Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Punkt 27 der 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Der Bundesrat bittet, zeitnah im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch eine Regelung aufzunehmen, die klarstellt, dass in Bezug auf die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen Raum für landesrechtliche Regelungen bleibt.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Den Ländern wurde seitens der Bundesregierung zugesichert, dass bei der Änderung des LFGB eine Länderöffnungsklausel geschaffen werden sollte, die klarstellt, dass in Bezug auf die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen Raum für landesrechtliche Regelungen bleibt.
Die Änderung des § 40 LFGB bietet nun den Anlass, diese Zusicherung unverzüglich durch eine weitere gesetzliche Regelung umzusetzen.