Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. April 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften - 2003 (8412/2004 - 2004/2172(INI))
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf den am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Vertrag über eine Verfassung für Europa,
- - unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 verabschiedete Europäische Sicherheitsstrategie,
- - in Kenntnis des Jahresberichts des Rates für 2003 (8412/2004),
- - unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens", Nummer 40,
- - gestützt auf Artikel 21 des EU-Vertrags,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Januar 2005 zu dem Vertrag über eine Verfassung für Europa2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 zu den Fortschritten bei der Umsetzung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Januar 2004 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2003 zu dem Thema "Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der Union zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn"5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2003 zu der neuen europäischen Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur - Prioritäten und Schwachstellen6,
- - unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 26. Februar 2004 an den Rat zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russlands,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 22. April 2004 zum Stand der transatlantischen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens EU-USA in Dublin am 25./26. Juni 20042 und vom 13. Januar 2005 zu den transatlantischen Beziehungen3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 zu Frieden und Würde im Nahen Osten4,
- - unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 24. September 2003 zur Lage im Iraks,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2004 zu Afghanistan: Herausforderungen und Zukunftsaussichten6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2005 zu der jüngsten Tsunami Katastrophe im Indischen Ozeans,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Präsidentschaft im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Brüssel vom 16./17. Dezember 2004, insbesondere die Beschlüsse über den Terrorismus und die auswärtigen Beziehungen,
- - gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0062/2005),
A. in der Erwägung, dass sich das Parlament nicht angemessen gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union konsultiert erachtet, nachdem die gegenwärtige Praxis des Rates darin besteht, lediglich eine deskriptive Liste von Aktionen für das Vorjahr zu übermitteln, statt das Parlament zu den wichtigsten Aspekten und grundlegenden Weichenstellungen für das kommende Jahr zu konsultieren,
B. in der Erwägung, dass die bestehende Praxis deshalb aufgegeben und durch eine andere Praxis ersetzt werden sollte, bei der eine wirkliche Konsultation des Parlaments im vorstehend beschriebenen Sinne erfolgt, die zu seiner umfassenderen Einbeziehung führt,
C. in der Erwägung, dass der Geist und der Inhalt des am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Vertrags über eine Verfassung für Europa selbst vor der Ratifizierung
D. in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt seine Standpunkte zu der Art und Weise bekundet hat, wie die Beziehungen zu bestimmten Regionen und Ländern organisiert und in ein besseres Gleichgewicht gebracht werden sollten, um den globalen Charakter des Handelns der Union in ihren Außenbeziehungen zu fördern,
E. in der Erwägung, dass. die bestehende Finanzierung der GASP und der ESVP sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht und auch im Hinblick auf die demokratische Rechenschaftslegung völlig unzureichend ist, --
