Der Bundesrat hat in seiner 932. Sitzung am 27. März 2015 beschlossen, zu dem Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung gemäß § 2 Absatz 1 StabG wie folgt Stellung zu nehmen:
Wirtschaftliche Entwicklung
- 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich die deutsche Wirtschaft trotz eines schwierigen internationalen Umfeldes in guter Verfassung befindet. Träger des Wachstums wird auch im laufenden Jahr die Binnennachfrage sein. Die Einkommen der privaten Haushalte wachsen weiter, weil die Beschäftigung zunimmt, weil Löhne und Gehälter steigen. Sinkende Ölpreise und Energiekosten entlasten die privaten Haushalte und stärken den privaten Konsum.
- 2. Zu Recht weist die Bundesregierung auf die bestehenden Risiken hin. Als zentrale Annahme ihrer Projektion unterstellt sie, dass die Finanzmärkte stabil bleiben und es im Euroraum sowie in der Weltwirtschaft zu keinen negativen Entwicklungen kommt, in deren Folge die Verunsicherung markant steigt.
- 3. Im Ergebnis erwartet die Bundesregierung ein reales Wachstum des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland von 1,5 Prozent. Diese Erwartung liegt im Mittelfeld aktueller Prognosen wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute und internationaler Organisationen. Durch den begrenzten Abbau der kalten Progression könnte die Bundesregierung dem privaten Konsum noch etwas mehr Dynamik verleihen und die wieder positive Stimmung in der Wirtschaft weiter fördern.
- 4. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen wird durch sinkende Ölpreise aktuell begünstigt. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden strukturellen Herausforderungen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland bei allen anstehenden Maßnahmen in den Fokus gerückt werden muss. Mit dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz geht die Bundesregierung einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Weitere Anstrengungen bleiben notwendig.
Öffentliche Investitionen
- 5. Der Bundesrat teilt die Meinung der Bundesregierung, dass die öffentlichen Investitionen die Achillesferse der Investitionsentwicklung in Deutschland darstellen. Insbesondere Sanierungs- und Instandhaltungsinvestitionen wurden in vielen Infrastrukturbereichen, insbesondere im Verkehrsbereich, vernachlässigt. Dies schwächt mittel- und langfristig die Substanz des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
- 6. Der Bundesrat unterstützt die von der Bundesregierung angekündigten, zusätzlichen Ausgaben für Investitionen in Infrastruktur sowie die Entlastung der Kommunen.
- 7. Der Bundesrat spricht sich ausdrücklich für ein weites Verständnis von Investitionen aus. Die angekündigten zusätzlichen Mittel von 9 Mrd. Euro in Bildung und Forschung stärken Qualifikation und Innovation.
- 8. Der Bundesrat fordert eine Prüfung der Haushaltsspielräume im Lichte der positiven Entwicklung von Wirtschaft und Steuereinnahmen zur weiteren Stärkung der öffentlichen Investitionen. Zudem müssen auch die Rahmenbedingungen zur Stärkung der privaten Investitionen optimiert werden.
- 9. Der Bundesrat begrüßt den Wunsch der Bundesregierung, die Effizienz der öffentlichen Investitionen zu erhöhen. Dabei sollte insbesondere Wert auf die Stärkung öffentlicher (Bau-)verwaltungen, deren Vergabe- und Managementkompetenz und damit auf erfolgreiche wettbewerbliche Verfahren gelegt werden. Damit wird auch ein Beitrag zur Mittelstandsförderung geleistet.
Gründungen und junge Unternehmen
- 10. Der Bundesrat teilt die Position der Bundesregierung, dass gerade bei jungen Unternehmen und in regulierten Wirtschaftsbereichen die Investitionsdynamik noch zu niedrig ist. Hier sollten sich die Aktivitäten der Bundesregierung konzentrieren.
- 11. Der Bundesrat bestärkt die Bundesregierung, zeitnah einen ambitionierten Maßnahmenvorschlag zur Verbesserung der Bedingungen für Wagniskapitalinvestitionen vorzulegen.
- 12. Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung initiierte Stärkung der Gründungsdynamik, u.a. durch die Ausnahmeregelungen für Crowdfinanzierungen im Kleinanlegerschutzgesetz.
