Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder - COM (2012) 196 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 306/10 (PDF) = AE-Nr. 100375,
Drucksache 092/11 (PDF) = AE-Nr. 110101 und AE-Nr. 070712

Brüssel, den 2.5.2012 COM (2012) 196 final

Wie in der EU-Agenda für die Rechte des Kindes1 bereits dargelegt wurde, kann es für unsere Gesellschaft langfristig tiefgreifende Folgen haben, wenn nicht ausreichend in die Kinder2 betreffenden Politikbereiche investiert wird. Die Digitale Agenda für Europa3 zielt zwar darauf ab, jedem Europäer die Nutzung der digitalen Medien zu ermöglichen, doch haben Kinder im Internet besondere Bedürfnisse und eine besondere Schutzbedürftigkeit, auf die gezielt eingegangen werden muss, damit das Internet für Kinder ein Ort ist, der ihnen Chancen bietet, der es ihnen erleichtert, Zugang zu Wissen zu erlangen, zu kommunizieren, ihre Kompetenzen zu entwickeln und ihre Berufsaussichten und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern4.

Mit einer wachsenden Vielfalt von Geräten werden Kinder zunehmend und in immer jüngerem Alter mit dem Internet konfrontiert. Deshalb ist es notwendig, speziell für ihre Bedürfnisse jetzt eine geeignete Strategie aufzustellen. Notwendig ist die Schaffung neuer hochwertiger Inhalte und Dienste, die sich speziell an Kinder richten. Gleichzeitig muss die Online-Sicherheit der Kinder garantiert werden. Andererseits zeigen Analysen, dass eine bessere und breitere Internetnutzung durch Kinder auch den Weg für eine intensive Entwicklung der Geschäftsmöglichkeiten bei innovativen Online-Inhalten und -Diensten ebnet. Angesichts der Größe des Binnenmarkts befinden sich europäische Unternehmen in einer guten Ausgangsposition, um diese Wachstums- und Beschäftigungschancen zu ergreifen.

Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 28. November 2011 über den Schutz der Kinder in der digitalen Welt hervorgehoben hat, ist eine Kombination verschiedener Maßnahmen erforderlich, um ein besseres Internet für Kinder zu schaffen. Dazu werden derzeit auf nationaler, europäischer oder sektoraler Ebene Maßnahmen ausgearbeitet. Diese müssen in einer EU-weiten Strategie zusammengeführt werden, die grundlegende Anforderungen vorgibt und eine Fragmentierung verhindert. Regulierungsmaßnahmen werden nicht ausgeschlossen, sollten aber soweit wie möglich zugunsten einer anpassungsfähigeren Selbstregulierung sowie von Erziehungs- und Befähigungsmaßnahmen vermieden werden.

Die Strategie beruht auf vier "Hauptpfeilern", die sich gegenseitig verstärken: 1) Förderung hochwertiger Online-Inhalte für junge Leute; 2) Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung; 3) Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder; und 4) Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Sie sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Branche über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg ergriffen werden sollen.

1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?

1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten

Das Internet wurde zwar nicht mit Blick auf Kinder geschaffen, nach Angaben der Eltern wird es aber von 75 % der 6- bis 17-Jährigen in Europa genutzt 5. Die 15- und 16-Jährigen waren nach eigener Auskunft mit 11 Jahren zum ersten Mal im Internet. Dagegen geben die 9- bis 10-Jährigen an, dass sie im Durchschnitt schon mit 7 Jahren begonnen haben, das Internet zu nutzen. 33 % der 9- bis 16-Jährigen, die das Internet nutzen, tun dies nach eigenen Angaben mit Mobiltelefonen oder anderen Handgeräten6.

Kinder haben besondere Bedürfnisse und eine besondere Schutzbedürftigkeit, und dieser Besonderheit sollte Rechnung getragen werden. Das Internet und die IKT bieten Kindern vielfältige Möglichkeiten, um zu spielen, zu lernen, innovativ und kreativ zu sein, zu kommunizieren und sich auszudrücken, zusammenzuarbeiten und sich in der Gesellschaft zu engagieren, die sie umgebende Welt besser zu verstehen, grundlegende Kompetenzen zu entwickeln und ihre Rechte wahrzunehmen7. Aber Kinder müssen auch geschützt werden.

