Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 gemäß § § 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Sollte die EU eine Finanzmarkttransaktionssteuer einführen oder sollte weltweit eine Finanzmarkttransaktionssteuer eingeführt werden, bekräftigt der Bundesrat seine bisher mehrfach geäußerte Haltung, dass künftige Einnahmen aus einer solchen Finanztransaktionssteuer ausschließlich den Mitgliedstaaten zufallen dürfen. Diese Steuer darf keine unmittelbare Einnahmequelle der EU werden.
2. Die Bundesregierung sollte deshalb darauf hinwirken, dass die Kommission bei ihren weiteren Überlegungen das Gesamtgefüge der Besteuerungssysteme und die rechtlichen Grenzen in den Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt.