Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 306/10 (PDF) = AE-Nr. 100375,
Drucksache 092/11 (PDF) = AE-Nr. 110101 und AE-Nr. 070712
Brüssel, den 2.5.2012 COM (2012) 196 final
Wie in der EU-Agenda für die Rechte des Kindes1 bereits dargelegt wurde, kann es für unsere Gesellschaft langfristig tiefgreifende Folgen haben, wenn nicht ausreichend in die Kinder2 betreffenden Politikbereiche investiert wird. Die Digitale Agenda für Europa3 zielt zwar darauf ab, jedem Europäer die Nutzung der digitalen Medien zu ermöglichen, doch haben Kinder im Internet besondere Bedürfnisse und eine besondere Schutzbedürftigkeit, auf die gezielt eingegangen werden muss, damit das Internet für Kinder ein Ort ist, der ihnen Chancen bietet, der es ihnen erleichtert, Zugang zu Wissen zu erlangen, zu kommunizieren, ihre Kompetenzen zu entwickeln und ihre Berufsaussichten und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern4.
Mit einer wachsenden Vielfalt von Geräten werden Kinder zunehmend und in immer jüngerem Alter mit dem Internet konfrontiert. Deshalb ist es notwendig, speziell für ihre Bedürfnisse jetzt eine geeignete Strategie aufzustellen. Notwendig ist die Schaffung neuer hochwertiger Inhalte und Dienste, die sich speziell an Kinder richten. Gleichzeitig muss die Online-Sicherheit der Kinder garantiert werden. Andererseits zeigen Analysen, dass eine bessere und breitere Internetnutzung durch Kinder auch den Weg für eine intensive Entwicklung der Geschäftsmöglichkeiten bei innovativen Online-Inhalten und -Diensten ebnet. Angesichts der Größe des Binnenmarkts befinden sich europäische Unternehmen in einer guten Ausgangsposition, um diese Wachstums- und Beschäftigungschancen zu ergreifen.
Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 28. November 2011 über den Schutz der Kinder in der digitalen Welt hervorgehoben hat, ist eine Kombination verschiedener Maßnahmen erforderlich, um ein besseres Internet für Kinder zu schaffen. Dazu werden derzeit auf nationaler, europäischer oder sektoraler Ebene Maßnahmen ausgearbeitet. Diese müssen in einer EU-weiten Strategie zusammengeführt werden, die grundlegende Anforderungen vorgibt und eine Fragmentierung verhindert. Regulierungsmaßnahmen werden nicht ausgeschlossen, sollten aber soweit wie möglich zugunsten einer anpassungsfähigeren Selbstregulierung sowie von Erziehungs- und Befähigungsmaßnahmen vermieden werden.
Die Strategie beruht auf vier "Hauptpfeilern", die sich gegenseitig verstärken: 1) Förderung hochwertiger Online-Inhalte für junge Leute; 2) Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung; 3) Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder; und 4) Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Sie sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Branche über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg ergriffen werden sollen.
1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?
1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten
Das Internet wurde zwar nicht mit Blick auf Kinder geschaffen, nach Angaben der Eltern wird es aber von 75 % der 6- bis 17-Jährigen in Europa genutzt 5. Die 15- und 16-Jährigen waren nach eigener Auskunft mit 11 Jahren zum ersten Mal im Internet. Dagegen geben die 9- bis 10-Jährigen an, dass sie im Durchschnitt schon mit 7 Jahren begonnen haben, das Internet zu nutzen. 33 % der 9- bis 16-Jährigen, die das Internet nutzen, tun dies nach eigenen Angaben mit Mobiltelefonen oder anderen Handgeräten6.
Kinder haben besondere Bedürfnisse und eine besondere Schutzbedürftigkeit, und dieser Besonderheit sollte Rechnung getragen werden. Das Internet und die IKT bieten Kindern vielfältige Möglichkeiten, um zu spielen, zu lernen, innovativ und kreativ zu sein, zu kommunizieren und sich auszudrücken, zusammenzuarbeiten und sich in der Gesellschaft zu engagieren, die sie umgebende Welt besser zu verstehen, grundlegende Kompetenzen zu entwickeln und ihre Rechte wahrzunehmen7. Aber Kinder müssen auch geschützt werden.
Die Beachtung der Wünsche und Anforderungen der Kinder eröffnet vielfältige Geschäftsmöglichkeiten. Schätzungen zufolge wird der weltweite Markt der digitalen Inhalte 2012 die Schwelle von 113 Milliarden Euro übersteigen 8. Der Markt der Mobil-Apps hat ein Volumen von 5 Milliarden Euro erreicht und wird - vor allem durch Spiele und mit weltweit mehr als 5 Milliarden Mobilfunk-Kunden - bis 2015 voraussichtlich auf 27 Milliarden Euro anwachsen. Auf dem weltweiten Videospielemarkt werden voraussichtlich Umsatzzahlen von über 62 Milliarden Euro erreicht werden9. Angesichts der weiten Verbreitung von Tablets, Smartphones und Laptops, die von Kindern intensiv genutzt werden, haben interaktive kreative und edukative Online-Inhalte sowohl für jüngere Kinder als auch für ältere Kinder und Jugendliche ein ganz beträchtliches Marktpotenzial. Online- und Mobil-Apps wie auch Online-Spiele bieten beispiellose neue Geschäftsmöglichkeiten, insbesondere für KMU und für Kreative, denn sie erlauben einen direkten Kontakt zu möglichen Benutzern bzw. Kunden. Kinder selbst könnten zu Online-Schöpfern und Unternehmensgründern werden.
1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme
1.2.1. Marktfragmentierung
Wie aus dem Kommissionsbericht10 über die Umsetzung der zum Schutz der Kinder abgegebenen Empfehlungen in den Mitgliedstaaten hervorgeht, werden dort insgesamt jetzt zwar größere Anstrengungen unternommen, um allen digitalen Herausforderungen zu begegnen, doch reichen die getroffenen Maßnahmen nicht aus. Die Mitgliedstaaten verfolgen - bei der Regulierung bzw. der Selbstregulierung - unterschiedliche Ansätze beispielsweise in Bezug auf die elterliche Kontrolle (Parental Contro l), die Inhaltsbewertung und die Meldung schädlicher und illegaler Inhalte.
So haben die britischen Internetdiensteanbieter einen Verhaltenskodex 11 angenommen, der eine "aktive Wahlmöglichkeit" 12 fördert, deren Gestaltung den Anbietern überlassen bleibt. In Frankreich müssen die Anbieter eine Software zur elterlichen Kontrolle kostenlos bereitstellen. In Deutschland kann eine zertifizierte "Jugendschutzsoftware" benutzt werden, um zu verhindern, dass Kinder auf Websites mit schädlichen Inhalten gelangen. In anderen Ländern gibt es keine derartigen Bestimmungen.
Außerdem findet in Deutschland ein Selbstregulierungsrahmen Anwendung, der es den Anbietern ermöglicht, unterschiedliche Arten von Online-Inhalten wie Videos, Websites oder Online-Spiele einzustufen. Im Vereinigten Königreich war eine der Empfehlungen des Bailey-Berichts13, eine Alterseinstufung für Musikvideos vorzunehmen. In anderen Ländern gibt es keine Vorgaben für die Klassifizierung von Online-Inhalten.
Verhaltenskodizes wurden auch in Finnland - nur für soziale Medien - sowie in Belgien - für eine größere Palette von Anbietern - aufgestellt.
In Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Spanien, Italien oder der Tschechischen Republik werden unterschiedliche Meldesysteme für schädliche und illegale Inhalte und Verhaltensweisen mit Unterstützung verschiedener Beteiligter wie Polizei, Nichtregierungsorganisationen oder Branchenunternehmen verwendet.
