Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration

Bundesministerium des Innern Berlin, den 23. Juli 2007
Staatssekretär

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

am 14. Juni 2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union beschlossen und der Bundesrat hat diesem am 6. Juli 2007 zugestimmt.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird in Kürze gerechnet.

Mit dem Gesetz wird auch die Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung ("Forscherrichtlinie" ABl. EU (Nr. ) L 289 S. 15) umgesetzt.

Als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die Zulassung von Forschern ist ein Beirat für Forschungsmigration ( § 38d Aufenthaltsverordnung) zu bilden, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt. Insbesondere soll der Beirat die Entwicklung der Zulassung von Forschern beobachten, Empfehlungen für allgemeine Richtlinien zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen geben, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Fragen der Forschung zu beraten, feststellen, ob der Bedarf an ausländischen Forschern angemessen gedeckt wird sowie Fehlentwicklungen aufzeigen. Jährlich wird er über die Erfüllung dieser Aufgaben berichten. Die Geschäftsstelle des Beirats für Forschungsmigration wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichtet.

Der Beirat soll aus neun Mitgliedern bestehen, die für drei Jahre vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Vorschlag der in § 38d Abs. 5 Nr. 1 bis 8 Aufenthaltsverordnung genannten Institutionen berufen werden.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie für den Bundesrat den Vertreter als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration benennen würden.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. August Hanning