Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. April 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.