Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Kommission vorgeschlagene Strategie zur Stärkung der Mikro- und Nanoelektronik in der EU. Sie kann wesentlich dazu beitragen, das Knowhow in Forschung, Entwicklung und Fertigung in einer Querschnittstechnologie mit Schlüsselfunktion in Europa zu stärken und eine weitere Verlagerung der Forschung und der Produktion in außereuropäische Länder zu unterbinden oder sogar umzukehren. Damit können strategische Abhängigkeiten vermieden werden.
- 2. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die im Rahmen der Strategie angestrebte Fokussierung auf den Ausbau von drei europäischen Spitzenclustern der Mikro- und Nanoelektronik mit dem in der Strategie ebenfalls angestrebten Ziel konkurriert, nicht nur die Produktion von mikro- und nanoelektronischen Bauteilen zu unterstützen, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette den Entwurf, die Equipmenthersteller, die Materialhersteller sowie Forschungs- und Technologieorganisationen und Universitäten und vor allem die industriellen Anwender mit einzubinden.
Die finanziellen Mittel lediglich auf einige wenige führende Cluster Europas zu konzentrieren, die bedeutende Produktionsstandorte darstellen, greift deshalb zu kurz. Das Knowhow in der Forschung, Entwicklung, Fertigung und vor allem in der industriellen Umsetzung der Querschnittstechnologie Mikro- und Nanoelektronik, insbesondere im Hinblick auf eingebettete und cyberphysikalische Systeme, ist an vielen Standorten in Deutschland und Europa vorhanden. Dies betrifft unter anderem Unternehmen der Automobilindustrie, der Informationsund Kommunikationstechnik, der Elektrotechnik, der Automatisierungstechnik, des Maschinenbaus und der Medizintechnik.
- 3. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu den für die Umsetzung der Strategie vorgesehenen finanziellen Mitteln allen Kompetenzträgern in Wirtschaft und Wissenschaft, unabhängig von ihrem Standort in der gesamten EU zu gleichen Bedingungen, gewährleistet wird.
- 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Koordinierung der Finanzierungsmittel durch die Kommission im Rahmen der Strategie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität genügen muss. Die Entscheidung über die Vergabe der nationalen und regionalen Fördermittel muss bei den Mitgliedstaaten selbst verbleiben.