- 13. Der Bundesrat bestätigt das Ziel, das Vergaberecht anwender- und mittelstandsfreundlich zu gestalten. Um den Zielen der nachhaltigen Beschaffung gerecht zu werden, muss Wettbewerb häufiger über Qualität und seltener über reine Preisorientierung erfolgen. Nachweispflichten müssen dabei so gestaltet werden, dass auch kleine Unternehmen noch Möglichkeiten zur Beteiligung an Vergabeverfahren haben.
- 14. Der Bundesrat erachtet es, wie die Bundesregierung, für notwendig, in regulierten Industrien (Breitband, Energie) zu prüfen, inwieweit Investitionsanreize ohne Aufgabe einer angemessenen Kostenkontrolle ausgeweitet werden können. Die angekündigte Reform der Anreizregulierung der Verteilnetze kann ein erster Schritt sein.
Digitalisierung und Industrie 4.0
- 15. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer "Digitalen Agenda 2014 - 2017" sowie ihrer "Neuen High-Tech-Strategie" auch das Schlüsselthema Industrie 4.0 aufgreift. Mit einer leistungsfähigen industriellen Basis, qualifizierten und hoch motivierten Beschäftigten sowie einer leistungsfähigen Forschungs- und Hochschullandschaft weist Deutschland erhebliche Potenziale für die Industrie 4.0 auf.
- 16. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es noch weiterer Anstrengungen und Fördermittel des Bundes bedarf, um branchenübergreifend insbesondere die Chancen zu nutzen, die die zunehmende Digitalisierung aller Geschäftsprozesse (insbesondere auch die Digitalisierung der Produktionstechnik Industrie 4.0) gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eröffnet. Die Technologieführerschaft deutscher Unternehmen in der Produktionstechnik ist in der Zukunft zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit der IKT-Branche ist nachhaltig zu verbessern. Mittels Kompetenzzentren, Modellregionen und Pilotprojekten soll der Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft initialisiert und gestärkt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hier eine frühzeitige Einbindung der Länder sicherzustellen.
- 17. Neben der Herstellerseite soll auch die Anwenderseite unterstützt werden, die Potenziale von Industrie 4.0 optimal für sich zu nutzen. Deutschland muss es gelingen, sich als Leitanbieter und als Leitmarkt für Industrie 4.0 zu positionieren, um so Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Arbeitsplätze für Unternehmen und den Standort Deutschland zu sichern. Die Digitalisierung beeinflusst die Geschäfts- und Arbeitsprozesse aller Wirtschaftszweige. Förderschwerpunkte auf der Anwenderseite müssen insbesondere bei Produktion, Produktionsprozessen und Arbeitsweltgestaltung liegen. Der Fokus der Förderung sollte vor allem auf dem Technologietransfer in die KMU liegen.
- 18. Der Bundesrat stellt fest, dass mit einer stärkeren Digitalisierung das Potenzial für neue Arbeitsplätze in Industrie, Dienstleistung und Handel besteht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch die Arbeitswelt durch die Digitalisierung starken Veränderungen ausgesetzt wird. So werden sich beispielsweise Arbeitsorte weiter flexibilisieren und die an die Beschäftigten gestellten Qualifikationsanforderungen sich verändern. Durch computergesteuerte Maschinen werden hochwertige Arbeitsplätze in spezialisierten Sparten entstehen. Die körperlich anspruchsvolle Arbeit in den Betrieben wird hingegen weiter abnehmen. Die Änderungen in der Arbeitswelt werden auch neue Beschäftigungsformen erzeugen. Insbesondere werden Arbeitszeitmodelle weiter flexibilisiert werden.
- 19. Die zunehmende Digitalisierung stellt allerdings auch Risiken dar. Eine Schwächung der betrieblichen Mitbestimmung und ein Missbrauch von Beschäftigtendaten muss verhindert werden. Die Bundesregierung wird daher gebeten, in einem intensiven Dialogprozess mit allen relevanten Akteuren und insbesondere den Sozialpartnern erforderliche Anpassungen, z.B. im Haftungsrecht, beim Datenschutz und im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Schutz der IT-Systeme und Dienste, zu erörtern. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt müssen auch mit der Zielsetzung untersucht und begleitet werden, wie die hiermit verbundenen Chancen zu weiterer Flexibilisierung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit mit Kindererziehung oder Pflege sowie die Erwerbstätigkeit älterer Arbeitnehmer genutzt werden können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich darüber hinaus im Europäischen Rat für die Berücksichtigung der Belange im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich einer Datenschutz-Grundverordnung und der Gestaltung des Digitalen Binnenmarktes einzusetzen.
