Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Fleischgesetz
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am 13. Dezember 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/7503 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fleischgesetzes - Drucksache 016/6964 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
1. In § 9 Abs. 3 Nr. 1 und 2 werden jeweils die Wörter "Unternehmen der Fleischwirtschaft" durch die Wörter "Schlacht- oder Zerlegebetriebe" ersetzt.
2. In § 10 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
"Die Verpflichtung nach Satz 1 erstreckt sich bei Schweinen auch auf den Muskelfleischanteil."
3. In § 12 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:
"Landesrechtliche Regelungen zur Vorabprüfung und zur Unterrichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz bleiben unberührt."
Fristablauf: 15.02.08
Erster Durchgang: Drucksache. 538/07 (PDF)