917. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2013
A
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat lehnt den Vorschlag der Kommission, den EU-Beitrag zum Projekt ITER für die Zeit von 2014 bis 2020 aus dem Gesamthaushalt der Union zu finanzieren, ab. Er fordert die Bundesregierung auf, den Beschlussvorschlag der Kommission im Rat nicht mitzutragen. Eine Sicherstellung der Finanzierung des Projektes für die gesamte Zeit des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (d.h. die gesamten sieben Jahre) wird abgelehnt.
- 2. Vielmehr sollte in kurzen Abständen die Zuverlässigkeit der prognostizierten Kostenentwicklung evaluiert werden, solange entsprechende Verpflichtungen aufgrund des ITER-Übereinkommens noch bestehen und bevor jeweils weitere Mittel für das Projekt bereitgestellt werden.
- 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die EU aus der Finanzierung des internationalen Kernfusionsforschungsreaktors ITER sobald wie möglich zurückziehen sollte. Er bittet die Bundesregierung, sich auf der EU-Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die EU auf eine entsprechende Änderung des ITER-Übereinkommens drängt und unverzüglich versucht, entsprechende Verhandlungen mit den Vertragspartnern aufzunehmen.
- 4. Der Bundesrat erkennt ein inhärentes finanzielles Risiko beim ITER-Projekt und der Kernfusionsbegleitforschung. Gegenüber der ursprünglichen Planung des ITER-Projekts sind bereits erhebliche Mehrkosten entstanden. Es ist wahrscheinlich, dass mit weiteren Kostensteigerungen für die Kernfusionsforschung gerechnet werden muss. Die für die Deckung der Kosten des ITER-Projektes aufzuwendenden Mittel sollten für Energieforschungsprojekte verwendet werden, die einen nachhaltigen und ökologisch sinnvollen Beitrag zur Energiewende zu leisten versprechen.
- 5. Die finanzielle Kontrolle der Forschungsausgaben im Bereich der Euratom-Forschung, insbesondere beim Projekt ITER, und für die Entwicklung der Fusionsenergie muss im Sinne eines aktiven, d.h. Risiken minimierenden Kostenmanagements verbessert werden.
- 6. Die frei werdenden EU-Forschungsmittel könnten dann in anderen Forschungsfeldern, beispielsweise in der Energiespeicherung und dem Ausbau intelligenter Netze innerhalb des EU Programms "Horizont 2020", genutzt werden. Auf diese Weise würde die Energiewende auf Europäischer Ebene vorangebracht werden.
- 7. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 8. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Kulturfragen, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.