Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122872 - vom 21. Dezember 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 30. November 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine am 13. April 2005 erteilte Zustimmung zu dem Antrag der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union1,
- - in Kenntnis des am 25. April 2005 unterzeichneten Vertrags über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union2 (der Beitrittsvertrag),
- - unter Hinweis auf seine zahlreichen Entschließungen und Berichte über Bulgarien seit der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen,
- - in Kenntnis der regelmäßigen Berichte der Kommission über den Stand der Vorbereitungen Bulgariens auf den Beitritt und insbesondere ihrer Mitteilung vom 26. September 2006 mit dem Titel "Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens" (KOM (2006) 0549),
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0420/2006),
A. in der Erwägung, dass das Parlament die Bestätigung der Kommission und des Rates begrüßt wonach Bulgarien in ausreichender Weise auf den Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 vorbereitet ist,
B. in der Erwägung, dass Bulgarien am 14. Dezember 1995 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union stellte, dass es am 16. Juli 1997 förmlich als Beitrittskandidat anerkannt wurde, dass am 15. Februar 2000 die Verhandlungen mit Bulgarien eingeleitet wurden, dass Bulgarien seine Beitrittsverhandlungen am 14. Dezember 2004 erfolgreich beendete, den Beitrittsvertrag am 25. April 2005 unterzeichnete und ihn ratifizierte und gemeinsam mit Rumänien die historische fünfte Erweiterungsrunde der Europäischen Union zum Abschluss bringen wird,
C. in der Erwägung, dass die Richtung, die Geschwindigkeit und der Rhythmus der Reformen stetig gewesen sind und dass der Modernisierungsprozess für sich allein als vorteilhaft und nicht nur als Vorbedingung für den Beitritt zur Europäischen Union betrachtet werden sollte,
D. in der Erwägung, dass die gewaltige Leistung Bulgariens während des Transformationsprozesses uneingeschränkte Anerkennung verdient, welche hauptsächlich den dort lebenden Menschen gebührt, die sich mit großer Geduld einer unvergleichlichen politischen und wirtschaftlichen Rosskur unterzogen haben,
E. in der Erwägung, dass der Reformprozess in Bulgarien wie in vielen anderen Mitgliedstaaten viele Jahre nach dem Beitritt fortdauern wird, dass es jedoch Bereiche mit spezifischen Problemen gibt, in denen gewisse Begleitmaßnahmen ergriffen werden können um zu einem rechtzeitigen Handeln zu ermuntern,
F. in der Erwägung, dass es den nationalen Regierungen durch die Übergangsregelungen im Beitrittsvertrag und sonstige Befugnisse vorbehalten ist, Entscheidungen in Migrationsfragen, wie etwa Einschränkungen der Freizügigkeit für Arbeitnehmer, zu treffen wobei die Tatsache nicht verkannt werden darf, dass diese Thematik sich zu einem besorgniserregenden Problem entwickelt hat, da in einigen Mitgliedstaaten, unabhängig von der Erweiterung der Europäischen Union, eine chaotische Asyl- und Einwanderungspolitik betrieben wird,
- 1. beglückwünscht Bulgarien und begrüßt seinen Beitritt zum 1. Januar 2007, sieht der baldigen Ankunft der 18 bulgarischen Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie des bulgarischen Kommissionsmitglieds und der bulgarischen Beamten in den Institutionen der Europäischen Union erwartungsvoll entgegen und erkennt den hervorragenden Beitrag der bulgarischen Beobachter im Europäischen Parlament seit September 2005 an;
- 2. beglückwünscht die Generaldirektion Erweiterung der Kommission für die sehr professionelle und engagierte Art, mit der sie ihr Monitoring, insbesondere im vergangenen Jahr, als sich die Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt beschleunigten, durchgeführt hat, und begrüßt ihre ausgewogenen Beurteilungen der Vorbereitungen Bulgariens auf den Beitritt;