- 20. IT-Sicherheit ist im Kontext von Digitalisierung und Industrie 4.0 essenziell. Eine zentrale Aufgabe wird daher sein, das Vertrauen und die Sicherheit bei der Nutzung digitaler Dienste zu stärken. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesregierung zur Stärkung der IT-Sicherheit und der Abwehr von Cyber-Angriffen. Neben der Zuverlässigkeit spielt die Netzsicherheit eine entscheidende Rolle für die Nutzung der Infrastruktur in industriellen Anwendungen. Vernetzte industrielle Prozesse sind auf eine hohe Übertragungsverfügbarkeit und -sicherheit angewiesen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, den flächendeckenden Ausbau der Netz- und Datensicherheit durch ihre Institutionen weiter voranzutreiben.
- 21. Von zentraler Bedeutung für die Digitalisierung der Wirtschaft ist eine adäquate und flächendeckende Breitbandinfrastruktur. Dafür sollte der Bund das vorgesehene Förderprogramm mit angemessener Ausstattung in Abstimmung mit den Ländern schnellstmöglich auflegen.
- 22. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung des Breitbands mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen. Daneben ist aber für die Realisierung der Digitalisierung (auch Industrie 4.0) das Vorhandensein und die Weiterentwicklung eines noch besseren Breitbandangebotes wichtig, das höhere Übertragungsraten, symmetrische Versorgung und hohe Qualitäts- und Versorgungssicherheit sicherstellt. Die Bundesregierung wird gebeten, einen Masterplan für einen beschleunigten Ausbau der Netze der nächsten Generation bzw. für Gigabitnetze aufzulegen.
Mittelstand
- 23. Neben den großen Unternehmen bilden kleine und mittlere Unternehmen das Kraftzentrum der deutschen Wirtschaft. Hier entstehen Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, die nicht nur in Deutschland, sondern weltweit gefragt sind. Deshalb ist es notwendig und angemessen, wenn die Bundesregierung ein Verfahren einführt, das die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen in der Gesetzesfolgenabschätzung systematisch berücksichtigt. Der Bundesrat bietet der Bundesregierung die Erfahrungen und die Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens an.
- 24. Der Bundesrat betont die Bedeutung einer zeitnahen Neuregelung der Erbschaftsteuer für inhabergeführte Familienunternehmen. Die Verschonung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer unter Beachtung der bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben dient letztlich der Sicherung des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze. Regelungen für den Übergang betrieblichen Vermögens müssen auch künftig für mittelständische Betriebe und Familienunternehmen handhabbar sein und dürfen den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährden.
Mindestlohn
- 25. Der Bundesrat begrüßt, dass Deutschland nun auch zu den insgesamt 22 der 28 EU-Staaten gehört, in denen ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn gilt. Während die OECD schon seit längerem einen Mindestlohn für Deutschland gefordert hat, bevorzugt die Mehrheit des Sachverständigenrates eine nachträgliche Korrektur des Marktergebnisses über das Steuer- und Transfersystem. Der Bundesrat hält dagegen die Einführung einer Mindestgrenze für eine gesellschaftspolitisch wünschenswerte Ergänzung des Arbeitsmarktes. Der Bundesrat unterstützt die schrittweise Einführung des Mindestlohns in Verbindung mit Übergangsfristen für manche Branchen bis Ende 2017 sowie die Absicht, den Mindestlohn im Januar 2017 oder 2018 erstmals anzupassen. Der Bundesrat betont die Bedeutung der beabsichtigten regelmäßigen Evaluation der Wirkungen des Mindestlohns. Dabei gilt es in der Umsetzung sicherzustellen, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.
Energiewende
- 26. Der Bundesrat betont die Chancen, die mit der Energiewende für den Standort Deutschland verbunden sind. Gleichzeitig sind international wettbewerbsfähige Energiepreise erforderlich, um den Industriestandort Deutschland weiterzuentwickeln und die Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Die Energiewende stellt insoweit auch eine große Herausforderung dar.
- 27. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Novelle des Erneuerbare-EnergienGesetzes in 2014 dazu beigetragen hat, die Kontinuität des Ausbaus Erneuerbarer Energien zu wahren und gleichzeitig die Kosteneffizienz nachhaltig zu steigern.
- 28. Der Bundesrat betont, dass hierzu auch weiterhin eine sachgerechte Fortentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes notwendig bleibt.
