Der Bundesrat hat in seiner 956. Sitzung am 31. März 2017 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat nimmt den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration gemäß § 21 des Tierschutzgesetzes zur Kenntnis. Die Darstellungen sowie die geleistete Förderung umfangreicher Forschungsaktivitäten bieten eine Grundlage, den notwendigen Umstellungsprozess weiter zu begleiten.
- 2. Bisher stehen drei praxiserprobte Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung (Ebermast, chirurgische Kastration mit Betäubung, Immunokastration). Aus Sicht des Tierschutzes bieten die Ebermast und die Immunokastration Vorteile gegenüber der chirurgischen Kastration mit Betäubung.
- 3. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesregierung, durch Forschungsvorhaben, Praxisversuche und ergänzende Maßnahmen die Bereitstellung praxisnaher und wirtschaftlich tragbarer Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration, insbesondere auch für kleine und mittlere Betriebe, zu unterstützen, die gleichzeitig den Erfordernissen des Tierschutzes, der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes Rechnung tragen.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, sich für EU-weit harmonisierte Vorgaben hinsichtlich eines Verbots der betäubungslosen Kastration von Ferkeln einzusetzen, um ein einheitlich hohes Tierschutzniveau zu erreichen und Wettbewerbsverzerrungen unter den Ferkelerzeugern zu vermeiden.