Diese Maßnahmen können sich zwar positiv auf die nationalen Märkte und Benutzer auswirken, sie könnten aber auch die Fragmentierung der Märkte vertiefen und Hindernisse aufbauen, und zwar vor allem für europaweite Anbieter, darunter auch KMU, denen die Ressourcen fehlen, um unterschiedliche Vorgaben grenzübergreifend zu erfüllen, so dass sie sich die Vorteile des digitalen Binnenmarkts nicht zunutze machen können. Gleichzeitig steht keineswegs fest, dass allen Kindern in ganz Europa im Online-Umfeld die gleichen Befähigungs- und Schutzmaßnahmen zuteil werden.
1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten
Kinder sind noch nicht als ein Zielpublikum erkannt worden, in das sich Investitionen lohnen. Das Integrieren von Werkzeugen, die ihrem Schutz dienen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Online-Präsenz auf sichere und verantwortungsbewusste Weise zu verwalten (z.B. durch elterliche Kontrolle), in Geräte und Dienste wird häufig als zusätzlicher Aufwand betrachtet, und Unternehmen sind bei der Entwicklung und Einführung solcher Werkzeuge umso zurückhaltender, je weniger abzusehen ist, ob der Markt ausreichend groß sein wird, um die Investition zu rechtfertigen.
Wie der Leistungsvergleich der Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle14 zeigt, sind die meisten davon nur in englischer Sprache effektiv. Neue Geräte werfen neue Probleme auf: So gibt es nur wenige Werkzeuge, die sich für Spielekonsolen, Tablets und Mobiltelefone eignen, also gerade die Geräte, die von Kindern zunehmend benutzt werden, um ins Internet zu gelangen. Außerdem gibt es keine Lösungen für Benutzer, die unter Verwendung einer App anstatt eines Browsers mit ihren Mobiltelefonen oder Tablets auf Inhalte zugreifen wollen.
Gleichzeitig stehen nicht genügend hochwertige Inhalte zur Verfügung. Einer europaweiten Untersuchung15 zufolge sind nur 32 % der Neun- bis Zwölfjährigen der Meinung, dass es online genügend "gute Dinge für Kinder" zu tun gibt16.
In Segmenten wie dem der Apps werden Inhaltsklassifizierungssysteme verwendet, die nicht für europäische Märkte und Benutzer entwickelt wurden.
1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte
Wie Forschungsarbeiten aus ganz Europa zeigen, sind trotz beträchtlicher Unterschiede zwischen den Ländern die hauptsächlichen Risiken in allen Ländern doch ziemlich ähnlich17. Im Jahr 2010 waren 4 von 10 befragten Kindern in Europa mit einem der folgenden Risiken in Berührung gekommen: Online-Kommunikation mit einer Person, die sie zuvor nicht persönlich kannten; Konfrontation mit von Nutzern selbst erstellten Inhalten, die Magersucht, Selbstverstümmelung, Drogenkonsum oder Selbstmord positiv darstellen; Konfrontation mit sexuellen Darstellungen im Internet sowie mit Missbrauch von personenbezogenen Daten; reales Zusammentreffen mit Personen, die sie zuerst online getroffen hatten; OnlineSchikanierung ("Cyber-Bullying") 18 . Es entstehen auch neue Verhaltensweisen wie das Verbreiten von mit Mobiltelefonkameras aufgezeichneten Filmen, die gewalttätige Angriffe auf andere Kinder zeigen19, oder das Senden/Empfangen von Bildern/Mitteilungen mit sexuellem Inhalt unter Gleichaltrigen20.
Neue Dienstleistungen, die sich - wie die geografische Ortung - möglicherweise auf die Privatsphäre auswirken, werden immer beliebter. Auch die Werbung geht vermehrt online, und Kinder haben noch nicht die Fähigkeit erworben, sich kritisch damit auseinanderzusetzen21.
Überdies wird das Internet immer mehr genutzt, um Opfer von Menschenhandel zu rekrutieren und für deren Dienstleistungen zu werben, auch die von Kindern22. Ferner bietet es ein Umfeld, in dem sich Material über Kindesmissbrauch leicht verbreiten lässt. Dies ist zwar kein Problem der Internetnutzung durch Kinder, betrifft Kinder aber als Opfer. Nach Angaben der Internet Watch Foundation (IWF) werden mehr als 40 % der URL, deren Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern belegt ist, (nach dem Standort des Hosting-Anbieters) in Europa und Russland bereitgehalten. Bilder über sexuellen Missbrauch von Kindern werden jetzt auch über andere Kanäle als Websites online verbreitet (z.B. über Peer-to-Peer-Netze). Angesichts der grenzenlosen Natur des Internet und der Tatsache, dass bildliche Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in ganz Europa verboten sind, ist auf diesem Gebiet ein Vorgehen auf europäischer Ebene notwendig.
1.2.4. Mangelnde Kenntnisse
Obwohl ab 2015 voraussichtlich für 90 % der Arbeitsplätze in allen Sektoren IT-Kenntnisse erforderlich sein werden, sagen nur 25 % der jungen Leute von sich selbst, dass sie ein "hohes" Niveau an grundlegenden Internetkenntnissen besitzen (Benutzung des Internet für Telefonanrufe, Erstellen von Webseiten, P2P-Dateiaustausch)23. Trotz der verbreiteten Ansicht, dass es sich um eine "digitale Generation" handelt, belegen Forschungsergebnisse, dass bei den digitalen Kompetenzen unter europäischen Kindern ein ernstes Defizit besteht. So geben 38 % der 9- bis 12-jährigen Internetnutzer in Europa an, dass sie ein persönliches Profil auf einer Website zur sozialen Vernetzung angelegt haben. Dennoch wissen nur 56 % der 11- bis 12-Jährigen nach eigener Auskunft, wie sie ihre eigenen Datenschutzeinstellungen ändern können24. Außerdem fand die Forschung heraus, dass eine Verbindung zwischen dem Umfang der digitalen Fähigkeiten und den Online-Aktivitäten besteht25. Deshalb können durch den Aufbau sicherheitsbezogener Fähigkeiten auch andere Fähigkeiten gefördert werden, die im Zusammenhang mit anderen Online-Aktivitäten stehen.
2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder
Über die Jahre wurde auf europäischer Ebene eine ganze Reihe von Maßnamen zur Unterstützung der Kinder ergriffen. Diese waren jedoch oft spezifisch, z.B. auf bestimmte Medienkanäle26 oder technologische Plattformen 27 ausgerichtet, und wurden nicht in einem kohärenten Rahmen zusammengeführt. Der Tatsache, dass Kinder eine besondere Zielgruppe im Internet darstellen, zu deren Unterstützung ein neues Ökosystem erforderlich ist, wurde in der EU-Politik bislang nicht ausreichend Rechnung getragen. Europa braucht eine Strategie, die eine Marktfragmentierung verhindert und ein sicheres, bereicherndes Online-Umfeld für alle Kinder in der EU schafft.
Dazu wird vorgeschlagen, eine Reihe von Instrumenten miteinander zu kombinieren, die auf Rechtsvorschriften, Selbstregulierung und finanzieller Unterstützung beruhen. Der Erlass von Rechtsvorschriften wird dabei nicht ausgeschlossen, der Schwerpunkt liegt aber auf der Selbstregulierung, die nach wie vor einen flexibleren Rahmen für das Erreichen greifbarer Ergebnisse in diesem Bereich bildet. Hierbei muss es sich allerdings um einen dynamischen Prozess handeln, der Antworten auf neue Herausforderungen wie beispielsweise die technologische Konvergenz28 gibt und geeignete Mechanismen für den Leistungsvergleich und eine unabhängige Überwachung umfasst. Zudem wird die Kommission im Zuge der Strategie auch im Rahmen des Programms "Sicheres Internet"29 (2009-2013) sowie ab 2014 der Fazilität "Connecting Europe"30 und des Programms "Horizont 2020"31 Mittel bereitstellen.