- 1. lehnt, obwohl es die Art und Weise begrüßt, wie der Hohe Vertreter/Generalsekretär des Rates das Parlament umfassend über die Entwicklung der wichtigsten GASP-Themen unterrichtet hat, entschieden den vom Rat bisher praktizierten A-posteriori-Ansatz ab, der darin besteht, dass lediglich eine deskriptive Liste der im Vorjahr durchgeführten GASP-Aktivitäten unterbreitet wird, und ist der Auffassung, dass eine solche Praxis eindeutig gegen Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union und die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 verstößt, was die vorherige Anhörung des Europäischen Parlaments betrifft;
- 2. fordert den Rat deshalb auf, die bestehende Praxis aufzugeben und sie durch einen A-priori-Ansatz zu ersetzen, bei dem das Europäische Parlament zu Beginn jedes Jahres zu den wichtigsten Aspekten und grundlegenden Weichenstellungen des Rates für dieses Jahr unter Einschluss globaler und horizontaler Themen und zu den Prioritäten, die für die verschiedenen geografischen Räume geplant sind, konsultiert wird; fordert den Rat ferner auf, anschließend darüber Bericht zu erstatten, ob und wie der Beitrag des Europäischen Parlaments berücksichtigt worden ist;
- 3. beabsichtigt, zu den Bemühungen um eine Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit Fragen der GASP beizutragen, indem es regelmäßige Debatten mit den nationalen Parlamenten im Rahmen der vierteljährlichen Aussprache mit dem Hohen Vertreter/Generalsekretär des Rates und dem Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für die Außenbeziehungen abhält, einschließlich einer Debatte über die Änderungen, die von nationalen Parlamenten zu dem Jahresbericht des Europäischen Parlaments über die GASP vorgeschlagen werden;
- 4. fordert den Rat und den Hohen Vertreter/Generalsekretär des Rates auf, sich aktiv an einer jährlichen Aussprache über die Europäische Sicherheitsstrategie mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zu beteiligen;
- 5. fordert sowohl den Rat als auch die Mitgliedstaaten auf, die parlamentarische Kontrolle der ESVP auf nationaler Ebene durch Ausweitung der Rolle der nationalen Parlamente bei der Genehmigung von ESVP-Operationen und auf europäischer Ebene durch Zuweisung einer wichtigen Rolle an das Parlament im Hinblick auf die Kontrolle des gesamten GASP-Haushalts zu stärken;
- 6. fordert den Rat dringend auf sicherzustellen, dass seine politischen Instrumente wie z.B. die Sanktionspolitik strenger und mit mehr politischem Engagement umgesetzt werden;
Wichtigste Aspekte und grundlegende Weichenstellungen der GASP für 2005 im Anschluss an die Unterzeichnung des Verfassungsvertrags
- 7. bekundet die Auffassung, dass der Geist (und der Inhalt) der Vorschriften des neuen Vertrags, die die GASP betreffen, ab sofort angewandt werden sollten, wie dies bereits der Fall war bei der Errichtung der Europäischen Verteidigungsagentur, dem Gefechtsverbandskonzept ("Battle Groups"), der Schaffung der weiterentwickelten Nachbarschaftspolitik der Union, die weit über die derzeitige Nachbarschaftspolitik hinausgehen sollte, und der Anwendung der Solidaritätsklausel zur Abwehr terroristischer Bedrohungen oder terroristischer Anschläge; ist der Auffassung, dass deren Auswirkungen durch eine wirksame Koordinierung zweckdienlicher Maßnahmen bewältigt werden sollten, einschließlich gegenwärtiger und künftiger Zivilschutzmaßnahmen, sowie durch die Verpflichtung zur gegenseitigen Solidarität, um Hilfe und Unterstützung im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu leisten;
- 8. fordert deshalb, gleichberechtigt mit dem Rat über alle künftigen Vorschläge des Vizepräsidenten der Kommission/Außenministers der Union in Vorbereitung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik für 2005 unterrichtet und stärker an ihnen beteiligt zu werden;
- 9. bekundet den Wunsch, dass der künftige Europäische Auswärtige Dienst eine Schlüsselrolle im Bereich des auswärtigen Handelns übernehmen sollte und den Außenminister der Union/Vizepräsidenten der Kommission unterstützt; verweist darauf, dass jedenfalls die Zuständigkeiten des Parlaments und die Rechenschaftspflicht des neuen Dienstes in seiner Gesamtheit gegenüber dem Parlament zu wahren sind, insbesondere was die Eingliederung von Teilen der Kommission in den neuen Dienst betrifft (GD Relex, Delegationen der Kommission etc.); fordert eine Perspektive für weitere Entwicklungen bei den intergouvernementalen Elementen (die insbesondere von den Mitgliedstaaten ausgehen soll), so dass der künftige Dienst einem integrierten Gemeinschaftsmodell folgen kann, indem er als Teil der Kommission in intergouvernementalen Fragen dem Rat gegenüber uneingeschränkt loyal bleibt;
- 10. fordert den Rat auf, alles daranzusetzen, um die im Verfassungsvertrag vorgesehene Solidaritätsklausel im Bereich der Verteidigung mit echtem Inhalt zu füllen, sobald der Vertrag in Kraft tritt und es eine echte und wirkungsvolle gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gibt;
- 11. hält es für notwendig, dass das Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für die Außenbeziehungen und der Hohe Vertreter für die GASP nun, da der Verfassungsvertrag unterzeichnet ist, neue Standards setzen, indem sie das Parlament umfassend über sämtliche Fragen der GASP und der ESVP unterrichten, es dazu konsultieren und stärker einbeziehen; unterstreicht, dass insbesondere die demokratische Rechenschaftspflicht und die Transparenz sämtlicher Aktivitäten der Europäischen Verteidigungsagentur gewährleistet werden müssen;
- 12. begrüßt die Schaffung der Europäischen Verteidigungsagentur und der Vorbereitenden Aktion der Kommission zur Sicherheitsforschung; hält es für notwendig, in der mittelfristigen Finanzplanung einen angemessenen jährlichen Betrag für Sicherheitsforschung, einschließlich der zivilen Aspekte, vorzusehen;
- 13. fordert den Rat auf, das Parlament ebenfalls regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der ESVP zu hören und in diese einzubeziehen und über ihre Entwicklung auf dem Laufenden zu halten, wie dies Artikel I-41 Absatz 8 des Vertrags über eine Verfassung für Europa vorsieht; weist darauf hin, dass eine solche Konsultation auf die gleiche Weise erfolgen sollte, wie sie vorstehend für die GASP gefordert wurde;
Spezifische Vorschläge zu globalen und horizontalen Themen für 2005
- 14. begrüßt die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 angenommene Sicherheitsstrategie der Europäischen Union; unterstützt uneingeschränkt ihren ganzheitlichen zivilmilitärischen Ansatz und ihre grundlegenden Konzepte eines präventiven Engagements und eines effektiven Multilateralismus, die auch für die GASP und die ESVP kennzeichnend sein müssen, und verweist auf den Bericht, der derzeit von seinem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten über die Strategie ausgearbeitet wird; betont, dass Kapazitäten für ein schnelles Eingreifen bei humanitären Katastrophen entwickelt werden müssen;
- 15. unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie in der Sicherheitsstrategie aufgeführt, dass eine entsprechende Sicherheitskultur entwickelt werden muss, und unterstützt daher uneingeschränkt die derzeit begonnenen Arbeiten zur Implementierung des EU-Trainingskonzepts im Bereich der ESVP; ist der Auffassung, dass durch die Entwicklung und den Aufbau eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs für die Institutionen der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten künftig gut ausgebildetes Personal bereitgestellt werden muss, das in der Lage ist, effizient im Bereich der ESVP zu arbeiten; meint, dass das Kolleg deshalb organisatorisch auf einer verlässlichen Grundlage stehen und finanziell entsprechend ausgestattet sein muss;
- 16. unterstützt uneingeschränkt die derzeit unternommenen gemeinsamen Bemühungen zur Umsetzung der Strategie der Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, wobei es auf die für 2005 geplante Revision des Vertrags der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (Atomwaffensperrvertrag) und die aktive Rolle verweist, die die Union in diesem Zusammenhang und bei der Umsetzung der Resolution 1540(2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen übernehmen sollte; verweist auf seine früheren Positionen zu Kleinwaffen und auf seine Entschließung vom 22. April 2004 zur Überprüfung des Übereinkommens von Ottawa über Antipersonenminen1; bekräftigt erneut seine Unterstützung für die Stärkung des Verhaltenskodex der Union für Waffenausfuhren mit dem Ziel, ihn verbindlich zu machen, und für den Einsatz der Union für einen Internationalen Vertrag über Waffenhandel;