- 3. begrüßt das Ergebnis der bulgarischen Präsidentschaftswahlen vom 29. Oktober 2006; ermutigt den bulgarischen Staatspräsidenten, seinen europafreundlichen Kurs und die notwendigen Reformen, die dieser Kurs mit sich bringt, fortzusetzen; bedauert gleichzeitig die Stärke, mit der europakritische Kräfte aus den Wahlen hervorgegangen sind und fordert den bulgarischen Staatspräsidenten auf, seine zweite Amtszeit zu nutzen um auf die Befürchtungen jener Bulgaren einzugehen, die dem EU-Beitritt Bulgariens kritisch gegenüberstehen;
- 4. nimmt diejenigen Bereiche, in denen weitere Fortschritte erforderlich sind, die dringende und anhaltende Notwendigkeit, greifbare Ergebnisse zu erzielen, und die verschiedenen Schutzmaßnahmen und sonstigen Begleitmaßnahmen, die verfügbar sind um erforderlichenfalls fortbestehende Mängel zu beseitigen, zur Kenntnis; fordert die bulgarischen Behörden auf, mit Dringlichkeit und Gründlichkeit tätig zu werden, um die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zu vermeiden oder zu minimieren; besteht darauf dass das Parlament an der Überwachung der weiteren Entwicklung fortlaufend beteiligt wird, und besteht darauf, dass die Kommission das Parlament weiterhin umfassend in die Überwachung der weiteren Entwicklung einbezieht und in jede Überlegung, Schutzklauseln zu aktivieren, in vollem Umfang einbindet, da der Präsident der Kommission zugestimmt hat, das Parlament im Falle einer Aktivierung der Schutzklausel in Artikel 39 der Akte über die Bedingungen des Beitritts betreffend die Verschiebung des Beitritts auf 2008 mit einzubeziehen;
- 5. fordert eine rasche Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben;
Politische Kriterien
- 6. fordert nachdrücklich ein Höchstmaß an Transparenz in allen Bereichen, einschließlich der Abwicklung von Privatisierungen, der öffentlichen Ausschreibungen und des öffentlichen Auftragswesens, der Ernennungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst und im Justizwesen sowie bei Gerichtsverfahren auf allen Ebenen, um eine verantwortungsvolle Staatsführung, Effizienz und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu fördern
- 7. fordert, dass die Rolle des Bürgerbeauftragten Bulgariens gestärkt wird, damit er Verwaltungsfehler korrigiert und im Sinne eines Antikorruptionsmechanismus wirkt, der die Transparenz der Verfahren öffentlicher Einrichtungen erhöhen könnte;
- 8. begrüßt die stetigen Anstrengungen der bulgarischen Behörden, die im Bereich Justiz und Inneres eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, sowie die zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption und zum Abschluss der Justizreform ergriffenen Maßnahmen; erwartet, dass Maßnahmen wie eine intensivere und bessere Ausbildung für Ermittlungsbeamte der Polizei im Hinblick auf die vorgerichtlichen Ermittlungen, eine bessere Abstimmung der Strategie zur Bekämpfung der Korruption zwischen den beteiligten Behörden und die Stärkung der institutionellen Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden innerhalb der öffentlichen Verwaltung mit Nachdruck umgesetzt werden und dass sie greifbare und sichtbare Ergebnisse zeitigen, einschließlich erfolgreicher Anklageerhebungen und Verurteilungen der an schwerwiegenden Straftaten Beteiligten;
- 9. erwartet, dass den im letzten Monitoring-Bericht der Kommission aufgeführten Benchmarks dringende und gezielte Aufmerksamkeit gewidmet wird, damit die Aktivierung des Schutzmechanismus vermieden wird; fordert wirksamere Maßnahmen zur Feststellung, Verfolgung und Einziehung der Vermögenswerte der an der organisierten Kriminalität Beteiligten und fordert nachdrücklich greifbare Ergebnisse bei der Vollstreckung von Urteilen und der Strafverfolgung im Bereich der Geldwäsche;
- 10. begrüßt die Verbesserungen bei der Organisation und der Leitung der Polizei- und Sicherheitsdienste im Rahmen der Umsetzung des neuen Gesetzes über das Innenministerium; fordert den Ausbau der auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Korruption - insbesondere an den Grenzen - und des Drogen- und Menschenhandels spezialisierten Polizeieinheiten und fordert ferner Verbesserungen in Bezug auf deren Bezahlung und Arbeitsbedingungen, eine schnelle Beförderung von herausragenden Beamten und die Bereitstellung einer Ausrüstung, die auf dem neuesten Stand ist; gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, der bulgarischen Polizei Spezialausbildungen und die Unterstützung von Polizeibeamten mit besonderem Sachverstand anzubieten, um den Rückstand bei der Bearbeitung von spektakulären Verbrechen abzubauen und die Machenschaften von Bandenchefs zu bekämpfen