2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche
Die Förderung der Produktion hochwertiger Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche kommt nicht nur den jungen Leuten, sondern auch der Entwicklung des digitalen Binnenmarktes zugute. Diese Strategie hat zwei Aktionsfelder, die eng miteinander verflochten sind und nur bei paralleler Durchführung zu Ergebnissen führen können.
2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder
Jüngere Kinder brauchen "Online-Spielplätze", die ihnen sowohl das Spielen als auch das Lernen ermöglichen. Älteren Kindern und Jugendlichen würden dagegen kreative und edukative Spiele nützen, die ihre Vorstellungskraft anregen und eine positive Nutzung des Internet fördern. Gleichzeitig wird moderne Technik in allen Altersgruppen mehr und mehr Einzug in die Klassenräume halten. Interaktives Lernen mit Hilfe moderner Technik kann die Kreativität und das kritische Denken anregen. Um dies zu erleichtern, ist es wiederum nötig, die Schaffung von Inhalten zu fördern, die sowohl die kindliche Entwicklung als auch einen europäischen digitalen Binnenmarkt befördern. Einige Mitgliedstaaten wie z.B. Deutschland haben Initiativen ergriffen, um die Produktion und Sichtbarkeit hochwertiger, für Kinder bestimmter Inhalte, die gewissen Kriterien und Standards genügen, zu fördern.
2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder
Die Mehrheit der jungen Leute sind noch immer eher "Konsumenten" als Schöpfer von Online-Inhalten. Ziel ist es daher, die Kreativität und eine positive Nutzung des Internet zu fördern, weil ihnen dies nicht nur hilft, ihre digitalen Kompetenzen zu entwickeln, sondern sie auch in die Lage versetzt, erwachsener zu werden und in sicherer und kreativer Weise ihre Welt zu gestalten, sich in Gemeinschaften zu integrieren und aktiv in einer partizipativen Gesellschaft mitzuwirken. Außerdem können sich hieraus technologische Innovationen und Unternehmensgründungen ergeben, die ihrerseits zum digitalen Binnenmarkt beitragen.
Die Kommission wird
- - interoperable Plattformen für Werkzeuge unterstützen, die den Zugang zu altersgerechten Inhalten gewährleisten (beispielsweise Positivlisten32 oder kinderfreundliche Webbrowser). Gleichzeitig wird sie sich mit der Frage der ständigen Qualitätskontrolle befassen;
- - die Innovation bei kreativen Inhalten von und für Kinder fördern, indem sie Projekte und Initiativen wie "Best children's online content" ("Beste Online-Inhalte für Kinder") unterstützt.
Die Branche sollte
- - geeignete, interaktive hochwertige Inhalte für Kinder sowie benutzerfreundliche Werkzeuge entwickeln und anbieten, die deren Kreativität fördern und ihnen das Lernen erleichtern;
- - Initiativen auf diesem Gebiet, die von Kindern selbst, von Schulen oder Nichtregierungsorganisationen ausgehen, finanziell und/oder technisch unterstützen;
Die Mitgliedstaaten sollten
- - wie die Kommission aktive Unterstützung für Initiativen leisten, die darauf abzielen, hochwertige Online-Inhalte für Kinder zu schaffen;
- - mit Hilfe der Kommission ihre diesbezüglichen Tätigkeiten untereinander abstimmen und Standards für hochwertige Online-Inhalte für Kinder einführen33.
2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung
Kinder wie auch ihre Eltern, Betreuer und Lehrer müssen sich der Risiken bewusst sein, denen Kinder im Online-Umfeld ausgesetzt sind, und die Werkzeuge und Strategien kennen, mit denen sie sich schützen oder mit solchen Risiken umgehen können. Die Kinder müssen ihr kritisches Denken und ihre Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der IKT und der Medien entwickeln, damit sie in der Lage sind, aktiv in einer partizipativen Gesellschaft mitzuwirken. Sie benötigen altersgerechte Werkzeuge und eine entsprechende Beratung über deren Benutzung, damit sie sich online sicher und verantwortungsbewusst verhalten können. Der Schwerpunkt der Sensibilisierungs- und Befähigungsmaßnahmen sollte auf der Entwicklung des Selbstschutzes und der Eigenverantwortung der Kinder im Online-Umfeld liegen.
2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen
Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der IKT und der digitalen Medien sind für die Internetnutzung durch Kinder unverzichtbar. Da Kinder schon in sehr jungem Alter mit der Internetnutzung beginnen, muss auch die Online-Sicherheitserziehung schon in der frühen Kindheit einsetzen. Gleichzeitig ist es notwendig, die Vermittlungsstrategien an die unterschiedlichen Bedürfnisse und Autonomiegrade jüngerer bzw. älterer Kinder und Jugendlicher anzupassen. Die Schulen sind der beste Ort, um möglichst viele Kinder unabhängig von Alter, Einkommen oder Herkunft zu erreichen und andere Hauptzielgruppen von Internetsicherheitsbotschaften wie Lehrer und (indirekt) Eltern anzusprechen. Derzeit steht die Internetsicherheit europaweit in 23 Bildungssystemen als eigenes Unterrichtsthema auf den Lehrplänen35, wird aber nur unzureichend und mit mangelhaftem Lehrmaterial vermittelt. Die Unterrichtung der Online-Sicherheit in den Schulen ist auch eine der Maßnahmen, die in der Digitalen Agenda für Europa vorgesehen sind.
Die Mitgliedstaaten sollten
- - die Umsetzung von Strategien intensivieren, damit ab 2013 die Unterrichtung der Online-Sicherheit in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen wird;
- - die informelle Erziehung auf dem Gebiet der Online-Sicherheit verstärken und für Online-Sicherheitsvorgaben in Schulen und für eine angemessene Ausbildung der Lehrer sorgen;
- - zur Erreichung der oben genannten Ziele öffentlichprivate Partnerschaften unterstützen.
Die Kommission wird
- - die Ermittlung und den Austausch bester Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten auf den Gebieten der formalen und informellen Bildung in Bezug auf die Online-Sicherheit, die Erstellung einschlägiger edukativer Inhalte und öffentlichprivate Partnerschaften, die sich an Kinder, Eltern, Lehrer und Betreuer richten, unterstützen;
- - ein besonderes Europass-Modul für digitale Kompetenzen entwickeln und die Indikatoren für den Einsatz und die Wirkung der IKT in der Bildung und Erziehung verbessern.
Die Branche sollte
- - sich in öffentlichprivaten Partnerschaften engagieren, um interaktive Werkzeuge und Plattformen zu unterstützen, die aufbauend auf bestehenden Initiativen 36 Beratungs-, Erziehungs- und Aufklärungsmaterial für Lehrer und Kinder zur Verfügung stellen;
2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend
Gute Praktiken müssen verbreitet werden, damit Sensibilisierungskampagnen stets alle Kinder, Eltern, Lehrer und Betreuer in der gesamten EU erreichen37. Sensibilisierungsstrategien müssen die unterschiedlichen Entwicklungsstände jüngerer bzw. älterer Kinder und Jugendlicher berücksichtigen und sich insbesondere auf die jüngsten und schutzbedürftigsten Kinder konzentrieren, darunter auch jene mit Lernschwierigkeiten und geistigen Behinderungen. Gleichzeitig stellt die gegenseitige Erziehung unter Gleichaltrigen für Kinder aller Altersgruppen eine wichtige Strategie dar, um ihnen ihre Rechte und ihre Verantwortung im Online-Umfeld bewusst zu machen.