Die Beachtung der Wünsche und Anforderungen der Kinder eröffnet vielfältige Geschäftsmöglichkeiten. Schätzungen zufolge wird der weltweite Markt der digitalen Inhalte 2012 die Schwelle von 113 Milliarden Euro übersteigen 8. Der Markt der Mobil-Apps hat ein Volumen von 5 Milliarden Euro erreicht und wird - vor allem durch Spiele und mit weltweit mehr als 5 Milliarden Mobilfunk-Kunden - bis 2015 voraussichtlich auf 27 Milliarden Euro anwachsen. Auf dem weltweiten Videospielemarkt werden voraussichtlich Umsatzzahlen von über 62 Milliarden Euro erreicht werden9. Angesichts der weiten Verbreitung von Tablets, Smartphones und Laptops, die von Kindern intensiv genutzt werden, haben interaktive kreative und edukative Online-Inhalte sowohl für jüngere Kinder als auch für ältere Kinder und Jugendliche ein ganz beträchtliches Marktpotenzial. Online- und Mobil-Apps wie auch Online-Spiele bieten beispiellose neue Geschäftsmöglichkeiten, insbesondere für KMU und für Kreative, denn sie erlauben einen direkten Kontakt zu möglichen Benutzern bzw. Kunden. Kinder selbst könnten zu Online-Schöpfern und Unternehmensgründern werden.

1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme

1.2.1. Marktfragmentierung

Wie aus dem Kommissionsbericht10 über die Umsetzung der zum Schutz der Kinder abgegebenen Empfehlungen in den Mitgliedstaaten hervorgeht, werden dort insgesamt jetzt zwar größere Anstrengungen unternommen, um allen digitalen Herausforderungen zu begegnen, doch reichen die getroffenen Maßnahmen nicht aus. Die Mitgliedstaaten verfolgen - bei der Regulierung bzw. der Selbstregulierung - unterschiedliche Ansätze beispielsweise in Bezug auf die elterliche Kontrolle (Parental Contro l), die Inhaltsbewertung und die Meldung schädlicher und illegaler Inhalte.

So haben die britischen Internetdiensteanbieter einen Verhaltenskodex 11 angenommen, der eine "aktive Wahlmöglichkeit" 12 fördert, deren Gestaltung den Anbietern überlassen bleibt. In Frankreich müssen die Anbieter eine Software zur elterlichen Kontrolle kostenlos bereitstellen. In Deutschland kann eine zertifizierte "Jugendschutzsoftware" benutzt werden, um zu verhindern, dass Kinder auf Websites mit schädlichen Inhalten gelangen. In anderen Ländern gibt es keine derartigen Bestimmungen.

Außerdem findet in Deutschland ein Selbstregulierungsrahmen Anwendung, der es den Anbietern ermöglicht, unterschiedliche Arten von Online-Inhalten wie Videos, Websites oder Online-Spiele einzustufen. Im Vereinigten Königreich war eine der Empfehlungen des Bailey-Berichts13, eine Alterseinstufung für Musikvideos vorzunehmen. In anderen Ländern gibt es keine Vorgaben für die Klassifizierung von Online-Inhalten.

Verhaltenskodizes wurden auch in Finnland - nur für soziale Medien - sowie in Belgien - für eine größere Palette von Anbietern - aufgestellt.

In Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Spanien, Italien oder der Tschechischen Republik werden unterschiedliche Meldesysteme für schädliche und illegale Inhalte und Verhaltensweisen mit Unterstützung verschiedener Beteiligter wie Polizei, Nichtregierungsorganisationen oder Branchenunternehmen verwendet.

Diese Maßnahmen können sich zwar positiv auf die nationalen Märkte und Benutzer auswirken, sie könnten aber auch die Fragmentierung der Märkte vertiefen und Hindernisse aufbauen, und zwar vor allem für europaweite Anbieter, darunter auch KMU, denen die Ressourcen fehlen, um unterschiedliche Vorgaben grenzübergreifend zu erfüllen, so dass sie sich die Vorteile des digitalen Binnenmarkts nicht zunutze machen können. Gleichzeitig steht keineswegs fest, dass allen Kindern in ganz Europa im Online-Umfeld die gleichen Befähigungs- und Schutzmaßnahmen zuteil werden.

1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten

Kinder sind noch nicht als ein Zielpublikum erkannt worden, in das sich Investitionen lohnen. Das Integrieren von Werkzeugen, die ihrem Schutz dienen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Online-Präsenz auf sichere und verantwortungsbewusste Weise zu verwalten (z.B. durch elterliche Kontrolle), in Geräte und Dienste wird häufig als zusätzlicher Aufwand betrachtet, und Unternehmen sind bei der Entwicklung und Einführung solcher Werkzeuge umso zurückhaltender, je weniger abzusehen ist, ob der Markt ausreichend groß sein wird, um die Investition zu rechtfertigen.

Wie der Leistungsvergleich der Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle14 zeigt, sind die meisten davon nur in englischer Sprache effektiv. Neue Geräte werfen neue Probleme auf: So gibt es nur wenige Werkzeuge, die sich für Spielekonsolen, Tablets und Mobiltelefone eignen, also gerade die Geräte, die von Kindern zunehmend benutzt werden, um ins Internet zu gelangen. Außerdem gibt es keine Lösungen für Benutzer, die unter Verwendung einer App anstatt eines Browsers mit ihren Mobiltelefonen oder Tablets auf Inhalte zugreifen wollen.

Gleichzeitig stehen nicht genügend hochwertige Inhalte zur Verfügung. Einer europaweiten Untersuchung15 zufolge sind nur 32 % der Neun- bis Zwölfjährigen der Meinung, dass es online genügend "gute Dinge für Kinder" zu tun gibt16.

In Segmenten wie dem der Apps werden Inhaltsklassifizierungssysteme verwendet, die nicht für europäische Märkte und Benutzer entwickelt wurden.

1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte

Wie Forschungsarbeiten aus ganz Europa zeigen, sind trotz beträchtlicher Unterschiede zwischen den Ländern die hauptsächlichen Risiken in allen Ländern doch ziemlich ähnlich17. Im Jahr 2010 waren 4 von 10 befragten Kindern in Europa mit einem der folgenden Risiken in Berührung gekommen: Online-Kommunikation mit einer Person, die sie zuvor nicht persönlich kannten; Konfrontation mit von Nutzern selbst erstellten Inhalten, die Magersucht, Selbstverstümmelung, Drogenkonsum oder Selbstmord positiv darstellen; Konfrontation mit sexuellen Darstellungen im Internet sowie mit Missbrauch von personenbezogenen Daten; reales Zusammentreffen mit Personen, die sie zuerst online getroffen hatten; OnlineSchikanierung ("Cyber-Bullying") 18 . Es entstehen auch neue Verhaltensweisen wie das Verbreiten von mit Mobiltelefonkameras aufgezeichneten Filmen, die gewalttätige Angriffe auf andere Kinder zeigen19, oder das Senden/Empfangen von Bildern/Mitteilungen mit sexuellem Inhalt unter Gleichaltrigen20.

Neue Dienstleistungen, die sich - wie die geografische Ortung - möglicherweise auf die Privatsphäre auswirken, werden immer beliebter. Auch die Werbung geht vermehrt online, und Kinder haben noch nicht die Fähigkeit erworben, sich kritisch damit auseinanderzusetzen21.

Überdies wird das Internet immer mehr genutzt, um Opfer von Menschenhandel zu rekrutieren und für deren Dienstleistungen zu werben, auch die von Kindern22. Ferner bietet es ein Umfeld, in dem sich Material über Kindesmissbrauch leicht verbreiten lässt. Dies ist zwar kein Problem der Internetnutzung durch Kinder, betrifft Kinder aber als Opfer. Nach Angaben der Internet Watch Foundation (IWF) werden mehr als 40 % der URL, deren Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern belegt ist, (nach dem Standort des Hosting-Anbieters) in Europa und Russland bereitgehalten. Bilder über sexuellen Missbrauch von Kindern werden jetzt auch über andere Kanäle als Websites online verbreitet (z.B. über Peer-to-Peer-Netze). Angesichts der grenzenlosen Natur des Internet und der Tatsache, dass bildliche Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in ganz Europa verboten sind, ist auf diesem Gebiet ein Vorgehen auf europäischer Ebene notwendig.

