877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die vorliegende Mitteilung der Kommission, in der sie ankündigt, sich für eine weltweit abgestimmte Einführung einer Finanztransaktionssteuer einzusetzen. Nachdem die Finanzbranche in der Finanzmarktkrise in großem Stil auf staatliche Unterstützung angewiesen war, ist es nun an der Zeit, dass der Finanzsektor im Gegenzug seinerseits einen angemessenen Beitrag zu den Staatshaushalten leistet. Ein mit dieser Zielsetzung entwickeltes Besteuerungskonzept sollte dabei so angelegt sein, dass Steuerumgehungen und Handelsverlagerungen zu Lasten der europäischen Finanzstandorte vermieden werden. Daher ist das Ziel einer weltweiten Finanztransaktionssteuer der richtige Weg.
- 2. Darüber hinaus bekräftigt der Bundesrat seine bisher mehrfach geäußerte Haltung, dass künftige Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer ausschließlich den Mitgliedstaaten zufallen dürfen. Diese Steuer darf keine unmittelbare Einnahmequelle der EU werden.
- 3. Der Bundesrat verweist im Hinblick auf die Finanzaktivitätssteuer auf die finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Eine Finanzaktivitätssteuer, die den Gewinn von Kreditinstituten belastet, stößt auf verfassungsrechtliche Hindernisse.
- 4. Die Bundesregierung sollte deshalb darauf hinwirken, dass die Kommission bei ihren weiteren Überlegungen das Gesamtgefüge der Besteuerungssysteme und die rechtlichen Grenzen in den Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt.
B
- 5. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.