Die Kommission wird
- - ab 2014 die Schaffung einer EU-weiten interoperablen Diensteinfrastruktur fördern, um die Safer-Internet-Zentren zu unterstützen, die Online-Sicherheitsinformationen und öffentliches Sensibilisierungsmaterial sowie Plattformen für die Mitwirkung der Jugend bereitstellen. Die Plattform wird auch Richtwerte für den Austausch bester Praktiken umfassen38.
- - das europäische Jugendportal im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 39 zu einem gesicherten und dynamischen virtuellen Umfeld für den Informationsaustausch über Jugendfragen umgestalten. Es soll zur europaweiten Referenz für hochwertige Jugendinformationen zu Themen wie Studieren, Arbeiten, Freiwilligentätigkeit, Jugendaustausch, Kultur, Kreativität, Gesundheit und anderen Gebieten, die für Jugendliche von Interesse sind, sowie für die Online-Beteiligung der Jugend werden und alle jungen Europäer, auch die Chancenärmeren, erreichen.
Die Mitgliedstaaten sollten
- - wie die Kommission öffentliche Sensibilisierungskampagnen auf nationaler Ebene unterstützen;
- - Kinder in die Ausarbeitung nationaler Kampagnen und/oder Rechtsvorschriften einbeziehen, die deren Online-Aktivitäten betreffen;
- - wie die Kommission die nationalen Jugendgremien unterstützen.
Die Branche sollte die Ausweitung der Sensibilisierungstätigkeiten unterstützen, indem sie
- - Nichtregierungsorganisationen und Bildungsanbietern finanzielle Mittel und technische Unterstützung für die Entwicklung von Ressourcen bereitstellt,
- - Aufklärungsmaterial entweder am Verkaufsort oder über ihre Online-Kanäle an ihre Kunden verteilt.
2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer
Um Kindern einen angemessenen Umgang mit Risiken wie Cyber-Bullying oder Grooming40 zu ermöglichen, sollten EU-weit für alle Online-Dienste und -Geräte belastbare Mechanismen bestehen, über die Inhalte und Kontakte, die für Kinder schädlich erscheinen, gemeldet werden können.
Solche Mechanismen dienen auch dem Ziel, den Bürgern das Anzeigen von Online-Straftaten zu erleichtern, was insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau des Netzes nationaler Meldesysteme für Cyberkriminalität und des künftigen Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität41 angestrebt wird.
Gleichzeitig werden sie die 116-Hotlines ergänzen, die vermissten Kindern und deren Eltern Hilfe und Unterstützung anbieten42, denn Online-Gewalt gegenüber Kindern kann einer der Gründe sein, wenn Kinder von zuhause verschwinden.
Die Branche sollte
- - in Zusammenarbeit mit den einschlägigen nationalen Akteuren einen Mechanismus schaffen und EU-weit einführen, der es Kindern ermöglicht, unter Verwendung ihrer Dienste schädliche Inhalte und Verhaltensweisen zu melden. Dieser Mechanismus sollte sichtbar, leicht auffindbar, wiedererkennbar und für alle zugänglich sein sowie jederzeit während des Online-Aufenthalts zur Verfügung stehen, wenn ein Kind ihn brauchen könnte. Er sollte eindeutige und allgemeinverständliche Meldekategorien und eine klare Backoffice-Infrastruktur bieten, damit eine schnelle und angemessene Bearbeitung sichergestellt ist. Die Bearbeitung der Meldungen sollte im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften erfolgen.
Die Kommission wird
- - die Zusammenarbeit zwischen den Branchenunternehmen, die sich an europaweiten Selbstregulierungsvereinbarungen beteiligen, und den Safer-Internet-Helplines erleichtern;
- - Regulierungsmaßnahmen prüfen, falls die Initiative der Branche zu keinen Ergebnissen führen sollte;
- - weiterhin die ordnungsgemäße Umsetzung der Universaldienstrichtlinie im Hinblick darauf gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen, 116000-Hotlines betriebsbereit zu machen. Außerdem wird sie Mittel für Einrichtung und Betrieb von Hotlines für vermisste Kinder bereitstellen.
Die Mitgliedstaaten sollten
- - die nötige Unterstützung beim Aufbau und der Einführung der Meldemechanismen leisten, insbesondere wenn eine Zusammenarbeit zwischen Partnern wie Helplines und Strafverfolgungsbehörden erforderlich ist;
- - das tatsächliche Funktionieren der Mechanismen auf nationaler Ebene überwachen;
- - die Betriebsfähigkeit der 116000-Hotlines herstellen.
2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder
Die Befähigung und Erziehung muss nicht nur verstärkt, sondern auch durch Schutzmaßnahmen ergänzt werden, denn Kindern sind die potenziellen Risiken, denen sie online ausgesetzt sind, und die möglichen Folgen ihres Handelns nicht immer bewusst. Schädliches Verhalten gegenüber Kindern oder schädliche Inhalte können jedoch zu belastenden Erfahrungen in der Online-Welt oder realen Risiken in der Offline-Welt führen. Deshalb ist es notwendig, Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass Kinder mit solchen Inhalten oder Verhaltensweisen in Berührung kommen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind sowohl für jüngere als auch ältere Kinder und Jugendliche bestimmt, weil Kinder verschiedener Altersstufen die neuen Technologien auf unterschiedliche Weise nutzen und es keine Patentlösung für alle Kinder und ihre Online-Sicherheit gibt. Auf unterschiedliche Ansätze für die verschiedenen Altersgruppen wird gegebenenfalls hingewiesen.
2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen
Risiken für die Privatsphäre bestehen zwar für alle Benutzer, Kinder bilden aber eine besonders schutzbedürftige Gruppe. Insbesondere sehr junge Kinder wissen meist nicht, wie sie ihre Datenschutzeinstellungen ändern können und verstehen auch die möglichen Folgen ihres Handelns nicht, durch das sie ein leichtes Opfer für Annäherungsversuche werden oder sich selbst der Gefahr aussetzen, ihren guten Ruf in der Online-Welt zu schädigen. Deshalb sollten standardmäßige Datenschutzeinstellungen für Kinder in einer Weise verwaltet werden, die die größtmögliche Sicherheit der Kinder gewährleistet.
Die Branche sollte
- - transparente altersgerechte Standard-Datenschutzeinstellungen einführen43, mit eindeutigen Informationen und Warnungen bezüglich der Folgen, die sich aus jedweder Änderung der Standard-Datenschutzeinstellungen ergeben können, sowie mit kontextbezogenen Informationen darüber, welchem Datenschutzniveau jede zur Einrichtung eines Online-Profils verlangte oder vorgeschlagene Angabe zuzuordnen ist.
- - technische Mittel für eine elektronische Identifizierung und Authentifizierung einführen.
Die Kommission
- - hat neue Datenschutzvorschriften vorgeschlagen, die besonders der Privatsphäre der Kinder Rechnung tragen und durch die ein "Recht auf Vergessenwerden" eingeführt wird;
- - beabsichtigt, noch 2012 einen europaweiten Rahmen für elektronische Authentifizierung vorzuschlagen, der es ermöglichen wird, persönliche Attribute (wie das Alter) zur Durchsetzung der Altersbestimmungen der vorgeschlagenen neuen Datenschutzvorschriften zu verwenden;
- - wird Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung technischer Mittel für eine elektronische Identifizierung und Authentifizierung in einschlägigen Diensten überall in der EU unterstützen.
Die Mitgliedstaaten sollten
- - die Umsetzung des EU-Rechts in diesem Bereich auf nationaler Ebene gewährleisten;
- - die Annahme von Selbstregulierungsmaßnahmen der Branche fördern und deren Umsetzung auf nationaler Ebene verfolgen;
- - Sensibilisierungsmaßnahmen auf nationaler Ebene unterstützen.