1.2.4. Mangelnde Kenntnisse

Obwohl ab 2015 voraussichtlich für 90 % der Arbeitsplätze in allen Sektoren IT-Kenntnisse erforderlich sein werden, sagen nur 25 % der jungen Leute von sich selbst, dass sie ein "hohes" Niveau an grundlegenden Internetkenntnissen besitzen (Benutzung des Internet für Telefonanrufe, Erstellen von Webseiten, P2P-Dateiaustausch)23. Trotz der verbreiteten Ansicht, dass es sich um eine "digitale Generation" handelt, belegen Forschungsergebnisse, dass bei den digitalen Kompetenzen unter europäischen Kindern ein ernstes Defizit besteht. So geben 38 % der 9- bis 12-jährigen Internetnutzer in Europa an, dass sie ein persönliches Profil auf einer Website zur sozialen Vernetzung angelegt haben. Dennoch wissen nur 56 % der 11- bis 12-Jährigen nach eigener Auskunft, wie sie ihre eigenen Datenschutzeinstellungen ändern können24. Außerdem fand die Forschung heraus, dass eine Verbindung zwischen dem Umfang der digitalen Fähigkeiten und den Online-Aktivitäten besteht25. Deshalb können durch den Aufbau sicherheitsbezogener Fähigkeiten auch andere Fähigkeiten gefördert werden, die im Zusammenhang mit anderen Online-Aktivitäten stehen.

2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder

Über die Jahre wurde auf europäischer Ebene eine ganze Reihe von Maßnamen zur Unterstützung der Kinder ergriffen. Diese waren jedoch oft spezifisch, z.B. auf bestimmte Medienkanäle26 oder technologische Plattformen 27 ausgerichtet, und wurden nicht in einem kohärenten Rahmen zusammengeführt. Der Tatsache, dass Kinder eine besondere Zielgruppe im Internet darstellen, zu deren Unterstützung ein neues Ökosystem erforderlich ist, wurde in der EU-Politik bislang nicht ausreichend Rechnung getragen. Europa braucht eine Strategie, die eine Marktfragmentierung verhindert und ein sicheres, bereicherndes Online-Umfeld für alle Kinder in der EU schafft.

Dazu wird vorgeschlagen, eine Reihe von Instrumenten miteinander zu kombinieren, die auf Rechtsvorschriften, Selbstregulierung und finanzieller Unterstützung beruhen. Der Erlass von Rechtsvorschriften wird dabei nicht ausgeschlossen, der Schwerpunkt liegt aber auf der Selbstregulierung, die nach wie vor einen flexibleren Rahmen für das Erreichen greifbarer Ergebnisse in diesem Bereich bildet. Hierbei muss es sich allerdings um einen dynamischen Prozess handeln, der Antworten auf neue Herausforderungen wie beispielsweise die technologische Konvergenz28 gibt und geeignete Mechanismen für den Leistungsvergleich und eine unabhängige Überwachung umfasst. Zudem wird die Kommission im Zuge der Strategie auch im Rahmen des Programms "Sicheres Internet"29 (2009-2013) sowie ab 2014 der Fazilität "Connecting Europe"30 und des Programms "Horizont 2020"31 Mittel bereitstellen.

2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche

Die Förderung der Produktion hochwertiger Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche kommt nicht nur den jungen Leuten, sondern auch der Entwicklung des digitalen Binnenmarktes zugute. Diese Strategie hat zwei Aktionsfelder, die eng miteinander verflochten sind und nur bei paralleler Durchführung zu Ergebnissen führen können.

2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder

Jüngere Kinder brauchen "Online-Spielplätze", die ihnen sowohl das Spielen als auch das Lernen ermöglichen. Älteren Kindern und Jugendlichen würden dagegen kreative und edukative Spiele nützen, die ihre Vorstellungskraft anregen und eine positive Nutzung des Internet fördern. Gleichzeitig wird moderne Technik in allen Altersgruppen mehr und mehr Einzug in die Klassenräume halten. Interaktives Lernen mit Hilfe moderner Technik kann die Kreativität und das kritische Denken anregen. Um dies zu erleichtern, ist es wiederum nötig, die Schaffung von Inhalten zu fördern, die sowohl die kindliche Entwicklung als auch einen europäischen digitalen Binnenmarkt befördern. Einige Mitgliedstaaten wie z.B. Deutschland haben Initiativen ergriffen, um die Produktion und Sichtbarkeit hochwertiger, für Kinder bestimmter Inhalte, die gewissen Kriterien und Standards genügen, zu fördern.

2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder

Die Mehrheit der jungen Leute sind noch immer eher "Konsumenten" als Schöpfer von Online-Inhalten. Ziel ist es daher, die Kreativität und eine positive Nutzung des Internet zu fördern, weil ihnen dies nicht nur hilft, ihre digitalen Kompetenzen zu entwickeln, sondern sie auch in die Lage versetzt, erwachsener zu werden und in sicherer und kreativer Weise ihre Welt zu gestalten, sich in Gemeinschaften zu integrieren und aktiv in einer partizipativen Gesellschaft mitzuwirken. Außerdem können sich hieraus technologische Innovationen und Unternehmensgründungen ergeben, die ihrerseits zum digitalen Binnenmarkt beitragen.

Die Kommission wird

Die Branche sollte

Die Mitgliedstaaten sollten

2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

Kinder wie auch ihre Eltern, Betreuer und Lehrer müssen sich der Risiken bewusst sein, denen Kinder im Online-Umfeld ausgesetzt sind, und die Werkzeuge und Strategien kennen, mit denen sie sich schützen oder mit solchen Risiken umgehen können. Die Kinder müssen ihr kritisches Denken und ihre Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der IKT und der Medien entwickeln, damit sie in der Lage sind, aktiv in einer partizipativen Gesellschaft mitzuwirken. Sie benötigen altersgerechte Werkzeuge und eine entsprechende Beratung über deren Benutzung, damit sie sich online sicher und verantwortungsbewusst verhalten können. Der Schwerpunkt der Sensibilisierungs- und Befähigungsmaßnahmen sollte auf der Entwicklung des Selbstschutzes und der Eigenverantwortung der Kinder im Online-Umfeld liegen.

2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen

Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der IKT und der digitalen Medien sind für die Internetnutzung durch Kinder unverzichtbar. Da Kinder schon in sehr jungem Alter mit der Internetnutzung beginnen, muss auch die Online-Sicherheitserziehung schon in der frühen Kindheit einsetzen. Gleichzeitig ist es notwendig, die Vermittlungsstrategien an die unterschiedlichen Bedürfnisse und Autonomiegrade jüngerer bzw. älterer Kinder und Jugendlicher anzupassen. Die Schulen sind der beste Ort, um möglichst viele Kinder unabhängig von Alter, Einkommen oder Herkunft zu erreichen und andere Hauptzielgruppen von Internetsicherheitsbotschaften wie Lehrer und (indirekt) Eltern anzusprechen. Derzeit steht die Internetsicherheit europaweit in 23 Bildungssystemen als eigenes Unterrichtsthema auf den Lehrplänen35, wird aber nur unzureichend und mit mangelhaftem Lehrmaterial vermittelt. Die Unterrichtung der Online-Sicherheit in den Schulen ist auch eine der Maßnahmen, die in der Digitalen Agenda für Europa vorgesehen sind.

Die Mitgliedstaaten sollten

Die Kommission wird

Die Branche sollte

2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend

Gute Praktiken müssen verbreitet werden, damit Sensibilisierungskampagnen stets alle Kinder, Eltern, Lehrer und Betreuer in der gesamten EU erreichen37. Sensibilisierungsstrategien müssen die unterschiedlichen Entwicklungsstände jüngerer bzw. älterer Kinder und Jugendlicher berücksichtigen und sich insbesondere auf die jüngsten und schutzbedürftigsten Kinder konzentrieren, darunter auch jene mit Lernschwierigkeiten und geistigen Behinderungen. Gleichzeitig stellt die gegenseitige Erziehung unter Gleichaltrigen für Kinder aller Altersgruppen eine wichtige Strategie dar, um ihnen ihre Rechte und ihre Verantwortung im Online-Umfeld bewusst zu machen.

Die Kommission wird

Die Mitgliedstaaten sollten

Die Branche sollte die Ausweitung der Sensibilisierungstätigkeiten unterstützen, indem sie

2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer

Um Kindern einen angemessenen Umgang mit Risiken wie Cyber-Bullying oder Grooming40 zu ermöglichen, sollten EU-weit für alle Online-Dienste und -Geräte belastbare Mechanismen bestehen, über die Inhalte und Kontakte, die für Kinder schädlich erscheinen, gemeldet werden können.

Solche Mechanismen dienen auch dem Ziel, den Bürgern das Anzeigen von Online-Straftaten zu erleichtern, was insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau des Netzes nationaler Meldesysteme für Cyberkriminalität und des künftigen Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität41 angestrebt wird.

Gleichzeitig werden sie die 116-Hotlines ergänzen, die vermissten Kindern und deren Eltern Hilfe und Unterstützung anbieten42, denn Online-Gewalt gegenüber Kindern kann einer der Gründe sein, wenn Kinder von zuhause verschwinden.

Die Branche sollte

Die Kommission wird

Die Mitgliedstaaten sollten

2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder

Die Befähigung und Erziehung muss nicht nur verstärkt, sondern auch durch Schutzmaßnahmen ergänzt werden, denn Kindern sind die potenziellen Risiken, denen sie online ausgesetzt sind, und die möglichen Folgen ihres Handelns nicht immer bewusst. Schädliches Verhalten gegenüber Kindern oder schädliche Inhalte können jedoch zu belastenden Erfahrungen in der Online-Welt oder realen Risiken in der Offline-Welt führen. Deshalb ist es notwendig, Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass Kinder mit solchen Inhalten oder Verhaltensweisen in Berührung kommen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind sowohl für jüngere als auch ältere Kinder und Jugendliche bestimmt, weil Kinder verschiedener Altersstufen die neuen Technologien auf unterschiedliche Weise nutzen und es keine Patentlösung für alle Kinder und ihre Online-Sicherheit gibt. Auf unterschiedliche Ansätze für die verschiedenen Altersgruppen wird gegebenenfalls hingewiesen.

2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen

Risiken für die Privatsphäre bestehen zwar für alle Benutzer, Kinder bilden aber eine besonders schutzbedürftige Gruppe. Insbesondere sehr junge Kinder wissen meist nicht, wie sie ihre Datenschutzeinstellungen ändern können und verstehen auch die möglichen Folgen ihres Handelns nicht, durch das sie ein leichtes Opfer für Annäherungsversuche werden oder sich selbst der Gefahr aussetzen, ihren guten Ruf in der Online-Welt zu schädigen. Deshalb sollten standardmäßige Datenschutzeinstellungen für Kinder in einer Weise verwaltet werden, die die größtmögliche Sicherheit der Kinder gewährleistet.

Die Branche sollte

Die Kommission

Die Mitgliedstaaten sollten

2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten

80. % der Eltern sind der Ansicht, dass leichter verfügbare und leistungsfähigere Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle dazu beitragen würden, dass ihre Kinder das Internet sicherer und effektiver nutzen 44. Aber nur durchschnittlich 28 % der Eltern in Europa blockieren oder filtern von ihren Kindern besuchte Websites45. Unter gebührender Beachtung der Meinungsfreiheit stellt die elterliche Kontrolle eine ergänzende Vorkehrung dar, die jüngere Kinder vor ungeeigneten Online-Inhalten schützen soll, da solche Werkzeuge die Vornahme von Einstellungen für die Filterung von Inhalten und die Überwachung der Online-Aktivitäten ermöglichen. Es ist notwendig, für eine breitere Verfügbarkeit und Nutzung von Werkzeugen zur elterlichen Kontrolle in mehreren Sprachen zu sorgen, damit sich Eltern sachkundig für oder gegen den Einsatz solcher Werkzeuge entscheiden können.

Die Branche sollte

Die Kommission wird

Die Mitgliedstaaten sollten

2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen

Eines der Risiken, denen Kinder online ausgesetzt sind, ist die Konfrontation mit ungeeigneten Inhalten (z.B. Pornografie und Gewalt). Ziel ist die Schaffung eines allgemein anwendbaren, transparenten und einheitlichen Konzepts für eine EU-weite Alterseinstufung und Inhaltsklassifizierung für vielfältige Inhalte und Dienste (auch Online-Spiele, Apps sowie Bildungs- und Kulturinhalte). Außerdem geht es um die Erkundung innovativer Lösungen (z.B. Bewertung durch die Benutzer oder automatische Einstufung). Das System sollte den Eltern verständliche Alterskategorien anbieten, dabei aber berücksichtigen, dass die gleichen Inhalte in verschiedenen Ländern für unterschiedliche Altersgruppen als geeignet angesehen werden können. Dieses Konzept sollte in allen Sektoren einheitlich angewandt werden, um Abweichungen bei der Umsetzung der derzeitigen Systeme für die verschiedenen Medien im Interesse des Wettbewerbs zu überwinden.

Die Branche sollte

Die Kommission wird

Die Mitgliedstaaten sollten

2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben

Kinder, vor allem die jüngeren unter ihnen, haben noch nicht die Fähigkeit erworben, sich kritisch mit Werbebotschaften auseinanderzusetzen. In virtuellen Welten können Kinder häufig mit Hilfe ihres Mobiltelefons, per Anruf oder SMS, virtuelle Güter bezahlen, wofür somit keine vorherige Erlaubnis der Eltern notwendig ist 46. Kinder können aber auch versuchen, an Online-Glücksspielen teilzunehmen oder auf Online-Spielesites zu gelangen. Sie können Klingeltöne für ihre Mobiltelefone herunterladen oder versehentlich mit ihrem Mobilgerät auf das Internet zugreifen. All dies kann hohe Kosten verursachen.

Es soll erreicht werden, dass für die Werbung auf Websites für Kinder Normen gelten, die ein Schutzniveau gewährleisten, das mit dem bei der Werbung in audiovisuellen Diensten vergleichbar ist47 und dass in Bezug auf verhaltensorientierte Werbung keine Segmente geschaffen werden, die besonders auf Kinder abzielen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass von Kindern veranlasste Online- oder Mobilfunkausgaben keine unerwartet hohen Kosten verursachen.

Die Branche muss sich insbesondere in Bezug auf Online-Profile und verhaltensorientierte Werbung an die geltenden Rechtsvorschriften 48 halten. Sie sollte

Die Kommission wird

Die Mitgliedstaaten sollten

2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

Das Internet wird zunehmend zur Verbreitung von Bildern über den Missbrauch von Kindern benutzt. Hier sind eine ganze Reihe von Problemen zu lösen: Einerseits ist es notwendig, die Opfer zu identifizieren, zu retten und zu unterstützten und gegen die Täter vorzugehen. Andererseits kommt es darauf an, den weiteren Umlauf solcher Bilder zu verringern, indem bildliche Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs festgestellt und aus dem Internet entfernt werden, dann aber auch ein erneutes Hochladen verhindert wird.

2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials

Die bestehenden Meldestellen (Hotlines), bei denen Bürger illegale Inhalte melden können, müssen sichtbarer gemacht und auch mit etwaigen künftigen EU-weiten Mechanismen oder -verfahren zur Anzeige von Cyberkriminalität verknüpft werden. Die systematische Feststellung, Entfernung und Verhinderung eines erneuten Hochladens bildlicher Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs muss verbessert werden.

Maßnahmen auf diesem Gebiet müssen im Einklang mit der neuen Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornografie50, der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 51 sowie dem geltenden Datenschutzrecht und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen.

Die Kommission wird

Die Mitgliedstaaten sollten

Die Branche

2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

Da das Internet keine Grenzen kennt, ist eine internationale Zusammenarbeit unverzichtbar. Nötig ist ein globales Konzept, um diese Probleme in koordinierter und tragfähigerer Weise zu lösen. Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das in einem Land angesehen und gemeldet wird, wird womöglich in einem anderen Land bereitgehalten, nachdem es eventuell aus einem dritten Land hochgeladen worden ist: Mehr als die Hälfte des 2011 bei der Internet Watch Foundation (IWF) gemeldeten Materials über sexuellen Kindesmissbrauch wurde nachweislich außerhalb Europas bereitgehalten53. In diesem Bericht wird ferner festgestellt, dass sich die Verbreitungsmethoden und die Wege, auf denen auf solches Material zugegriffen wird, mit der Technologieentwicklung ständig verändern, weshalb die Hotlines gezwungen sind, ihre Strategien und Werkzeuge ständig weiterzuentwickeln, damit sie gemeinsam in der Lage sind, im sich wandelnden Online-Umfeld gegen vorhandenes Material über sexuellen Kindesmissbrauch wirksam vorzugehen.