- 17. hebt seine feste Überzeugung hervor, dass die nukleare Abrüstung erheblich zur internationalen Sicherheit und strategischen Stabilität beitragen und das Risiko der Verbreitung von Atomwaffen verringern wird; fordert die Mitgliedstaaten, die über Atomwaffen verfügen, auf, ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrags nachzukommen; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, auf der bevorstehenden Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag die neue Initiative auf internationaler Ebene im Zusammenhang mit den neuen nuklearen Gefahren zu unterstützen, wie sie von Kofi Annan, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, und von Mohammed El Baradei, Direktor der IAEA, bezüglich der atomaren Abrüstung und der Wiederbelebung der UN-Abrüstungskonferenz vorgeschlagen wird;
- 18. teilt die Ansicht des Europäischen Rates, dass der Kampf gegen den Terrorismus weiterhin eine Priorität der Union und ein Schlüsselelement ihrer auswärtigen Beziehungen darstellen wird, wobei es jedoch einmal mehr hervorhebt, dass dies nicht auf Kosten der Menschenrechte und bürgerlichen Grundfreiheiten geschehen darf, und schlägt mehr Kohärenz und Entschlossenheit bei der Politik der Union zur Bekämpfung des Terrorismus gegenüber Drittländern mit Hilfe folgender Maßnahmen vor:
- a) Förderung des politischen Dialogs über den Terrorismus mit Drittländern,
- b) Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen (insbesondere mit dem UN-Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus und der NATO) und insbesondere Wiederherstellung der Autorität des UN-Systems,
- c) Umsetzung der 2004 gemeinsam von der Union und den USA angenommenen Erklärung zur Bekämpfung des Terrorismus,
- d) Unterstützung der gezielten Hilfsstrategie der Kommission, die bereits in Programmen wie CARDS, TACIS, MEDA etc. dargelegt ist und von jetzt an durch einen kooperativen Ansatz gekennzeichnet ist, der die prioritären Bereiche der Resolution 1373 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen abdeckt,
- e) verstärkter Einsatz des zivilmilitärischen Schnellreaktionsmechanismus,
- f) strikte Anwendung der in Abkommen mit Drittländern enthaltenen Klausel zur Bekämpfung des Terrorismus, wenn Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen oder spezifische terroristische Aktivitäten vorliegen, wie z.B. Anwerbung, Ausbildung oder Finanzierung, oder im Falle jedes anderen Landes, das eine potenzielle Bedrohung für die Union darstellt; ist der Auffassung, dass deshalb der 2002 vom Parlament vorgelegte Vorschlag für einen interinstitutionellen Verhaltenskodex für die Außenbeziehungen der Union aufmerksam geprüft werden sollte,
- g) uneingeschränkter Rückgriff auf spezifische ESVP-Operationen im Bedarfsfall,
- h) Gewährleistung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte im Hinblick auf alle ergriffenen Maßnahmen,
- i) Sicherstellung eines aktiven Beitrags der Europäischen Union zur friedlichen und gerechten Lösung von langjährigen regionalen Problemen unter Achtung der Beschlüsse der Vereinten Nationen und ihrer internationalen Legitimation sowie zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Probleme (Armut, soziale Ausgrenzung), die zur Entstehung von Gewalt und Terrorismus beitragen;
- 19. misst seinem eigenen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus größte Bedeutung bei; fordert deshalb seinen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und seinen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten dringend auf, ein geeignetes Verfahren für die Ausarbeitung von diesbezüglichen Empfehlungen zu finden, die sowohl an den Rat als auch an die Kommission gerichtet werden sollen; fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zum Thema der EU-Liste der terroristischen Organisationen umfassend zu informieren und zu konsultieren; begrüßt in diesem Zusammenhang die positive Reaktion der luxemburgischen Präsidentschaft;