2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten
80. % der Eltern sind der Ansicht, dass leichter verfügbare und leistungsfähigere Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle dazu beitragen würden, dass ihre Kinder das Internet sicherer und effektiver nutzen 44. Aber nur durchschnittlich 28 % der Eltern in Europa blockieren oder filtern von ihren Kindern besuchte Websites45. Unter gebührender Beachtung der Meinungsfreiheit stellt die elterliche Kontrolle eine ergänzende Vorkehrung dar, die jüngere Kinder vor ungeeigneten Online-Inhalten schützen soll, da solche Werkzeuge die Vornahme von Einstellungen für die Filterung von Inhalten und die Überwachung der Online-Aktivitäten ermöglichen. Es ist notwendig, für eine breitere Verfügbarkeit und Nutzung von Werkzeugen zur elterlichen Kontrolle in mehreren Sprachen zu sorgen, damit sich Eltern sachkundig für oder gegen den Einsatz solcher Werkzeuge entscheiden können.
Die Branche sollte
- - dafür sorgen, dass einfach zu konfigurierende, benutzerfreundliche Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle in allen internetfähigen Geräten in Europa für jedermann zur Verfügung stehen. Die Werkzeuge sollten bei allen Arten von Geräten und Inhalten effizient funktionieren, auch bei von Nutzern selbst erstellten Inhalten. Sie sollten der jeweils besten Praxis entsprechen und die Verantwortlichkeit und Transparenz gewährleisten. Die Werkzeuge sollten beworben werden, um ihre möglichst breite Bekanntmachung und Verwendung zu erreichen.
Die Kommission wird
- - Leistungsvergleiche und Tests in Bezug auf Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle sowie einschlägige Unterstützungsdienste zur Befähigung der Eltern und Kinder unterstützen;
- - die Forschung und Entwicklung im Hinblick darauf unterstützen, wie Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssysteme so gestaltet werden könnten, dass sie von effektiven Werkzeugen zur elterlichen Kontrolle, die mit einer größeren Palette von Sprachen umgehen können, interpretiert werden können.
- - Legislativmaßnahmen prüfen, falls die Selbstregulierung der Branche zu keinen Ergebnissen führen sollte.
Die Mitgliedstaaten sollten
- - die Bemühungen der Branche auf diesem Gebiet unterstützen und deren Umsetzung bei den in ihrem Hoheitsgebiet verkauften Geräten überwachen;
- - Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle testen und entsprechende Zertifizierungen durchführen;
- - die Verfügbarkeit solcher Werkzeuge fördern.
2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen
Eines der Risiken, denen Kinder online ausgesetzt sind, ist die Konfrontation mit ungeeigneten Inhalten (z.B. Pornografie und Gewalt). Ziel ist die Schaffung eines allgemein anwendbaren, transparenten und einheitlichen Konzepts für eine EU-weite Alterseinstufung und Inhaltsklassifizierung für vielfältige Inhalte und Dienste (auch Online-Spiele, Apps sowie Bildungs- und Kulturinhalte). Außerdem geht es um die Erkundung innovativer Lösungen (z.B. Bewertung durch die Benutzer oder automatische Einstufung). Das System sollte den Eltern verständliche Alterskategorien anbieten, dabei aber berücksichtigen, dass die gleichen Inhalte in verschiedenen Ländern für unterschiedliche Altersgruppen als geeignet angesehen werden können. Dieses Konzept sollte in allen Sektoren einheitlich angewandt werden, um Abweichungen bei der Umsetzung der derzeitigen Systeme für die verschiedenen Medien im Interesse des Wettbewerbs zu überwinden.
Die Branche sollte
- - aufbauend auf dem Erfolg bestehender Initiativen wie PEGI ein EU-Konzept für die Alterseinstufung und Inhaltsklassifizierung ausarbeiten, das auf alle oben genannten Dienste anwendbar ist;
- - sich damit befassen, wie solche Systeme so gestaltet werden könnten, dass sie von Werkzeugen zur elterlichen Kontrolle interpretiert werden können.
Die Kommission wird
- - die Selbstregulierung in diesem Bereich fördern, aber auch mögliche Legislativmaßnahmen prüfen, falls die Selbstregulierung der Branche zu keinen Ergebnissen führen sollte;
- - ab 2014 die Einführung interoperabler Plattformen für die Erbringung altersgerechter Dienste unterstützen.
Die Mitgliedstaaten sollten
- - unter Beachtung ihrer eigenen einschlägigen Bestimmungen zusammenzuarbeiten und die Akteure auf nationaler Ebene zur Mitwirkung an der Festlegung und Umsetzung von EU-Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen ermuntern;
- - die Beschwerdeverfahren unterstützen, die für ein ordnungsgemäßes Funktionieren solcher Systeme erforderlich sind.
2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben
Kinder, vor allem die jüngeren unter ihnen, haben noch nicht die Fähigkeit erworben, sich kritisch mit Werbebotschaften auseinanderzusetzen. In virtuellen Welten können Kinder häufig mit Hilfe ihres Mobiltelefons, per Anruf oder SMS, virtuelle Güter bezahlen, wofür somit keine vorherige Erlaubnis der Eltern notwendig ist 46. Kinder können aber auch versuchen, an Online-Glücksspielen teilzunehmen oder auf Online-Spielesites zu gelangen. Sie können Klingeltöne für ihre Mobiltelefone herunterladen oder versehentlich mit ihrem Mobilgerät auf das Internet zugreifen. All dies kann hohe Kosten verursachen.
Es soll erreicht werden, dass für die Werbung auf Websites für Kinder Normen gelten, die ein Schutzniveau gewährleisten, das mit dem bei der Werbung in audiovisuellen Diensten vergleichbar ist47 und dass in Bezug auf verhaltensorientierte Werbung keine Segmente geschaffen werden, die besonders auf Kinder abzielen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass von Kindern veranlasste Online- oder Mobilfunkausgaben keine unerwartet hohen Kosten verursachen.
Die Branche muss sich insbesondere in Bezug auf Online-Profile und verhaltensorientierte Werbung an die geltenden Rechtsvorschriften 48 halten. Sie sollte
- - transparente, klar verständliche und altersgerechte Informationen über die Kosten der online zu erwerbenden Dienste geben und Standardeinstellungen vermeiden, die es Kindern leicht ermöglichen, Premiumdienste in Anspruch zu nehmen, für die zusätzliche Zahlungen fällig werden;
- - darauf verzichten, Kinder direkt anzusprechen und zum Einkauf virtueller Waren oder Guthaben aufzufordern, wenn dies mit deren Mobiltelefon oder anderen Mitteln erfolgen soll, die keiner vorherigen elterlichen Kontrolle unterliegen; frühzeitige kontextabhängige Warnungen über etwaige zusätzliche Kosten vorsehen, um ein eigenverantwortliches Handeln der Kinder und Eltern zu stärken;
- - bestehende Selbstregulierungs-Standards fortschreiben, wie sie beispielsweise von der European Advertising Standards Alliance (Europäische Allianz für Werbestandards) für verhaltensorientierte Werbung aufgestellt werden49, und proaktiv tätig werden, damit Kinder in Online-Medien aller Art keiner unangebrachten Werbung ausgesetzt werden;
- - Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Kinder auf Online-Glücksspiel-Sites gelangen können.
