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Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Oktober 2019 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Ferner hat der Bundesrat die folgende Entschließung gefasst:
- 1. Die Berufsbildungsstatistik stellt eine zentrale Datenquelle für die Planung und Ordnung der Berufsbildung, die Berufsbildungspraxis und die Berufsbildungsforschung dar.
Ein erheblicher Mangel besteht bislang darin, dass vollständige Ausbildungsverläufe innerhalb des Systems der dualen Berufsausbildung bei Vertragslösungen oder mehreren Ausbildungsverträgen einer Person nicht erfasst werden (Mehrfachausbildung oder Fortführung einer zweijährigen Ausbildung). Weil die Daten aus den verschiedenen Verträgen einer Person nicht verknüpft werden können, können insbesondere Vertragslösungen nicht von echten Ausbildungsabbrüchen unterschieden werden.
Der Bundesrat hatte daher in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung einen konkreten Vorschlag zur Weiterentwicklung der Berufsbildungsstatistik hin zu einer Verlaufsstatistik unterbreitet, vergleiche BR-Drucksache 230/19(B) , Ziffer 6.
Der Bundesrat stellt fest, dass dieser Vorschlag keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat.
In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung stattdessen auf die laufende Prüfung der Einführung eines alle Bildungsbereiche umfassenden Bildungsregisters verwiesen, das Verläufe zum Beispiel auch zwischen beruflicher Bildung und Hochschule abbilden würde.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode die Prüfung, ob die Einführung eines nationalen Bildungsregisters möglich ist, abzuschließen und die Länder über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Sollte die Prüfung der Bundesregierung zu dem Ergebnis kommen, dass die Einführung eines nationalen Bildungsregisters nicht möglich ist, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, erneut die Weiterentwicklung der Berufsbildungsstatistik zu prüfen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die duale berufliche Bildung in Deutschland gestärkt und modernisiert werden soll.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass § 15 BBiG im Rahmen der parlamentarischen Beratungen neu gefasst worden ist. Dadurch werden erwachsene Auszubildende jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung und Anrechnung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichgestellt. Die Neuregelungen bewirken, dass erwachsene Auszubildende an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden freizustellen sind, das heißt, nicht mehr in den Betrieb kommen müssen. Außerdem werden den Auszubildenden diese Berufsschultage mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit auf ihre Ausbildungszeit angerechnet, das heißt als voller Arbeitstag mit zum Beispiel acht Stunden. Der Bundesrat stellt fest, dass Unternehmen, insbesondere KMU, durch diese Neuregelungen stärker belastet werden. Zudem steht zu befürchten, dass die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe sinken wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Neuregelungen zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einer Evaluation zu unterziehen. Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob nicht zur bisherigen Regelung des § 15 BBiG zurückgekehrt werden sollte.
- 4. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag, die Einsetzbarkeit zweier Prüfender zur abschließenden Prüfung auch auf flüchtige Prüfungsleistungen auszudehnen, um die Flexibilität der Prüfstellen weiter zu erhöhen, keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat (vergleiche BR-Drucksache 230/19(B) Ziffer 15). Die Notwendigkeit der Entlastung des Ehrenamtes bei der Abnahme von praktischen Prüfungsteilen hat sich aber im Vergleich zur letzten grundlegenden Novellierung des Berufsbildungsrechts durch das Berufsbildungsreformgesetz auf Grund des Fachkräftemangels sogar erhöht, sodass hier weiterer Handlungsbedarf gesehen wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu überprüfen, ob sein Vorschlag umgesetzt werden sollte.