- 20. hält es für notwendig, beim Auftreten von Naturkatastrophen auf die Kapazitäten zurückzugreifen, die von Rat und Kommission im zivilmilitärischen Bereich entwickelt werden, einschließlich der zivilmilitärischen Planungszelle und Entwicklungen wie GALILEO und GMES;
Prioritäten des Parlaments in den verschiedenen geografischen Bereichen für 2005
- 21. fordert den Rat auf, unverzüglich Schritte zu ergreifen, um das bestehende geografische Ungleichgewicht bei den in den letzten zehn Jahren angenommenen GASP-Rechtsakten zu korrigieren, so dass ein fairerer Ausgleich zwischen den verschiedenen Regionen entsprechend den weltweiten Ambitionen der Union erreicht werden kann; fordert den Rat insbesondere auf, ein geografisches Gleichgewicht zwischen den bisher im Zuge der Erweiterung in Richtung Osten unternommenen Anstrengungen und erneuten, auf den südlichen Mittelmeerraum ausgerichteten Anstrengungen herzustellen; hebt jedoch hervor, dass er zumindest jede Geste der Gleichgültigkeit, die von einem geringeren Interesse der Union an Fortschritten auf dem westlichen Balkan, in der Ukraine und im Südkaukasus zeugen könnte, vermeiden sollte;
- 22. empfiehlt deshalb, dass der Rat die notwendigen Schritte ergreift, damit die Union Nutzen aus den bestehenden privilegierten Beziehungen zu bestimmten geografischen Bereichen ziehen kann (über biregionale, multilaterale oder bilaterale Assoziierungsabkommen etc.), um beim Umgang mit anderen Schwellenländern und Regionen, mit denen noch keine solchen privilegierten Partnerschaften hergestellt worden sind, ihre multilaterale Kraft zu stärken; hebt ferner hervor, dass der Nachbarschaft der Union keine verstärkte Priorität zu Lasten der grundlegenden Beziehungen und der Solidarität zwischen der Union und den Entwicklungsländern in der Welt zukommen darf,
- 23. misst jedoch erstens den nachfolgenden Erweiterungen der Union, wie sie am 16./17. Dezember 2004 vom Europäischen Rat beschlossen wurden, und zweitens der Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik als den obersten Prioritäten der Union auf der politischen Agenda für 2005, einschließlich eines europäischen Wirtschaftsraums für europäische Länder, allergrößte Bedeutung bei; unterstreicht die grundlegende Notwendigkeit, alle erdenkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um auf der Grundlage der "Roadmap" des Nahost-Quartetts und der Umsetzung der vom Europäischen Rat im Juni 2004 beschlossenen strategischen Partnerschaft mit dem Mittelmeerraum und dem Nahen Osten eine von Frieden und Würde geprägte Lösung des Konflikts im Nahen Osten zu erreichen; begrüßt deshalb das jüngste Gipfeltreffen von Sharm el Sheich zwischen Ariel Scharon und Abu Mazen; fordert ebenso nachdrücklich, dass größtmögliche Anstrengungen unternommen werden, um zur Lösung anderer bestehender oder vorhersehbarer Konflikte und Krisen wie im Kosovo, in Tschetschenien, Darfur, Somalia, der Region der Großen Seen, im Iran und in Nordkorea (DVRK) und zum Streben nach sozialem Fortschritt in der Welt im Einklang mit den UN-Millenniumszielen beizutragen;
- 24. misst ferner der Weiterführung und Weiterentwicklung der europäischen Strategie für die Länder des westlichen Balkan außerordentliche Bedeutung bei im Hinblick auf die schrittweise Integration der Länder dieser Region in die europäischen Institutionen, und dies insbesondere angesichts wichtiger Entscheidungen, die im 2. Halbjahr 2005 anstehen, wie der über den endgültigen Status des Kosovo;
- 25. ist bereit, mit dem Rat und der Kommission an einer langfristig angelegten strategischen Neugestaltung von Serbien und Montenegro einschließlich dem Kosovo mit dem Ziel zu arbeiten, allen Menschen dieser Region eine gemeinsame friedliche Zukunft in der Europäischen Union zu ermöglichen;
- 26. erwartet eine enge Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission, um den angelaufenen Friedensprozess im Nahen Osten politisch und wirtschaftlich abzusichern;