- 11. begrüßt die Veränderungen, zu denen es im Bereich der Strafverfolgung unter der Leitung des neuen Generalstaatsanwalts gekommen ist, einschließlich der Schnellverfahren und Maßnahmen zur Verhinderung einer verfrühten Einstellung der Ermittlungen; fordert Rechtsvorschriften für die Suspendierung von Richtern, gegen die ein internes Disziplinarverfahren anhängig ist, von ihrem Amt und durchgreifende Maßnahmen gegen Staatsanwälte, die die Strafverfolgung behindert oder Verfahren aus unlauteren Gründen eingestellt haben;
- 12. begrüßt die Entscheidung, Zugang zu den Akten des Geheimdienstes zu gewähren, eine Maßnahme, die das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und einen klaren Bruch mit der Vergangenheit zum Ausdruck bringen wird, und empfiehlt, dass dieser Zugang von einer unparteiischen und respektierten Kommission kontrolliert wird;
- 13. wiederholt seine Forderung, die Lebensbedingungen und hygienischen Verhältnisse in Kinderheimen und Heimen für geistig und körperlich Behinderte zu verbessern, und verkennt dabei nicht die Tatsache, dass bestehende Projekte und Prioritäten den Bedürfnissen derjenigen, die in den Einrichtungen leben, nicht gerecht werden, und fordert daher, dass den Problemen bei der Betreuung von Menschen in öffentlichen Einrichtungen mit verbesserten und gut durchdachten Programmen zur Deinstitutionalisierung und Mitteln des Kohäsionsfonds, die darauf abzielen, umfangreiche und sichtbare Verbesserungen in Bezug auf die Gebäude, die Lebensbedingungen und die Betreuung herbeizuführen, nationale Priorität eingeräumt wird wiederholt seine Forderung, Reformen der Rechtsvorschriften für Adoptionsverfahren zu fördern;
- 14. verkennt nicht die zahlreichen Schritte, die unternommen wurden, um die Roma zu integrieren und fordert noch stärker aufeinander abgestimmte Anstrengungen, um deren sprachliche Fähigkeiten zu verbessern, ihnen einen besseren Zugang zu weiterführenden Schulen, zu einer Berufsausbildung und zu Beschäftigungsverhältnissen zu ermöglichen und ihnen eine bessere gesundheitliche Versorgung und Familienplanung zu gewährleisten und sie gleichzeitig zu ermutigen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sich an die übrige Gesellschaft anzupassen und die ihnen eröffneten Möglichkeiten zu nutzen;
- 15. fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Verpflichtungen Bulgariens in Bezug auf den Schutz von Minderheiten vor und nach dem Beitritt eingehend zu überwachen und diese Frage daher nach dem Beitritt in das neu eingerichtete Verfahren der Zusammenarbeit und Kontrolle aufzunehmen;
Wirtschaftliche Kriterien
- 16. beglückwünscht Bulgarien zu seinen stetigen wirtschaftlichen Fortschritten, die zu einem Wachstum des BIP von 6,1%, gestiegenen Reallöhnen, einer sinkenden Arbeitslosigkeit (8,7%) und hervorragenden ausländischen Direktinvestitionen geführt haben betont, wie wichtig eine umsichtige makroökonomische Politik und Strukturreformen sind, um Stabilität zu wahren, das Handels- und Leistungsbilanzdefizit weiter abzubauen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern;
- 17. fordert verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der mikroökonomischen Rahmenbedingungen in Bulgarien, um die Entwicklung des Privatsektors und namentlich der KMU auf der Grundlage transparenter rechtlicher, verwaltungstechnischer und ordnungspolitischer Vorschriften und eines flexibleren Arbeitsrechts zu unterstützen;
- 18. bringt seine Besorgnis über die weiterhin bestehenden unsichtbaren Hindernisse für ausländische Investoren zum Ausdruck; besteht darauf, dass öffentliche Ausschreibungen und Durchführungsvorschriften transparent, unparteiisch und leicht verständlich sein müssen; drängt die bulgarische Regierung, die Mängel zu beheben, die dazu führen, dass Verwaltungsentscheidungen nicht rechtzeitig getroffen werden, da dies die Entwicklung eines positiven Investitionsklimas beeinträchtigen könnte; empfiehlt dass steuerliche Anreize geschaffen werden, um ausländische Direktinvestitionen zu fördern und die Kommunikation und Offenheit zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft zu verbessern;
