Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zum Freihandelsabkommen zwischen der EG und dem Golfkooperationsrat
(GCC)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110042 - vom 19. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die EU weiterhin einem auf Regeln beruhenden multilateralen Handelssystem Priorität einräumen sollte, das durch die Welthandelsorganisation (WTO) geschaffen wurde, die das beste Forum für faire und gerechte Regeln für den internationalen Handel sowie die Sicherstellung der Einhaltung dieser Regeln ist,

B. in der Erwägung, dass die Achtung und die Förderung der Menschenrechte für alle Abkommen, die die Europäische Union abschließen wird, maßgeblich sind,

C. in der Erwägung, dass der GCC der sechstgrößte Exportmarkt der Europäischen Union und die Europäische Union der größte Handelspartner des GCC ist; in der Erwägung, dass die Exporte der Europäischen Union in die GCC-Staaten diversifiziert sind, mit Schwerpunkt auf Maschinen und Transportmitteln, deren Anteil 2006 56 % betrug, und dass die Importe der Europäischen Union aus den GCC-Staaten hauptsächlich aus Kraftstoffen und ihren Derivatprodukten bestehen,

D. in der Erwägung, dass die GCC-Länder im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU (APS) derzeit in den Genuss eines präferenziellen Zugangs zum EU-Markt kommen

E. in der Erwägung, dass Unternehmen aus der Europäischen Union im Handel mit den GCC-Staaten immer noch mit erheblichen Erschwernissen konfrontiert sind, wobei vor allem die Obergrenze von 50 % für die Beteiligung an lokalen Unternehmen viele europäische Unternehmen davon abhält, in diese Unternehmen zu investieren,

Gegenseitiger Marktzugang

Sektorbezogene Fragen

Nachhaltige Entwicklung

Rolle des EP