- 27. hält es für wichtig, dass die Union und die USA ihr Verhältnis konstruktiv gestalten und die NATO verstärkt wieder ein Ort gleichberechtigter politischer Debatte wird, in der die Instrumente der Prävention, des Krisenmanagements und der militärischen Fähigkeiten eine sinnvolle Balance finden; hält die Annahme Gemeinsamer Standpunkte (Europäisches Parlament - Amerikanischer Kongress) zu bestimmten globalen Dossiers von gemeinsamem Interesse (Bekämpfung des Terrorismus, regionale Konflikte, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung, Völkerrecht, effektiver Multilateralismus, Zusammenarbeit im Energiebereich, Klimawandel usw.) für wesentlich und ist der Ansicht, dass vor allem in diesem Jahr 2005 am zehnten Jahrestag der Erklärung von Madrid den transatlantischen Beziehungen eine neue Dynamik verliehen werden muss: Vollendung des transatlantischen Marktes bis zum Jahr 2015 - Aktualisierung der Neuen Transatlantischen Agenda durch ein Transatlantisches Partnerschaftsabkommen, das sobald wie möglich, spätestens aber in zwei Jahren in Kraft treten soll;
- 28. hebt die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen der Union und den USA bei der Behandlung der globalen wirtschaftlichen, politischen und sicherheitspolitischen Probleme hervor; fordert die Ausarbeitung eines neuen transatlantischen Programms, um den Dialog über globale Fragen zu strukturieren;
- 29. fordert den Rat dringend auf, mit dem Europäischen Parlament das Konzept der "strategischen Partnerschaften" mit Drittländern zu erörtern, die sich auf gemeinsame Werte und deren Förderung stützen müssen; fordert deshalb eine globale Bewertung der strategischen Partnerschaften mit der Russischen Föderation und China;
- 30. fördert sowohl den Rat als auch die Kommission auf, alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um enge Beziehungen zu Russland sicherzustellen, die unsere gemeinsamen Interessen und Werte widerspiegeln und auf der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte, des Rechtsstaats und der Demokratie beruhen;
- 31. unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag des Rates für ein gemeinsames Krisenmanagement EU/Russland beim Konflikt in Transnistrien und im Südkaukasus; weist darauf hin, dass der Krieg in Tschetschenien die Entwicklung einer echten Partnerschaft behindert, und bekräftigt erneut seine Forderung nach einer politischen Lösung des Konflikts unter Einbeziehung aller demokratischen Kräfte der tschetschenischen Gesellschaft;
- 32. bedauert, dass die Beziehungen zu China nur im Handels- und Wirtschaftsbereich Fortschritte gemacht haben, ohne irgendwelche grundlegenden Erfolge, was die Fragen im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie angeht; wiederholt seine Forderung nach einem verbindlichen EU-Kodex für Waffenexporte und fordert den Rat deshalb auf, das Waffenembargo nicht aufzuheben und Möglichkeiten zur Erleichterung des Dialogs, zum Abbau der Spannungen und zur Unterstützung der Abrüstung im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen China und Taiwan zu finden und Taiwan als Modell der Demokratie für ganz China zu unterstützen;
- 33. äußert sich zutiefst besorgt über die große Zahl von Raketen in Südchina, die auf die andere Seite der Straße von Taiwan gerichtet sind, und über das sogenannte Antiabspaltungsgesetz der Volksrepublik China, das auf ungerechtfertigte Art und Weise die Situation beiderseits der Meeresstraße verschärft; fordert die Volksrepublik China und die Republik China in Taiwan auf, die politischen Gespräche auf der Grundlage von gegenseitigem Verständnis und gegenseitiger Anerkennung wieder aufzunehmen, um Stabilität, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Ostasien zu fördern;
- 34. unterstützt die von Großbritannien, Frankreich und Deutschland und vom Rat und von der Kommission unternommenen Bemühungen, den Iran zu ermutigen, zu einem aktiven und wohlwollenden Partner in der Region zu werden, der die Menschenrechtsfragen uneingeschränkt respektiert, und sicherzustellen, dass er keine Atomwaffen entwickelt; hebt ferner hervor, dass Beweise für eine fortgesetzte Entwicklung solcher Waffen die schwerwiegendsten Auswirkungen auf jegliche Beziehungen zwischen der Union und dem Iran haben würden;
- 35. tritt für eine weitere Konsolidierung des europäischen Engagements in Afghanistan ein und setzt sich für eine zuverlässige und mittelfristig planbare Finanzierung dieser Aufgabe ein; spricht sich für verstärkte Wiederaufbauanstrengungen der internationalen Gemeinschaft aus; misst dabei dem Aufbau des Bildungssystems, der Verbesserung der Lage von Frauen und Mädchen und Kindern, der Abrüstung und Reintegrationsmaßnahmen sowie der Entwicklung und Realisierung von wirtschaftlichen Alternativen zum Opiumanbau besondere Bedeutung bei;
- 36. fordert den Rat auf, umgehend ein Verfahren einzuleiten, um im Rahmen der GASP einen gemeinsamen Standpunkt zum Irak anzunehmen;
- 37. äußert sich in diesem Zusammenhang tief besorgt über die Absichtserklärung der Demokratischen Volksrepublik Korea vom 10. Februar 2005, auf unbestimmte Zeit seine Teilnahme an den multilateralen Gesprächen über sein Atomprogramm auszusetzen;
- 38. verweist auf seine zahlreichen Entschließungen und Berichte zu den verschiedenen geografischen Räumen, die wertvolle Beiträge zu der Diskussion über die Frage enthalten, wie sich die Politik der Union gegenüber diesen geografischen Räumen mit Blick auf die Erreichung des vorstehend genannten fairen Ausgleichs entwickeln sollte;
- 39. unterstreicht erneut die aktive Rolle, die die Union in ihren Beziehungen zu Drittländern übernehmen muss, indem sie die Menschenrechte fördert und die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele als wichtige Bestandteile sowohl der GASP als auch der ESVP sicherstellt;
- 40. verweist auf das konzertierte Vorgehen der Union bei den jüngsten Wahlen in der Ukraine als gutes Beispiel für die Art und Weise, wie die verschiedenen europäischen Institutionen im Zusammenschluss mit den Mitgliedstaaten handeln und eine Vorreiterfunktion übernehmen sollten, wenn gemeinsame europäische Interessen und Werte auf dem Spiel stehen; verpflichtet sich, weitere Maßnahmen zu unterstützen, was die Ukraine betrifft, da die jüngsten Entwicklungen eindeutig auch für die Union große Herausforderungen bedeuten;
- 41. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neben den im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik weitere Formen der Assoziierung mit der Ukraine zu prüfen, durch die diesem Land eine klare europäische Perspektive gegeben und den Bestrebungen der großen Mehrheit des ukrainischen Volkes Rechnung getragen wird und die möglicherweise letztendlich zum Beitritt des Landes zur Union führen;
Standpunkt des Parlaments zur Rolle der Union in einigen multilateralen Organisationen
- 42. empfiehlt, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Verfassungsvertrags, in dem der Union ausdrücklich eine Rechtspersönlichkeit zuerkannt wird, die erforderlichen Schritte unternommen werden, um die Vertretung der Union in ihrer Gesamtheit in den verschiedenen internationalen multilateralen Organisationen zu stärken, namentlich den Vereinten Nationen, dem Internationalen Strafgerichtshof, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem Europarat und allen anderen einschlägigen Foren; fordert den Rat und die Kommission auf, die Mitglieder des Europäischen Parlaments gegebenenfalls bei der Erreichung dieser Ziele einzubeziehen; unterstreicht insbesondere, dass die Beziehungen der Union zur OSZE und zum Europarat sowie zu den Vereinten Nationen gestärkt werden müssen; fordert, dass das Parlament eine Rolle im Einklang mit der hochrangigen parlamentarischen Diplomatie, mit der es zur Entwicklung der GASP beiträgt, erhält;
- 43. bekundet die Auffassung, dass die Union in ihrer Gesamtheit insbesondere eine wichtige Rolle innerhalb des Systems der Vereinten Nationen übernehmen und ihr in Zukunft ein Sitz im UN-Sicherheitsrat garantiert werden sollte, in dem am untrüglichsten eine echte und wirkungsvolle gemeinsame Außenpolitik zum Ausdruck kommen würde, und dass die Union die Reform der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Vorschläge in dem Bericht des Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel (Highlevel Panel an Threats, Challenges and Change) unterstützen sollte;
- 44. begrüßt die historische Entscheidung des UN-Sicherheitsrats, den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs auf Initiative einiger Mitgliedstaaten der EU mit den in Darfur begangenen Verbrechen zu befassen; vertritt die Ansicht, dass dies ein entscheidender Schritt ist, damit den Opfern von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit objektiv Gerechtigkeit widerfährt; bedauert jedoch, dass Staatsangehörige aus Staaten, die nicht Vertragspartei des Römischen Statuts sind, von der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ausgenommen sind, und fordert den Rat auf, den Internationalen Strafgerichtshof auch weiterhin nachdrücklich zu unterstützen;
Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Finanzierung der GASP für 2005
- 45. bekräftigt, dass eine Antwort auf die fünf Hauptbedrohungen für die europäische Sicherheit, wie sie in der Europäischen Sicherheitsstrategie ausgemacht werden (Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Scheitern von Staaten, organisierte Kriminalität), ein langfristiges Engagement in den Außenbeziehungen unter Rückgriff auf alle verfügbaren Instrumente erfordert, einschließlich erheblicher Investitionen in die Sicherheitsforschung und die Konfliktprävention, und die Ermittlung von konkreten und anhaltenden Haushaltsverpflichtungen, die explizit in der künftigen Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 einzugehen sind, voraussetzen wird;
- 46. betont, dass es insbesondere im Zusammenhang mit ESVP-Operationen, vor allem denjenigen, die ausschließlich von der Union durchgeführt und über ihre zivile/militärische Zelle geplant und durchgeführt werden, nicht länger möglich ist, zwischen der Finanzierung von zivilen und von militärischen Ausgaben zu unterscheiden;
- 47. betont erneut, dass die gemeinsamen Kosten für militärische Operationen im Rahmen der ESVP aus dem Gemeinschaftshaushalt (wie dies bereits im zivilen Bereich bei polizeilichen Maßnahmen der Fall ist) und nicht aus einem Nebenhaushalt oder einem Startfonds der Mitgliedstaaten, wie es derzeit vorgesehen ist, finanziert werden sollten;
- 48. verweist in diesem Zusammenhang auf die neuen Möglichkeiten, die sich durch die Finanzierung künftiger Interventionen der geplanten "humanitären Gefechtsverbände" bei Naturkatastrophen bieten, bei denen eine Kombination von militärischen und zivilen Hilfeleistungen notwendig ist, wie dies in jüngster Vergangenheit bei der Tsunami-Katastrophe in Südasien der Fall war; fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen neuen Vorschlag auszuarbeiten, der auch den Vorschlag des Europäischen Parlaments für ein Europäisches Ziviles Friedenskorps und die Einrichtung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe gemäß Artikel III-321 der Verfassung berücksichtigt;
- 49. fordert den Rat auf, im Falle künftiger ESVP-Operationen zur Bekämpfung des Terrorismus im Gegensatz zu bestehenden Regeln wie dem Grundsatz, wonach die "Kosten dort liegen, wo sie anfallen", oder anderen Adhoc-Vereinbarungen wie dem so genannten Athener Mechanismus die Möglichkeit einer Finanzierung der gemeinsamen Kosten dieser Operationen aus dem Gemeinschaftshaushalt zu prüfen;
- 50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der NATO und dem Präsidenten des Europarates zu übermitteln.
1 ABI. C 172 vomn 18.6.1999, S. 1.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0004. AB1. C 82 E vom 1.4.2004, S. 99.
4 AB1. C 96 E vom 21.4.2004, S. 79.
5 AB1. C 87 E vom 7.4.2004, S. 506.
6 AB1. C 64 E vom 12.3.2004, S. 599. 1 ABI. C 98 E vom 23.4.2004, S. 182.
2 Angenommene Texte, P5_TA(2004)0375. Angenommene Texte, P6_TA(2005)0007. a ABI. C 82 E vom 1.4.2004, S. 610.
5 AB1. C 77 E vom 26.3.2004, S. 226.
6 Angenommene Texte, P5_TA(2004)0098. AB1. C 140 E vorn 13.6.2002, S. 569. 8 Angenommene Texte, P6 TA(2005)0006. bereits bedeutende Auswirkungen auf die Durchführung der GASP der Union für 2005 und die Jahre danach haben sollten,
1 ABl . C 104 vom 30.4.2004, S. 1075.