Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 17/3405 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Drucksache 17/3053 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 26.11.10 Initiativgesetz des Bundestages
1. § 4 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa) Nach dem Wort "Kernkraftwerken" werden die Wörter "in Deutschland" gestrichen.
- bb) Nach dem Wort "Konzernobergesellschaften" werden die Wörter "in Deutschland" eingefügt.
- b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) Nach dem Wort "Kernkraftwerken" werden die Wörter "in Deutschland" gestrichen.
- bb) Nach dem Wort "Konzernobergesellschaften" werden die Wörter "in Deutschland" eingefügt.
2. Die Anlage zu § 6 Satz 3 (Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds") wird wie folgt geändert:
- a) In der Vorbemerkung werden in Satz 1 nach dem Wort "Energiekonzept" die Wörter "- Neun Punkte für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung -" gestrichen.
- b) Die Erläuterungen zu Titel 683 01 - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare Energien - werden wie folgt gefasst:
Bezeichnung 1.000 € 1. Anwendungsorientierte Forschung 31.000 2. Grundlagenforschung 9.000 Zusammen 40.000". - c) Die Erläuterungen zu Titel 683 02 - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Energieeffizienz - werden wie folgt gefasst:
- d) Die Erläuterungen zu Titel 686 03 - Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung - Energieeffizienzfonds - werden wie folgt gefasst:
Bezeichnung 1.000 € 1. Anwendungsorientierte Forschung 22.000 2. Grundlagenforschung 6.000 Zusammen 28.000 - e) Der Titel 687 01 - Internationaler Klima- und Umweltschutz - wird wie folgt geändert:
- aa) Folgender neuer Haushaltsvermerk Nummer 1 wird vorangestellt:
Erläuterungen:
- 1. Energie- und Stromsparchecks für private Haushalte
- 2. Verbraucherinformationen zum Energiesparen sowie Öffentlichkeitsarbeit
- 3. Unterstützung der Markteinführung hoch effizienter Querschnittstechnologien (z.B. Motoren, Pumpen, Kälteanlagen, Green-IT) durch direkte Zuschüsse an KMU.
- 4. Förderung von Energiemanagementsystemen.
- 5. Modernisierungsoffensive für innovative Netze.
- 6. Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produktionsprozesse.
- 7. Förderung von hocheffizienten Kraftwerkstechnologien gemäß EU-ETS-Richtlinie und gemäß Energiekonzept der Bundesregierung.
- 8. Unterstützung und Entwicklung sonstiger Effizienzmaßnahmen.
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 950.000 T€ gesperrt.
Haushaltsjahr 2012 25.000 T€
Haushaltsjahr 2013 295.000 T€
Haushaltsjahr 2014 295.000 T€
Haushaltsjahr 2015 195.000 T€
Haushaltsjahr 2016 95.000 T€
Haushaltsjahr 2017 45.000 T€Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
- bb) Der bisherige Haushaltsvermerk Nummer 1 wird Nummer 2.
- cc) Die Erläuterung zu Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
Erläuterungen:
2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen mindestens zu 90% ODA-anrechenbar sein.
- aa) Folgender neuer Haushaltsvermerk Nummer 1 wird vorangestellt: