Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Der Bundesrat hat in seiner 976. Sitzung am 12. April 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. März 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die folgende
Entschließung gefasst:
Zum Gesetz insgesamt
1. Der Bundesrat verweist auf seine Beschlüsse vom 1. Februar 2013 (BR-Drucksache 789/12(B) -), vom 22. März 2013 (BR-Drucksache 151/13(B) -) und vom 21. September 2018 (BR-Drucksache 369/18(B) -) und bittet die Bundesregierung, diese in einem weiteren Gesetzentwurf, soweit sie nicht im vorliegenden Gesetz in Teilen aufgegriffen worden sind, unverzüglich umzusetzen und einen bundeseinheitlichen Vollzug sicherzustellen.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, schnellstmöglich einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog zu schaffen.