Die Kommission wird

Die Mitgliedstaaten sollten

Die Branche sollte

3. Schlussfolgerungen

Weder das Internet noch die Geräte, die den Internetzugang ermöglichen, oder die Dienste, die heute zur Verfügung stehen, wurden speziell für eine Benutzung durch Kinder geschaffen, doch zeigt die Forschung, dass gerade Kinder diese neuen Technologien besonders intensiv nutzen. Kinder stellen somit eine besondere Benutzergruppe dar, die besonderer Aufmerksamkeit bedarf, denn die Art und Weise wie sie sich online verhalten, wird uns helfen, die digitale Welt von morgen zu gestalten. Gemeinsame europäische Anstrengungen auf diesem Gebiet fördern nicht nur die Entwicklung interoperabler und nachhaltiger Infrastrukturen, die ein besseres Internet für Kinder ermöglichen, sondern steigern auch das Wachstum und die Innovation. Eine stärkere Sensibilisierung sowie ein verstärkter Aufbau von digitalen Fähigkeiten und Medienkompetenz bei Kindern wird ihre Berufsaussichten und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern und ihnen helfen, zu selbstbewussten "digitalen Bürgern" heranzuwachsen. Die Förderung des Potenzials interaktiver Inhalte für Kinder wird zu einem pulsierenden europäischen digitalen Binnenmarkt beitragen. Eine ständige wirksame Selbstregulierung der Branche zugunsten des Schutzes und der Befähigung der Kinder und Jugendlichen mit geeigneten Vergleichsvorgaben und unabhängigen Überwachungssystemen ist notwendig, um Vertrauen in ein tragfähiges und verantwortliches Führungsmodell zu schaffen, das flexiblere und marktgerechtere Lösungen schneller hervorzubringen vermag als jede Regulierungsinitiative. Gleichzeitig wird sich die Kommission weiterhin dafür einsetzen, dass Themen wie die Online-Sicherheit der Kinder auf die Tagesordnung wichtiger Veranstaltungen wie des Internet Governance Forum (Internet-Verwaltungsforum) kommen und ein Austausch bester Praktiken mit anderen auf diesem Gebiet tätigen internationalen Organisationen stattfindet. Sie wird auch weiterhin die von der EU finanzierten Projekte zur Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ermuntern und die internationale Konferenz des Forums "Sichereres Internet" ausrichten, auf der die Akteure aus aller Welt seit dem Jahr 2004 zusammentreffen, um Fragen der Online-Sicherheit der Kinder zu erörtern.

Die Behörden der Mitgliedstaaten, die Branche und andere Beteiligte werden aufgerufen, die vorgeschlagene Strategie zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit allen anderen beteiligten Akteuren an ihrer erfolgreichen Umsetzung mitzuwirken.

Die Kommission wird in ganz Europa eine vergleichende Bewertung (Benchmarking) der Strategien und Maßnahmen im Bereich de Online-Sicherheit der Kinder durchführen. Dazu gehört auch eine Analyse der dafür eingesetzten Mittel und ihrer Aufschlüsselung zwischen Kommission, Mitgliedstaaten, Privatsektor und ehrenamtlichem Sektor. Darüber hinaus wird sie die Umsetzung der derzeitigen Selbstregulierungsvereinbarungen, die von den Branchenunternehmen unterzeichnet wurden, überwachen.

Übersicht über die Aktionen

AktionHauptakteureZeitrahmen
Säule 1- Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche
Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für KinderKommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branchefortlaufend ab 2012
Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere KinderKommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branchefortlaufend ab 2012
Säule 2 - Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung
Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in SchulenMitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission und der Branchebis 2013
Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der JugendKommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branchefortlaufend ab 2012
Einfache und solide Meldemöglichkeiten für BenutzerBranche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaatenerste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständige Umsetzung innerhalb von 18 Monaten
Säule 3 - Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder
Altersgerechte DatenschutzeinstellungenBranche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaatenerste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständige Umsetzung innerhalb von 18 Monaten
Ausweitung der elterlichen KontrollmöglichkeitenBranche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaatenerste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständige Umsetzung innerhalb von 18 Monaten
Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und InhaltsklassifizierungssystemenBranche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaatenerste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständig ausgearbeitete Vorschläge innerhalb von 18 Monaten
Online-Werbung und übermäßige Online- AusgabenBranche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaatenfortlaufend ab 2012
Säule 4 - Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen MaterialsKommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branchefortlaufend ab 2012 mit ersten Ergebnissen bis Ende 2012
Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von KindernKommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branchefortlaufend ab 2012