Der Bundesrat hat in seiner 967. Sitzung am 27. April 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt die Zielstellung der Kommission, den Übergang zu emissionsarmer Mobilität in der EU zu beschleunigen und dazu auch die CO₂-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu überarbeiten. Dies ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer emissionsarmen Mobilität in Europa und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt, dass es wirksamer Instrumente zur CO₂-Reduktion im Verkehrssektor bedarf, damit dieser seinen Beitrag zur Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele des Pariser Abkommens sowie des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung leisten kann. Die technische Modernisierung der Fahrzeugflotten und -antriebe bietet dabei ein sehr großes Potenzial.
- 3. Aus Sicht des Bundesrates sind EU-weite CO₂-Flottengrenzwerte für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge eines der wirkungsvollsten regulatorischen Instrumente, um die Klimaschutzziele und eine effektive Reduktion des CO₂-Austoßes im Verkehrssektor zu erreichen. Laut dem Projektionsbericht 2017 des Umweltbundesamtes gemäß Verordnung (EU) Nr. 525/2013 hat die Fortschreibung der CO₂-Grenzwerte für Pkw sogar den mit Abstand wirksamsten Effekt zur CO₂-Minderung im Verkehrsbereich.
- 4. Die Beibehaltung von Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte wird mit Blick auf die Wirksamkeit des Instruments der Grenzwerte vom Bundesrat als richtiger und wichtiger Schritt begrüßt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die festgelegten Strafen als ausreichender Motivator erweisen.