen vorbehalten bleibt;
Sonstige internationale Zusammenarbeit
- 51. begrüßt die engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland im Rahmen des genannten dreiseitigen Weltraumdialogs, der 2006 zwischen der Kommission, der Europäischen Weltraumorganisation und Roscosmos eingerichtet wurde, einschließlich Weltraumanwendungen (Satellitennavigation, Erdbeobachtung und Satellitenkommunikation) und Zugang zum Weltraum (Trägerraketen und zukünftige Raumtransportsysteme);
- 52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Weltraumorganisation, den Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Generalsekretären der Vereinten Nationen, der NATO und der OSZE zu übermitteln.
- 1 ABl. C 136 vom 20.6.2007, S. 1.
- 2 ABl. C 96 E vom 21.4.2004, S. 136.
- 3 ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 580.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0167.