Die Kommission wird
- - verstärkt auf die Durchsetzung des geltenden EU-Rechts achten und weitere Selbstregulierungsmaßnahmen fördern, damit Kinder besser vor unangebrachter Werbung und übermäßigen Ausgaben geschützt werden;
- - mögliche Legislativmaßnahmen prüfen, falls die Selbstregulierung zu keinen Ergebnissen führen sollte;
- - in der anstehenden Verbraucheragenda ausführlicher auf die weitergehenden Aspekte der Kinder als Verbraucher eingehen;
- - prüfen, wie der Jugendschutz am besten erhöht werden kann, und zwar in einer Mitteilung über Online-Glücksspiele im Binnenmarkt, die 2012 vorzulegen ist.
Die Mitgliedstaaten sollten
- - dafür sorgen, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften von den auf nationaler Ebene tätigen Unternehmen eingehalten werden;
- - die Branche bei der Aufstellung von Verhaltenskodizes für unangebrachte Online-Werbung unterstützen und deren Anwendung auf nationaler Ebene überwachen.
2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
Das Internet wird zunehmend zur Verbreitung von Bildern über den Missbrauch von Kindern benutzt. Hier sind eine ganze Reihe von Problemen zu lösen: Einerseits ist es notwendig, die Opfer zu identifizieren, zu retten und zu unterstützten und gegen die Täter vorzugehen. Andererseits kommt es darauf an, den weiteren Umlauf solcher Bilder zu verringern, indem bildliche Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs festgestellt und aus dem Internet entfernt werden, dann aber auch ein erneutes Hochladen verhindert wird.
2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials
Die bestehenden Meldestellen (Hotlines), bei denen Bürger illegale Inhalte melden können, müssen sichtbarer gemacht und auch mit etwaigen künftigen EU-weiten Mechanismen oder -verfahren zur Anzeige von Cyberkriminalität verknüpft werden. Die systematische Feststellung, Entfernung und Verhinderung eines erneuten Hochladens bildlicher Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs muss verbessert werden.
Maßnahmen auf diesem Gebiet müssen im Einklang mit der neuen Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornografie50, der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 51 sowie dem geltenden Datenschutzrecht und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen.
Die Kommission wird
- - die Zusammenarbeit zwischen Branche, Strafverfolgungsbehörden und Hotlines fördern, um die Verfahren zu verbessern und die Zeitspanne bis zur Entfernung bildlicher Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu verkürzen, die gemeinsame Nutzung von Werkzeugen und Ressourcen koordinieren und das INHOPE-Meldestellennetz weiterhin unterstützen, damit illegale Inhalte leichter gemeldet werden können, geeignete Folgemaßnahmen zur weiteren Reduzierung der Entfernungszeiten getroffen und Wege zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit gefunden werden;
- - die Forschung und Entwicklung im Hinblick auf die Einführung innovativer technischer Lösungen für polizeiliche Ermittlungen unterstützen, vor allem für eine effizientere Identifizierung und Zuordnung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, sowie für die Entfernung und Verhinderung des erneuten Hochladens bildlicher Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs;
- - die Aus- und Fortbildung der Strafverfolgungsbehörden unterstützen;
- - eine horizontale Initiative zu den Melde- und Abhilfeverfahren beschließen; diese wird sich insbesondere auf wirksame Mechanismen für die Meldung und Entfernung aller Arten illegaler Inhalte beziehen, was auch bildliche Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs einschließt52.
Die Mitgliedstaaten sollten
- - mehr Mittel für die Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, die sich mit der Bekämpfung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet befassen;
- - im Einklang mit der Richtlinie zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs dafür sorgen, dass wirksame Ermittlungswerkzeuge zur Verfügung stehen, damit die Ermittler besser in der Lage sind, kindliche Opfer zu identifizieren, wobei sie wirksame Vorkehrungen treffen sollten, damit die demokratische Kontrolle über die Verwendung solcher Werkzeuge gewährleistet ist;
- - auf nationaler Ebene den Betrieb und die Sichtbarkeit von Hotlines, bei denen online entdeckte illegale Inhalte gemeldet werden können, unterstützen;
- - auf eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Hotlines und Branche bei der Entfernung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch hinwirken.
Die Branche
- - wird zum Handeln ermuntert, auch zu proaktiven Maßnahmen, um Material über sexuellen Kindesmissbrauch aus dem Internet zu entfernen;
- - sollte verstärkt mit Strafverfolgungsbehörden und Hotlines zusammenarbeiten, um die Verfahren zur Meldung und Entfernung zu optimieren und Vergleichsvorgaben aufzustellen;
- - wird zur Entwicklung und zum Einsatz von Werkzeugen ermuntert, die die Identifizierung bildlicher Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie die Verfahren zur Meldung und Entfernung und die Verhinderung eines erneuten Hochladens effektiver machen.
2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
Da das Internet keine Grenzen kennt, ist eine internationale Zusammenarbeit unverzichtbar. Nötig ist ein globales Konzept, um diese Probleme in koordinierter und tragfähigerer Weise zu lösen. Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das in einem Land angesehen und gemeldet wird, wird womöglich in einem anderen Land bereitgehalten, nachdem es eventuell aus einem dritten Land hochgeladen worden ist: Mehr als die Hälfte des 2011 bei der Internet Watch Foundation (IWF) gemeldeten Materials über sexuellen Kindesmissbrauch wurde nachweislich außerhalb Europas bereitgehalten53. In diesem Bericht wird ferner festgestellt, dass sich die Verbreitungsmethoden und die Wege, auf denen auf solches Material zugegriffen wird, mit der Technologieentwicklung ständig verändern, weshalb die Hotlines gezwungen sind, ihre Strategien und Werkzeuge ständig weiterzuentwickeln, damit sie gemeinsam in der Lage sind, im sich wandelnden Online-Umfeld gegen vorhandenes Material über sexuellen Kindesmissbrauch wirksam vorzugehen.
Die Kommission wird
- - das INHOPE-Meldestellennetz dazu ermuntern, neben den derzeitigen Mitgliedern wie Russland, Japan, den USA, Südafrika, Australien oder Südkorea weltweit mehr Mitglieder zu gewinnen;
- - die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität unterstützen und die Verwirklichung seiner Grundsätze durch technische und rechtliche Schutzvorkehrungen fördern;
- - mit internationalen Partnern in Gremien wie der gemeinsamen Arbeitsgruppe EU-USA für Computersicherheit und Cyberkriminalität zusammenarbeiten, die auf diesem Gebiet gemeinsame Prioritäten setzt, zu denen auch die Zusammenarbeit bei der Entfernung von Kinderpornografie aus dem Internet und die bessere Befähigung der Kinder für das Online-Umfeld gehören;
- - im Herbst 2012 eine Konferenz der EU und der USA mitveranstalten;
- - sich um die Einbeziehung anderer Regionen der Welt bemühen und die Zusammenarbeit auf weltweiter Ebene unterstützen.
Die Mitgliedstaaten sollten
- - die Kommission bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern unterstützen.
Die Branche sollte
- - beste Praktiken auf diesem Gebiet austauschen und mit allen Partnern in der Welt zusammenarbeiten.
