Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
(EKFG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 17/3405 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Drucksache 17/3053 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 26.11.10 Initiativgesetz des Bundestages

1. § 4 wird wie folgt geändert:

2. Die Anlage zu § 6 Satz 3 (Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds") wird wie folgt geändert: