Der Bundesrat hat in seiner 845. Sitzung am 13. Juni 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt den Verordnungsvorschlag der EU. Er erkennt die Bemühung der Kommission an, mit dem Vorschlag die geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen. Dazu trägt die Möglichkeit zur Nutzung von Verwaltungsdaten anstelle von erhobenen Daten bei.
- 2. Die Bundesregierung wird allerdings gebeten, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass der im Verordnungsvorschlag vorgesehene Übergangszeitraum für den Bereich Beerenobst bis zum 31. Dezember 2012 verlängert wird.
Hintergrund ist das mit der Verordnung verbundene Ziel, zusätzlich zu den Statistiken über Getreide und andere Kulturen auf dem Ackerland, die derzeit durch Rechtsvorschriften geregelt werden, in einen einheitlichen Rechtsrahmen auch die Gemüse- und Dauerkulturstatistik mit einzubeziehen.
Zugleich plant das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wegen der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung des Strauchbeerenobstes für 2012 eine Dauerkulturstatistik, die als neuer Schwerpunkt auch der vorgesehenen Verordnung der EU erscheint. Die letztmalige Erfassung erfolgte im Rahmen der Gartenbauerhebung 2005, die nächste soll nach Absicht des BMELV mit der Baumobstanbauerhebung (EU-Statistik) 2012 gekoppelt werden. Für die Umsetzung gemäß dem vorliegenden Verordnungsvorschlag käme somit die Dauerkulturstatistik des BMELV zu spät. Die Erhebungen zum Strauchbeerenobst müssten, sofern der Übergangszeitraum nicht verlängert würde, personal- und kostenintensiv 2010 oder im Frühjahr 2011 gesondert erfolgen, wofür es zudem auch noch keine rechtliche Grundlage gibt.
- 3. Der Bundesrat sieht allerdings bei der Ermittlung der Daten gemäß den Tabellen im Anhang II Probleme, und zwar,
- - dass auf Grund der Pflicht zur Lieferung von Summenpositionen zu Anbauflächen und geschätzten Erntemengen über alle Kulturarten auch für Kulturen, die in Deutschland keine Bedeutung haben und auf nicht signifikant gesetzt wurden, Anbaufläche ermittelt und Erntemenge geschätzt werden müssen. Die Einzelwerte dieser Kulturen sind auch nicht an Eurostat zu liefern;
- - dass Ernteangaben für Positionen gefordert werden, die sich über mehrere Fruchtarten erstrecken, z.B. anderweitig nicht genannte andere Hülsenfrüchte oder Handelsgewächse;
- - dass Anbauflächen für Sommergetreide bereits zum 31. Januar eines Jahres übermittelt werden sollen;
- - dass Anbauflächen für Beerenobst bereits für 2010 anzugeben sind, obwohl hierfür keine verwertbaren Daten vorliegen.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene dafür einzutreten,
- - dass es bei der Ermittlung der Summenpositionen und der Ernteangaben für Positionen, die sich über mehrere Fruchtarten erstrecken, gegenüber dem bisherigen Verfahren zu keinem Verwaltungsmehraufwand und zu keiner Ausweitung der Datenerhebung kommt;
- - dass die Angaben zur Anbaufläche von Sommergetreide im Januar des Erntejahres entfallen und
- - dass der Termin für den verpflichtenden Bericht über Anbauflächen von Beerenobst an Termine für geeignete Anbauerhebungen angepasst wird (z.B. Baumobstanbauerhebung im Jahr 2012).