3. Schlussfolgerungen
Weder das Internet noch die Geräte, die den Internetzugang ermöglichen, oder die Dienste, die heute zur Verfügung stehen, wurden speziell für eine Benutzung durch Kinder geschaffen, doch zeigt die Forschung, dass gerade Kinder diese neuen Technologien besonders intensiv nutzen. Kinder stellen somit eine besondere Benutzergruppe dar, die besonderer Aufmerksamkeit bedarf, denn die Art und Weise wie sie sich online verhalten, wird uns helfen, die digitale Welt von morgen zu gestalten. Gemeinsame europäische Anstrengungen auf diesem Gebiet fördern nicht nur die Entwicklung interoperabler und nachhaltiger Infrastrukturen, die ein besseres Internet für Kinder ermöglichen, sondern steigern auch das Wachstum und die Innovation. Eine stärkere Sensibilisierung sowie ein verstärkter Aufbau von digitalen Fähigkeiten und Medienkompetenz bei Kindern wird ihre Berufsaussichten und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern und ihnen helfen, zu selbstbewussten "digitalen Bürgern" heranzuwachsen. Die Förderung des Potenzials interaktiver Inhalte für Kinder wird zu einem pulsierenden europäischen digitalen Binnenmarkt beitragen. Eine ständige wirksame Selbstregulierung der Branche zugunsten des Schutzes und der Befähigung der Kinder und Jugendlichen mit geeigneten Vergleichsvorgaben und unabhängigen Überwachungssystemen ist notwendig, um Vertrauen in ein tragfähiges und verantwortliches Führungsmodell zu schaffen, das flexiblere und marktgerechtere Lösungen schneller hervorzubringen vermag als jede Regulierungsinitiative. Gleichzeitig wird sich die Kommission weiterhin dafür einsetzen, dass Themen wie die Online-Sicherheit der Kinder auf die Tagesordnung wichtiger Veranstaltungen wie des Internet Governance Forum (Internet-Verwaltungsforum) kommen und ein Austausch bester Praktiken mit anderen auf diesem Gebiet tätigen internationalen Organisationen stattfindet. Sie wird auch weiterhin die von der EU finanzierten Projekte zur Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ermuntern und die internationale Konferenz des Forums "Sichereres Internet" ausrichten, auf der die Akteure aus aller Welt seit dem Jahr 2004 zusammentreffen, um Fragen der Online-Sicherheit der Kinder zu erörtern.
Die Behörden der Mitgliedstaaten, die Branche und andere Beteiligte werden aufgerufen, die vorgeschlagene Strategie zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit allen anderen beteiligten Akteuren an ihrer erfolgreichen Umsetzung mitzuwirken.
Die Kommission wird in ganz Europa eine vergleichende Bewertung (Benchmarking) der Strategien und Maßnahmen im Bereich de Online-Sicherheit der Kinder durchführen. Dazu gehört auch eine Analyse der dafür eingesetzten Mittel und ihrer Aufschlüsselung zwischen Kommission, Mitgliedstaaten, Privatsektor und ehrenamtlichem Sektor. Darüber hinaus wird sie die Umsetzung der derzeitigen Selbstregulierungsvereinbarungen, die von den Branchenunternehmen unterzeichnet wurden, überwachen.
Übersicht über die Aktionen
Aktion | Hauptakteure | Zeitrahmen |
Säule 1- Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche | ||
Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder | Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branche | fortlaufend ab 2012 |
Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder | Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branche | fortlaufend ab 2012 |
Säule 2 - Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung | ||
Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen | Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission und der Branche | bis 2013 |
Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend | Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branche | fortlaufend ab 2012 |
Einfache und solide Meldemöglichkeiten für Benutzer | Branche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten | erste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständige Umsetzung innerhalb von 18 Monaten |
Säule 3 - Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder | ||
Altersgerechte Datenschutzeinstellungen | Branche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten | erste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständige Umsetzung innerhalb von 18 Monaten |
Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten | Branche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten | erste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständige Umsetzung innerhalb von 18 Monaten |
Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen | Branche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten | erste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständig ausgearbeitete Vorschläge innerhalb von 18 Monaten |
Online-Werbung und übermäßige Online- Ausgaben | Branche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten | fortlaufend ab 2012 |
Säule 4 - Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern | ||
Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials | Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branche | fortlaufend ab 2012 mit ersten Ergebnissen bis Ende 2012 |
Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern | Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branche | fortlaufend ab 2012 |
- 1. KOM (2011) 60 endg.
- 2. Unter "Kindern" werden in diesem Zusammenhang alle Menschen im Alter unter 18 Jahren gemäß der Begriffsbestimmung im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verstanden.
- 3. KOM (2010) 245 endg./2.
- 4. Hauptprioritäten der IKT-Kompetenz-Strategie der EU "IKT-Kompetenzen für das 21. Jahrhundert", KOM (2007) 496.
- 5. Flash-Eurobarometer 2008.
- 6. Quelle: Livingstone, S., Haddon, L., Görzig, A., Ölafsson, K: Risks and safety on the internet: The perspective of European children. Full findings. (2011), erstellt im Rahmen des Projekts EU-KidsOnline II.
- 7. Wie dargelegt in der EU-Agenda für die Rechte des Kindes, KOM (2011) 60 endg., die allgemeine Grundsätze enthält, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Handeln der EU im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechtecharta der Europäischen Union und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes beispielhaft ist. Im Rahmen der EU-Agenda für die Rechte des Kindes hat die Kommission eine Online-Kinderecke (http://europa.eu/kidscorner/) und eine EU-Website über die Rechte des Kindes (http://ec.europa.eu/0-18/) eingerichtet.
- 8. http://www.tavess.com/DigitalContentDelivery June1 1.php, abgerufen am 20.3.2012. Alle Angaben in US-Dollar wurden am 20.3.2012 in Euro umgerechnet.
- 9. The Economist, Online-Ausgabe, abgerufen am 20.3.2012. Alle Angaben in US-Dollar wurden am 20.3.2012 in Euro umgerechnet. http://www.economist.com/node/21541164?frsc=dg%7Cb.
- 10. Schutz der Kinder in der digitalen Welt, KOM (2011) 556 final.
- 11. Code of Practice on Parental controls, unterzeichnet von BT, Talk Talk, Virgin Media und Sky, http://www.productsandservices.bt.com/consumer/assets/downloads/BT_TalkTalk_Sky_Virgin_Code_ of_Practice_28_Oct.pdf
- 12. Das bedeutet, dass die Kunden bei Vertragsabschluss gefragt werden, ob sie eine elterliche Kontrolle wünschen, und dass diese kostenlos angeboten wird.
- 13. http://www.education.gov.uk/inthenews/inthenews/a0077662/baileyreviewofthecommercialisationandsexualisationofchildhoodfinalreportpublished.
- 14. Die Kommission fördert die SIP-Bench-Studie, die eine Fachbewertung von Produkten, Werkzeugen und Diensten umfasst, mit deren Hilfe der Zugang von Kindern zu ungeeigneten Online-Inhalten gesteuert werden kann.
- 15. Siehe Fußnote 6.
- 16. Gemeinsam mit den Safer-Internet-Zentren in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, den Niederlanden, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn veranstaltete die Kommission 2011 einen europaweiten Wettbewerb für hochwertige Online-Inhalte für Kinder. Der Wettbewerb umfasste zwei Teile: von Erwachsenen erstellte Inhalte und von Teenagern für jüngere Kinder erstellte Inhalte. In der Kategorie der von Erwachsenen erstellten Inhalte waren die Beiträge aus den teilnehmenden Ländern sehr unterschiedlich und reichten von 3 Anbietern aus Portugal, 6 aus Italien und 7 aus Slowenien bis zu 84 aus Polen, 92 aus Deutschland und 200 aus den Niederlanden.
- 17. Quelle: Livingstone, S., Haddon, L.: EU Kids Online Final Report (2009), erstellt im Rahmen des Projekts EU-KidsOnline I.
- 18. Quelle: O'Neill, B., Livingstone, S. und McLaughlin, S: "Final recommendations for policy, methodology and research " (2011), erstellt im Rahmen des Projekts EU-KidsOnline II.
- 19. Gemeinhin als "Happy Slapping" bezeichnet.
- 20. Gemeinhin als "Sexting" bezeichnet.
- 21. OECD (2011), "The Protection of Children Online: Risks Faced by Children Online and Policies to Protect Them", OECD Digital Economy Papers, Nr. 179, OECD Publishing.