Gemeinschaftlicher Besitzstand
- 19. beglückwünscht die bulgarischen Behörden zum Abschluss einer Vielzahl komplexer Maßnahmen in der Landwirtschaft; erkennt die beachtlichen Fortschritte an, die beim Handel mit lebenden Tieren und beim Tierschutz erzielt wurden, wo die höchsten Standards eingehalten werden müssen, beispielsweise beim Transport und bei der Schlachtung von Tieren und bei der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten; betont wie wichtig es ist, dass das Tierkörperbeseitigungssystem beim Beitritt in vollem Umfang funktionsfähig ist, und erwartet, dass dies der Fall sein wird; fordert, dass die Einrichtung der erforderlichen Grenzkontrollstellen zum Abschluss gebracht wird und durchgreifende Maßnahmen getroffen werden, um die klassische Schweinepest und andere Tierseuchen zu bekämpfen, insbesondere wenn die öffentliche Gesundheit oder die Lebensmittelsicherheit gefährdet sind;
- 20. besteht darauf, dass Bulgarien angesichts der Art der terroristischen Bedrohung, die es mit sich bringt, dass ein Anschlag auf ein Land durch Schwachstellen in den Sicherheitssystemen in einem anderen Land erleichtert werden könnte, die Chance nutzt die höchsten Standards bei der Flughafen- und Flugzeugsicherheit einzuführen; drängt auf den raschen und nachprüfbaren Abschluss aller Korrekturmaßnahmen zur Behebung von Mängeln bei der Lufttüchtigkeit und Wartung von Flugzeugen, dem Flugbetrieb und den Genehmigungen für Luftfahrtpersonal;
- 21. fordert den Rat und die Kommission erneut auf, dafür Sorge zu tragen, dass Bulgarien seine Verpflichtungen gemäß Artikel 30 des von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifizierten Beitrittsvertrags in Bezug auf den Termin für die Abschaltung der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Koslodui erfüllt; fordert die EU-Organe auf, ihre Zusagen einzuhalten Bulgarien für den Zeitraum 2007-2008 finanzielle Mittel in Höhe von 210 Mio. EUR für die Abschaltung des Kernkraftwerks Koslodui bereitzustellen;
- 22. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die EU-Mittel ordnungsgemäß verwaltet und kontrolliert werden, um die finanzielle Redlichkeit zu gewährleisten und die Mittel möglichst effizient einzusetzen, indem Verfahren angewendet werden, die für Personen, die nicht in der Verwaltung tätig sind, zugänglich und leicht verständlich sind
- 23. weist darauf hin, dass in den Bereichen, in denen während der ersten drei Jahre nach dem Beitritt vorübergehende Maßnahmen ergriffen werden konnten, nach der letzten Erweiterungsrunde ähnliche Maßnahmen zum Nutzen aller Beteiligten ergriffen wurden bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass solche Mechanismen nur in spezifischen Bereichen angewendet werden; weist darauf hin, dass angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens der EU-Politiken nur dann aufgehoben werden können, wenn die von der Kommission festgesetzten Benchmarks vollständig erfüllt worden sind;
- 24. beglückwünscht Bulgarien zu dem Beitrag, den es zur regionalen und internationalen Stabilität und Sicherheit geleistet hat, insbesondere als NATO-Mitglied, und betrachtet seine Vereinbarung mit den USA über die Nutzung von Militäreinrichtungen als ein deutliches Bekenntnis zum transatlantischen Bündnis;
- 25. bekundet seine weitere Unterstützung für die bulgarischen Krankenschwestern und den palästinensischen Arzt, die seit 1999 in Libyen in Gewahrsam sind; fordert nachdrücklich dass das derzeit laufende Wiederaufnahmeverfahren rasch zu einem zufrieden stellenden Abschluss gebracht wird und die libyschen Behörden dann eine angemessene Entschädigung für das Leid leisten werden, das diesen unschuldigen Menschen bereitet wurde;
- 26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und der Nationalversammlung der Republik Bulgarien zu übermitteln.
1 ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 409.
2 ABl. L 157 vom 21.6.2005, S. 11.