- 29. Der Bundesrat betont die Bedeutung der Verlässlichkeit energie- und klimapolitischer Rahmenbedingungen, gerade für langfristige Investitionsentscheidungen im Industrie- und Kraftwerksbereich. Er erwartet, dass das heutige hohe Niveau der Versorgungssicherheit und -qualität auch in Zukunft erhalten bleibt als wesentliche Voraussetzung für den Hochtechnologiestandort Deutschland.
- 30. Der Bundesrat weist auf die große Bedeutung des Strommarktdesigns für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands hin. Eine Weiterentwicklung des heutigen EOM zu einem EOM 2.0 allein wird jedoch voraussichtlich nicht ausreichen, um das gegenwärtig hohe Niveau der Versorgungssicherheit zu erhalten. Vorstellbar ist, den EOM 2.0 zumindest übergangsweise durch eine Sicherheitsreserve abzusichern und das Versorgungssicherheitsniveau kontinuierlich zu überwachen, um gegebenenfalls frühzeitig weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der hohen Versorgungssicherheit ergreifen zu können.
- 31. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den beschlossenen Netzausbau planmäßig voranzutreiben, da ansonsten eine einheitliche deutsche Preiszone nicht zu halten sein wird. Er sichert zu, dass die Länder die weiteren Arbeiten der Bundesregierung zum Erreichen der gesetzten energie- und klimapolitischen Zielsetzungen konstruktiv unterstützen und ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten werden.
Rohstoffsicherung
- 32. Der Bundesrat begrüßt die Aussage der Bundesregierung, dass die Rohstoffgewinnung und -versorgung als erste Stufe der Wertschöpfungskette eine herausgehobene Bedeutung für die deutsche Wirtschaft, vor allem für die industrielle Produktion, hat.
- 33. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die Bioökonomiestrategie vorantreibt. Dabei ist eine enge Abstimmung mit den Aktivitäten der Länder erforderlich, um Synergien zu nutzen.
- 34. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung (vgl. BR-Drucksache 051/14(B) , Ziffer 10), dass Forschung und Entwicklung entscheidende Pfeiler sind, um die effiziente Rohstoffnutzung sicherzustellen. Der Transfer von der Wissenschaft insbesondere zu den KMU muss dabei weiterhin verstärkt werden, um Materialkosten in den Betrieben zu senken und Ressourcen effizienter einsetzen zu können. Ein Erfolgsfaktor hierfür s i.d.R. hmenbedingungen, die es für Unternehmen attraktiv machen, entsprechende Maßnahmen selbstständig zu ergreifen.
- 35. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, im Rahmen der Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess) Forschung, Entwicklung und innovative Pilotvorhaben zur Ressourcenschonung zu fördern.
Finanzmärkte
- 36. Der Bundesrat teilt die Einschätzung von Sachverständigenrat und Bundesregierung, dass die Finanzmärkte durch die Vollendung der Bankenunion sicherer geworden sind. Er sieht die Gefahr, dass Finanzmarktakteure in weniger regulierte Bereiche ausweichen. Um auch hier die Gefahren beherrschen zu können, muss die Regulierungsarbitrage zwischen Banken und Schattenbanken konsequent verringert werden. Der Bundesrat unterstützt mit Nachdruck die entsprechenden Vorstöße der Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene.
- 37. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Bankenregulierung die Besonderheiten kleiner und mittlerer Banken im Auge zu haben. Es schwächt den Bankenstandort Deutschland, wenn ein Regulierungsoverkill diese Institute zu Fusionen zwingt und damit der "too big to fail"-Problematik in die Hände arbeitet. Auch und gerade bei delegierten Rechtsakten muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden. Kleine und mittlere Banken haben es ungleich schwerer, mit Regelungen wie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 mit sehr umfangreichen Meldebögen umzugehen.
- 38. Im Übrigen erinnert der Bundesrat an seine Bitte vom 11. April 2014 (BR-Drucksache 051/14(B) ), die bewährte Langfristkultur bei der Finanzierung von Industrie, Mittelstand und Privaten zu erhalten. Nicht zuletzt dieser Langfristkultur ist es zu verdanken, dass die Krise in Deutschland nicht im gleichen Umfang wie in anderen Ländern auf die Realwirtschaft übergriff. Vor diesem Hintergrund sind die langfristigen Liquiditätsstandards ("net stable funding ratio") so auszugestalten, dass auch in Zukunft Unternehmen und Verbraucher im bisherigen Umfang Darlehen mit langfristigen Zinsbindungen erhalten können.