- 22. Siehe den Europol Organised Crime Threat Assessment report 2011 (Europol-Bericht zur Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität) und die Studie des Europarats "Misuse of the Internet for the recruitment of victims of trafficking in human beings" (Missbrauch des Internet für die Rekrutierung der Opfer von Menschenhandel), 2007.
- 23. E-Skills Fact Sheet: http://eskillsweek.ec.europa.eu/c/document_library/get_file?uuid=6f0a6d8e-49e7-42ac-8f2bf5adba460afc&groupId=10136
- 24. Quelle: Livingstone, S., Ólafsson, K., Staksrud, E.: Social Networking, Age and Privacy (2011), erstellt im Rahmen des Projekts EU-KidsOnline II.
- 25. Siehe Fußnote 6.
- 26. Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste); Empfehlung 98/560/EG des Rates vom 24. September 1998 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweigs der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde; Empfehlung 2006/952/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste.
- 27. Der European Framework for the Safer Use of Mobile Phones by Younger Teenagers and Children (Europäischer Rahmen für die sicherere Benutzung von Mobiltelefonen durch Kinder und Jugendliche), der von Mobilfunkbetreibern unterzeichnet wurde, verdeutlicht das Engagement der Branche in Bezug auf die Einrichtung von Zugangskontrollmechanismen, die Sensibilisierung, die Förderung der Aufklärung und Erziehung, die Durchsetzung einer Klassifizierung kommerzieller Inhalte und die Bekämpfung illegaler Inhalte in den von Mobilgerätenutzern verwendeten Produkten und im Internet; In den Safer Social Networking Principles for the EU (Grundsätze für sichere soziale Netze in der EU), die von Anbietern sozialer Netze unterzeichnet wurden, verpflichten sich die Beteiligten dazu, auf sicherheitserzieherische Botschaften hinzuweisen, altersgerechte Dienste anzubieten, die Nutzer durch Werkzeuge und Verfahren zum eigenverantwortlichen Handel zu befähigen, einfach benutzbare Meldemechanismen bereitzustellen, auf Meldungen über illegale Inhalte und Verhaltensweisen zu reagieren, einen sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten und mit der Privatsphäre zu ermöglichen und zu fördern und Mittel der Überprüfung illegaler oder verbotener Inhalte/Verhaltensweisen zu erwägen; PEGI ist eine europaweite Vereinbarung über die Alterseinstufung von Computer- und Videospielen, die in 30 europäischen Ländern gilt.
- 28. Die Selbstregulierung stützt sich anfänglich auf die unter Vermittlung der Kommission gebildete Koalition, die das Internet für Kinder sicherer machen soll ("Coalition to make the internet a better place for kids"). Die Koalition genießt die Unterstützung wichtiger Unternehmen, die in Europa in allen Sektoren der Branche tätig sind und sich verpflichtet haben, an der Umsetzung von fünf konkreten Aktionen bis Dezember 2012 mitzuarbeiten.
- 29. Beschluss Nr. 1351/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien.
- 30. Fazilität "Connecting Europe" (CEF), geschaffen im Zuge des mehrjährigen Finanzrahmens - Ein Haushalt für Europa 2020, KOM (2011) 500, Teile I und II; Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe", KOM (2011) 665 -, ohne dabei dem endgültigen Beschluss über die Fazilität "Connecting Europe" und dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU und den entsprechenden endgültigen Beträgen vorzugreifen und unter Berücksichtigung des weiteren politischen Zusammenhangs der Strategie Europa 2020.
- 31. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, unbeschadet des endgültigen Beschlusses über den Vorschlag für das Programm "Horizont 2020" und des mehrjährigen Finanzrahmens der EU und der entsprechenden endgültigen Beträge und unter Berücksichtigung des weiteren politischen Zusammenhangs der Strategie Europa 2020.
- 32. In diesem Zusammenhang werden darunter geprüfte Listen von Websites verstanden, die hochwertige Inhalte für junge Leute bereitstellen. Solche Liste sollen von Spezialisten auf diesem Gebiet (öffentliche oder private Stellen) aufgrund von Website-Vorschlägen der Nutzer oder aufgrund direkter Bewerbungen interessierter Unternehmen (z.B. der deutschen Initiative fragfinn) aufgestellt und gepflegt werden.
- 33. Eine Bestandsaufnahme der Leitlinien für die Produktion und Bereitstellung von Online-Inhalten für Kinder und Jugendliche wurde 2010 im Rahmen des Programms "Sicheres Internet" durchgeführt: http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/docs/competition/final_draft.pdf
- 34. Die Kommission hat ein europäisches Konzept für die Medienkompetenz im digitalen Umfeld vorgestellt in ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein europäisches Konzept für die Medienkompetenz im digitalen Umfeld, KOM (2007) 833, und in der Empfehlung der Kommission vom 20.8.2009 zur Medienkompetenz in der digitalen Welt als Voraussetzung für eine wettbewerbsfähigere audiovisuelle und Inhalte-Industrie und für eine integrative Wissensgesellschaft, K(2009) 6464.
- 35. http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/thematic_reports/121EN .pdf .
- 36. Beispielsweise www.teachtoday.de.
- 37. Auch aufbauend auf bestehenden Bemühungen wie der European e-Skills week.
- 38. Vorbehaltlich der Verabschiedung der dafür erforderlichen Rechtsvorschriften.
- 39. KOM (2009) 200 endg. und Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018).
- 40. "Grooming" bezeichnet vorsätzliche Handlungen, die dem Anfreunden und dem Aufbau einer emotionalen Beziehung zu einem Kind dienen und sexuelle Handlungen oder eine Ausbeutung des Kindes vorbereiten sollen.
- 41. KOM (2012) 140 endg.
- 42. Entscheidung 2007/116/EG der Kommission vom 15. Februar 2007 über die Reservierung der mit 116 beginnenden nationalen Nummernbereiche für einheitliche Rufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert; Richtlinie 2002/22//EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie).
- 43. Die Durchführung von Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre muss stets in Übereinstimmung mit dem einschlägigen europäischen Recht erfolgen, wobei auch die Überprüfungsergebnisse aus der laufenden Überarbeitung der derzeitigen Datenschutzrichtlinie zu beachten sind. Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Die Kommission unterbreitete hierzu einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung), KOM (2012) 11 endg.
- 44. Siehe Fußnote 5.
- 45. Siehe Fußnote 6.
- 46. Die niederländische Stiftung "Mijn Kind Online" veröffentlichte 2011 den Bericht "Pas op je Portemonnee", in dem auf eine steigende Zahl von Beschwerden über von Kindern in virtuellen Welten ausgegebenes Geld verwiesen wird. Das britische Papier "Briefing on the internet, ecommerce, children and young people" gibt einen Überblick über Fragen im Zusammenhang mit Kindern und dem elektronischen Geschäftsverkehr.
- 47. Entsprechend der AVMD-Richtlinie.
- 48. Einschließlich der derzeit geltenden Datenschutzrichtlinie und der eDatenschutzrichtlinie. Werbung und Geschäftspraktiken, die besonders auf Kinder abzielen, müssen den Anforderungen der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken entsprechen.
- 49. http://www.easaalliance.org/page.aspx/386.
- 50. Die Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie schafft Straftatbestände wie Kinderpornografie, Kontaktaufnahme in Missbrauchsabsicht ("Grooming"), sexueller Missbrauch per Webcam oder Webbetrachtung von Kinderpornografie ohne Dateidownload.
- 51. Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.6.2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr"), die die Rechtsgrundlage für die Verfahren zur Meldung und Entfernung bildet.
- 52. Angekündigt in der Mitteilung über einen kohärenten Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste, KOM (2011) 942.
- 53. Internet Watch Foundation (die britische Hotline): Annual and Charity Report 2011.