Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat sieht von der Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Angesichts der aktuellen Finanzsituation der Rentenversicherung bleibt keine andere Möglichkeit. Ohne die mit dem Gesetz beabsichtigte Maßnahme würde es voraussichtlich zu einer Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 20 Prozent für 2006 kommen. Diese würde die Wirtschaft noch stärker belasten als die frühere Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und würde eine konjunkturelle Erholung damit erheblich erschweren. Die überaus problematische Situation der Rentenfinanzen hat dabei allein die Bundesregierung zu verantworten.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorverlegung der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages keinerlei korrigierenden Einfluss auf die bestehenden strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die neuerliche Notmaßnahme der Bundesregierung belastet stattdessen die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte. Gerade für kleinere, unterkapitalisierte Arbeitgeber mit Liquiditätsengpässen könnte dies sogar die Insolvenzgefahr erhöhen. Die Notmaßnahme führt außerdem insbesondere für Branchen, die auf Stundenbasis abrechnen, zu einer dauerhaften, kostenintensiven Bürokratisierung, weil vorzunehmende Vorabüberweisungen ständig im Folgemonat nachkorrigiert werden müssen.
- 3. Die Bundesregierung dokumentiert mit der beabsichtigten Maßnahme, dass sie weiterhin kurzfristige Notmaßnahmen in Kauf nimmt, anstatt die Rentenfinanzen dauerhaft durch tragfähige, zukunftsfähige Reformmaßnahmen sicherzustellen. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit mehrfach die vertrauensschädigende Wirkung der von der Bundesregierung ergriffenen Notmaßnahmen aufgezeigt und auf die Notwendigkeit einer Weichenstellung hin zu einer grundlegenden Konsolidierung der Rentenversicherung hingewiesen. Die Entwicklung der Einnahmesituation in der Rentenversicherung bestätigt die Bedenken des Bundesrates nachdrücklich.