A.
Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat hebt hervor, dass mit der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung nur ein erster Schritt für die Nutzung der Frequenzen 790 - 862 MHz für die mobile breitbandige Internetversorgung im ländlichen Raum getan wird. Die weitere Umsetzung bedarf der intensiven Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
- 2. Der Bundesrat geht davon aus, dass die von der Bundesnetzagentur geplante Versteigerung der Frequenzen 790 - 862 MHz besonders dafür geeignet ist, einen Verwertungserlös zu erzielen. Der Bundesrat erwartet, dass dieser Erlös zur Deckung der Kosten, die sich aus notwendigen Umstellungen für Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer ergeben, eingesetzt wird.
- 3. Der Bundesrat erwartet, dass der Bund die Umstellungskosten den die Frequenzen bisher nutzenden Kultur- und Bildungseinrichtungen bzw. den sie tragenden Kommunen oder Ländern in geeigneter Form erstattet.
- 4. Vor der tatsächlichen Frequenzvergabe und Nutzung der Digitalen Dividende ist für die Störproblematiken für drahtlose Produktionsmittel und sowohl für leitungsgebundene als auch für nicht leitungsgebundene Rundfunkübertragung eine befriedigende Lösung aufzuzeigen. Außerdem sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, den Nutzern von drahtlosen Mikrofonen bereits vor Beginn des Versteigerungsverfahrens ein gleichwertiges Ersatzspektrum verbindlich zu benennen.
- 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Schließung von Versorgungslücken bei der breitbandigen Internetversorgung in ländlichen Bereichen in allen Ländern gleichmäßig sichergestellt werden muss.
- 6. Der Bundesrat erwartet, dass diese Fragen im Benehmen mit den Ländern gelöst werden. Er geht davon aus, dass die Beteiligung der Länder über das übliche Anhörungsverfahren hinausgeht.